Nach Freigang - Berliner Polizei fahndet öffentlich nach entflohenem Straftäter

Mi 03.07.24 | 21:37 Uhr
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Symbolbild: Wachturm und Mauer der JVA Tegel in der Seidelstraße in Reinickendorf (Quelle:dpa/Bildagentur-online/Schoening).
Video: rbb24 Abendschau | 03.07.2024 | Bild: dpa/Bildagentur-online/Schoening

Mit einem Fahndungsfoto sucht die Berliner Polizei [berlin.de] nach einem am Samstag entflohenen Straftäter aus der Justivollzugsanstalt (JVA) Tegel. Der 57-Jährige war bei einem begleiteten Ausgang zu seiner Mutter in Neukölln entkommen. Er habe einen Gang zur Toilette und "einen Augenblick der Unachtsamkeit" genutzt, um den zwei Justizbeamten durch die Wohnungstür zu entwischen, erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU).

Die Polizei bittet nun mit dem veröffentlichten Foto des Mannes um Mithilfe bei der Fahndung, wie sie am Mittwoch mitgeteilt hat. Der Gesuchte ist demnach 1,73 m groß, von korpulenter Gestalt, trägt einen Vokuhila und eine Brille. Außerdem hat er eine auffällige Tätowierung in Form eines Drachens am linken Oberarm. Die Behörden raten davon ab, sich dem Flüchtigen zu nähern oder ihn anzusprechen. Wer ihn sieht, soll demnach den Notruf 110 wählen.

Der Gesuchte wurde laut Justizverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Weil der Mann aber weiter als gefährlich gelte, sei er danach in die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel gekommen. Diese konnte der Straftäter laut Justizverwaltung regelmäßig verlassen. 42 Ausgänge seien bislang unbeanstandet abgelaufen. Nun habe er sich vermutlich "spontan entschieden", zu fliehen, so Badenberg.

Insassen erhalten Ausgangsverbot

Als Folge der Flucht am Samstag erklärte die Senatorin im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses ein generelles Ausgangsverbot für Sicherungsverwahrte der JVA Tegel. Sie können dadurch etwa keine Familienmitglieder mehr besuchen. Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, um die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Nach ihrer Haftstrafe kommen sie dann nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder Abteilung.

Es war bereits das dritte Mal im laufenden Jahr, dass ein verurteilter Straftäter in Berlin einen Ausgang zur Flucht nutzte. Erst vor knapp zwei Wochen war ein zweifacher Mörder von seinem ersten unbegleiteten Ausgang aus der Haft nicht ins Gefängnis zurückgekehrt.

Rund 54 Stunden später wurde er in Brandenburg in der Wohnung seines Halbbruders gefasst. Für ihn seien sämtliche Lockerungen zurückgenommen worden, betonte Badenberg. Auch in seinem Fall sei die Flucht wahrscheinlich eine spontane Entscheidung gewesen.

Im Februar hatte ein 54-Jähriger aus der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel einen Ausgang zur Flucht genutzt. Er wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.

Sendung: rbb24 Abendschau, 03.07.2024, 19:30 Uhr

 

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11 Kommentare

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  1. 11.

    Nicht nur die zwei Begleiter, sondern die ganze Kette der Verantwortlichen bis zur Spitze müsste zur Rechenschaft gezogen werden. Dann würde es solche Vorfälle nicht mehr geben !

  2. 10.

    Mit welcher Begründung bekommen hochgefährliche Straftäter Freigang? Schon das Strafmaß von 5 Jahren für Vergewaltigung und Körperverletzung ist nicht zu verstehen. Wo bleibt der Schutz der Allgemeinheit? Alles vollkommen unverständlich.

  3. 9.

    Einfach mal den Film zum Text anschauen oder den Link zur Polizei ( farblich unterlegt) anklicken und schon kann man den Gesuchten sehen!

  4. 8.

    Klicken Sie doch einfach auf den verlinkten Teil im Bericht, beginnt mit dem 3. Wort des ersten Satzes "Fahndungsfoto..."
    Total einfach...

  5. 7.

    Schließe mich an. Und wer in Sicherungsverwahrung sitzt, hat außerhalb aber auch gar nichts verloren. Sie wurden ja nicht umsonst weggesperrt.

  6. 6.

    Zur öffentlichen Fahndung gehört nicht mehr dass man das Gesicht zeigt? Die Leute wollen doch bestimmt wissen wie der Mann aussieht……Haarschnitt und Brille können verändert werden, Tätowierungen überdeckt mit Kleidung, insofern sind diese Beschreibungen ohne Foto vom Gesicht relativ unsinnig.

  7. 5.

    Man sollte die beiden Begleiter und die Senatorin zur Verantwortung ziehen und nicht die anderen Sicherheitsverwahrten mit der Streichung des Ausgangs bestrafen. Die Bedingungen im KMV sind doch eh schon eine Katastrophe. Typische Kurzsichtigkeit der CDU.

  8. 4.

    Wieso sind Sie entsetzt ? Dieses Handeln und Versagen ist doch ein unverzerrtes Spiegelbild der heutigen Gesellschaft und deren Zustand. Beispiele dazu ließen sich zu tausenden finden. Leider nimmt das laute Schweigen der Bürger dazu niemand zur Kenntnis. Deshalb sich nicht Echauffieren, sondern das alles als gelebte Normalität klaglos hinnehmen.

  9. 3.

    Ich bin der Meinung dass Inhaftierte grundsätzlich KEINEN Freigang bekommen sollten.

  10. 2.

    Was ist eine öffentliche Fahndung ohne Foto?
    Was für ein Quatsch?

  11. 1.

    Und da steht echt KEINER vor der Toiletten oder Wohnungstür? Echt nicht? Ist das nicht mutwilliges Verleiten zur Flucht? Ich bin etwas entsetzt.

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