Teilurteil im Feststellungsverfahren - Herthas ordentliche Kündigung von Ex-Geschäftsführer Bobic war rechtmäßig
Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic ist ein erstes Teilurteil gefallen: Die Klage des Ex-Geschäftsführers gegen seine ordentliche Kündigung wird abgewiesen. Ob auch die fristlose Kündigung rechtmäßig war, wird im Mai weiter verhandelt.
- Klage von Fredi Bobic gegen ordentliche Kündigung vor Landgericht Berlin abgewiesen
- Hertha begründete Kündigung mit rbb-Interview und Verdacht
- Ob auch von Hertha BSC ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied Gericht noch nicht
- Verhandlung wird am 27. Mai fortgesetzt, dann kann Bobic auch als Zeuge geladen werden
Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic hat das Landgericht Berlin die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Ob auch die vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht am Montag nicht, wie es in einer Mitteilung hieß.
Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Für den 27. Mai (10 Uhr) wurde ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt.
Beweisaufnahme und Ladung Bobics möglich
Dann kann es auch zu einer Beweisaufnahme kommen. Es ist auch möglich, dass Bobic als Zeuge geladen wird. Am Montag ließ er sich - anders als zunächst angekündigt - wie Hertha auch von seinen Anwälten vertreten.
Der Knackpunkt des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach der ordentlichen Kündigung steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu, bei einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung nicht. Für die finanziell angeschlagene Hertha geht es dabei um viel Geld. Der Fußball-Zweitligist hatte dem 52-Jährigen Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt.
Letzteres stützt sich auf zwei Begründungen: Wie die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm am Montag sagte, sei jemandem beim Klub zugetragen worden, dass Bobic einem Herrn Hellmann geheime Unterlagen zugetragen haben soll. Nähere Angaben wurden dazu nicht gemacht. In dem Fall hätte Bobic gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen. Damit begründet Hertha den Ausspruch einer Verdachtskündigung. In dem Fall hätte Hertha allerdings Bobic aber zu diesem nicht bewiesenen Verdacht anhören müssen. Dazu kam es nicht. Die Anwälte des Ex-Managers argumentieren, dass die Einladung zur Anhörung Bobic zu kurzfristig zugestellt wurde. Das Gericht sah Argumente für beide Seiten.
Gericht zeigt Verständnis für Bobics Emotionalität
Bobic hatte zudem unmittelbar vor seiner ordentlichen Kündigung nach einer Derby-Niederlage gegen Union Berlin wütend auf die Frage eines rbb-Reporters mit den Worten "Wenn du nochmal frägst, kriegst du eine gescheuert" reagiert. Er entschuldigte sich kurz darauf für den Vorfall.
Hier zeigte das Gericht Verständnis für die mögliche Emotionalität nach so einem Spiel. Hertha-Anwalt Johan-Michel Menke wies jedoch darauf hin, dass Bobic einen Verhaltenskodex bei der Hertha unterschrieben habe. Dieser verpflichte alle Mitarbeiter dazu, "die Unabhängigkeit von Journalisten und Medien zu achten".
Sendung: rbb24 Abendschau, 19.02.2024, 19:30 Uhr