Weitgehender Freispruch - Bushidos Ex-Geschäftspartner Abou-Chaker siegt vor Gericht
Freiheitsberaubung, versuchte Erpressung, gefährliche Körperverletzung - es waren schwere Vorwürfe, die Rapper Bushido gegen seinen Ex-Geschäftspartner erhob. Beim Gericht aber blieben Zweifel, es sprach Abou-Chaker frei. Von Ulf Morling
114 Prozesstage lang wurde gegen den Ex-Geschäftspartner des Rappers Bushido, Arafat Abou-Chaker, sowie drei seiner Brüder vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Am Montag sprachen die Richter in den Hauptpunkten die vier Brüder frei.
Es blieben "Zweifel bestehen" bei den Vorwürfen Bushidos gegenüber seinem früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker (47). Aber auch die Aussagen der Ehefrau des Rappers, Anna-Maria Ferchichi, seien "mit Vorsicht zu genießen". Darauf könne die 38. Große Strafkammer kein Urteil gründen, so der vorsitzende Richter.
Nach dreieihalbjährigem Prozess waren die Richterinnen und Richter im Urteil überzeugt, dass die von der Staatsanwaltschaft angeklagten schweren Straftaten sich im Prozess mit den Aussagen des Rappers und anderen Beweismitteln nicht nachweisen lassen. Lediglich wegen 13 mit dem Smartphone illegal unter anderem mit Bushido mitgeschnittener Gespräche wurde Arafat Abou-Chaker zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, insgesamt 81.000 Euro verurteilt. Seine drei mitangeklagten Brüder wurden freigesprochen beziehungsweise es wird von der Verfolgung abgesehen.
Eine "Zwangsheirat"?
Die geschäftliche Beziehung zwischen Rapper Bushido (45), mit bürgerlichen Namen Anis Mohamed Ferchichi, und Arafat Abou-Chaker soll eskaliert sein, als sich 2017 der Musiker von seinem Geschäftspartner trennen wollte. Vor allem ein Treffen zwischen den Geschäftspartnern und zwei Brüdern des Hauptangeklagten im Berliner Büro von Abou-Chaker am 18. Januar 2018 soll für den Rapper besonders eindrücklich gewesen sein: Dort sei nach Bushidos Eintritt von Arafat die Tür abgeschlossen worden, er sei mit einer halbgefüllten Plastikflasche attackiert und mit einem Stuhl beworfen worden.
Das hatte bereits die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, nachdem Bushido drei Tage lang nahegelegt wurde, gegen seinen früheren Geschäftspartner auszusagen. Er und seine Familie genoss Personen- und Zeugenschutz durch die Polizei. Doch seine Aussagen, die er an 25 Prozesstagen im Gerichtssaal äußerte, teilweise unter Tränen, haben das Gericht nicht überzeugt.
Selbst für die laut Urteil zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft von insgesamt mehrerer Wochen von zwei der Brüder muss nach Rechtskraft des Urteils Entschädigung geleistet werden – für jeden erlittenen Hafttag 70 Euro.
Bushido hatte in seinen Aussagen davon gesprochen, dass Arafat Abou-Chaker ihm gedroht habe, als er sich geschäftlich von ihm habe trennen wollen. Der Rapper schrieb zu dieser Zeit einen Song namens "Mephisto", damit habe er Arafat Abou-Chaker gemeint. Es sei eine Zwangsheirat gewesen, so Bushido.
Aussagen von Bushido und seiner Frau tragen keine Verurteilung
Nach dem angeblich gewalttätigen Geschehen 2018 in Arafat Abou-Chakers Berliner Büro soll sich Bushido seiner Frau offenbart haben. Während der Musiker aus Berlin verreiste, soll seine Ehefrau zur Polizei gegangen sein, um den Ermittlern zu berichten. Das ist einer der Punkte, der die Richter und Richterinnen nicht überzeugte, um die vier Angeklagten zu verurteilen. Ebenso soll Bushido nicht allen, mit denen er über den Vorfall sprach, alles berichtet haben und auch das Büro nicht verlassen haben, als es ihm laut Zeugen möglich gewesen sei.
Das Gericht mutmaßte, dass die Beschuldigungen Bushidos gegenüber Arafat Abou Chaker unter Umständen deshalb so erfolgt seien, weil das für die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über die nach der geschäftlichen Trennung zu zahlende Summe für den Musiker eventuell vorteilhafter sein könnte.
Prominente Rapper als Zeugen
Die Zuschauer- und Journalistenplätze im Hochsicherheitssaal 500 waren während des gesamten Prozesses gut gefüllt. Besonders als neben 56 weiteren Zeugen prominente Rapper wie Samra, Ali Bumaye, Kay One oder Fler aussagten. Die Moral der Zeugen aus der Musikszene, gleich beim ersten vom Gericht gesetzten Termin zu Aussage zu erscheinen, sei allerdings "nicht besonders ausgeprägt" gewesen, so Gerichtssprecherin Lisa Jani. Darüber hinaus habe die Organisation einer Videovernehmung eines aus Deutschland abgeschobenen Zeugen in der Türkei neun Monate gebraucht. Während die Staatsanwaltschaft dem Zeugen, der in der Berliner Rappszene verankert gewesen war, freies Geleit gewähren wollte, lehnte die Ausländerbehörde seine Wiedereinreise ab.
Die Verteidigung hatte dreieinhalb Jahre lang im Prozess immer wieder versucht, im Zusammenhang mit dem Nachnamen der vier angeklagten Brüder den umstrittenen Begriff der "Clankriminalität" zu thematisieren. Einer der Verteidiger von Arafat Abou-Chaker, Hansgeorg Birkhoff, hatte unter anderem argumentiert, mit dem Begriff der "Clankriminalität" gingen offenbar einige unter dem Motto vor, "wir haben einige gefunden, denen wir das zutrauen, und bei der Sachaufklärung der zu untersuchenden Taten muss man dann nicht mehr ganz so sorgfältig vorgehen."
Nach dem Urteil
Arafat Abou-Chaker zeigte sich nach dem Urteilsspruch auf dem Gang vor dem Gerichtssaal sehr erfreut und bedankte sich immer wieder bei seinen Verteidigern. Bushido selbst erschien nicht zur Urteilsverkündung.
Weitere zivilrechtliche Klagen Berliner und Brandenburgische Gerichte um den materiellen Besitz der ehemaligen Geschäftspartner laufen derzeit noch. Bushido lebt derzeit mit seiner Frau und den inzwischen acht Kindern in Dubai. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Revision gegen das jetzt gesprochene Urteil geht.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 05.02.2024, 19:30 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 06.02.2024 um 14:45 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.