Zahlen für 2023 - Berliner Justiz zahlt 360.000 Euro Entschädigung für 4.800 Tage Haft

Di 24.12.24 | 08:31 Uhr
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Symbild: Vergitterte Fenster der Zellen der JVA Plötzensee, in Berlin-Charlottenburg, aufgenommen am 26.04.2022. (Quelle: Picture Alliance/imageBROKER/Schoening)
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58 Menschen in Berlin haben im Jahr 2023 für insgesamt 4.803 Tage in Haft eine Entschädigung bekommen. Den Betroffenen wurden insgesamt 360.225 Euro gezahlt - rund 6.210 Euro pro Person im Schnitt. Dies teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Betroffenen saßen vorwiegend in Untersuchungshaft, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.

Zwischen 13 und 231 Tagen Haft

Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um 13 Tage, in einem Einzelfall seien es 231 Tage gewesen. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt.

Angaben für 2024 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Jahr 2022 wurden nach früheren Informationen 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage in Haft entschädigt. Im Jahr davor hatten 54 Menschen Geld für insgesamt 6.936 Tage hinter Gittern bekommen.

Justiz: Entschädigung kein Beweis für rechtswidrige Haft

Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.

Wie auch im Vorjahr gab es 2023 nicht nur Geld für zu Unrecht erlittene Haft aus der Justizkasse. Für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände wurden insgesamt rund 39.364 Euro ausgezahlt (2022: 67.190 Euro). Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde als Entschädigung, reichte laut Justizverwaltung von knapp 50 bis 21.265 Euro.

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9 Kommentare

  1. 8.

    Seltsamer Rechtsstaat.
    Für mich eine Schande.
    Beispiel ? Bayern , da kann man schnell mal in der Klapse landen und dann lachen alle über ein Versehen.
    Was ist der Mensch noch Wert ?

  2. 7.

    Nicht einmal Mindestlohn für den Fehler die Unfähigkeit von Justiz und Polizei.
    Echte Straftäter lassen wir lieber frei rumlaufen.

  3. 6.

    Man stelle sich nur mal vor, eine Todesstrafe wäre bereits vollstreckt und dann stellt sich heraus sie war es nicht.. was "zahlt" man dann?

  4. 5.

    Die materiellen Folgen der Haft wie Verlust des Arbeitsplatzes, des Einkommens, der Wohnung werden keinesfalls ausgeglichen durch 75 Euro/Tag, geschweige denn die soziale Stigmatisierung als Straftäter und die psychischen Folgen des weggesperrt seins.

  5. 4.

    Mussten die Entschädigen auch Verpflegungsgeld wie ein Unschuldiger in Bayern zahlen?

  6. 3.

    Tagessatz: 75.- €
    Würde ich einen Auftrag vergeben, mit 75 EUR Tagessatz, würde die Krankenkasse sich melden und fragen stellen.
    Hier muß dringend nachgebessert werden, mit dem Faktor zwei besser zehn.

  7. 2.

    Häufig ist es leider so, wo Rauch ist, da ist auch Feuer. Die Entschädigung ist nicht der Beleg dafür, dass man nix getan, es konnte lediglich nicht bewiesen werden. Das ist der feine kleine Unterschied.

  8. 1.

    Richtig so. Sollte noch viel viel mehr sein.

    Stell euch vor ihr seid unschuldig. Allein die ungerechtfertigte psychische Belastung. Und will auch gar nicht wissen wie man sich bei bekannten und Freunden erstmal erklären muss und welche Kontakte alle in die Brüche gegangen sind.

    Sowas ist echt furchtbar. Da ist ganze lebenszeit verloren gegangen. Die kann man nicht mit Geld aufwiegen.

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