Berlin - Verurteilter Straftäter aus Sicherungsverwahrung entkommen

So 30.06.24 | 22:00 Uhr
Ein Justizbeamter geht am 13.06.2013 in Berlin beim Pressetermin durch die Abteilung 5, die für Sicherungsverwahrte in der JVA Tegel vorgesehen ist (Quelle: dpa/Maurizio Gambarini)
dpa/Maurizio Gambarini
Audio: rbb24 Inforadio | 30.06.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Maurizio Gambarini

Fünf Jahre Haft hatte er bereits wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verbüßt. Seitdem befand sich ein heute 57-Jähriger in der sogenannten Sicherungsverwahrung. Nun sucht die Polizei nach ihm, da er während eines Ausgangs am Samstag flüchtete.

Ein verurteilter Straftäter ist in Berlin während eines begleiteten Ausgangs aus der sogenannten Sicherungsverwahrung entkommen. Der Mann sei seit Samstagnachmittag gegen 17:25 Uhr auf der Flucht, teilte die Justiz-Senatsverwaltung am Sonntag mit. Wie er entkommen konnte, werde derzeit untersucht.

Der 57-Jährige kam den Angaben zufolge von einem Besuch bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln. Dabei hätten ihn zwei Justizbeamte begleitet, hieß es auf Anfrage.

Seit 2015 in Sicherungsverwahrung

Der Mann war laut Senatsverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Seither war er in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Diese habe der Mann regelmäßig verlassen können. "Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab", teilte die Senatsverwaltung weiter mit.

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 30.06.2024, 13:30 Uhr

Nächster Artikel