Landräte treffen Woidke in Potsdam - Brandenburg hat eine Frage: Wer zahlt den Rettungswagen?

Mi 19.03.25 | 13:43 Uhr | Von Hasan Gökkaya
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Symbolbild:Rettungskräfte vom Roten Kreuz schieben eine Fahrtrage.(Quelle:picture alliance/dpa/M.Balk)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 19.03.2025 | Diana Azzam | Bild: picture alliance/dpa/M.Balk

Beim Treffen mit Ministerpräsident Woidke am Mittwoch ging es offiziell um Migration – doch der eskalierende Streit um Rettungskosten rückt in den Fokus. Die Landkreise wollen keine Rechnungen an Patienten schicken - "vorerst". Die Fronten sind verhärtet. Von Hasan Gökkaya

  • In einigen Brandenburger Landkreisen könnten Zuzahlungen für Rettungseinsätze drohen
  • Kommunen und Krankenkassen streiten über Berechnung der Kostenerstattung
  • Rechnungsbescheide an Patienten könnten Hunderte Euro fordern
  • Aktuell verschickt nur Märkisch-Oderland Bescheide
  • Am Mittwoch Treffen zwischen Landräten und Ministerpräsident Woidke in Potsdam

Wenn an diesem Mittwoch die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Brandenburgs mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zusammenkommen, soll es eigentlich um ausreisepflichtige Menschen gehen, um Integration und um die Zusammenarbeit von Land und Kommunen beim Thema Migration. Ziemlich wahrscheinlich ist aber, dass auch über die Kosten für Rettungsfahrten gesprochen wird, denn der darüber entbrannte Streit zwischen Krankenkassen und Kommunen ist inzwischen ein Top-Thema in Brandenburg.

Müssen Patienten für den Einsatz eines Rettungswagens selbst zahlen? Diese Frage stellen sich inzwischen viele Menschen in Brandenburg. Die Unsicherheit ist so groß, dass sich weder Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für das BSW) noch der Ministerpräsident wegducken können. Wie ernst die Lage ist, machte jüngst auch der Vorsitzende des Landkreistages klar: Er schließe eine Kostenbelastung von Patienten bei Rettungsfahrten in einigen Kreisen nicht mehr aus, sagte Siegurd Heinze. "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Landkreis gezwungen ist, Gebührenbescheide an die Bürger zu verschicken."

Wie sich das in der Realität anfühlt, können Menschen in Märkisch-Oderland schon jetzt erfahren. Dort wurden die ersten Rechnungen an Patienten rausgeschickt, wie Daniel Werner, Geschäftsführer des Gemeinnützigen Rettungsdienstes Märkisch-Oderland, auf Nachfrage von rbb|24 bestätigte. Andere Landkreise halten sich bisher zurück - noch. Das klingt dann oft so: "Oberhavel versendet vorerst keine Bescheide." Die Betonung liegt auf "vorerst".

Hintergrund ist, dass die Kommunen in mehreren Landkreisen nach eigenen Angaben auf den Kosten für Rettungseinsätze sitzen bleiben. Grund sind Festbeträge, die die Krankenkassen seit dem 1. Januar 2025 an die Kommunen überweisen - statt der wie bisher von den Rettungsdiensten geforderten "realen Kosten" nach erfolgten Einsätzen. Die Krankenkassen argumentieren, sie hielten die Gebühren für überzogen und nicht nachvollziehbar. Die Rettungsdienste hingegen berufen sich auf die Rettungsdienst-Gebührensatzung.

Ein Beispiel. Ein Bürger ruft einen Krankenwagen, der von den Kommunen gestellt wird. Die Kosten für den Einsatz werden anschließend von der Kommune an die Krankenkassen weitergeleitet. Diese erstatten aber nicht in voller Höhe, sondern zahlen nur einen pauschalen Satz.

Bei einem Krankenwageneinsatz kann so schnell eine Differenz von 200 Euro zusammenkommen, die nicht gedeckt ist. Weitere 250 Euro kommen dazu, wenn ein Notarzt an dem Einsatz beteiligt war. Das sind mehr als 400 Euro, die die Kommunen von den Krankenkassen nicht zurückbekommen, obwohl sie diesen Betrag fordern.

Weil dies nicht geschieht, können die Kommunen den Patienten die Differenz in Rechnung stellen. Ob es möglicherweise nur eine "Leerfahrt" war oder es einen medizinischen Einsatz gab - das spielt - anders als von vielen gedacht - in dieser Rechnung keine Rolle.

Von Consulting-Firmen und Musterkalkulationen

Die Krankenkassen sehen sich im Recht, denn es gibt eine Musterkalkulation, die zur Orientierung der Kosten - nach Sicht der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums - genutzt wird. Problem: Die Rechnung hat noch nie eine Landrätin oder ein Landrat wirklich in der Hand gehabt. Die von einer externen Consulting-Firma erarbeitete Kalkulation ist nämlich öffentlich nicht einsehbar - die Kommunen fordern aber Einsicht.

Ein wenig Bewegung ist inzwischen in die Sache gekommen - aber nur ein wenig. Was den Kommunen bisher vorliegt, ist eine Verschwiegenheitserklärung. Erst wenn diese unterschrieben sei, würde den Landkreisen die besagte Musterkalkulation zugeschickt werden, so Daniel Werner vom Gemeinnützigen Rettungsdienstes Märkisch-Oderland. Das Problem: Es könne nur eine Person unterschreiben, was auf großes Unverständnis stößt. "Wie soll das gehen? Das nimmt mich und mein Team aus der Einsicht raus, folglich kann außer dem Landrat niemand die Kalkulation überprüfen", kritisiert Werner weiter. Ähnlich argumentierte ein weiterer Landkreis auf Nachfrage. Laut Werner wird nun versucht, eine "erweitere Einverständniserklärung" abzugeben, sodass mehr Personen am Ende auf die Kalkulation zugreifen können. Erfolgsaussichten: unklar.

Und jetzt?

Betroffen von dem Streit sind laut Gesundheitsministerium acht Landkreise in Brandenburg. Der Verband der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg zählt hingegen neun auf: Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Oberhavel, Uckermark und Potsdam-Mittelmark.

Die Landkreise hoffen auf eine Einigung mit den Krankenkassen. Selbst wenn sich das Land in das Thema einmischt, dürfte es nicht ohne einen Kompromiss zwischen Kassen und Kommunen gehen. Sonst wird ein im Sommer anstehender Gerichtstermin wichtig: Dann will nämlich das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg im Verfahren mit dem Landkreis Teltow-Fläming eine Entscheidung bezüglich der Anwendung der Rettungsdienst-Gebührensatzung entscheiden.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 19.03.2025, 19:30 Uhr

Beitrag von Hasan Gökkaya

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49 Kommentare

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  1. 48.

    Wie verhält es sich denn wenn man als Ersthelfer zu einem Unfall kommt? Muss man sich dann vom Unfallopfer erst die Zustimmung für den Notruf einholen um nicht Gefahr zu laufen die Kosten tragen zu müssen? Ich hoffe der Gedanke Leben zu retten steht dann noch im Vordergrund. Im Fokus der Krankenkassen wohl nicht. Was für eine Schmach das Land. Unfassbar!

  2. 47.

    Wie verhält es sich denn wenn man als Ersthelfer zu einem Unfall kommt? Muss man sich dann vom Unfallopfer erst die Zustimmung für den Notruf einholen um nicht Gefahr zu laufen die Kosten tragen zu müssen? Ich hoffe der Gedanke Leben zu retten steht dann noch im Vordergrund. Im Fokus der Krankenkassen wohl nicht. Was für eine Schmach das Land. Unfassbar!

  3. 46.

    Rettungswagen sind nur für akut lebensgefährlich erkrankte Menschen da. Stellt sich nach ärztlicher Meinung heraus, dass das nicht der Fall war, ist eine Kostenbeteiligung durchaus möglich. Gleiches muss für die Notaufnahmen gelten.

    Unser Krankenkassensystem ist gebaut wie das Pflegesystem keine Vollkasko!

  4. 45.

    Kein Krankenhaus wurde kaputt gespart. Viele Krankenhäuser sind dauerhaft hochdezifitär.

    In Deutschland gibt es etwa 30 % überzählige Krankenhausbetten. Diese müssen von den Versicherten finanziert werden.

    Im Rettungsdienst ist eine deutliche Kostenbeteiligung durchaus möglich, wenn keine akute Lebensgefahr besteht.

    Hohe Zuzahlungen werden immer mehr zur Normalität werden. Medizinische Versorgung wird immer teurer. Nur steigen die Beiträge nicht dementsprechend.

  5. 44.

    " wenn ein Notarzt an dem Einsatz beteiligt war. "

    ich habe gedacht, dass ein Notarzt natürlich dabei ist , für nicht medizi. Rettungen ist doch eher die feuerwehr zuständig

  6. 42.

    dieses Hick-Hack um : Wer zahlt den Rettungswagen? ist schlichtweg erbärmlich in einem land, das sich auf die medizin Versorgung _ wer weiß was- einbildet , die KV beiträge sind doch sehr hoch. Aber so bekommt die Bezeichnung " Rettungswagen" einen sehr negativen Beigeschmack

  7. 41.

    Der Rettungsdienst wie auch manche Versicherungen unterliegen einem Kontrahierungszwang.
    Das heisst, der Transportvertrag kann je nach umständen auch gegen den Willen des Patienten geschlossen werden.

  8. 40.

    "Ausländern, die offensichtlich keine niedergelassenen Ärzte aufsuchen" Woher wissen Sie, dass bei diesen Personen kein Notfall vorlag? Haben Sie die Leute gefragt oder kennen Sie diese Leute oder haben diese Leute lautstark erzählt, dass sie keinen Hausarzt haben?
    Es wird wohl eher so sein, dass Sie das einfach mal so denken ohne auch nur den kleinsten Beleg dafür zu haben - nennt sich Vorurteil. Und die Folgen davon? AfD wählen, den Leuten den Zugang verbieten und Ihnen als Bio-Deutsche ein anderes Wartezimmer mit Vorrecht einräumen?

  9. 39.

    Was soll denn diese Unterstellung? Woher bilden Sie sich ein zu wissen, dass die anderen Leute in der Notaufnahme weniger wichtige Gründe haben dort hinzugehen? Ein sinnvolles Empfangssystem mit Einordnung der geschilderten Beschwerden nach Dringlichkeit und Überweisung in eine Bereitschaftspraxis könnte Abhilfe schaffen, unabhängig davon, wer wann in die Notaufnahme geht. Ihre Stimmungsmache gegen "Ausländer" löst dagegen kein einziges Problem

  10. 38.

    Meine kleine Enkeltochter hatte schwere gesundheitliche Probleme. Als Berlinerin hatte ich zunächst versucht, sie bei der ambulanten Notfallversorgung am nächst gelegenen Krankenhaus vorzustellen. Doch keine Chance dort, der Warteraum ist voll mit Ausländern, die offensichtlich keine niedergelassenen Ärzte aufsuchen, die finden die Notfallversorgung im Krankenhaus ist hier der normale Anlaufpunkt. In Brandenburg hat es dann doch geklappt.

  11. 37.

    Es ist wie mit vielen anderen Dingen wo man für eine Leistung Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben entrichtet. Diese Leistungen werden dann allmählich herausgenommen und dem Bürger als zusätzliche Leistung, welche extra vergütet werden muss, über geholfen.
    Die Politik redet sich im Wahlkampf das vermutlich im Hinterkopf feststehende Vorhaben schön und erklären wir werden keine Steuern erhöhen.
    Weshalb auch! Das sich jedoch nur noch betuchte irgendwann, egal in welcher Form, medizinische Hilfe leisten können,
    wird dann als ein Erfolg etablierter Parteien verkauft.
    Es wird Zeit das in den Parteien endlich bewiesene Sach- und Fachkenntnis eine Voraussetzung für ein regierendesn Amt wird.


  12. 36.

    Wie in Kommentar 34 (Hubsi) bereits beschrieben, ist das das zweite große Problem. Natürlich muss geklärt werden, wer wieviel für den Einsatz zu zahlen hat. Und es muss auch eine Lösung für unnötige Einsätze des Rettungsdienstes gefunden werden. Aber man kann doch den Menschen nicht sagen, dass sie evtl. dafür bezahlen müssen, wenn sie einen Notruf wählen. Ich sehe den Fall schon vor mir, wie jemand den Notruf wählt und sagt hier liegt eine bewusstlose Person. Der Rettungsdienst kommt und es stellt sich raus, der hat nur geschlafen. Soll dann der Anrufer für den Einsatz bezahlen. Was dabei rauskommt dürfte wohl klar sein. Es wird kein Notruf mehr gewählt und nicht geholfen.

  13. 35.

    Die Frage, die man sich tatsächlich stellen muss: Wieso funktioniert es bei den anderen Landkreisen im Land Brandenburg? Schon bei schneller Suche findet man Einträge von Landkreisen wie ElbeElster. Die scheinen nach den Pressemeldungen wunschlos glücklich zu sein mit der Musterkalkulation. Was machen die anders? Wieso sollte eine Beratungsgesellschaft(wenn ich es richtig verstehe) unentgeltlich Einblick in ein Produkt gewähren? Ist doch nicht deren Problem. Genauso die Krankenkassen: Wieso sollten die sich bewegen wenn es bei anderen Landkreisen funktioniert?! Alles ziemlich unlogisch. Aber so läuft es hier ja immer.

  14. 34.

    Wenn ich auf der Straße oder den Nachbarn bewusstlos sehe, drehe ich mich schnell um, wnen ich weiss, dass ich im Ersatzfall keine 400€ Krankenwagenkosten zahlen kann. Haben halt Pech gehabt. Ist mir vor einigen Wochen passiert, Ein Behinderter mit Rollator ist weniger Meter vor mir zusammengebrochen.

  15. 33.

    die Musterkalkulation wird nur gesendet, wenn nur einer unterschreibt? Und zwar der Landrat?! Da kann man ja schnell an Korruption denken. Noch nicht mal der Bürger darf sehen, wie die Fahrten kalkuliert werden, wenn er sie bezahlen muss? Das stinkt doch gewaltig!

  16. 32.

    Demnächst holen wir vor der Rettungsfahrt noch drei Angebote ein...
    Deutschland ist ein reiches Land... Na klar. Weil es seine Bürger ausnimmt!

  17. 31.

    Da stellt sich die Frage, wenn jemand z.B. nach einem Unfall, den Transport wegen Kosten ablehnt, und deswegen verstirbt, wer die Schuld daran trägt!

    Suizid ist in Deutschland Strafbar (so verrückt es klingen mag), weil man dem Staat einen Steuerzahler entzieht!
    Unterlassene Hilfeleistung ist ebenfalls Strafbar! Auf der anderen Seite herrscht Vertragsfreiheit, und man sollte nicht zu einem Kostenpflichtigen Service gezwungen werden können.

    Und dann steht da noch die Frage im Raum, ob jemand, der z.B. gegen seinen Willen kostenpflichtig gerettet wurde, und nicht bezahlen kann oder will, ob der deswegen in Beugehaft genommen werden kann, was dann bedeutet, das man dafür bestraft wird, z.B. Opfer eines Verkehrsunfalls geworden zu sein.

    Vlt ist es aber so, wie mit der GEZ, man zahlt dafür das man ÖR gucken könnte, aber effektiv schaut man TV erst, wenn man z.B. wegen GEZ-Beugehaft im Knast einsitzt, für den man dann keine GEZ zahlen muss :)

  18. 30.

    Also ich als Bürger sehe es nicht ein etwas zu bezahlen wofür man versichert ist.
    Vorallem wenn man wirklich auf ein RTW angewiesen ist im Notfall dann Frage ich mich wofür man eigentlich immer mehr Krankenkassenbeiträge zahlen soll oder eigentlich abgezogen werden vom Bruttogehalt und gewissermaßen ist man gezwungen berbersichert zu sein in dem Land.

    Dann sollte der Staat es ermöglichen das man selbst entscheiden darf und kann ob ich überhaupt versichert möchte sein oder nicht.
    Die meisten werden sich dann entschließen nicht mehr versichert zu sein in diesem Land da man sowieso für alles bezahlen soll.

    Und dann wird nämlich das Gesundheitssystem zusammenbrechen und die Krankenkassen müssen dann nämlich Mit dem Geld auskommen was sie dann haben und das wird deutlich weniger sein als jetzt.

    Keiner sieht es als normaler Bürger mehr ein für etwas zu bezahlen wenn die Leistungen nicht mehr erbracht werden.

    Liebe Grüße

  19. 29.

    Nein, es geht um ALLE Fahrten, um notwendige und nicht notwendige. Die Versicherten bekommen eine Rechnung und 4 Wochen Zeit, sie zu bezahlen, in der Zwischenzeit hat die Krankenkasse bereits gezahlt , wie bei schlimmen Verkehrsverstößen oder anderen Missetaten...

  20. 27.

    Wann war bei Ihnen zuletzt der RTW im Einsatz? Zur Rechnungslegung benötigen die ja auch ein paar Tage.... nicht böse überrascht sein...

  21. 26.

    Ach? Und Sie verteidigen noch diese Geheimnisskrämerei der Consulting-Firma und der Landräte? Typen gibts!

  22. 25.

    Nein, es geht um ALLE Fahrten, um notwendige und nicht notwendige. Alle gesetzlich Versicherten bekommen eine Differenz-Rechnung. Die Privat Versicherten bekommen eine Rechnung und 4 Wochen Zeit, sie zu bezahlen, in der Zwischenzeit hat die Private bereits gezahlt. Die Gesetzlichen bekommen einen sofort zu begleichenden Gebührenbescheid, wie bei schlimmen Verkehrsverstößen oder anderen Missetaten...

  23. 24.

    Also bei uns in Burg bezahlt das immer noch die Krankenkasse! Hier ist alles noch in Ordnung!

  24. 23.

    >"ich habe keine Zeit und keine Lust nicht mit "unserer Verwaltungsstruktur zu beschäftigen""
    Ja dann meckern Sie doch nicht über die Landesregierung, die nicht für den Rettungsdienst im Landkreis zuständig ist!
    Wenn dann meckern Sie über die jeweilige Kreisverwaltung. Sie können sich erst an einer ernsthaften Diskussion beteiligen, wenn Sie auch ein wenig Grundlagenwissen zum Thema haben, hier über unsere Staatsstruktur. Das ist Allgemeinbildung!
    Wenn bei Ihnen das Ablussrohr verstopft ist, wissen ja zumindest, dass ein Klempner dafür zuständig ist und kein Elektriker. Sie haben sich also auch damit schon mal beschäftigt.

  25. 22.

    Der Rettungsdienst kompensiert fehlende Leistungen in der ambulanten Versorgung. Die 116 117 ist oft hoffnungslos überlastet; der nächste Anlaufpunkt ist dann die 112. Folgen: Mittlerweile gibt es Warteschlangen beim Notruf, zu kleine Leitstellen und Rettungswachen, überall zu wenig Personal. Das Geld zur Aufstockung will natürlich niemand selbst ausgeben. Die Krankenhäuser haben wir bereits kaputtgespart, beim Rettungsdienst steht uns nun dasselbe bevor. Doch was ist dann die nächste Anlaufstelle?

  26. 21.

    Aber die Kasse zahlt nur wenn die Fahrt notwendig und der Patient auch im Krankenhaus ankommt. Alles andere sind die wohl genannten Fehlfahrten die auf alle umgelegt werden. Bisher hat man auch Abstand genommen bei nicht notwendigen Fahrten zur Kasse zur Bitten. Die jetzige Diskussion wo Rechnungen versendet werden betrifft nur nicht notwendige. Das lässt das Sozialgesetzbuch auch zu.

    Notwendige Fahrten müssen von den Kassen in voller Höhe übernommen werden. Bei der Ankunft des Rettungswagens ist nicht die erste Frage "wie geht es Ihnen?" sondern die Krankassenkarte Bitte!!!! Kein Scherz, soweit sind wir schon...

  27. 20.

    Das hört sich alles ja richtig Klasse an… denkt mal jemand an die Menschen…es wird dann so sein… das man sich selbst ein Taxi oder Uber nimmt…und dann werden Menschen auf dem weg zum Arzt dann Sterben und wenn sich keiner mehr den Rettungsdienst leisten kann, wird es in einigen Gegenden kein Rettungsdienst mehr geben…wenn ein Arzt oder Notsani feststellt, das der Patient in Not ist, hat das die Krankenkasse zu bezahlen Punkt ….wenn ein Rettungsdienst missbraucht wird, dann ist der natürlich von der jeweiligen Person zu bezahlen

  28. 19.

    Nö Herr Toberg,
    ich habe keine Zeit und keine Lust nicht mit "unserer Verwaltungsstruktur zu beschäftigen" Wenn Sie mich bestellen um Ihr verstopftes Abflussrohr zu richten, wollen Sie sich auch nicht nach mein Ansager zunächst mit der Struktur der Abwasserwirtschaft beschäftigen.
    Im Gegensatz zu der Beehauptung, man müsse sich vor allem damit beschäftigen irgendwen abzuschieben, irgendwen zu illegal zu erklären und irgendwie sei immer ein nicht deutschnational genügender nicht-Deutscher an der Minderleistung der Minderleister schuld,
    erwarte ich in Sachen Daseinsvorsorge ordentliche Arbeit. Wenn der Herr Vorsitzende von allem Woidke - der gerne den gütig, aber autoritären Landesvater spielt - nicht mal Rettungsdienste und die dafür zuständige Struktur auf Vordermann bringt, dann kann er nach meiner Ansicht gar nichts. Da muss nicht noch auf irgendein völlig unfähiges Personal der AfD im AfD-Modus warten , die das dann gleich alles in Schutt und Asche legen.

  29. 18.

    Eine Leerfahrt sind Einsätze, wo der Patient nicht mit ins Krankenhaus kommt. Entweder durch Transportverweigerung oder der NotSan verweigert die Beförderung, nach Ermessen im Einvernehmen mit dem jeweiligen RD-Gesetz.

  30. 17.

    Die Kosten für den Betrieb eines RTW werden durch pauschale Preise festgelegt. Diese basieren auf den Kosten des Vorjahres, geteilt durch die Anzahl der Einsätze.

    Also als fiktives Beispiel, kostet der RTW im Betrieb eine Million EUR, würde aber nur 2 Einsätze / Jahr fahren, würde die Pauschale 500.000 EUR pro Fahrt betragen.

    Somit erklären sich auch die Unterschiede, gerade auch bei den dünn bewohnten Flächen-Landkreisen. Die Hilfsfrist in Brandenburg beträgt meines Wissens nach 15 Minuten. Somit müssen entsprechend viele RTW-Standorte geöffnet werden, um diese Frist praktisch auch einhalten zu können. Also spielen in dieser Rechnung Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Flächenabdeckung und Betriebskosten eine Rolle.

    MOL: 727,20€
    HVL: 724,50€
    OHV: 741,50€
    BAR: 877,10€ + 0,60€/km
    PM: Einsatz 945,80€ pro RTW-Fahrt
    TF: 1.023,40€
    UM: 1.532,80€ + 0,70€/km

  31. 16.

    Ich werde wohl kaum bei einem Arbeitsunfall noch privat dafür aufkommen. Das geht an den Arbeitgeber bzw. an einen Anwalt

  32. 15.

    >Aber in Gestalt des autoritären Woidke das grosse Wort führen. Und dabei nicht mal Grundinfrastruktur wie Rettungsdienst, Rettungseinsätze und Krankenfahrten organisiert kriegen."
    Hey nun mal aber Zurückhaltung bitte! Für die Rettungsdienste sind die Landkreise zuständig! In unserer förderalen Struktur mit Eigenverantwortlichkeiten bis in die Kommune runter muss ein Ministerpräsident nicht alles auf dem Tisch haben. Es kommt bei ihm erst auf den Tisch, wenn es von den Gremien der Landkreise an die Ministerien der Landesregierung entsprechende Anfragen gibt. Beschäftigen Sie sich erstmal mit unserer politischen und Verwaltungsstruktur, ehe Sie hier im Stammtisch-Ton losbröseln. Wenn es in einem Landkreis oder in einer Stadt irgendwo hapelt was in deren Zuständigkeit fällt, dann ist das erstmal nicht Sache der Landesregierung.

  33. 14.

    Während, meanwhile sich in Brandenburg mal wieder eine SPD und ein Funktionärswahlverein namens BSW in Unfähigkeit und Ablenkung von den eigentlichen Problemen verstrickt.
    Aber in Gestalt des autoritären Woidke das grosse Wort führen. Und dabei nicht mal Grundinfrastruktur wie Rettungsdienst, Rettungseinsätze und Krankenfahrten organisiert kriegen.
    Aber was natürlich immer geht: Irgendwas von Missbrauch raunen, von unberechtigt, von irgendwelchen Missetätern, die sich in Rettungswagen Rundfahrten buchen...das ist so grundreaktionär im Ansatz, wie Ablenkung von den wirklichen Ursachen und dreht die Gründe ebenso auf den Kopf, wie sie einmal mehr die Schwächsten im Glied zu Halbkriminellen und Opfern machen: Denk´lieber drüber nach einen Rettungswagen zu rufen. Könnte teuer werden. Wenn der Verletzte /Kranke dann doch noch nicht fast tot genug ist, um gebührenfrei in die Notaufnahme gefahren zu werden.

    https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsbeschwerde-rettungsdienst-100.html

  34. 13.

    Ganz einfach die Kassen sind zur Zahlung von notwendigen Fahrten laut § 60 SGB verpflichtet! Ob eine Fahrt Notwendig ist entscheidet der behandelnde Arzt. Das ganz ist mit einer Klage für die Versicherten erledigt, die Kassen versuchen das mit der Brechstange zu lösen. Da war sie wieder die fehlende Transparenz im Gesundheitssystem, wie sich die hohen Kosten zusammen setzen will man ja auch nicht offenlegen. Viele Kommunen und Städte haben diese Aufgabe ja privaten unternehmen überlassen und denen geht es um Profit. Ein Teil der Probleme sind die hohen Fehlfahrten, aber der Disponent entscheidet was Notwendig ist.

  35. 12.

    Während, meanwhile sich in Brandenburg mal wieder eine SPD und ein Funktionärswahlverein namens BSW in Unfähigkeit und Ablenkung von den eigentlichen Problemen verstrickt.
    Aber in Gestalt des autoritären Woidke das grosse Wort führen. Und dabei nicht mal Grundinfrastruktur wie Rettungsdienst, Rettungseinsätze und Krankenfahrten organisiert kriegen.
    Aber was natürlich immer geht: Irgendwas von Missbrauch raunen, von unberechtigt, von irgendwelchen Missetätern, die sich in Rettungswagen Rundfahrten buchen...das ist so grundreaktionär im Ansatz, wie Ablenkung von den wirklichen Ursachen und dreht die Gründe ebenso auf den Kopf, wie sie einmal mehr die Schwächsten im Glied zu Halbkriminellen und Opfern machen: Denk´lieber drüber nach einen Rettungswagen zu rufen. Könnte teuer werden. Wenn der Verletzte /Kranke dann doch noch nicht fast tot genug ist, um gebührenfrei in die Notaufnahme gefahren zu werden.

    https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsbeschwerde-rettungsdienst-100.html

  36. 11.

    Danke an @Rettungsamateur für die Klärung der Details woher das Problem kommt. Sollte mal auch so in den Artikel vom rbb mit eingebaut werden, damit wir alle das Problem verstehen. D.h. es ist mal wieder die Problematik des Outsourcing an externe Dienstleister, die dann von den Landkreisen billig eingekauft werden obwohl nicht immer ganz rechtlich sauber. Ich hoffe es wird eine Einigung geben, den so mit diesen zwei Klassen kann es in BRB nicht weitergehen beim Rettungsdienst.

  37. 10.

    3 Sekunden selber Googlen helfen. Grob zusammengefasst: Kann der Patient zu Hause bleiben und muss nicht wie angefacht ins Krankenhaus, so fährt der RTW leer zurück.
    Für ärztliche Versorgung zu Hause gibt es den kassenärztlichen Notdienst(?), der regelt auch schon einiges. Manchmal ist es schwierig für Patienten einzuschätzen, ob dieser reichen würde. Vielleicht ist auch die 112 zu gängig, keine Ahnung. Aber in den Rettungsstellen sieht es nicht besser aus. Man muss nicht bis zum Wochenende warten, bis das Bein nach einem Sturz heftiger schmerzt. Entweder gleich unter der Woche zum Arzt und ruhig halten, oder es aushalten. Finde ich manchmal echt grenzwertig. Was passiert? Überlastete und teilweise unnötig strapaziertes Personal und Material, pampige Patienten, usw.

  38. 9.

    Der letzte Satz ist der wesentliche. Alles andere ist spekulativ, da im Artikel selbst zu wenig Informationen stehen, um das sinnvoll zu bewerten.

    Alle Beteiligten, die Landespolitik ganz vorne, sollten schnellsten für Transparenz sorgen und dann miteinander eine Lösung finden und umsetzen (nicht nur suchen). Und da es uns Bürger und Bürgerinnen betrifft, sollte auch diese Ergebnis transparent veröffentlicht werden.

  39. 8.

    Was ist in diesem Zusammenhang unter einer "Leerfahrt" zu verstehen? Danke schon mal für die Antwort.

  40. 7.

    Kurze Ansage an Obrigkeit, Arbeitsverweigerer, offensichtlich überforderte Bummelanten, Minderleister der politischen Aufsicht, der Verwaltung und Betriebe deren Stellenbeschreibung Organisation der Daseinsvorsorge - hier der medizinischen Notdienste - ist:
    Euer Job ist eine Exceltabelle, in der Rettungsfahrten- und -versorgung eingepflegt ist.
    Spooky das man das ansagen muss - einfach eine erstellen, in der es nicht eingerechnet ist, um dann bei den Menschen die auf eine Rettungsfahrt angewiesen sind die Hand aufzuhalten...echt jetzt?
    Was kommt als Nächstes - 80 Jährige Senioren überfallen ist genial, die holen ihre Rente in bar, können nicht weglaufen, nicht mehr so laut schreien und sich körperlich nicht gut wehren?
    Was sind das für heruntergekommene Zeiten, was für fragwürdiges Personal, gilt solche Moral als das neue Modern.

  41. 6.

    Reduziert dann zumindest langfristig die Zahl der Einsätze, wenn die Leute sich das Geld sparen wollen und es mit dem Leben bezahlen.

  42. 5.

    In Berlin, Hamburg, Cottbus und Potsdam wird der Rettungsdienst durch die Feuerwehr betrieben und einzelne Fahrzeuge an sogenannte Leistungserbringer ausgeschrieben. Aber die Abrechnung erfolgt durch die Behörde, und diese erlässt immer einen Gebührenbescheid, der immer eine so genannte sofortige Vollziehung enthält. In den Landkreisen in Brandenburg ist das Problem, dass die Rettungsdienste dort als GmbHs organisiert sind, also Privatunternehmen sind, und diese dürfen keine Gebührenbescheide erlassen, sondern nur Rechnungen ausstellen, worauf man sich halt im Prinzip weigern kann zu bezahlen, und der entsprechende Rettungsdienst muss entsprechend vor den Zivilgerichten den Zwang durchsetzen, während die Behörde einfach Pfändungmaßnahmen ergreifen kann. Landkreise gründen GmbHs für den Rettungsdienst, um Kosten zu sparen, flexibel zu Wirtschaften, umgehen aber Tarifverträge, Ausschreibung und oft auch rechtliche Vorgaben.

  43. 4.

    Das gleich in grün, da zahlt dann eben der Verunfallte selbst und muss die Mehrkosten sich von der Berufsgenossenschaft versuchen zurückholen bzw. es geht direkt zwischen Rettungsdienst und Berufsgenossenschaft und die kommt dann auf den Verunfallten zurück und möchte die Mehrkosten erstattet haben. Die Kosten für den Einsatz sind die gleichen, nur eben dass das eine private ist und das andere beruflich bedingter Rettungseinsatz.

  44. 3.

    Komisch, dass dies nur 8-9 Landkreise in BRB betrifft und nicht alle. Genauso wenig warum nicht auch Berlin und andere Bundesländer? Wenn da so gravierende Kostenunterschied sind zwischen den Krankenwagen-/Notarztrettungseinsatzkosten je nach Landkreis, dann kann ich da die Krankenkassen auch verstehen. Bei einigen Landkreisen funktioniert die Kostendeckung ja nach dem Satz der Krankenkassen, warum nicht bei allen anderen auch? Sind die Kosten so unterschiedlich in den Landkreisen? Das riecht dann schon nach Abzocke durch die Rettungsvereinigungen die die Einsätze im jeweiligen Landkreis fahren. Das nun auf den Bürger umzuwälzen, ist nicht nachvollziehbar und würde die Rettungskette ad absurdum führen. Hier benötigt es Transparenz und schnelle Einigung bitte.

  45. 2.

    Es geht nur noch ums Geld !

  46. 1.

    Wie sieht es denn bei Arbeitsunfällen aus? Es absolut nichts darüber zu lesen.