Zweite Fußball-Bundesliga - Darum geht es im Gerichtsverfahren zwischen Fredi Bobic und Hertha BSC
Als Geschäftsführer Sport sollte Fredi Bobic den damaligen Bundesligisten Hertha BSC ab 2021 in die Erfolgsspur führen. Doch die Verbindung scheiterte Anfang 2023 vorzeitig. Nun sieht man sich vor Gericht wieder. Von Ilja Behnisch
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Die "Pause reicht mir jetzt", sagte Fredi Bobic (52) am Sonntag in der TV-Talkrunde "Sport1 Doppelpass", um im Nachsatz zu verkünden, ab Sommer könne und wolle er gern wieder eine Aufgabe im Profi-Fußball übernehmen. Doch ehe sich Bobic der Zukunft zuwenden kann, gilt es, die Vergangenheit abzuschließen. Die heißt: Hertha BSC.
Dort war Bobic mit Beginn der Saison 2021/22 als Geschäftsführer Sport angestellt worden. Dort sollte er eine Ära prägen. Es wurde eine Episode, mit sportlich zweifelhaftem Ertrag und einem abruptem Ende. Nach einem 0:2 gegen den Stadtrivalen Union Berlin gab es am 28. Januar 2023 die Kündigung für Bobic. Zunächst ordentlich, zwei Wochen später fristlos. Nun, mehr als ein Jahr später, treffen sich Verein und Ex-Geschäftsführer vor Gericht wieder. Doch warum eigentlich?
Nicht nur ein Verfahren, sondern gleich zwei
Vor allem geht es, Überraschung, ums liebe Geld. Mit der fristlosen Kündigung hat Hertha Bobic nicht nur von jetzt auf gleich von seinen Aufgaben entbunden, sondern auch die Gehaltszahlungen eingestellt. Auf diese allerdings drängt Bobic, der weder die ordentliche noch die fristlose Kündigung akzeptiert.
Deshalb gibt es tatsächlich nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern gleich zwei. Eines, das sogenannte Feststellungsverfahren, befasst sich mit der Wirksam- und Rechtmäßigkeit der Kündigungen überhaupt. Das zweite, ein sogenanntes Urkundenverfahren, soll prüfen, ob Bobic einen Vollstreckungstitel gegen Hertha BSC erwirken kann, um so nachträglich an die eingestellten Gehaltszahlungen zu gelangen.
Mehrfach Verhandlungstermine abgesagt
Für das Urkundenverfahren wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Verhandlungstermine angesetzt, die jedoch immer wieder abgesagt wurden. Zuletzt aufgrund eines Befangenheitsantrags der Hertha. Der Clou an der Geschichte: Bobic hätte durch das Urkundenverfahren die Gehaltszahlungen erhalten können, sie aber im Fall einer Niederlage im Feststellungsverfahren wieder zurückzahlen müssen.
Vielleicht auch deshalb versucht die Justiz nun, das grundsätzlichere der beiden Verfahren, also das Feststellungsverfahren, quasi vorzuziehen. Sollte das Gericht die fristlose Kündigung als rechtmäßig erachten, hätte Bobic schließlich keine Handhabe mehr, überhaupt Geld vom Klub zu verlangen. Das Urkundenverfahren wäre obsolet.
Noch ist vieles unklar
Wie hoch genau dabei der Streitwert ist, ist öffentlich unbekannt. Vor Bobics Vertragsantritt im Sommer 2021 kursierte in den Medien allerdings die Summe von 3,2 Millionen Euro Jahresgehalt. Damit wäre er der vermutlich am höchsten dotierte Manager der Bundesliga gewesen. Für den hoch verschuldeten Zweitligisten Hertha BSC, der im Sommer erst im Nachsitzen und mit viel Kopfschmerzen die Lizenz erhalten haben soll, eine immense Summe.
Offen ist auch, welche Vertragslaufzeit überhaupt zu Grunde gelegt werden muss. Der ursprünglich geschlossene Vertrag galt wohl bis Sommer 2024, beinhaltete aber nach Informationen der "Bild"-Zeitung eine beidseitig zu ziehende Option auf weitere zwei Jahre.
Begründung für Kündigung öffentlich nicht bekannt
Unklar ist ebenfalls, mit welcher Begründung die Hertha ihrem Geschäftsführer Sport überhaupt gekündigt hat. Immer wieder wurde die fristlose Kündigung mit einem Aussetzer Bobics gegenüber einem rbb-Reporter in Verbindung gebracht. Bobic hatte dem Interviewer auf eine Nachfrage mit "Wenn Du nochmal fragst, kriegst Du eine gescheuert" geantwortet. Bestätigt wurde das bisher jedoch nicht.
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wiederum hatte im März 2023 von einer Recherche berichtet, nach der Bobic auch Missmanagement vorgeworfen werden könnte. So soll er Ex-Mitspieler und Hertha-Ikone Axel Kruse für dessen Rolle als Markenbotschafter des Klubs ein Jahres-Netto von 100.000 Euro vertraglich zugesichert haben. Andere Botschafter wie Marko Rehmer oder Gabor Kiraly erhielten demnach zwischen 500 und 1.000 Euro pro Auftritt plus Freikarten für Heimspiele sowie einen Gutschein für den Fanshop. Weiterhin soll Bobic nach "Spiegel"-Angaben auch Interna über die Vertagsverhandlungen mit dem Investor "777" an Dritte weitergegeben haben.
Auch eine außergerichtliche Einigung ist noch möglich
Es dürfte also spannend werden ab Montag, den 19. Februar, 10 Uhr. Dann, wenn am Landgericht Berlin der erste Verhandlungstag im Feststellungsverfahren beginnt, zu dem zumindest Fredi Bobic persönlich erscheinen will. Ob von Hertha-Seite etwa Geschäftsführer Tom Herrlich kommen wird, ist unklar.
Im Übrigen ist auch eine außergerichtliche Einigung noch im Bereich des Möglichen. Auch wenn ein erstes, von Hertha im vergangenen Jahr als "faires und tragfähiges Angebot zur umfassenden Beendigung der Rechtsstreitigkeiten" nicht zu einer Einigung geführt hatte.
Sendung: rbb24 Inforadio, 18.02.2024, 09:15 Uhr