Versäumnisurteil am Landgericht Berlin - Abou-Chaker muss rund 2,2 Millionen Euro an Bushido zahlen

Fr 28.04.23 | 18:33 Uhr
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Premiere des Films Bushido - Zeiten ändern sich - im Cinestar Potsdamer Platz mit Bushido und Bushido und sein damaliger Freund Arafat Abou Chaker. (Quelle: dpa/Eventpress Schulz)
Audio: Radio Fritz | 28.04.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Eventpress Schulz

Bushidos Ex-Manager muss mehr als 2,2 Millionen Euro an den Rapper zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Der Musiker hat sich damit erfolgreich gegen eine Klage seines früheren Geschäftspartners, eines Berliner Clanchefs, gewehrt. Dieser hatte nach Gerichtsangaben mehrere Rechnungen gestellt, mit denen er Anteile an den Einnahmen des Rappers verlangte. Dabei berief er sich nach Angaben von Bushidos Anwalt auf einen Vertrag, den das Gericht aber nicht anerkannte. Der Musiker reagierte auf die Forderung des Ex-Partners mit einer sogenannten Widerklage - und gewann.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Konkret muss der Ex-Manager 2.205.658,87 Euro nebst Zinsen an den 44-Jährigen zahlen, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Die Entscheidung erfolgte nach ihren Angaben im Wege eines sogenannten Versäumnisurteils. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht erscheint zum Termin oder keinen Antrag stellt.

Die einstigen Freunde und Partner seien beide bei der Verhandlung am Mittwoch anwesend gewesen, so die Sprecherin. Der Kläger habe jedoch keinen Antrag gestellt. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war extra aus Dubai angereist, wo er inzwischen mit seiner Familie lebt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 47 Jahre alte Arafat A.-Ch. kann binnen zwei Wochen dagegen vorgehen.

Prozess dauert seit 2020 an

Die Trennung des Rappers und des Clanchefs beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager aufgelöst hatte. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen des Rappers, der auch Nebenkläger in dem Prozess ist. Ein Urteil ist nicht in Sicht. Zuletzt waren weitere Verhandlungstermine bis zum 26. Juli festgelegt. Aktuell wird noch immer um die Authentizität eines Tondokuments gestritten, dass vor rund 14 Monaten aufgetaucht war.

Sendung: Radio Fritz, 28.04.2023, 15:30 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Wie konnte es nur soweit kommen und Clans entstanden sind.
    Es muss endlich konsequent gehandelt werden, damit die Verbrechen aufhören.
    Aufklärung und Zivilcourage.
    Wie besonders ältere Personen abgezockt werden ist ein Beispiel.
    Die fiesen Tricks der Telefonbetrüger. Die Duke zeigt die Strukturen.

  2. 10.

    Als ältere Berlinerin macht es mich nachdenklich, dass Clans sich die Stadt zur Beute machen.
    Zwar geht’s hier in der RRB24-Meldung um zwei Menschen, die sich "bekriegen", aber über die Presse weiß man, dass sie auch mit unseren Gesetzen in Konflikten gerieten.
    Letztendlich ist’s mir egal, ob sich die beiden Herren irgendwie einigen, aber mir nicht egal ist es, wenn diese Personen mit ihren Clans die Grenzen friedlichen Zusammenlebens in dieser Stadt austesten.

  3. 9.

    Beim Geld hört eben die Freundschaft auf...
    Bleibt zu hoffen, dass sich beide daran halten, dass das Gewaltmonopol in Deutschland beim Staat liegt (Zwangsvollstreckung usw.), sonst gibt es nur wieder verletzte unbeteiligte Dritte.

  4. 7.

    Wer meint, er müsse sich mit bekannten Kriminellen zusammentun, um Musik machen zu können, muss mit so etwas rechnen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob er das Geld auch bekommt. Ich denke, eher nicht.

  5. 5.

    Abu hin - Abu her - Deutsches Recht und Deutsche Ordnung! Wem das nicht passt, der gehört nicht hier her

  6. 4.

    Es ist ein Zivil-Prozess. Die Kriminellen Clans bleiben weiterhin in Berlin, Keine Angst!

  7. 1.

    Der Beschuldigte wohnt in Dubai, die Anklagepunkte rechtfertigen keine U- Haft wegen Fluchtgefahr?

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