Landräte treffen Woidke in Potsdam - Brandenburg hat eine Frage: Wer zahlt den Rettungswagen?

Mi 19.03.25 | 13:43 Uhr | Von Hasan Gökkaya
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Symbolbild:Rettungskräfte vom Roten Kreuz schieben eine Fahrtrage.(Quelle:picture alliance/dpa/M.Balk)
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Wer zahlt den Rettungswagen?

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Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 19.03.2025 | Diana Azzam | Bild: picture alliance/dpa/M.Balk

Beim Treffen mit Ministerpräsident Woidke am Mittwoch ging es offiziell um Migration – doch der eskalierende Streit um Rettungskosten rückt in den Fokus. Die Landkreise wollen keine Rechnungen an Patienten schicken - "vorerst". Die Fronten sind verhärtet. Von Hasan Gökkaya

  • In einigen Brandenburger Landkreisen könnten Zuzahlungen für Rettungseinsätze drohen
  • Kommunen und Krankenkassen streiten über Berechnung der Kostenerstattung
  • Rechnungsbescheide an Patienten könnten Hunderte Euro fordern
  • Aktuell verschickt nur Märkisch-Oderland Bescheide
  • Am Mittwoch Treffen zwischen Landräten und Ministerpräsident Woidke in Potsdam

Wenn an diesem Mittwoch die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Brandenburgs mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zusammenkommen, soll es eigentlich um ausreisepflichtige Menschen gehen, um Integration und um die Zusammenarbeit von Land und Kommunen beim Thema Migration. Ziemlich wahrscheinlich ist aber, dass auch über die Kosten für Rettungsfahrten gesprochen wird, denn der darüber entbrannte Streit zwischen Krankenkassen und Kommunen ist inzwischen ein Top-Thema in Brandenburg.

Müssen Patienten für den Einsatz eines Rettungswagens selbst zahlen? Diese Frage stellen sich inzwischen viele Menschen in Brandenburg. Die Unsicherheit ist so groß, dass sich weder Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für das BSW) noch der Ministerpräsident wegducken können. Wie ernst die Lage ist, machte jüngst auch der Vorsitzende des Landkreistages klar: Er schließe eine Kostenbelastung von Patienten bei Rettungsfahrten in einigen Kreisen nicht mehr aus, sagte Siegurd Heinze. "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Landkreis gezwungen ist, Gebührenbescheide an die Bürger zu verschicken."

Wie sich das in der Realität anfühlt, können Menschen in Märkisch-Oderland schon jetzt erfahren. Dort wurden die ersten Rechnungen an Patienten rausgeschickt, wie Daniel Werner, Geschäftsführer des Gemeinnützigen Rettungsdienstes Märkisch-Oderland, auf Nachfrage von rbb|24 bestätigte. Andere Landkreise halten sich bisher zurück - noch. Das klingt dann oft so: "Oberhavel versendet vorerst keine Bescheide." Die Betonung liegt auf "vorerst".

Hintergrund ist, dass die Kommunen in mehreren Landkreisen nach eigenen Angaben auf den Kosten für Rettungseinsätze sitzen bleiben. Grund sind Festbeträge, die die Krankenkassen seit dem 1. Januar 2025 an die Kommunen überweisen - statt der wie bisher von den Rettungsdiensten geforderten "realen Kosten" nach erfolgten Einsätzen. Die Krankenkassen argumentieren, sie hielten die Gebühren für überzogen und nicht nachvollziehbar. Die Rettungsdienste hingegen berufen sich auf die Rettungsdienst-Gebührensatzung.

Ein Beispiel. Ein Bürger ruft einen Krankenwagen, der von den Kommunen gestellt wird. Die Kosten für den Einsatz werden anschließend von der Kommune an die Krankenkassen weitergeleitet. Diese erstatten aber nicht in voller Höhe, sondern zahlen nur einen pauschalen Satz.

Bei einem Krankenwageneinsatz kann so schnell eine Differenz von 200 Euro zusammenkommen, die nicht gedeckt ist. Weitere 250 Euro kommen dazu, wenn ein Notarzt an dem Einsatz beteiligt war. Das sind mehr als 400 Euro, die die Kommunen von den Krankenkassen nicht zurückbekommen, obwohl sie diesen Betrag fordern.

Weil dies nicht geschieht, können die Kommunen den Patienten die Differenz in Rechnung stellen. Ob es möglicherweise nur eine "Leerfahrt" war oder es einen medizinischen Einsatz gab - das spielt - anders als von vielen gedacht - in dieser Rechnung keine Rolle.

Von Consulting-Firmen und Musterkalkulationen

Die Krankenkassen sehen sich im Recht, denn es gibt eine Musterkalkulation, die zur Orientierung der Kosten - nach Sicht der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums - genutzt wird. Problem: Die Rechnung hat noch nie eine Landrätin oder ein Landrat wirklich in der Hand gehabt. Die von einer externen Consulting-Firma erarbeitete Kalkulation ist nämlich öffentlich nicht einsehbar - die Kommunen fordern aber Einsicht.

Ein wenig Bewegung ist inzwischen in die Sache gekommen - aber nur ein wenig. Was den Kommunen bisher vorliegt, ist eine Verschwiegenheitserklärung. Erst wenn diese unterschrieben sei, würde den Landkreisen die besagte Musterkalkulation zugeschickt werden, so Daniel Werner vom Gemeinnützigen Rettungsdienstes Märkisch-Oderland. Das Problem: Es könne nur eine Person unterschreiben, was auf großes Unverständnis stößt. "Wie soll das gehen? Das nimmt mich und mein Team aus der Einsicht raus, folglich kann außer dem Landrat niemand die Kalkulation überprüfen", kritisiert Werner weiter. Ähnlich argumentierte ein weiterer Landkreis auf Nachfrage. Laut Werner wird nun versucht, eine "erweitere Einverständniserklärung" abzugeben, sodass mehr Personen am Ende auf die Kalkulation zugreifen können. Erfolgsaussichten: unklar.

Und jetzt?

Betroffen von dem Streit sind laut Gesundheitsministerium acht Landkreise in Brandenburg. Der Verband der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg zählt hingegen neun auf: Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Oberhavel, Uckermark und Potsdam-Mittelmark.

Die Landkreise hoffen auf eine Einigung mit den Krankenkassen. Selbst wenn sich das Land in das Thema einmischt, dürfte es nicht ohne einen Kompromiss zwischen Kassen und Kommunen gehen. Sonst wird ein im Sommer anstehender Gerichtstermin wichtig: Dann will nämlich das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg im Verfahren mit dem Landkreis Teltow-Fläming eine Entscheidung bezüglich der Anwendung der Rettungsdienst-Gebührensatzung entscheiden.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 19.03.2025, 19:30 Uhr

Beitrag von Hasan Gökkaya

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48 Kommentare

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  1. 48.

    Wie verhält es sich denn wenn man als Ersthelfer zu einem Unfall kommt? Muss man sich dann vom Unfallopfer erst die Zustimmung für den Notruf einholen um nicht Gefahr zu laufen die Kosten tragen zu müssen? Ich hoffe der Gedanke Leben zu retten steht dann noch im Vordergrund. Im Fokus der Krankenkassen wohl nicht. Was für eine Schmach das Land. Unfassbar!

  2. 47.

    Wie verhält es sich denn wenn man als Ersthelfer zu einem Unfall kommt? Muss man sich dann vom Unfallopfer erst die Zustimmung für den Notruf einholen um nicht Gefahr zu laufen die Kosten tragen zu müssen? Ich hoffe der Gedanke Leben zu retten steht dann noch im Vordergrund. Im Fokus der Krankenkassen wohl nicht. Was für eine Schmach das Land. Unfassbar!

  3. 46.

    Rettungswagen sind nur für akut lebensgefährlich erkrankte Menschen da. Stellt sich nach ärztlicher Meinung heraus, dass das nicht der Fall war, ist eine Kostenbeteiligung durchaus möglich. Gleiches muss für die Notaufnahmen gelten.

    Unser Krankenkassensystem ist gebaut wie das Pflegesystem keine Vollkasko!

  4. 45.

    Kein Krankenhaus wurde kaputt gespart. Viele Krankenhäuser sind dauerhaft hochdezifitär.

    In Deutschland gibt es etwa 30 % überzählige Krankenhausbetten. Diese müssen von den Versicherten finanziert werden.

    Im Rettungsdienst ist eine deutliche Kostenbeteiligung durchaus möglich, wenn keine akute Lebensgefahr besteht.

    Hohe Zuzahlungen werden immer mehr zur Normalität werden. Medizinische Versorgung wird immer teurer. Nur steigen die Beiträge nicht dementsprechend.

  5. 44.

    " wenn ein Notarzt an dem Einsatz beteiligt war. "

    ich habe gedacht, dass ein Notarzt natürlich dabei ist , für nicht medizi. Rettungen ist doch eher die feuerwehr zuständig

  6. 42.

    dieses Hick-Hack um : Wer zahlt den Rettungswagen? ist schlichtweg erbärmlich in einem land, das sich auf die medizin Versorgung _ wer weiß was- einbildet , die KV beiträge sind doch sehr hoch. Aber so bekommt die Bezeichnung " Rettungswagen" einen sehr negativen Beigeschmack

  7. 41.

    Der Rettungsdienst wie auch manche Versicherungen unterliegen einem Kontrahierungszwang.
    Das heisst, der Transportvertrag kann je nach umständen auch gegen den Willen des Patienten geschlossen werden.

  8. 40.

    "Ausländern, die offensichtlich keine niedergelassenen Ärzte aufsuchen" Woher wissen Sie, dass bei diesen Personen kein Notfall vorlag? Haben Sie die Leute gefragt oder kennen Sie diese Leute oder haben diese Leute lautstark erzählt, dass sie keinen Hausarzt haben?
    Es wird wohl eher so sein, dass Sie das einfach mal so denken ohne auch nur den kleinsten Beleg dafür zu haben - nennt sich Vorurteil. Und die Folgen davon? AfD wählen, den Leuten den Zugang verbieten und Ihnen als Bio-Deutsche ein anderes Wartezimmer mit Vorrecht einräumen?

  9. 39.

    Was soll denn diese Unterstellung? Woher bilden Sie sich ein zu wissen, dass die anderen Leute in der Notaufnahme weniger wichtige Gründe haben dort hinzugehen? Ein sinnvolles Empfangssystem mit Einordnung der geschilderten Beschwerden nach Dringlichkeit und Überweisung in eine Bereitschaftspraxis könnte Abhilfe schaffen, unabhängig davon, wer wann in die Notaufnahme geht. Ihre Stimmungsmache gegen "Ausländer" löst dagegen kein einziges Problem

  10. 38.

    Meine kleine Enkeltochter hatte schwere gesundheitliche Probleme. Als Berlinerin hatte ich zunächst versucht, sie bei der ambulanten Notfallversorgung am nächst gelegenen Krankenhaus vorzustellen. Doch keine Chance dort, der Warteraum ist voll mit Ausländern, die offensichtlich keine niedergelassenen Ärzte aufsuchen, die finden die Notfallversorgung im Krankenhaus ist hier der normale Anlaufpunkt. In Brandenburg hat es dann doch geklappt.

  11. 37.

    Es ist wie mit vielen anderen Dingen wo man für eine Leistung Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben entrichtet. Diese Leistungen werden dann allmählich herausgenommen und dem Bürger als zusätzliche Leistung, welche extra vergütet werden muss, über geholfen.
    Die Politik redet sich im Wahlkampf das vermutlich im Hinterkopf feststehende Vorhaben schön und erklären wir werden keine Steuern erhöhen.
    Weshalb auch! Das sich jedoch nur noch betuchte irgendwann, egal in welcher Form, medizinische Hilfe leisten können,
    wird dann als ein Erfolg etablierter Parteien verkauft.
    Es wird Zeit das in den Parteien endlich bewiesene Sach- und Fachkenntnis eine Voraussetzung für ein regierendesn Amt wird.


  12. 36.

    Wie in Kommentar 34 (Hubsi) bereits beschrieben, ist das das zweite große Problem. Natürlich muss geklärt werden, wer wieviel für den Einsatz zu zahlen hat. Und es muss auch eine Lösung für unnötige Einsätze des Rettungsdienstes gefunden werden. Aber man kann doch den Menschen nicht sagen, dass sie evtl. dafür bezahlen müssen, wenn sie einen Notruf wählen. Ich sehe den Fall schon vor mir, wie jemand den Notruf wählt und sagt hier liegt eine bewusstlose Person. Der Rettungsdienst kommt und es stellt sich raus, der hat nur geschlafen. Soll dann der Anrufer für den Einsatz bezahlen. Was dabei rauskommt dürfte wohl klar sein. Es wird kein Notruf mehr gewählt und nicht geholfen.

  13. 35.

    Die Frage, die man sich tatsächlich stellen muss: Wieso funktioniert es bei den anderen Landkreisen im Land Brandenburg? Schon bei schneller Suche findet man Einträge von Landkreisen wie ElbeElster. Die scheinen nach den Pressemeldungen wunschlos glücklich zu sein mit der Musterkalkulation. Was machen die anders? Wieso sollte eine Beratungsgesellschaft(wenn ich es richtig verstehe) unentgeltlich Einblick in ein Produkt gewähren? Ist doch nicht deren Problem. Genauso die Krankenkassen: Wieso sollten die sich bewegen wenn es bei anderen Landkreisen funktioniert?! Alles ziemlich unlogisch. Aber so läuft es hier ja immer.

  14. 34.

    Wenn ich auf der Straße oder den Nachbarn bewusstlos sehe, drehe ich mich schnell um, wnen ich weiss, dass ich im Ersatzfall keine 400€ Krankenwagenkosten zahlen kann. Haben halt Pech gehabt. Ist mir vor einigen Wochen passiert, Ein Behinderter mit Rollator ist weniger Meter vor mir zusammengebrochen.

  15. 33.

    die Musterkalkulation wird nur gesendet, wenn nur einer unterschreibt? Und zwar der Landrat?! Da kann man ja schnell an Korruption denken. Noch nicht mal der Bürger darf sehen, wie die Fahrten kalkuliert werden, wenn er sie bezahlen muss? Das stinkt doch gewaltig!

  16. 32.

    Demnächst holen wir vor der Rettungsfahrt noch drei Angebote ein...
    Deutschland ist ein reiches Land... Na klar. Weil es seine Bürger ausnimmt!

  17. 31.

    Da stellt sich die Frage, wenn jemand z.B. nach einem Unfall, den Transport wegen Kosten ablehnt, und deswegen verstirbt, wer die Schuld daran trägt!

    Suizid ist in Deutschland Strafbar (so verrückt es klingen mag), weil man dem Staat einen Steuerzahler entzieht!
    Unterlassene Hilfeleistung ist ebenfalls Strafbar! Auf der anderen Seite herrscht Vertragsfreiheit, und man sollte nicht zu einem Kostenpflichtigen Service gezwungen werden können.

    Und dann steht da noch die Frage im Raum, ob jemand, der z.B. gegen seinen Willen kostenpflichtig gerettet wurde, und nicht bezahlen kann oder will, ob der deswegen in Beugehaft genommen werden kann, was dann bedeutet, das man dafür bestraft wird, z.B. Opfer eines Verkehrsunfalls geworden zu sein.

    Vlt ist es aber so, wie mit der GEZ, man zahlt dafür das man ÖR gucken könnte, aber effektiv schaut man TV erst, wenn man z.B. wegen GEZ-Beugehaft im Knast einsitzt, für den man dann keine GEZ zahlen muss :)

  18. 30.

    Also ich als Bürger sehe es nicht ein etwas zu bezahlen wofür man versichert ist.
    Vorallem wenn man wirklich auf ein RTW angewiesen ist im Notfall dann Frage ich mich wofür man eigentlich immer mehr Krankenkassenbeiträge zahlen soll oder eigentlich abgezogen werden vom Bruttogehalt und gewissermaßen ist man gezwungen berbersichert zu sein in dem Land.

    Dann sollte der Staat es ermöglichen das man selbst entscheiden darf und kann ob ich überhaupt versichert möchte sein oder nicht.
    Die meisten werden sich dann entschließen nicht mehr versichert zu sein in diesem Land da man sowieso für alles bezahlen soll.

    Und dann wird nämlich das Gesundheitssystem zusammenbrechen und die Krankenkassen müssen dann nämlich Mit dem Geld auskommen was sie dann haben und das wird deutlich weniger sein als jetzt.

    Keiner sieht es als normaler Bürger mehr ein für etwas zu bezahlen wenn die Leistungen nicht mehr erbracht werden.

    Liebe Grüße

  19. 29.

    Nein, es geht um ALLE Fahrten, um notwendige und nicht notwendige. Die Versicherten bekommen eine Rechnung und 4 Wochen Zeit, sie zu bezahlen, in der Zwischenzeit hat die Krankenkasse bereits gezahlt , wie bei schlimmen Verkehrsverstößen oder anderen Missetaten...