Veranstaltungen - Berlin lockert Lärmschutzregeln an drei Abenden im Jahr

Mi 02.04.25 | 11:37 Uhr
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Archivbild: Walpurgisnacht im Mauerpark. (Quelle: dpa/Zöllner)
Bild: dpa/Zöllner

In Berlin kann ab sofort an drei Abenden im Jahr öffentlich länger gefeiert werden. Wie die Senatsverwaltung für Mobilität und Umwelt mitteilte, ist bereits am Sonntag, 30. März eine Änderungsverordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien in Kraft getreten.

Es darf eine Stunde länger laut bleiben

Das habe damit zu tun, weil die neue Regelung bereits in der Walpurgisnacht am 30. April erstmals gelten soll. Die Änderung ermöglicht es neben dem Vorabend des 1. Mai auch am 21. Juni (Fête de la Musique) und am 2. Oktober, dem Vorabend des Tags der Deutschen Einheit, bis Mitternacht auch lautere "geräuschintensive Veranstaltungen im Freien" abzuhalten.

Bislang galt der Veranstaltungslärm-Verordnung zufolge, dass bei sogenannten störenden Veranstaltungen der Beginn der Nachtzeit an allen Wochentagen bis 23 Uhr verschoben werden konnte. Bei "herausragender Bedeutung kann in Ausnahmefällen" der Beginn der Nachtzeit über 23 Uhr hinaus verschoben werden. Das wurde nun für die drei genannten Tage geregelt. Für den 21. Juni gilt das allerdings nur, soweit der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist. In diesem Jahr ist das der Fall.

"Ausgelassenes Reinfeiern" ermöglichen

Die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU) verwies darauf, dass die Feiertage am 1. Mai und 3. Oktober für ganz Deutschland "und dem Land Berlin im speziellen eine sehr besondere Bedeutung" haben. Nun möchte man ein "ausgelassenes 'Reinfeiern'" in die Feiertage ermöglichen.

Auch der 21. Juni sei für das Land Berlin "aus musikkultureller Sicht von besonderer Wichtigkeit". Die Einschränkung, dass an dem Tag nur bis Mitternacht laut öffentlich gefeiert werden darf, wenn der Folgetag kein Werktag ist, diene dazu, "den Ruheschutzinteressen der von der Veranstaltung betroffenen Nachbarschaft gerecht zu werden".

Auch Kultursenator Joe Chialo (CDU) äußerte sich mit der Bemerkung "Berliner Nächte sind lang". Er freue sich sehr, dass die Neuregeulung der Verordnung künftig ermögliche, "dass wir die Zeit dieser Feste gebührend bis in die Nacht feiern können".Sie seien fester Bestandteil der Berliner Kultur.

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16 Kommentare

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  1. 16.

    "Augen auf bei der Berufswahl". Anderer Vorschlag: Hirn Einschalten vor dem Kommentieren.

  2. 14.

    "Motorhead-Gedenkkonzert"
    Motörhead bitte ;-). Bitte unbedingt Zeit und Ort veröffentlichen - und für eine gute Tributeband sorgen.

  3. 13.

    Reinfeiern in den Feiertag und das bis 24:00 Uhr, danach 00:01 Uhr Musik aus! Das gibt die Verordnung doch schon Jahre her. Auf Antrag feiern wir mit der FFW schon seit vielen Jahren so in den Mai und das in Berlin.
    Also ist nichts Neues!

  4. 12.

    Aus meiner Perspektive ist das eine riesen Sauerei und vollkommen rücksichtslos.
    Diese Stadt ist bereits laut genug. Menschen mit einem Bedürfnis nach Ruhe scheinen immer weniger eine Lobby zu haben.
    Hoffentlich schafft diese Regelung eine andere Regierung schnell wieder ab.
    Wenn man zudem berücksichtigt, dass das dann auch noch tw. Sommerzeit, also eh bereits alles eine Stunde später als Normalzeit, dann gilt das noch mal doppelt.

  5. 11.

    Ach Gottchen, die sowieso schon bestehende Ausnahmeregelung für Veranstaltungen an besonderen Tagen wurde nun für zwei Tage im Jahr festgeschrieben und für einen weiteren Tag vom Folgetag abhängig gemacht. Kein Grund zum jammern und sich echauffieren, würde ich meinen.

  6. 10.

    Drei Tage, das schaffen die Leute im Mauerpark lässig in einer halben Woche. Sobald die Nachttemperaturen nicht mehr einstellig sind, auch noch um 4 Uhr nachts.

  7. 9.

    Leute, drei Abende!!!
    Aber ne Wohnung mieten oder kaufen an der Stadtautobahn, den S-Bahnstrecken, U-Bahn-Viadukten oder Strassenbahnen, um sich dann über den Großstadtlärm zu beschweren, oder gar zu klagen.

    Wohl nicht nur ich haben die Meinung, das gerade die Motzer hier definitiv keine gebürtigen Berliner sind bzw. hier nicht ihre Kindheit verbracht haben.

  8. 8.

    Es hat sich schon angedeutet das sich hier ausschließlich 14 bis 25 Jährige GEGEN die Lockerung der Lärmschutzregeln an drei Abenden im Jahr aussprechen werden.
    Oder ist mein Eindruck falsch?

  9. 6.

    Es hat sich schon angedeutet das sich hier ausschließlich 14 bis 25 Jährige GEGEN die Lockerung der Lärmschutzregeln an drei Abenden im Jahr aussprechen werden.
    Oder ist mein Eindruck falsch?

  10. 5.

    Was ist denn das für eine Argumentation? Wer in Berlin wohnt, soll sich gefälligst an den zunehmenden Lärm gewöhnen? Und wer Schicht- und Wochenendarbeiter ist soll wegziehen, oder wie?

  11. 4.

    Och, die nächste Party mach ich einfach bei Ihnen auf der Wiese. Ich plane schon eine Reihe, zwei mal in der Woche, an wechselnden Wochentagen. Auftakt wird ein Motorhead-Gedenkkonzert. Ich mein, es ist gut, wenn die Brandenburger nicht immer extra nach Berlin zum Feiern gehen müssen.

  12. 3.

    Ich erinnere mich noch an die Aussagen von Anwohnern in München: "wenn's dir hier nicht passt, dann geh doch" ... Und hier sehe ich das auch so: in Berlin wohnt man nicht der Ruhe wegen. Wenn sie Ruhe wollen, dann sollten sie zu uns nach Brandenburg kommen. Berlin muss laut sein! Die Partys, die Freiheit, das Weltkulturerbe, ...

  13. 2.

    Schön, wenn sich auch Herr Chialo über die "Lärmfanatiker" freut. Dann wohnt er bestimmt in einer Gegend, die es ihm ermöglicht, ohne Probleme seine Ruhe zu genießen.

  14. 1.

    Brot und Spiele fürs Leid geplante Volk;)