Zivilprozess in Berlin - Ex-Weggefährte muss Rapper Bushido Millionensumme zahlen

Mi 06.09.23 | 20:45 Uhr
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Archivbild: Am 26.07.2023 wird der Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido, Arafat A-Ch., Chef eines Berliner Clans, im Kriminalgericht Moabit fortgeführt. (Quelle: dpa/Annette Riedl)
Audio: rbb24 Inforadio | 07.09.2023 | Jessica Wiener | Bild: dpa/Annette Riedl

Der Rapper Bushido hat in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner um eine Millionensumme recht bekommen. Der Ex-Weggefährte müsse Bushido knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen erstatten, sagte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Mittwoch.

Demnach bestätigte das Gericht, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte "Bild" (€) berichtet.

Strafprozes gegen Arafat A.-Ch. läuft weiter

Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - äußerte sich in einem Video auf Instagram zu der Entscheidung: "Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. (...) Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist." Und: "Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig."

Das Gericht hatte im Rechtsstreit zwischen Bushido und Arafat A.-Ch., der als ein Berliner Clan-Chef gilt, bereits im April ein sogenanntes Versäumnisurteil gesprochen. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Gegen dieses Urteil hatte Arafat A.-Ch. im Anschluss Einspruch eingelegt. Mit der Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch werde das Versäumnisurteil nun aufrechterhalten.

Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.

Sendung: rbb24 Inforadio, 07.09.2023, 7 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Sicher wird es kein Problem sein, das Geld zu beschaffen. Vielleicht lesen wir ja bald etwas darüber :-))

  2. 3.

    Ja, selber Schuld wenn man sich mit solchen Leuten umgeben will.
    Da werden Begehrlichkeiten geweckt. Mitpartizipieren an Urheberrechten, etc. Bushido war nichts weiter als eine melkende Kuh für solche Leute.
    Hoffe Bushido und seine Familie haben bald Frieden von solchen Leuten.
    Ansonsten halt ne neue Identität annehmen und weg.

  3. 2.

    Wenn man ein Urteil hat, hat man noch lange nicht das Geld.Es gibt viele Anwälte,die die Zahlung verhindern werden

  4. 1.

    Mal sehen, ob BUSHIDO etwas von der mit Urteil zugesprochenen Millionensumme überhaupt bekommt.

    Manche Menschen gehen ja über Nacht in Insolvenz.

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