Berlin - Fünf Strafverfahren nach pro-palästinensischen Demos eingeleitet

Sa 19.10.24 | 12:54 Uhr
Archivbild: Pro-Palestine demonstration in Berlin, 18.10.2024. (Quelle: imago images/abaca)
Bild: imago images/abace

Bei pro-palästinensischen Demonstrationen in Berlin sind mehrere Personen festgenommen worden. Insgesamt gab es zwölf vorläufige Festnahmen, teilte ein Sprecher der Polizei mit. Bei den Versammlungen am Freitag seien fünf Strafverfahren eingeleitet worden - wegen Beleidigung, Volksverhetzung oder wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Den Angaben zufolge gab vier Demonstrationen mit Nahost-Bezug. Die größten Veranstaltungen liefen demnach am Abend auf dem Washingtonplatz am Hauptbahnhof mit dem Titel "Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel: Zivilbevölkerung schützen, Waffenexporte stoppen" sowie auf dem Alexanderplatz unter dem Titel "Joe Biden is not welcome".

US-Präsident Joe Biden war am Freitag zu Besuch in Berlin. Auf dem Washingtonplatz seien rund 1.600 Menschen zusammengekommen, sagte der Sprecher. Für den Alexanderplatz konnte er keine konkrete Teilnehmerzahl nennen, 500 Personen seien angemeldet gewesen.

Unter anderem sei die Parole "From the river to the sea" auf Arabisch gerufen worden, sagte der Sprecher. Sie bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer. Die islamistische Hamas versteht darunter, dass der Staat Israel verschwinden soll. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums ist die Parole in Deutschland verboten, wenn sie als Kennzeichen der Hamas verwendet wird. Auf Bannern und Pappschildern warfen einige Demonstranten Joe Biden und Kanzler Olaf Scholz außerdem Völkermord vor.

Bereits am Donnerstag versuchten mehrere vermummte Personen in die Freie Universität in Berlin-Dahlem einzudringen und das das Präsidium zu besetzen. Einsatzkräfte der Polizei vier Personen fest, unter anderem wegen Verdacht des Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sowie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

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