Cannabis im Straßenverkehr - Ab Donnerstag gelten neue THC-Werte beim Autofahren

Do 22.08.24 | 14:44 Uhr
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Archivbild: Eine Frau hält beim lenken ihres PKW einen Joint zwischen den Fingern. (Quelle: dpa/Morin)
Video: rbb24 Abendschau | 22.08.2024 | Thomas Rosteck | Bild: dpa/Morin

Seit diesem Donnerstag gelten neue Grenzwerte für Cannabiskonsum am Steuer. Autofahrer sollten nicht mehr als 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut haben. Wer das überschreitet, dem droht eine saftige Strafe.

Für Autofahrer gilt seit Donnerstag ein neuer Grenzwert für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut dürfen Fahrzeugführer nicht überschreiten. Andernfalls drohen 500 Euro Bußgeld und
ein Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren künftig ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Kiffen mit unklarer "Dosis-Wirkungs-Beziehung"

Der ADAC hält den 3,5er-Grenzwert ebenfalls für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", heißt es in einer Stellungnahme. Knackpunkt sei die sogenannte Dosis-Wirkungs-Beziehung, die es beim Alkoholtrinken, nicht aber beim Kiffen gibt.

Mit anderen Worten: Trinkende können nachvollziehen, wie stark ihr Getränk ist und welche Menge davon sie voraussichtlich fahruntüchtig machen wird. Beim Kiffen lässt sich das im Voraus schlechter abschätzen, auch weil der genaue THC-Gehalt in Cannabis-Produkten oft nicht ersichtlich ist und von Konsumierenden unterschiedlich schnell abgebaut wird. "Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert 'heranzukiffen'", schreibt der ADAC. Daher gelte unmissverständlich: "Wer fährt, kifft nicht!"

Polizeigewerkschaft: THC-Gehalt bei Straßenkontrollen nicht messbar

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies am Donnerstag auf den deutlich höheren Kontrollaufwand bei THC-Kontrollen hin. Mit den zur Verfügung stehenden Tests könnte man bei Straßenkontrollen nur feststellen, ob oder ob nicht Cannabis konsumiert wurde, nicht aber die Höhe des THC-Werts, sagte der Vize-Chef der GdP, Alexander Poitz, dem rbb.

Man habe keine valide Ausstattung, um diesen vor Ort, vor der Straße kontrollieren zu können. "Das heißt für uns in der Folge, wenn der Test positiv ist, heißt es mit zur Dienststelle, gebenenfalls eine Blutentnahme durch einen Arzt durchführen zu lassen, was eine personelle Bindung unserer Kolleginnen und Kollegen betrifft und eine finanzielle Auswirkung, weil die Ärzte bezahlt werden wollen", so Poitz.

Grenzwert entspreche 0,2 Promille Alkohol

Die Bundesregierung hatte im Rahmen einer Expertenkommission zuvor wochenlang über den Grenzwert beraten. Die Empfehlung der wissenschaftlichen Experten [pdf] klingt ein wenig umständlich: Bei 3,5 Nanogramm entspreche die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Reaktion in etwa der von 0,2 Promille Alkohol. Für die Kontrolle seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit erforderlich.

Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm etabliert. Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt.

Sendung: rbb24 Abendschau, 22.08.2024, 19:30 Uhr

34 Kommentare

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  1. 34.

    Habe den Eindruck, dass einige Kommentatoren die ein oder andere Tüte zuviel geraucht haben. Jeder der nicht deren Meinung ist, wird angegangen. Dramatische Schilderungen in puncto Alkohol werden gerne herangezogen, dann wirkt die Verharmlosung von Cannabis noch glaubhafter. Dreht euch noch ne Tüte und macht euch die Welt, wie sie euch gefällt…Kopfschüttel…

  2. 33.

    Nichts für ungut, aber die Logik geht Ihren Kommentaren ab. Natürlich ist dort, wo nicht geraucht werden darf, auch nicht gekifft werden. Darüber hinaus gibt es für den Cannabiskonsum noch strengere Regeln. Und natürlich hält sich nicht jeder daran. Ebenso wie einzelne immer noch in Zügen Alkohol konsumieren. Allerdings versuchen Sie ganz offensichtlich, lediglich ein Feindbild aufzubauen. Niemand hetzt hier wirklich gegen Alkohol. Allerdings wird Alkohol verständlicherweise als Beispiel herangezogen, um die Unverhältnismäßigkeit eines Cannabis-Verbots zu verdeutlichen. Und all Ihre Ausführungen gehen am Thema des Artikels vorbei.

  3. 32.

    Woher nehmen Sie das jetzt wieder? richtig lesen können Sie scheinbar nicht.
    Aber ja, ich habe einen Große Abneigung gegen den Gestank des Zeugs. Und? Ist das strafbar oder eine totale Ausnahme?
    Ich werde nun mal durch den Geruch belästigt und teilweise in meiner Freiheit und Gesundheit eingeschränkt. Muss ich hinnehmen, damit eine Minderheit tun kann, was sie will.
    Jeder darf gegen Autos und Zigaretten und Alkohol hetzen - aber kiffen muss jeder kommentarlos hinnehmen?
    Rauchen soll überall verboten werden, kiffen wird freigegeben. Logik in Deutschland oder was?

  4. 31.

    Sie konstruieren hier Dramen, nur um ihre persönliche Abneigung gegen die Freigabe mitzuteilen. Überall Kiffer: vor ihrem Fenster, auf ihrer Arbeit, im Kindergarten, abends in ihrem Schlafzimmer...

  5. 30.

    Kennen Sie mich oder woher glauben Sie zu wissen, was ich denke?
    "Wo es erlaubt ist".... Nicht vor unserem Fenster, ist ein Kindergarten unten drin. Sie wissen bestimmt, dass im Umkreis von Kitas etc kiffen verboten ist?
    Also wer ist da jetzt egoistisch?

  6. 29.

    Wie lange dauert es denn so etwa bis man von dem nun erlaubten Wert wieder bei Normalnull ist?
    Meine Güte, was für ein Quatsch! Da muss die Polizei wohl noch 'ne Schwalbe aktivieren und Schwester Agnes für die Blutentnahmen rekrutieren oder mobile Labore anschaffen. Kann es sein, dass der Gesundheitsminister krank ist?

  7. 28.

    Wer sich unter dem Einfluß berauschender Mittel ans Steuer setzt macht das bewusst und gewollt, nimmt das Risiko billigend in Kauf. Solche Typen sind einfach ungeeignet für die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr. Pappe weg und gut is'.

  8. 27.

    Sie gehören bestimmt zu den Leuten die sagen… heute ist es draußen kalt und nass da können die Raucher auch mal drinnen rauchen ? Oder ist es eher so, dass sie auf ihr bzw. das Recht pochen drinnen Rauchverbot ?
    Und wenn etwas nicht verboten ist, dann soll man Rücksicht nehmen.
    Also nur eine Seite hat sich einzuschränken. Was werfen sie den Leuten eigentlich vor die dort wo es erlaubt ist rauchen, dampfen, kiffen ? Egoismus… was ihnen ja vollkommen fremd ist.

  9. 26.

    "Ist ja schon fast Diskriminierung von Leuten mit psychischen und Nerven Erkrankungen wo Cannabis nachweislich hilft." Auch bei anderen Medikamenten kommt es zu einer Fahruntauglichkeit, damit muß man während der Therapie leben oder eben das Medikament wechseln.

  10. 25.

    Ja, warum bloß hat die pöööse Politik nicht auf Sie gehört, sondern lieber auf richtige Expert:innen...

  11. 24.

    Nun mal ne praktische Frage, wie viele Joints / Züge sind denn in etwa 3,5 Nanogramm? Andere Frage, wie kann man testen, ob man fahrtüchtig ist?

  12. 23.

    Die, sie es wirklich medizinisch benötigen, sitzen selten draußen im Park oder vor den Spielplätzen.
    Die werden eher selten ihre Mitmenschen mit dem Geruch belästigen oder "mir doch egal" Auto fahren.
    Sie gehen ganz anders mit dem Zeug um

  13. 22.

    Haha, sehr gut! Ausgerechnet die bayrischen Volksfeste in der Diskussion um Drogen-Gebrauch/-missbrauch, Schutz im Strassenverkehr ( und ihrerseits: Schutz von Jugendlichen und Kindern) einzubringen, das hat schon was von Satire.

  14. 21.

    in welchem Kommentar hat bitte wer etwas diskriminierendes über Personen geäußert, die aus medizinischen Gründen Cannabis zu sich nehmen? Die medizinische Anwendung hat nicht den Rausch als Ziel.
    Medizinische Hintergründe können erfasst, individuelle Werte festgelegt werden. Diese können vorgezeigt werden, bei Kontrollen.
    Und auch da muss man sagen dürfen das Menschen, die sich bewusst für eine THC-Behandlung entscheiden, es auch EInschnitte im Leben bedeuten kann, wie ein Fahrverbot. Das hat gar nichts mit Diskriminierung zu tun. Und nochmals, davon sprach hier niemand.

  15. 20.

    Aus meiner Sicht sollten Alkohol und Cannabis zu 100% im Straßenverkehr, sowohl für Autofahrer als auch für Rad - und E Rollerfahrer, verboten werden. Das wäre eine klare Linie!

  16. 19.

    Die Politik hat echt nichts begriffen.

    Wer so wenig thc im Blut hat ist nur ein Gelegenheitskonsument. Bei dem wirkt Cannabis viel stärker.
    Wenn das Blut allerdings einen hohen Anteil aufweist bei Leuten die es zB aus medizinischen Gründen nehmen ist man schnell bei 50 nanogramm. Allerdings wird ein dauerkonsument auch bei weitem nicht das rauschgefühl haben wie jemand der das nur ab und zu macht.

    Versteh nicht wie die so verblendet sein können.
    Gibt genug Dokus und fahrtest darüber bei Youtube auch vom öffentlich rechtlichen.

    Einmal Konsument = super high (wenig thc im blut)
    Dauerkiffer = kaum high und er weiß wie man damit umgeht.
    (Viel thc im blut und resitenz gebildet)
    Bürokratiatan hat wieder zugeschlagen.

    Aber lustig wie hier in den Kommentaren wieder die ganzen unwissenden mit Vorurteilen um sich werfen.
    Ist ja schon fast Diskriminierung von Leuten mit psychischen und Nerven Erkrankungen wo Cannabis nachweislich hilft.

  17. 18.

    Genau meine Meinung. Deshalb trinke ich nicht, wenn ich Auto fahren will, sonst stirbt noch meine andere Gehirnzelle ab.

  18. 17.

    Auf meine eigentlichen Fragen sind Sie nicht eingegangen. Die Frage nach Ihrem persönlichen Konsum war eher rhetorischer Natur, ohne dass dieser eine tatsächliche Relevanz für die Diskussion hätte. Dass Sie aber Menschen, die gerne al etwas Wein, Bier oder Cannabis konsumieren, pauschal als Süchtige bezeichnen, finde ich bedenklich. Und diese Pauschalisierung Ihrerseits ist auch fern jeder Sachlichkeit.

  19. 16.

    Tatsächlich nicht, nein. Weil ich Alkohol weder mag noch vertrage.
    Allerdings verstehe ich nicht, was mein Alkoholkonsum damit zu tun hätte.

  20. 15.

    Vaper gehen, kommt auf den Geruch an.
    Aber diese Wolke steht auch nicht so lange wie sich der Gestank eines Joints hält.

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