Rechte und Pflichten - Welche Probleme eine Untervermietung mit sich bringen kann

Fr 04.04.25 | 16:24 Uhr
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Symbolbild: Eine Person klingelt am 17.08.2017 an einem Klingelschild in Berlin. (Quelle: Picture Alliance/Michael Gottschalk)
Bild: Picture Alliance/Michael Gottschalk

Frau S. hat in Berlin eine Wohnung - doch sie kommt nicht rein. Nach ihren Angaben weigert sich eine Untermieterin, auszuziehen. Gleichzeitig zahle die Frau keine Miete mehr. Der Fall zeigt, welche Risiken eine Untervermietung mit sich bringen kann.

Frau S. braucht eine Wohnung in Berlin. Was sie von vielen anderen Suchenden unterscheidet: Sie hat eigentlich eine. Eine Wohnung in Friedrichshain, möbliert, mit einem gültigen Mietvertrag, wie sie sagt. Es wäre also alles da - doch S. kommt nicht rein. Denn nach ihren Worten wird die Wohnung quasi besetzt, von einer Untermieterin, die nicht ausziehen will.

Ein Fall, der offenbart, welche Risiken eine Untervermietung mit sich bringen kann.

"Schon im November wurde die Situation komisch"

Wie S. erzählt, war sie im vergangenen Jahr nach Spanien gezogen, um eine Schulung zu machen. Ihr Plan war demnach, 2025 zurück nach Berlin zu kommen. Um die Mietkosten während ihrer Abwesenheit zu decken, habe sie einen Untermietvertrag mit einer Frau geschlossen - zeitlich begrenzt bis Dezember 2024.

"Komisch wurde es im November, als die Jahresstromabrechnung kam", sagte S. dem rbb. Die Stromkosten sollten geteilt werden, das sei so auch vertraglich geregelt gewesen. "Da ist sie [die Untermieterin, Anm.d.Red.] sehr ausfallend geworden und sagte, das sei nicht ihr Problem." Inzwischen gebe es keinen Kontakt mehr zur Untermieterin, sagte S. gegenüber dem rbb.

Was als scheinbar unkomplizierte Abmachung begann, hat sich für S., wie sie sagt, zunehmend zu einem finanziellen und organisatorischen Desaster entwickelt. Erst habe sie die fällige Miete von ihrer Untermieterin nicht bekommen, dann habe sich die Untermieterin geweigert, die Wohnung zu verlassen.

Zuerst über den Fall berichtet hatte die "B.Z.".

Mieter wird praktisch zum Vermieter

Wibke Werner vom Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass die Bedeutung von Untermietverträgen nicht unterschätzt werden sollten. "In dem Moment, wo ich untervermiete, rücke ich als Mieterin in die Position des Vermieters", erklärt Werner. Dass die Wohnung der Person nicht gehöre, sei nicht relevant, weil zwischen der Untermieterin und dem Eigentümer der Wohnung beziehungsweise der Hausverwaltung kein Mietverhältnis bestehe. "Somit betreffen den Hauptmieter als Vermieter die Rechte und Pflichten eines herkömmlichen Mietverhältnisses und es kommt wesentlich darauf an, was in dem Untermietvertrag mit dem Untervermieter vereinbart ist."

Wenn statt einer ganzen Wohnung nur ein Zimmer, wie bei einer WG, untervermietet wird, sind die Regularien dabei etwas weniger kompliziert.

In einem Fall, wie ihn S. schildere, sei es wichtig, dass die Kündigung wirksam erklärt werde, sagt Werner. Heißt: Die Kündigung muss der Untermieterin im Original und "handschriftlich unterschrieben" übergeben worden sein. Doch selbst dann habe die Hauptmieterin nur einen gewissen Spielraum: Einfach in die Wohnung könne sie nicht, da diese an die Untermieterin vermietet worden sei. Daran ändere auch nichts, dass der Vertrag den Angaben zufolge nur bis Dezember 2024 gültig war.

Bei Befristung muss ein Grund angegeben sein

Apropos zeitliche Befristung: "Hierbei muss sogar darauf geachtet werden, dass ein Befristungsgrund angegeben wird", erklärt Werner. Ohne einen Grund könne selbst ein Untermietvertrag nicht zeitlich befristet werden.

Laut Berliner Mieterverein ist seit September 2001 nur noch der Abschluss eines sogenannten "qualifizierten Zeitmietvertrags" möglich, wenn eine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. So ein Befristungsgrund kann beispielweise sein, dass der Hauptmieter die Wohnung nach Ablauf der Zeit selbst braucht. "Aber das alles muss konkret in den Untermietvertrag reingeschrieben werden", betont Werner.

Da im Fall von S. nach ihren Aussagen die Untermieterin keine Miete zahlt, kann sie zum Auszug gezwungen werden. "Es bleibt am Ende leider nichts anderes übrig, als im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine Räumungsklage einzuführen", sagt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Diese müsse gerichtlich erwirkt werden - und das könne Monate dauern.

Solange bleibt S. womöglich auf ihren Kosten sitzen. "Da läppert sich etwas zusammen, da ich jeden Monat quasi ihr Leben finanziere, plus eine 4.500 Euro Strom-Nachzahlung habe, wo sich keiner erklären kann, wie sie es schafft, so viel Strom im Monat zu verbrauchen." Selbst wenn S. nicht in Vorkasse geht, entstehen weitere Kosten, da zunächst die Grundversorgung einspringt, wenn der reguläre Stromanbieter nicht bezahlt wird.

Laut Werner besteht aber die Möglichkeit, prüfen zu lassen, inwiefern die entstandenen Kosten im Rahmen von Schadensersatz von der Untermieterin gefordert werden können. Eine akute Hilfe ist das aber nicht.

Viele Untervermietungen illegal

So wie S. vermieten viele Berlinerinnen und Berliner ihre Wohnung an Untermieter. Wer seine Wohnung legal untervermieten will, braucht dabei grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters beziehungsweise des Wohnungseigentümers. S. hat nach eigenen Angaben eine Erlaubnis der Hausverwaltung. Diese habe sich inzwischen auch eingeschaltet, weil es Ärger zwischen der Untermieterin und den Nachbarn gebe.

Theoretisch könnte die Hausverwaltung am Ende eine Zwangsräumung veranlassen, die möglicherweise schneller ist als die, die die Hauptmieterin juristisch durchzusetzen versucht. "Die Hausverwaltung ist ja die Vertreterin des Eigentümers, des eigentlichen Vermieters. Der steht aber in keiner vertraglichen Beziehung zu der Untermieterin", sagt Werner vom Mieterverein. "Das heißt, wenn der Vermieter tätig wird, betrifft das nur die Hauptmieterin. Störungen werden der Hauptmieterin zugerechnet." In so einem Fall könnte also S. die Wohnung verlieren.

Wie viele derartiger Fälle es in Berlin gibt, kann der Mieterverein nicht sagen. Darüber würden keine Zahlen erhoben. "Untervermietungen laufen in der überwiegenden Zahl relativ klanglos und unproblematisch", betont Werner. "Solche krassen Fälle sind tatsächlich Einzelfälle, aber das Beispiel zeigt, dass man sich bewusst darüber sein muss, dass solche Formen der Vermietung auch mit Rechten und Pflichten einhergehen."

Sendung: rbb 88,8, 07:20 Uhr, 03.04.2025

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20 Kommentare

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  1. 20.

    Wie schafft man als Einzelperson 4.500 € Stromnachzahlung? Crypto Mining, Hanfanbau, oder doch die Modelleisenbahn?

  2. 19.

    Gehört man auch zu den Denunzianten wenn man einen Einbruch oder Raubüberfall meldet?

    Die illegale Vermietung ist in Berlin ein großes Problem.

  3. 18.

    Wieso denn denn „Lan der Denunzianten“?
    wenn ich in einem Haus wohne mit 12 Wohnungen und davon sind dauerhaft acht 2-Zimmer Wohnungen, Wochen - oder tageweise von lärmenden, Party machenden, Müll hinterlassenden Touristenhorden für immense Summen gemietet, und ich melde das, bin ich in Ihren Augen ein böser Denunziant? Ich würde es eher Selbstschutz nennen.

  4. 17.

    Das ist in Deutschland illegal. Man darf die Wohnung eines Mieters nicht ohne Einwilligung betreten, sonst macht man sich strafbar. Man muss immer den Rechtsweg beschreiten und das kann hierzulande Monate oder sogar Jahre dauern und einen in den finanziellen Ruin treiben. Die Rechte der Mieter sind extrem hoch. Deswegen wird Vermietung für Vermieter mit kleinen Wohnungsbestand ja auch immer unattraktiver. Viel Risiko und wenig Lohn dafür.

  5. 16.

    Der Artikel ist m.E. schlecht recherchiert. I.d.R. darf max die Hälfte der Whg. untervermietet werden- mit Zustimmung des Vermieters.
    Und hat die Frau keinen Schlüssel? Wenn die Untermieterin außer Haus ist, rein in die Whg., Schließzylinder ausgetauscht und die Sachen der Untermieterin vor die Tür gestellt, fertig.

  6. 15.

    Mit welcher Begründung? In Deutschland kann man Mietern nicht kündigen nur weil sie untervermieten möchten…

  7. 14.

    Die Vermietung ist höchst Riskant, egal ob für Hauptvermieter oder Untervermieter. Holt man sich den falschen Mieter in die Wohnung, können für Vermieter immense Kosten entstehen auf denen der Vermieter sitzen bleibt. Solange in Berlin nicht verstanden wird, dass diese Risiken in der Miete berücksichtigt werden müssen, wird Vermietung immer unattraktiver und riskanter. Niemand sollte sich darüber wundern, dass immer mehr ehemalige vermietete Wohnungen an Eigennutzer verkauft werden und deswegen die Eigenbadarfskündigungen in die Höhe schnellen, da keine Mietwohnungen mehr angeboten werden.

  8. 13.

    Was lehrt uns das? Die Untervermietung der kompletten Wohnung ist riskant, da der Hauptmieter bzw. Untervermieter dann u. U. nicht einmal mehr seine Wohnung betreten kann. Besser ist dagegen die Alternative, nur bestimmte - also auf keinen Fall alle! - Räume weiterzuvermieten (z. B. nur zwei von drei Zimmern + Bad- und Küchenmitbenutzung). Nur dann behält der eigentliche Wohnungsinhaber sein Zutrittsrecht und darf von der Mitbenutzung seiner Wohnung nicht ausgeschlossen werden.

  9. 11.

    Untervermietern kündige ich in meinen Immobilien gleich. Meist wollten sie sich bereichern und Provisionen kassieren.

  10. 10.

    Wenn man von zehntausenden Wohnungen ausgehen kann die allein über AirBnB vermietet werden.

    Die Dunkelziffer ist noch viel höher.

  11. 7.

    Ja, da sind die anständigen, besorgten, steuerzahlenden AFD-Nachbarn ganz weit vorn.

  12. 5.

    PP

  13. 4.

    Ganz dünnes Eis........

  14. 3.

    „auch an Feriengäste wird illegal vermietet“ Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht so einen Müll raushauen. Illegale Vermietung kommt zwar vor, das ist aber ganz bestimmt nicht die Regel, nicht in Berlin. Sie können sicher davon ausgehen, dass jeder Ferienwohnungsvermieter mittlerweile von „wachsamen“ Nachbarn angezeigt wurde, das geht ganz fix und anonym über ein Meldeportal. Die noch vorhandenen Vermietungen sind in der Regel legal.

  15. 2.

    Sie haben recht, allerdings ist eine vom Vermieter genehmigte Untervermietung im Gegensatz zur nicht von offizieller Stelle genehmigten Vermietung an Feriengäste nicht illegal.
    Ersteres liegt ja sehr Nahe, denn wer einmal eine Wohnung hat, möchte sie natürlich nicht aufgeben. Es gibt allerdings auch eine weitere Entwicklung: Untervermieter nutzen die Marktlage auch gerne mal aus, verlangen horrende Mieten oder stellen absurde Bedingungen. Das ist natürlich auch nicht erlaubt, aber wo kein Kläger...

  16. 1.

    Das stellt sicher auch in Berlin eines der Wohnungsprobleme dar. Auch an Feriengäste wird illegal vermietet. Man hört es an den ständigen Rollkoffern. Vorher überlegen. Das kann böse ausgehen.