Beteiligung an Einnahmen - Drehbuchautorin Decker zieht Berufung gegen "Keinohrhasen"-Urteil zurück

Di 18.03.25 | 16:11 Uhr
Archivbild: Anika Decker waehrend der Welt-Filmpremiere Liebesdings unter der Regie von Anika Decker, Zoo Palast. (Quelle: imago images/Mueller)
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Audio: Radio3 | 18.03.2025 | Ortrun Schütz | Bild: imago images/Mueller

Der Rechtsstreit um eine höhere Beteiligung der Berliner Drehbuch-Autorin Anika Decker an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinofilmen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" ist beendet. Decker zog am Montag vor dem Berliner Kammergericht ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts von 2023 zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte.

Das Landgericht hatte Decker im September 2023 grundsätzlich eine deutlich höhere Beteiligung an den Erträgen der Kinohits zugesprochen - aber einen Großteil ihrer Ansprüche als verjährt betrachtet. Da sie die Berufung nun zurückgezogen hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten zuerst berichtet.

Jahrelanger Kampf vor Gerichten

Drehbuch-Autorin Decker hatte jahrelang für eine höhere Beteiligung gekämpft. Sie verlangte laut Gericht ursprünglich mehr als zwei Millionen Euro von der Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. Nach dem Urteil des Landgerichts stand ihr bis 2020 ein Gesamtbetrag von rund 180.000 Euro zu. Am späteren Erlös der Firma hat sie einen geringen Anspruch, an "Keinohrhasen" wird sie mit 3,68 Prozent beteiligt, an "Zweiohrküken" mit 3,48 Prozent.

Von den Millionensummen der anfänglichen Kinoauswertung bis 2015 erhält sie aber nichts, weil sie laut dem Urteil von 2023 zu spät geklagt hatte und ihre grundsätzlich vorhandenen Ansprüche verjährt waren. Decker hatte argumentiert, in der Filmbranche seien solche Klagen Einzelner gegen erfolgreiche Firmen und Produzenten höchst schwierig und könnten Karrieren mindestens gefährden.

"Fairness-Paragraf" im Urheberrecht

Das Landgerichts-Urteil stützte sich auf den "Fairness-Paragraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das war aus Sicht des Gerichts in diesem Fall so. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Kino-Film, mehr als sechs Millionen Menschen schauten ihn im Kino. Auch die Fortsetzung "Zweiohrküken" lockte zwei Jahre später mehr als vier Millionen Besucher.

Sendung: Radio3, 18.03.2025, 16:00 Uhr

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