Fürs Ablösen von der Straße -
Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren dafür verlangen, dass Beamte Demonstranten der Gruppe "Letzte Generation" von blockierten Straßen entfernen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.
Polizei hatte 241 Euro verlangt
Im konkreten Fall hatte sich ein Unterstützer der Letzten Generation im Juni 2022 auf einer Kreuzung festgeklebt. Polizisten hatten die Klebeverbindung gelöst und den Demonstranten von der Straße getragen. Für diese Maßnahme verlangte die Polizei Berlin eine Gebühr von 241 Euro. Dagegen hat der Demonstrant geklagt. Über die Klage ist noch nicht entschieden, aber ein Eilantrag war erfolgreich.
Nach Auffassung des Gerichts gehört eine Sitzblockade nicht zu den Fällen, in denen die Polizei eine Gebühr für ihren Einsatz verlangen darf. Sie sei auch nicht deshalb aufgelöst worden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, sondern, um ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.
Die Polizei muss das Geld erstmal zurückzahlen. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
Auch am Dienstag wieder Blockaden
Auch am Dienstag haben Klimademonstranten der "Letzten Generation" wieder mehrere Straßen in Berlin blockiert.
Nach Angaben einer Polizeisprecherin waren unter anderem die Straße des 17. Juni Ecke Bachstraße sowie die Kreuzung Warschauer/Revaler Straße betroffen. Blockaden gibt es auch auf der Konstanzer Straße, Breite Straße Ecke Mühlendamm sowie auf der Prenzlauer Allee/Ecke Danziger Straße. Zudem wurde der Verkehr behindert an der Kreuzung Puschkinallee/Elsenstraße, auf der Straße Alt-Friedrichsfelde sowie auf dem Britzer Damm. Auf dem Heckerdamm und dem Messedamm war jeweils eine Spur blockiert.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2023, 11:20 Uhr