Berliner Gefängnis - Häftlinge der JVA Tegel werden teils monatelang in Isolationszellen gesperrt

Mi 14.08.24 | 06:07 Uhr | Von Roberto Jurkschat
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Symbolfoto: Ein Krankenpfleger öffnet die Tür zu einem Haftraum in einem Haftkrankenhaus. (Quelle: dpa/Jan Woitas)
Video: rbb24 | 14.08.2024 | Axel Walter und Roberto Jurkschat | Bild: dpa/Jan Woitas

In der JVA Tegel können "Vollzugsstörer" in spezielle Isolationszellen gesperrt werden - länger als 24 Stunden allerdings nur, wenn das für die Sicherheit unerlässlich ist. Die durchschnittliche Unterbringungsdauer lag zuletzt bei 125 Tagen. Von Roberto Jurkschat

  • Gewalttätige Gefangene können in der JVA Tegel in einer speziellen Station isoliert werden
  • Die JVA darf Gefangene länger als 24 Stunden isolieren, wenn das zur Abwehr von Gefahren unerlässlich ist
  • Im Schnitt verbringen Inhaftierte mehrere Monate in der Sicherungsstation
  • Berliner Vollzugsbeirat kritisiert: es sei unklar, wann die Gefangenen wieder herauskommen

Eins vorweg: Niemand kommt ohne Grund auf die Sicherungsstation B1 in der JVA Tegel. Selbst der Berliner Vollzugsbeirat, der die Interessen der Inhaftierten gegenüber der JVA-Leitung und der Senatsjustizverwaltung vertritt, spricht von meist "sehr schwierigen" Gefangenen, die in den Isolationszellen im Erdgeschoss der Teilanstalt II sitzen.

Einer der Untergebrachten soll demnach einen Mitgefangenen in der Küche mit heißem Öl übergossen und einer Pfanne fast erschlagen haben. Versuche, den Mann in eine normale Zelle zurückzuverlegen, schlugen fehl, der Gefangene sei wieder gewalttätig geworden.

Ein zweiter Inhaftierter, den der Vollzugsbeirat bei einem Besuch der Isolationszellen im Mai 2023 traf, hatte in Kreuzberg drei Menschen in den Hals gestochen. Die Geschädigten überlebten, dennoch wurde der Mann wegen Mordes verurteilt. Nach einem körperlichen Angriff auf einen Mitgefangenen kam er in den "Bunker" - so heißen die besonders gesicherten Hafträume im Knastjargon. Laut Besuchsvermerk soll der Mann angekündigt haben, bis zum Ende seiner Haft in der Sicherungsstation zu bleiben.

Knast im Knast

Das Berliner Strafvollzugsgesetz erlaubt es den JVAs, einzelne Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend "abzusondern". Voraussetzung ist eine "fortbestehende erhebliche Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung", erklärt die Senatsverwaltung für Justiz. Gefangene, die suizidgefährdet sind, randalieren, oder eine Gefahr für Vollzugsbeamte, Sozialarbeiter, Psychologen oder andere Gefangene sind, können aus ihren Zellen herausgeholt und isoliert in einem besonders gesicherten Haftraum gesperrt werden - eine Art Knast im Knast.

Andererseits darf die JVA solche Maßnahmen laut der Justizverwaltung auch gegen Gefangene ohne erkennbares Suizid- oder Gewaltproblem verhängen - nämlich dann, wenn sie einen Fluchtversuch unternommen haben.

Der Dachdecker Mario K. etwa wurde 2015, ein paar Jahre nach einem bewaffneten Überfall auf eine Millionärsfamilie in Bad Saarow, zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Oktober 2019 fanden ihn Mitarbeiter morgens früh um halb fünf plötzlich im Hof der JVA. K. hatte die Gitterstäbe am Fenster seiner Zelle mit Chemikalien zertrennt und sich an der Fassade der Anstalt hinabgeseilt. Wie der Vollzugsbeirat bei der Begehung der in der Teilanstalt 2023 feststellte, wurde der Mann anschließend mehr als ein Jahr in eine Isolationszelle gesperrt.

125 Tage im besonders gesicherten Haftraum

Das Strafvollzugsgesetz schreibt den Anstalten vor, dass Menschen nur dann länger als 24 Stunden abgesondert werden dürfen, wenn das zur Abwehr von Gefahren "unerlässlich" ist.

Auf Anfrage von rbb|24 teilte die Senatsverwaltung für Justiz mit, dass die durchschnittliche Unterbringungszeit von Inhaftierten auf der Sicherungsstation seit Anfang 2023 bei 125 Tagen liegt. 22 Personen sind in dieser Zeit in den Räumen eingesperrt worden, eine davon länger als ein Jahr. Auch in früheren Fällen verbrachten Menschen teils mehrere Jahre im "Bunker".

Absonderungen in der JVA Tegel

  • Die Gründe

  • Isolation im eigenen Haftraum

  • Isolation auf der Station

  • Der "Time-Out Bereich"

  • Sicherungsstation B1

Die Senatsverwaltung für Justiz betonte gegenüber rbb|24, die JVA habe ein Interesse daran, "die Unterbringungszeiten in derartigen Maßnahmen auf das Notwendigste" zu reduzieren.

Ob Gefangene die Station verlassen dürfen oder nicht, werde in "angemessenen Abständen" überprüft. Laut einem Besuchsprotokoll des Vollzugsbeirates treffen Sachverständige nach Angaben der JVA einmal pro Monat eine Einschätzung, ob die Personen in den besonders gesicherten Hafträumen weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellen - oder ob man sie wieder in ihre normalen Zellen verlegen kann.

Aus dem Besuchsprotokoll des Vollzugsbeirates geht hervor, dass der Gefangene Mario K. nach eigener Aussage so lange im "Bunker" bleiben musste, weil er niemandem verraten wollte, wie genau er das Fenstergitter aufschweißen konnte.

Absonderung nach Fluchtversuchen

Gegen die Haftbedingungen in den besonders gesicherten Zellen hatten Gefangene in der JVA-Zeitschrift "Lichtblick" schon im Jahr 2012 protestiert. Der Trakt auf der Station B1 sei in der Lage, "die härtesten Männer klein zu machen".

Die Größe eines Haftraumes liegt bei etwa zehn Quadratmetern. Die Gefangenen müssen Anstaltskleidung tragen, persönliche Gegenstände sind verboten. Die Gefangenen dürfen die Zellen nur eine Stunde pro Tag verlassen - während die Gefangenen im normalen Haftalltag zum Essen oder Arbeiten raus aus ihren Zellen dürfen. Die Kommunikation mit anderen Menschen ist deutlich reduziert.

Die Ausstattung ist auf ein Minimum beschränkt: Die Räume verfügen laut Senatsverwaltung für Justiz derzeit über je ein Waschbecken, eine Toilette, eine Matratze, Kameraüberwachung, Licht und eine Rufanlage.

Absonderung kann eine extrem schädigende Auswirkung auf geistige und körperliche Gesundheit haben

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Kritik an der Dauer der Absonderungen

Weil Menschen hier im Schnitt vier Monate sitzen, fragt sich Vollzugsbeirat Olaf Heischel, ob die Verantwortlichen nicht mehr unternehmen könnten, um die Gefangenen schnellstmöglich wieder in normale Zellen zu verlegen.

"Es ist nicht ersichtlich, nach welchen Regeln die Gefangenen wieder in ihre normalen Zellen zurück verlegt werden", sagt Heischel. "Mehrere Monate Isolation sind mit einem humanen Justizvollzug aus meiner Sicht nicht vereinbar und lassen sich angesichts der Gesundheitsrisiken auch nicht verantworten. Vor allem ist das nicht zu rechtfertigen bei denjenigen, die ohne Gewaltprobleme nach einem Fluchtversuch hier eingesperrt werden."

Fachstellen warnen vor Risiken langer Isolationshaft

Tatsächlich haben sich in den vergangenen Jahren mehrere Fachstellen besorgt über mögliche Gesundheitsgefahren der Isolationshaft geäußert. 2021 hatte eine Delegation der "Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung" in Wiesbaden nach einer Begehung der Sicherungsstation in Tegel in einem Brief an die Berliner Justizverwaltung geschrieben: Psychiater oder Psychologen würden den Trakt nur einmal pro Woche besuchen heißt es darin. "Es sollen weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, die Gefangenen engmaschig zu betreuen, um gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen zu vermeiden."

Noch deutlicher wurde das "Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" (CPT), das 2022 in einem Bericht vor "extrem schädigenden Auswirkungen auf die geistige, körperliche und soziale Gesundheit der Betroffenen" warnte.

"Besonders besorgniserregend" sei, dass in den damals vom Komitee besuchten Gefängnissen in Celle und Lübeck, Menschen in Einzelhaft an "schweren und anhaltenden psychischen Störungen litten und in der Justizvollzugsanstalt nicht adäquat versorgt werden konnten". Die Absonderung, so das CPT, sei offensichtlich nicht die passende Antwort auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse und habe wahrscheinlich sogar zu einer Verschlechterung ihres psychischen Zustands beigetragen.

Psychische Krisen und Medikamente

Der frühere Leiter des Bereichs für Psychiatrie und Psychotherapie des Berliner Vollzugskrankenhauses, Norbert Konrad, kritisierte im Gespräch mit rbb|24 zudem die Praxis, dass akut psychisch kranke Inhaftierte in Hafträumen der Station B1 isoliert werden. "Das sollte abgestellt und durch eine angemessene Betreuung ersetzt werden", so Konrad. Es sei möglich, dass sich der Zustand einiger psychisch kranker Häftlinge verschlechtere.

Vollzugsbeirat Heischel sieht Anzeichen dafür, dass die Isolation Gefangene psychisch stark belastet. "Bei unserer Begehung sind uns in einem Stationsraum Tablettenboxen aufgefallen, die es scheinbar für jeden Gefangenen gab, der dort saß", erklärt Heischel. Ein Sozialarbeiter, den Heischel bei seiner Begehung im Mai 2023 sprechen konnte, habe ihm gesagt, die Mitarbeitenden würden "allen Gefangenen" der Sicherungsstation Tabletten zur Beruhigung anbieten. "Wir hatten den Eindruck, die Inhaftieren nehmen Sedativa, um die Isolation besser auszuhalten."

Die Senatsverwaltung für Justiz betonte auf Nachfrage, dass die Versorgung mit Medikamenten nicht in der Form gehandhabt werde. In Einzelfällen werde Gefangenen, die sich in einem psychischen Ausnahmezustand befinden und im besonders gesicherten Haftraum untergebracht sind, nach sorgfältiger Prüfung eine Bedarfsmedikation angeboten. Konkretere Angaben könne man jedoch dazu nicht machen.

Vollzugsbeirat fordert mehr psychologische Betreuung

Auch der Berliner Vollzugsbeirat wandte sich nach der Begehung 2023 mit einem Brief an die Justizverwaltung und die Anstaltsleitung. Darin fordert er, dass Gefangene "zivilisatorischen Standards entsprechend" untergebracht und besser psychologisch betreut werden, damit sie den "Bunker" so schnell wie möglich verlassen können.

"Wir verkennen nicht, dass es gefährliche Gefangene gibt, die Vollzugsbeamte in Notlagen bringen können, die nur durch eine spontane Absonderung zu bewältigen sind", so Heischel. "Aber längst nicht alle Haftanstalten in Deutschland haben überhaupt die Möglichkeiten, isolierende Einzelhaft für lange Zeit zu vollstrecken. Deshalb gehen wir davon aus, dass so lange Unterbringungen wie in Tegel auch nicht sein müssen." Eine abschließende Antwort auf seinen Brief, sagt Heischel, habe er bislang nicht bekommen.

Sendung: rbb24, 14.08.2024, 13:00 Uhr

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Beitrag von Roberto Jurkschat

74 Kommentare

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  1. 74.

    Ich stimme Ihnen im Wesentlichen zu: "Die Menschenwürde ist unantastbar." Wenn die Senatsverwaltung für Justiz auf Anfrage lediglich zu antworten weiß, dass die Haftanstalten sich bemühen, die Isolationszeiten so gering wie möglich zu halten, dann wird sie mit diesem Offenbarungseid ihrer Verantwortung nicht gerecht.

  2. 73.

    Was ich in dem Artikel sehr schade finde ist, dass hier der besonders gesicherte Haftraum (bgHr) und die Station B1 vermischt werden. Die Unterbringung im bgHr ist gemäß 86 (2) Satz 5 StVollzG Bln anzuordnen und ist in keinem Fall monatelang. Nach 24 Stunden muss der Inhaftierte von einem Arzt begutachtet werden, nach 72 Stunden muss die SenJust entscheiden, ob die Maßnahme noch gerechtfertigt ist. Meist kommen die Inhaftierten nach wenigen Stunden oder maximal Tagen wieder auf ihre Station.

  3. 72.

    Der "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" ist hier in einzelnen Fällen klar überschritten, wenn schon internationale Vereinigungen darauf aufmerksam machen. Darauf hinzuweisen hat übrigens gar nichts mit Mitleid zu tun, wie hier mancher meint, sondern mit dem 1. Verfassungsgrundsatz.
    Niemand bestreitet, dass es in besonderen Fällen notwendig ist eskalierende Sachverhalte mit staatlicher Gewalt vorerst zu beenden. Das befreit aber nicht von der Pflicht zur Beseitigung der
    Ursachen , dazu ist der Staat offensichtlich nicht in der Lage, was ich als Krisensymptom ansehe.

  4. 71.

    Wie ich schon gestern um 09:48 geschrieben habe, ist selbstverständlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Angesichts der Gefahren, die von diesen extrem aggressiven Gewalttätern für Leben und Gesundheit von Mitgefangene und Anstaltspersonal ausgehen, wird in vielen Fällen jedoch keine andere Möglichkeit als die Isolation übrig bleiben.

  5. 70.

    Hoffentlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die aus Ihrer Sicht so fundamental schützenswerten Inhaftierten vorher oftmals ebenso niemals wiedergutzumachenden Schaden an zumeist unbescholtenen Mitmenschen angerichtet haben (Vergewaltigung, Raub, Kinderschändung, Mord). Das gibt zwar keinen Freibrief, relativiert aber das hier ausgedrückte Mitleid doch ein wenig.

  6. 68.

    Bei allem Respekt, aber auch Sie scheinen den Beitrag nicht gründlich gelesen zu haben. Die sog. Absonderung in speziellen Hafträumen dient dem Schutz des Personals, anderer Mitgefangener und auch dem Schutz eines suizidgefährdeten verurteilten Inhaftierten selbst. Es geht hierbei lediglich um die den geltenden Haftregeln widersprechende Überlänge dieser Form isolierter Unterbringung.

  7. 67.

    Ihnen ist offensichtlich entgangen, dass die Auswirkungen dieses Haftregimes zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Häftlinge führt. Damit wäre also der Staat, der ja gerne belehrend in die Welt blickt, in der Pflicht die Bedingungen so zu ändern, dass niemand zu größerem Schaden kommt.
    Überfüllte Knäste, Personalmangel, mangelnde soziale Kontrolle (auch der Eltern), miserables Bildungswesen,Perspektivlosigkeit und eine völlig überlastete Jurisprudenz sind deutliche Hinweise auf eine gewaltige Krise, deren Folgen noch gar nicht abzusehen sind.

  8. 66.

    „ Allgemein hinterlässt der Vollzug Spuren …“
    Das ist doch Sinn der Sache. Dann denke ich mal, dass Sie da nie wieder rein wollen, verhalten Sie sich dementsprechend!

  9. 65.

    Das scheint hier aber kaum jemand begreifen zu wollen...
    Ich bin allerdings sicher, dass der persönliche Blickwinkel aller derjenigen, die hier vor Menschenfreundlichkeit laut aufschreien, sich radikal verändern würde, wenn solch ein aggressiver Gewalttäter einem eigenen Angehörigen ernsthaften Schaden zufügte.

  10. 64.

    In deutschen Justizvollzugsanstalten wird niemand gefoltert. Die Isolationshaft ist erforderlich, um die Sicherheit in der Anstalt zu gewährleisten. Bedenken Sie bitte, dass es sich bei den Betroffenen zumeist um extrem aggressive Gewalttäter handelt.

  11. 63.

    Ich frage mich wirklich ernsthaft in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben, die soviele offensichtlich schwer gestörte Menschen hervorbringt. Wenn es ausschließlich die Haftbedingungen wären, die zu solchen Erkrankungen führen, dann müsste die Bundesrepublik vor ein internationales Tribunal.
    Ansonsten hat doch bei diesen Menschen hier jede soziale Kontrolle in der Kindheit und Jugend versagt. Kann mir nicht vorstellen wie man das durch Sozialarbeit wieder geraderücken will.

  12. 62.

    Können Sie erklären, wie den Opfern durch eine Isolationshaft des Inhaftierten Gerechtigkeit widerfährt? Diese soll doch vielmehr das gerichtliche Urteil auf der Grundlage des StGB herbeiführen. Weder die Gesellschaft als solche noch das einzelne Opfer werden präventiv oder nach Haftverbüßung, also künftig, durch eine Isolationshaft stärker geschützt.

  13. 61.

    Das ist kein Maßregelvollzug! Sie haben leider keine Ahnung von der Materie und den Text auch nicht richtig gelesen. Schade.

  14. 60.

    Ich denke da eher an all die Opfer, die erst nach 7,8 Verurteilungen (wenn denn überhaupt) vor diesen Menschen geschützt wurden.

    Der psychische Schaden war hier (wohl oftmals) bereits vorher da, eine arg auf Krankes, destruktives Verhalten hindeutende soziale Unverträglichkeit, die in Berlin bei 200, 300, 400 tausend ? weiteren Menschen, die sich auf freiem Fuss befinden auch der Fall ist. Darunter vermutlich irgendwas zwischen 30 und 50 tausend schwer psychisch gestörten.

    Guantanamo, Krasnodar, Aleppo, Kabul... ggf. auch nen Acker auf Bundesgebiet... aber solche Menschen in Städten in Freiheit zu entlassen, das ist wohl die schlechteste aller Möglichkeiten (Drehtüreffekt der Unbelehrbaren). Berlin-Verbot für 20 Jahre ? warum denn nicht ?

  15. 59.

    Eine Kameraüberwachung findet nur im "besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände", dem sog. "Bunker" statt. Dies auch nur, wenn der Inhaftierte als hochgradig suizidal gilt. Diese wird durch dem Anstaltsarzt angeordnet und dauert nur so lange, bis eine andere Lösung gefunden wird. Dem Inhaftierten wird in der Regel auch angeboten, sich erstmal in dieser Krisensituation in das Haftkrankenhaus einweisen zu lassen. Diese Videoüberwachung wird engmaschig überprüft.

  16. 58.

    Es wird sehr deutlich gemacht, unter welchen Umständen davon Gebrauch gemacht wird, von daher ist die Isolation von Kriminellen, welche dort nicht umsonst sitzen, völlig i.O. Es ist schließlich kein Kindergarten dort und die Personen sollen sich schon Gedanken machen, warum sie dort sind.

  17. 57.

    Die Frage ist nicht: Wo ist das Personal, sondern: Wer soll das bezahlen? Wollen Sie etwas dazu beisteuern? Sie könnten mehr Steuern bezahlen, damit es den Gewalttätern besser geht. Ist das Ihre Idee?

    Ich würde wenn, dann eher bei Prävention und ggf. Integration ansetzen. Auch Integration von auffälligen Deutschen in unser friedliches Land.

  18. 56.

    Von Videoüberwachung steht nichts im Artikel. Ich kann auch im Internet nicht finden, dass in Isolationshaft in Deutschland automatisch Videoüberwachung stattfindet.

  19. 55.

    Das Wort ist Ihnen aufgefallen und es empört Sie. Danke, wie trefflich für meine Sichtweise und um diese zu untermauern. Im Übrigen, verwenden nur Sie das Wort "Folter" in unserem Dialog, insofern auch ausschließlich Ihr Gedankengut! Viel Spaß beim auseinandersetzen...

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