Teilurteil im Feststellungsverfahren - Herthas ordentliche Kündigung von Ex-Geschäftsführer Bobic war rechtmäßig

Mo 19.02.24 | 16:36 Uhr
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Bobic vor dem Interview beim Union-Spiel, (Imago/Matthias Koch)
Video: rbb24 Abendschau | 19.02.2024 | Nachrichten | Bild: Imago/Matthias Koch

Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic ist ein erstes Teilurteil gefallen: Die Klage des Ex-Geschäftsführers gegen seine ordentliche Kündigung wird abgewiesen. Ob auch die fristlose Kündigung rechtmäßig war, wird im Mai weiter verhandelt.

  • Klage von Fredi Bobic gegen ordentliche Kündigung vor Landgericht Berlin abgewiesen
  • Hertha begründete Kündigung mit rbb-Interview und Verdacht
  • Ob auch von Hertha BSC ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied Gericht noch nicht
  • Verhandlung wird am 27. Mai fortgesetzt, dann kann Bobic auch als Zeuge geladen werden

Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic hat das Landgericht Berlin die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Ob auch die vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht am Montag nicht, wie es in einer Mitteilung hieß.

Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Für den 27. Mai (10 Uhr) wurde ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt.

Beweisaufnahme und Ladung Bobics möglich

Dann kann es auch zu einer Beweisaufnahme kommen. Es ist auch möglich, dass Bobic als Zeuge geladen wird. Am Montag ließ er sich - anders als zunächst angekündigt - wie Hertha auch von seinen Anwälten vertreten.

Der Knackpunkt des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach der ordentlichen Kündigung steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu, bei einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung nicht. Für die finanziell angeschlagene Hertha geht es dabei um viel Geld. Der Fußball-Zweitligist hatte dem 52-Jährigen Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt.

Letzteres stützt sich auf zwei Begründungen: Wie die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm am Montag sagte, sei jemandem beim Klub zugetragen worden, dass Bobic einem Herrn Hellmann geheime Unterlagen zugetragen haben soll. Nähere Angaben wurden dazu nicht gemacht. In dem Fall hätte Bobic gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen. Damit begründet Hertha den Ausspruch einer Verdachtskündigung. In dem Fall hätte Hertha allerdings Bobic aber zu diesem nicht bewiesenen Verdacht anhören müssen. Dazu kam es nicht. Die Anwälte des Ex-Managers argumentieren, dass die Einladung zur Anhörung Bobic zu kurzfristig zugestellt wurde. Das Gericht sah Argumente für beide Seiten.

Gericht zeigt Verständnis für Bobics Emotionalität

Bobic hatte zudem unmittelbar vor seiner ordentlichen Kündigung nach einer Derby-Niederlage gegen Union Berlin wütend auf die Frage eines rbb-Reporters mit den Worten "Wenn du nochmal frägst, kriegst du eine gescheuert" reagiert. Er entschuldigte sich kurz darauf für den Vorfall.

Hier zeigte das Gericht Verständnis für die mögliche Emotionalität nach so einem Spiel. Hertha-Anwalt Johan-Michel Menke wies jedoch darauf hin, dass Bobic einen Verhaltenskodex bei der Hertha unterschrieben habe. Dieser verpflichte alle Mitarbeiter dazu, "die Unabhängigkeit von Journalisten und Medien zu achten".

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.02.2024, 19:30 Uhr

21 Kommentare

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  1. 21.

    Im Gespräch greift eine Person oft auf "Whataboutism" zurück, wenn sie selbst keine Argumente mehr hat, mit der sie ihre eigene Position verteidigen könnte. Um der Gegenseite nicht zustimmen oder EIGENES UNWISSEN eingestehen zu müssen, wechselt sie einfach schnell das Thema. Das kann den/die Gesprächspartner:in auch kurzfristig überrumpeln und die eingebrachten Argumente unwichtig und nutzlos erscheinen lassen.

    Quelle: Utopia.de weil man es nicht besser erklären kann

  2. 20.

    "Diese hat Hertha ausgesprochen, um die Abfindung zu sparen, aus finanzieller Not heraus und mit fadenscheinigen Begründungen, um Zeit zu gewinnen. "
    Mit diesem Insiderwissen müssen sie unbedingt als Zeuge aussagen.

  3. 18.

    Natürlich sind alle Vereine gleich, besonders die 80% Konstrukte.
    Und Herta wird Waldmeister.

  4. 17.

    Es geht auch um den "Verhaltenskodex" beim BCC777, denn es anscheinend nur für Bobic zu geben scheint. Für den brutalen Schläger Gersbeck wohl nicht.
    "Allein schon die Androhung körperlicher Gewalt ist im Arbeitsleben ein glasklarer Kündigungsgrund." fabulieren Sie.
    Verlogene Doppelmoral und kein "Plumpester whataboutism". Wenn Sie überhaupt wissen, was das ist.

  5. 16.

    Zitat aus obigen Text: Nach der ordentlichen Kündigung steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu .
    Du hast ausnahmsweise mal recht. Da gibt es nichts mehr zu sagen.

  6. 15.

    Liest du? Sind wir befreundet?

    Da die ordentliche Kündigung bestätigt wurde, ist eine weitere Diskussion mit ihnen obsolet.

  7. 14.

    Liest du auch den Text? Vertraglich festgelegte Abfindung, steht da.

  8. 13.

    "Dafür steht Bobic eine Abfindung zu"

    In D gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, somit kann Bobic auch nichts "zustehen". Abfindungen müssen vor Gericht erstritten werden.

  9. 12.

    Mein Gott, wenn ich diese Kommentare hier lese. Die Hälfte kann nicht unterscheiden, worum es gestern ging. Nur um die ordentliche Kündigung aus sportlichen Gründen. Dafür steht Bobic eine Abfindung zu, auch wenn die Kündigung rechtens ist. Über die außerordentliche Kündigung wurde noch nicht entschieden. Diese hat Hertha ausgesprochen, um die Abfindung zu sparen, aus finanzieller Not heraus und mit fadenscheinigen Begründungen, um Zeit zu gewinnen.

  10. 11.

    Klar- Es ist natürlich nur dieser Verein, bei allen anderen ist das anders.

  11. 10.

    Allein schon die Androhung körperlicher Gewalt ist im Arbeitsleben ein glasklarer Kündigungsgrund. Muss man aber wissen.

  12. 9.

    Na Gottseidank gehts im Artikel um Bobic und nicht um Gersbeck. Plumpester whataboutism.

  13. 8.

    Wenigstens wird dann danach gedacht. Es gibt Populisten, die reden ohne überhaupt je zu denken. Aber was hat dies mit dem Fall hier zu tun?
    Auch wenn die Gründe nicht mehr nachweisbar sind, aber einige Punkte dafür sprechen, ist die ordentliche Kündigung nachvollziehbar.
    Auch wenn die Kündigung als unrechtens gewertet worden wäre, hätte Hertha nur entsprechend mehr Abfindung zahlen müssen. Aber das Arbeitsverhältnis wäre wegen dem Vertrauensverlust nicht mehr fortgesetzt worden.
    Eisernes HaHoHe

  14. 7.

    Für mich geht eine Kündigung in Ordnung. Hier geht es aber um viel Geld und die Rechtmäßigkeit. Nur das kann ein Gericht feststellen. Im Gegensatz zu der ehemaligen Führungskraft, ohne Emotionalität.

  15. 6.

    Es wird auf die ordentliche hinauslaufen und er hat Anspruch auf 3,2 Mio pro Jahr! Denn Androhung einer Klatsche als Kündigungsgrund und wirklich einen umklataschen, die Schuld eingestehen und im Verein zu bleiben ist erstmal nicht der Berliner Weg und wird das Gericht hoffentlich sehr skeptisch und als nicht haltbar sehen.

  16. 5.

    "Verdachtskündigungen" sind im deutschen Arbeitsrecht Standard, weil kein Arbeitgeber abwarten kann, bis der Beschäftigte rechtmäßig verurteilt ist. Der Verdacht muss aber für einen Dritten nachvollziehbar und begründet sein.

  17. 4.

    Als Führungskraft wie Bobic nun mal wahr, hat er sich nicht Vereinsschädigend zu verhalten, das weiss jede Führungskraft
    deswegen ist die Kündigung in Ordnung.
    In der heutigen Zeit wird immer sofort gejammert, statt erst einmal zu überlegen bevor man etwas sagt .
    Aber unsere Führungskräfte in der Regierung leben das ja vor erst einmal reden und dann überlegen. Ach herrje das geht ja doch nicht.
    Denn meisten Leuten ist es doch egal ob Sie gekündigt werden, na dann klage ich halt auf Abfindung. Der nächste Wartet ja in München schon darauf. So eine Kündigung tut doch keinem mehr richtig weh.
    Was ist nur aus diesem Land geworden.
    Schade

  18. 3.

    "Hertha-Anwalt Johan-Michel Menke wies jedoch darauf hin, dass Bobic einen Verhaltenskodex bei der Hertha unterschrieben habe."
    Na, Gott sei Dank, scheint das nicht für den brutalen Schläger Gersbeck zu gelten.
    Da zeigt es sich wie moralisch verkommen dieser Verein ist.
    Natürlich wird das vom Fan Thommy aus dem Salvador-Allende-Viertel gewohnt anders gesehen.

  19. 2.

    Dass Bobic gefeuert wurde, war sportlich-geschäftlich gesehen richtig. Er hat mit seinen Entscheidungen alles noch schlimmer gemacht. Ob es auch rechtlich gesehen richtig war, wird sich bald zeigen. Zweifel bleiben.

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