Berliner Gefängnis - Häftlinge der JVA Tegel werden teils monatelang in Isolationszellen gesperrt

Mi 14.08.24 | 06:07 Uhr | Von Roberto Jurkschat
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Wachturm und Mauer, JVA Tegel, Seidelstraße, Reinickendorf, Berlin, Deutschland (Quelle: dpa/Schoening Bildagentur)
Video: rbb24 | 14.08.2024 | Axel Walter und Roberto Jurkschat | Bild: dpa/Schoening Bildagentur

In der JVA Tegel können "Vollzugsstörer" in spezielle Isolationszellen gesperrt werden - länger als 24 Stunden allerdings nur, wenn das für die Sicherheit unerlässlich ist. Die durchschnittliche Unterbringungsdauer lag zuletzt bei 125 Tagen. Von Roberto Jurkschat

  • Gewalttätige Gefangene können in der JVA Tegel in einer speziellen Station isoliert werden
  • Die JVA darf Gefangene länger als 24 Stunden isolieren, wenn das zur Abwehr von Gefahren unerlässlich ist
  • Im Schnitt verbringen Inhaftierte mehrere Monate in der Sicherungsstation
  • Berliner Vollzugsbeirat kritisiert: es sei unklar, wann die Gefangenen wieder herauskommen

Eins vorweg: Niemand kommt ohne Grund auf die Sicherungsstation B1 in der JVA Tegel. Selbst der Berliner Vollzugsbeirat, der die Interessen der Inhaftierten gegenüber der JVA-Leitung und der Senatsjustizverwaltung vertritt, spricht von "meist sehr schwierigen" Gefangenen, die in den Isolationszellen im Erdgeschoss der Teilanstalt II sitzen.

Einer der Untergebrachten soll demnach einen Mitgefangenen in der Küche mit heißem Öl übergossen und einer Pfanne fast erschlagen haben. Versuche, den Mann in eine normale Zelle zurückzuverlegen schlugen fehl, der Gefangene sei wieder gewalttätig geworden.

Ein zweiter Inhaftierter, den der Vollzugsbeirat bei einem Besuch der Isolationszellen im Mai 2023 traf, hatte in Kreuzberg drei Menschen in den Hals gestochen. Die Geschädigten überlebten, dennoch wurde der Mann wegen Mordes verurteilt. Nach einem körperlichen Angriff auf einen Mitgefangenen kam er in den "Bunker" - so heißen die besonders gesicherten Hafträume im Knastjargon. Laut Besuchsvermerk soll der Mann angekündigt haben bis zum Ende seiner Haft in der Sicherungsstation zu bleiben.

Knast im Knast

Das Berliner Strafvollzugsgesetz erlaubt es den JVAs, einzelne Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend "abzusondern". Voraussetzung ist eine "fortbestehende erhebliche Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung", erklärt die Senatsverwaltung für Justiz. Gefangene, die suizidgefährdet sind, randalieren, oder eine Gefahr für Vollzugsbeamte, Sozialarbeiter, Psychologen oder andere Gefangene sind, können aus ihren Zellen herausgeholt und isoliert in einem besonders gesicherten Haftraum gesperrt werden - eine Art Knast im Knast.

Andererseits darf die JVA solche Maßnahmen laut der Justizverwaltung auch gegen Gefangene ohne erkennbares Suizid- oder Gewaltproblem verhängen - nämlich dann, wenn sie einen Fluchtversuch unternommen haben.

Der Dachdecker Mario K. etwa wurde 2015, ein paar Jahre nach einem bewaffneten Überfall auf eine Millionärsfamilie in Bad Saarow, zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Oktober 2019 fanden ihn Mitarbeiter morgens früh um halb fünf plötzlich im Hof der JVA. K. hatte die Gitterstäbe am Fenster seiner Zelle mit Chemikalien zertrennt und sich an der Fassade der Anstalt hinabgeseilt. Wie der Vollzugsbeirat bei der Begehung der in der Teilanstalt 2023 feststellte, wurde der Mann anschließend mehr als ein Jahr in eine Isolationszelle gesperrt.

125 Tage im besonders gesicherten Haftraum

Das Strafvollzugsgesetz schreibt den Anstalten vor, dass Menschen nur dann länger als 24 Stunden abgesondert werden dürfen, wenn das zur Abwehr von Gefahren "unerlässlich" ist.

Auf Anfrage von rbb|24 teilte die Senatsverwaltung für Justiz mit, dass die durchschnittliche Unterbringungszeit von Inhaftierten auf der Sicherungsstation seit Anfang 2023 bei 125 Tagen liegt. 22 Personen sind in dieser Zeit in den Räumen eingesperrt worden, eine davon länger als ein Jahr. Auch in früheren Fällen verbrachten Menschen teils mehrere Jahre im "Bunker".

Absonderungen in der JVA Tegel

  • Die Gründe

  • Isolation im eigenen Haftraum

  • Isolation auf der Station

  • Der "Time-Out Bereich"

  • Sicherungsstation B1

Die Senatsverwaltung für Justiz betonte gegenüber rbb|24, die JVA habe ein Interesse daran, "die Unterbringungszeiten in derartigen Maßnahmen auf das Notwendigste" zu reduzieren.

Ob Gefangene die Station verlassen dürfen oder nicht, werde in "angemessenen Abständen" überprüft. Laut einem Besuchsprotokoll des Vollzugsbeirates treffen Sachverständige nach Angaben der JVA einmal pro Monat eine Einschätzung, ob die Personen in den besonders gesicherten Hafträumen weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellen - oder ob man sie wieder in ihre normalen Zellen verlegen kann.

Aus dem Besuchsprotokoll des Vollzugsbeirates geht hervor, dass der Gefangene Mario K. nach eigener Aussage so lange im "Bunker" bleiben musste, weil er niemandem verraten wollte, wie genau er das Fenstergitter aufschweißen konnte.

Absonderung nach Fluchtversuchen

Gegen die Haftbedingungen in den besonders gesicherten Zellen hatten Gefangene in der JVA-Zeitschrift "Lichtblick" schon im Jahr 2012 protestiert. Der Trakt auf der Station B1 sei in der Lage, "die härtesten Männer klein zu machen".

Die Größe eines Haftraumes liegt bei etwa zehn Quadratmetern. Die Gefangenen müssen Anstaltskleidung tragen, persönliche Gegenstände sind verboten. Die Gefangenen dürfen die Zellen nur eine Stunde pro Tag verlassen - während die Gefangenen im normalen Haftalltag zum Essen oder Arbeiten raus aus ihren Zellen dürfen. Die Kommunikation mit anderen Menschen ist deutlich reduziert.

Die Ausstattung ist auf ein Minimum beschränkt: Die Räume verfügen laut Senatsverwaltung für Justiz derzeit über je ein Waschbecken, eine Toilette, eine Matratze, Kameraüberwachung, Licht und eine Rufanlage.

Absonderung kann eine extrem schädigende Auswirkung auf geistige und körperliche Gesundheit haben

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Kritik an der Dauer der Absonderungen

Weil Menschen hier im Schnitt vier Monate sitzen, fragt sich Vollzugsbeirat Olaf Heischel, ob die Verantwortlichen nicht mehr unternehmen könnten, um die Gefangenen schnellstmöglich wieder in normale Zellen zu verlegen.

"Es ist nicht ersichtlich, nach welchen Regeln die Gefangenen wieder in ihre normalen Zellen zurück verlegt werden", sagt Heischel. "Mehrere Monate Isolation sind mit einem humanen Justizvollzug aus meiner Sicht nicht vereinbar und lassen sich angesichts der Gesundheitsrisiken auch nicht verantworten. Vor allem ist das nicht zu rechtfertigen bei denjenigen, die ohne Gewaltprobleme nach einem Fluchtversuch hier eingesperrt werden."

Fachstellen warnen vor Risiken langer Isolationshaft

Tatsächlich haben sich in den vergangenen Jahren mehrere Fachstellen besorgt über mögliche Gesundheitsgefahren der Isolationshaft geäußert. 2021 hatte eine Delegation der "Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung" in Wiesbaden nach einer Begehung der Sicherungsstation in Tegel in einem Brief an die Berliner Justizverwaltung geschrieben: Psychiater oder Psychologen würden den Trakt nur einmal pro Woche besuchen heißt es darin. "Es sollen weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, die Gefangenen engmaschig zu betreuen, um gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen zu vermeiden."

Noch deutlicher wurde das "Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" (CPT), das 2022 in einem Bericht vor "extrem schädigenden Auswirkungen auf die geistige, körperliche und soziale Gesundheit der Betroffenen" warnte.

"Besonders besorgniserregend" sei, dass in den damals vom Komitee besuchten Gefängnissen in Celle und Lübeck, Menschen in Einzelhaft an "schweren und anhaltenden psychischen Störungen litten und in der Justizvollzugsanstalt nicht adäquat versorgt werden konnten". Die Absonderung, so das CPT, sei offensichtlich nicht die passende Antwort auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse und habe wahrscheinlich sogar zu einer Verschlechterung ihres psychischen Zustands beigetragen.

Psychische Krisen und Medikamente

Der frühere Leiter des Bereichs für Psychiatrie und Psychotherapie des Berliner Vollzugskrankenhauses, Norbert Konrad, kritisierte im Gespräch mit rbb|24 zudem die Praxis, dass akut psychisch kranke Inhaftierte in Hafträumen der Station B1 isoliert werden. "Das sollte abgestellt und durch eine angemessene Betreuung ersetzt werden", so Konrad. Es sei möglich, dass sich der Zustand einiger psychisch kranker Häftlinge verschlechtere.

Vollzugsbeirat Heischel sieht Anzeichen dafür, dass die Isolation Gefangene psychisch stark belastet. "Bei unserer Begehung sind uns in einem Stationsraum Tablettenboxen aufgefallen, die es scheinbar für jeden Gefangenen gab, der dort saß", erklärt Heischel. Ein Sozialarbeiter, den Heischel bei seiner Begehung im Mai 2023 sprechen konnte, habe ihm gesagt, die Mitarbeitenden würden "allen Gefangenen" der Sicherungsstation Tabletten zur Beruhigung anbieten. "Wir hatten den Eindruck, die Inhaftieren nehmen Sedativa, um die Isolation besser auszuhalten."

Die Senatsverwaltung für Justiz betonte auf Nachfrage, dass die Versorgung mit Medikamenten nicht in der Form gehandhabt werde. In Einzelfällen werde Gefangenen, die sich in einem psychischen Ausnahmezustand befinden und im besonders gesicherten Haftraum untergebracht sind, nach sorgfältiger Prüfung eine Bedarfsmedikation angeboten. Konkretere Angaben könne man jedoch dazu nicht machen.

Vollzugsbeirat fordert mehr psychologische Betreuung

Auch der Berliner Vollzugsbeirat wandte sich nach der Begehung 2023 mit einem Brief an die Justizverwaltung und die Anstaltsleitung. Darin fordert er, dass Gefangene "zivilisatorischen Standards entsprechend" untergebracht und besser psychologisch betreut werden, damit sie den "Bunker" so schnell wie möglich verlassen können.

"Wir verkennen nicht, dass es gefährliche Gefangene gibt, die Vollzugsbeamte in Notlagen bringen können, die nur durch eine spontane Absonderung zu bewältigen sind", so Heischel. "Aber längst nicht alle Haftanstalten in Deutschland haben überhaupt die Möglichkeiten, isolierende Einzelhaft für lange Zeit zu vollstrecken. Deshalb gehen wir davon aus, dass so lange Unterbringungen wie in Tegel auch nicht sein müssen." Eine abschließende Antwort auf seinen Brief, sagt Heischel, habe er bislang nicht bekommen.

Sendung: rbb24, 14.08.2024, 13:00 Uhr

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Beitrag von Roberto Jurkschat

74 Kommentare

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  1. 74.

    Ich stimme Ihnen im Wesentlichen zu: "Die Menschenwürde ist unantastbar." Wenn die Senatsverwaltung für Justiz auf Anfrage lediglich zu antworten weiß, dass die Haftanstalten sich bemühen, die Isolationszeiten so gering wie möglich zu halten, dann wird sie mit diesem Offenbarungseid ihrer Verantwortung nicht gerecht.

  2. 73.

    Was ich in dem Artikel sehr schade finde ist, dass hier der besonders gesicherte Haftraum (bgHr) und die Station B1 vermischt werden. Die Unterbringung im bgHr ist gemäß 86 (2) Satz 5 StVollzG Bln anzuordnen und ist in keinem Fall monatelang. Nach 24 Stunden muss der Inhaftierte von einem Arzt begutachtet werden, nach 72 Stunden muss die SenJust entscheiden, ob die Maßnahme noch gerechtfertigt ist. Meist kommen die Inhaftierten nach wenigen Stunden oder maximal Tagen wieder auf ihre Station.

  3. 72.

    Der "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" ist hier in einzelnen Fällen klar überschritten, wenn schon internationale Vereinigungen darauf aufmerksam machen. Darauf hinzuweisen hat übrigens gar nichts mit Mitleid zu tun, wie hier mancher meint, sondern mit dem 1. Verfassungsgrundsatz.
    Niemand bestreitet, dass es in besonderen Fällen notwendig ist eskalierende Sachverhalte mit staatlicher Gewalt vorerst zu beenden. Das befreit aber nicht von der Pflicht zur Beseitigung der
    Ursachen , dazu ist der Staat offensichtlich nicht in der Lage, was ich als Krisensymptom ansehe.

  4. 71.

    Wie ich schon gestern um 09:48 geschrieben habe, ist selbstverständlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Angesichts der Gefahren, die von diesen extrem aggressiven Gewalttätern für Leben und Gesundheit von Mitgefangene und Anstaltspersonal ausgehen, wird in vielen Fällen jedoch keine andere Möglichkeit als die Isolation übrig bleiben.

  5. 70.

    Hoffentlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die aus Ihrer Sicht so fundamental schützenswerten Inhaftierten vorher oftmals ebenso niemals wiedergutzumachenden Schaden an zumeist unbescholtenen Mitmenschen angerichtet haben (Vergewaltigung, Raub, Kinderschändung, Mord). Das gibt zwar keinen Freibrief, relativiert aber das hier ausgedrückte Mitleid doch ein wenig.

  6. 68.

    Bei allem Respekt, aber auch Sie scheinen den Beitrag nicht gründlich gelesen zu haben. Die sog. Absonderung in speziellen Hafträumen dient dem Schutz des Personals, anderer Mitgefangener und auch dem Schutz eines suizidgefährdeten verurteilten Inhaftierten selbst. Es geht hierbei lediglich um die den geltenden Haftregeln widersprechende Überlänge dieser Form isolierter Unterbringung.

  7. 67.

    Ihnen ist offensichtlich entgangen, dass die Auswirkungen dieses Haftregimes zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Häftlinge führt. Damit wäre also der Staat, der ja gerne belehrend in die Welt blickt, in der Pflicht die Bedingungen so zu ändern, dass niemand zu größerem Schaden kommt.
    Überfüllte Knäste, Personalmangel, mangelnde soziale Kontrolle (auch der Eltern), miserables Bildungswesen,Perspektivlosigkeit und eine völlig überlastete Jurisprudenz sind deutliche Hinweise auf eine gewaltige Krise, deren Folgen noch gar nicht abzusehen sind.

  8. 66.

    „ Allgemein hinterlässt der Vollzug Spuren …“
    Das ist doch Sinn der Sache. Dann denke ich mal, dass Sie da nie wieder rein wollen, verhalten Sie sich dementsprechend!

  9. 65.

    Das scheint hier aber kaum jemand begreifen zu wollen...
    Ich bin allerdings sicher, dass der persönliche Blickwinkel aller derjenigen, die hier vor Menschenfreundlichkeit laut aufschreien, sich radikal verändern würde, wenn solch ein aggressiver Gewalttäter einem eigenen Angehörigen ernsthaften Schaden zufügte.

  10. 64.

    In deutschen Justizvollzugsanstalten wird niemand gefoltert. Die Isolationshaft ist erforderlich, um die Sicherheit in der Anstalt zu gewährleisten. Bedenken Sie bitte, dass es sich bei den Betroffenen zumeist um extrem aggressive Gewalttäter handelt.

  11. 63.

    Ich frage mich wirklich ernsthaft in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben, die soviele offensichtlich schwer gestörte Menschen hervorbringt. Wenn es ausschließlich die Haftbedingungen wären, die zu solchen Erkrankungen führen, dann müsste die Bundesrepublik vor ein internationales Tribunal.
    Ansonsten hat doch bei diesen Menschen hier jede soziale Kontrolle in der Kindheit und Jugend versagt. Kann mir nicht vorstellen wie man das durch Sozialarbeit wieder geraderücken will.

  12. 62.

    Können Sie erklären, wie den Opfern durch eine Isolationshaft des Inhaftierten Gerechtigkeit widerfährt? Diese soll doch vielmehr das gerichtliche Urteil auf der Grundlage des StGB herbeiführen. Weder die Gesellschaft als solche noch das einzelne Opfer werden präventiv oder nach Haftverbüßung, also künftig, durch eine Isolationshaft stärker geschützt.

  13. 61.

    Das ist kein Maßregelvollzug! Sie haben leider keine Ahnung von der Materie und den Text auch nicht richtig gelesen. Schade.

  14. 60.

    Ich denke da eher an all die Opfer, die erst nach 7,8 Verurteilungen (wenn denn überhaupt) vor diesen Menschen geschützt wurden.

    Der psychische Schaden war hier (wohl oftmals) bereits vorher da, eine arg auf Krankes, destruktives Verhalten hindeutende soziale Unverträglichkeit, die in Berlin bei 200, 300, 400 tausend ? weiteren Menschen, die sich auf freiem Fuss befinden auch der Fall ist. Darunter vermutlich irgendwas zwischen 30 und 50 tausend schwer psychisch gestörten.

    Guantanamo, Krasnodar, Aleppo, Kabul... ggf. auch nen Acker auf Bundesgebiet... aber solche Menschen in Städten in Freiheit zu entlassen, das ist wohl die schlechteste aller Möglichkeiten (Drehtüreffekt der Unbelehrbaren). Berlin-Verbot für 20 Jahre ? warum denn nicht ?

  15. 59.

    Eine Kameraüberwachung findet nur im "besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände", dem sog. "Bunker" statt. Dies auch nur, wenn der Inhaftierte als hochgradig suizidal gilt. Diese wird durch dem Anstaltsarzt angeordnet und dauert nur so lange, bis eine andere Lösung gefunden wird. Dem Inhaftierten wird in der Regel auch angeboten, sich erstmal in dieser Krisensituation in das Haftkrankenhaus einweisen zu lassen. Diese Videoüberwachung wird engmaschig überprüft.

  16. 58.

    Es wird sehr deutlich gemacht, unter welchen Umständen davon Gebrauch gemacht wird, von daher ist die Isolation von Kriminellen, welche dort nicht umsonst sitzen, völlig i.O. Es ist schließlich kein Kindergarten dort und die Personen sollen sich schon Gedanken machen, warum sie dort sind.

  17. 57.

    Die Frage ist nicht: Wo ist das Personal, sondern: Wer soll das bezahlen? Wollen Sie etwas dazu beisteuern? Sie könnten mehr Steuern bezahlen, damit es den Gewalttätern besser geht. Ist das Ihre Idee?

    Ich würde wenn, dann eher bei Prävention und ggf. Integration ansetzen. Auch Integration von auffälligen Deutschen in unser friedliches Land.

  18. 56.

    Von Videoüberwachung steht nichts im Artikel. Ich kann auch im Internet nicht finden, dass in Isolationshaft in Deutschland automatisch Videoüberwachung stattfindet.

  19. 55.

    Das Wort ist Ihnen aufgefallen und es empört Sie. Danke, wie trefflich für meine Sichtweise und um diese zu untermauern. Im Übrigen, verwenden nur Sie das Wort "Folter" in unserem Dialog, insofern auch ausschließlich Ihr Gedankengut! Viel Spaß beim auseinandersetzen...

  20. 54.

    Außer den hier geschilderten, bedauerlichen Fakten irritiert mich darüber hinaus, wie wenig die Justizsenatorin etwa in medialen Interviews zu den ureigensten Problemen und vordringlichen Aufgaben ihres Ressorts befragt wird. Auch die Pressemitteilungen der Berliner Justizverwaltung lassen dazu Erhellendes vermissen. Justizielle Transparenz gehört aber m.E. zu einer Demokratie und deren allgemeiner Akzeptanz.

  21. 53.

    Formal ist mir das sehr wohl bekannt. Dennoch wurde im ursprünglichen Kommentar da m. E. einiges zu kritiklos vermischt. Und es ändert sich nichts daran, dass wir mit klugen Debatten nichts am zugrundeliegenden Problem ändern.
    Ich kenne selbst genügend Situationen mit akut komplett, nennen wir es mal so, ausgerasteten Mitmenschen. Da hilft kein elaborierter Vortrag, sondern bisweilen nur (Gegen-)Gewalt/Abwehr, auch mit medikamentöser Unterstützung. Reden muss dann warten.

  22. 52.

    Aus dem Artikel : "Der frühere Leiter des Bereichs für Psychiatrie und Psychotherapie des Berliner Vollzugskrankenhauses, Norbert Konrad, kritisierte im Gespräch mit rbb|24 zudem die Praxis, dass akut psychisch kranke Inhaftierte in Hafträumen der Station B1 isoliert werden. "Das sollte abgestellt und durch eine angemessene Betreuung ersetzt werden", so Konrad. Es sei möglich, dass sich der Zustand einiger psychisch kranker Häftlinge verschlechtere."

    Es wäre sehr schön, wenn diese Ansicht zu Zeiten Verantwortung für psychisch kranke Inhaftierte dann auch vermehrt zu Unterbringung im Bereichs für Psychiatrie und Psychotherapie des Berliner Vollzugskrankenhauses gesorgt hätten. Dies ist meist nie - trotz dringender Notwendigkeit - geschehen.

  23. 51.

    Folter ist im Rechtssinne nicht das, was Sie sich vorstellen. Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK) und dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter..., die beide von der BRD ratifiziert wurden, zählt Isolationshaft zu den Foltermethoden. Sie wird auch als weiße Folter bezeichnet. Ein Rechtsstaat tut gut daran, die rechtlichen Regeln für einen humanen Strafvollzug peinlich einzuhalten.

  24. 50.

    Dem kann ich nur zustimmen! Genau daran hapert es doch heute: alle quatschen und haben "gute Ratschläge", aber arbeiten will keiner mehr! Bei €870 Bürgergeld ist Zuhause rumhängen und dusslig quatschen ja auch angenehmer. Alles politisch selbstverzapfter Mist

  25. 49.

    Ich bin nicht vom Fach aber dafür Betroffener. Ich bin 31 geworden dieses Jahr und habe bisher 12 Jahre im Gefängnis verbracht. Meine Strafen einmal 8 Jahre und einmal 4 Jahre. In meiner ersten und auch in der zweiten Haft habe ich längere Zeit in der Absonderung verbracht und ich kann nur bestätigen, dass es bei so einer Dauer an Unterbringung in solchen Zellen zu 100 % zu psychische Schäden kommt. Ich kann ein Lied davon singen und habe mehr als genug andere Gefangene gesehen, die das gleiche oder noch schlimmer erlitten haben, weil sie vielleicht eh schon psychische Probleme hatten. Allgemein hinterlässt der Vollzug Spuren, vor allem bei so einer Dauer.

  26. 48.

    Im Massregelvollzug sitzen einige wenige, Jahre in Einzelhaft ( ISO) . Da kräht keiner.

  27. 47.

    Wie kann es passieren, dass es zu wenig Personal gibt? Wie kann es passieren, dass es zu wenig Therapieplätze und zu wenig Therapeuten gibt?Wie kann es passieren, dass Straftäter immer wieder ausrasten? Wie kann es passieren, dass es zu wenig Richter gibt?
    Aufwachen, wenn alle nur noch an sich selbst denken, keiner mehr entsprechende Arbeiten erledigen will, keiner mehr eine Ausbildung in bestimmten Berufen machen möchte, was soll man dann erwarten?

  28. 46.

    Ich vermisse in ihrer Antwort eine Stellungnahme zur isolationshaftbegleitenden Kameraüberwachung. Ist das mit ihrem Verständnis von Menschenwürde vereinbar?

    Ich kann mir sehr leicht vorstellen, daß diese Kombination leicht als Dauerpeinigung empfunden werden kann, umso mehr in Frauengefängnissen an anderen Orten.

  29. 44.

    Weil ich nicht in Haft komme. Gefängnisse sind in erster Linie zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminellen da und die Isolierhaft zum Schutz anderer Mitgefangen. Wer andere Menschen mit heißen Öl übergießt ( das muss man sich mal vorstellen) und ihn dann noch mit einer Pfanne versucht zu erschlagen…….Was willst da noch resozialisieren?
    Ich stimme Gerd voll zu.

  30. 43.

    "Würden Sie es absegnen unter solchen Voraussetzungen inhaftiert zu sein und mit welcher Begründung?" - Ja, das würde ich auch für mich absegnen mit folgender Begründung: Ich hätte vorher z.B. jemanden bestialisch ermordet und würde jetzt im Gefängnis immer wieder versuchen, andere zu verletzen oder umzubringen. Da würde ich verstehen, dass die Gemeinschaft mich zum Schutz aller wegsperren muss.

  31. 42.

    In guter deutscher Tradition werden hier mal wieder Menschen fertig gemacht.

    Resozialisierung 2.0

  32. 41.

    Was faseln Sie da von Folter? Es ist sicherlich nicht angemessen, auf der Welt leider immer noch sehr verbreitete Folter, damit meine ich neben psychischer Gewaltausübung insbesondere schwere körperliche Quälerei, mit den hier beschriebenen Sachverhalten gleichzusetzen! Anderswo könnte kein "Beirat", vielfach nicht einmal ein Rechtsbeistand überhaupt dazu, die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen, hier wird aber dann gleich wieder mit Vorwürfen um sich geworfen...

  33. 40.

    Sehr gut kommentiert! Wie überall lässt sich mit Abstand und Ahnungslosigkeit trefflich debattieren. Wie viele dieser "Gutmenschen" wären denn bereit, sich in einer solchen Haftanstalt persönlich zu engagieren? Und zwar nicht nur mit klugen Ratschlägen, sondern direkt am Ort des Geschehens! Das sollen dann vermutlich doch lieber die anderen machen!?! Von denen es bekanntermaßen aber viel zu wenige gibt. Echte Lösungsvorschläge sind hier gefragt, nicht bigottes Bemitleiden der Falschen.

  34. 39.

    Nein, bei jährlich millionenfachen Straftaten und täglichen Anfeindungen im Internet kann man nicht erwarten, daß sich plötzlich alle "im Griff haben", aber zumindest wünschen, daß sie sich immer besser in den Griff bekommen.

    Hier geht es um Menschenwürde im Strafvollzug und die sehe ich mit einer Rundumüberwachung bei gleichzeitiger Isolation nachhaltig verletzt.

    Würden Sie es absegnen unter solchen Voraussetzungen inhaftiert zu sein und mit welcher Begründung?

  35. 38.

    Ich würde Menschen zwar auch nicht als "Subjekte" bezeichnen, aber wo hat Gerd etwas von Folter geschrieben? Freiheitsentzug ist nach Art 104 (1) GG zulässig. Misshandlung ist dabei unzulässig. Dass Einzelhaft besonders auch zum Schutze anderer eine Misshandlung darstellt, das finde ich nicht. Ich bin aber kein Richter und kein Vollzugsbeamter.

    Rache ist natürlich kein Element unseres Rechtssystems. Dennoch erwartet ein Geschädigter eine angemessene Strafe für den Täter.

  36. 37.

    Der Autor dieses Beitrags wäre besser beraten gewesen, die Unterbringungsarten genauer darzustellen. Eine Unterbringung im sog. "Bunker" unterliegt ganz anderen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, als eine Unterbringung auf der Sicherungsstation B1. Durch das Vermischen beider Unterbringungsarten, entsteht bei dem Leser ein nicht ganz richtiges Bild der Gegebenheiten.

  37. 36.

    Ich kann euch aus Erfahrung sagen das es aowas wie Resozialisierung in deutschen Gefängnissen nicht gibt.
    Du bist auch kein normaler Bürger wenn du einfährst.
    Man ist nur eine buchungsnummer.
    Selbst bei stress greifen beamte erst später ein und gucken teils zu, solange kein Mord geschieht.
    Klar man bekommt Arbeit,aber für ein Witz gehalt, aber naja es is ja nucht zum reich werden, war schon ok,man hatte etwas zu tun. Ansonsten is das justizsystem ein Witz, hatte ein Vorarbeiter der wegen 2 fachen Mord sahs ,hat lebenslänglich bekommen ( sind meist 12-15 Jahre in deutschland ohne SV. Aufjedenfall is der besagte Herr auf einer Therapie Station wo sie ihre Taten aufarbeiten sollen.So meine Frage jz, WIE KANN MAN MÖRDER UND VERGEWALTIGER ZUSAMMEN TUN??????!!!!!! DIE PHEDOS ERZÄHLEN VON IHREN TATEN UND FINDEN SIE GUT Oo Wie soll man als normal sterblichen ruhig bleiben ? Dem armen wird die Seele zerrissen. Der Witz is auf der Station waren 2 Mörder und 8 phedos.

  38. 35.

    „ … darüber hinaus sind Gefangene immernoch gleichwertige Bürger.„
    Nein, ich setze mich nicht mit einem Kriminellen, auch wenn er in Haft seine Strafe absitzt, auf eine Stufe!

    Und ich hatte während der Coronazeit keinen Freiheitsentzug, ich habe nur mich und andere geschützt und bin schon lange erwachsen, um den Unterschied feststelle zu können!

  39. 34.

    Was haben sie denn für eine Vorstellung, wie es in einer JVA, hier die JVA Tegel, zugeht? Natürlich haben die Inhaftierten Messer und andere Gegenstände auf Zelle. Auch steht ihnen eine kleine Küche mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung. Schließlich ist es ihnen gestattet, selbst Essen zuzubereiten um nicht immer, die Anstaltskost "genießen" zu müssen. Und natürlich kochen die Inhaftierten für die Inhaftierten, unter indirekter Aufsicht.
    Bei den Inhaftierten, welche auf der Sicherungsstation untergebracht sind, handelt es sich in der Regel nicht um psychisch Kranke. Dies sind meist jene Inhaftierte, die besonders gefährlich für andere sind, sich aktuell nicht auf einer normalen Station befinden können. Psychisch kranke Inhaftierte welche für sich oder andere eine Gefahr darstellen, werden in der psychiatrisch - neurologischen Abteilung untergebracht.

  40. 33.

    "diese Subjekte"? Sie meinen, "diese Subjekte" hätten Folter verdient? Besonders aus Ihren projizierten Rachegelüsten("an die Opfer denken") heraus?

  41. 32.

    Und genau deswegen scheitert ziemlich alles bei uns. Jeder kann sein Senf dazugeben und andere blasen springen. Es ist ein Gefängnis… aus und vorbei.
    Es kommt ja auch nicht jeder in diese Art der Haft.

    Keine Panik.

  42. 31.

    Die getzliche Strafe ist der Freiheitsentzug, der bereits durch die Unterbringung in einer JVA erbracht wird, darüber hinaus sind Gefangene immernoch gleichwertige Bürger. Eine Isolationshaft auf unbestimmte Zeit ohne klare Ziele, wie diese Isolation verlassen werden kann, ist da äußertst kritisch zu bewerten.

    PS: Wir alle haben in Lockdownzeiten einen gewissen Freiheitsentzug erfahren. Wir können dadurch vielleicht besser verstehen, dass schon die "einfache" Haft eine angemessen harte Strafe ist.

    Danke fürs Lesen
    Freundliche Grüße

  43. 29.

    "Laut einem Besuchsprotokoll des Vollzugsbeirates treffen Sachverständige nach Angaben der JVA einmal pro Monat eine Einschätzung, ob die Personen in den besonders gesicherten Hafträumen weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellen - oder ob man sie wieder in ihre normalen Zellen verlegen kann."
    1x pro Monat!
    Muss das Ermessen nicht alle 24h neu ausgeübt werden, wenn der Zeitraum vorher nicht bestimmt wurde?

    Mein Kopfkino zeigt mir Szenen aus dem Film "Papillon". Aber ich habe keine Vorstellung, was heutzutage Isolationshaft bedeutet.

  44. 27.

    Ein Gefängnis ist kein Seniorenstift. Erster Zweck einer Haft muss in meinen Augen immer die Strafe sein. Bei kooperativen Häftlingen kann man auch auf eine Resozialisierung hin arbeiten. Gefangene (mwd), die im Gefängnis andere bedrohen und verletzen, die müssen meines Erachtens auch die Konsequenzen dieser weiteren Taten spüren. So ein Vollzugsbeirat erlebt sicher nicht die täglichen Angriffe, die "brave" Mithäftlinge und das JVA-Personal ertragen müssen.

    Wir sollten uns zuerst um die kümmern, die während der Strafe auch an einer Resozialisierung interessiert sind und kooperieren. Wir müssen unsere Ressourcen einteilen. Ich für mich muss bei solchen unbelehrbaren gewalttätigen Tätern mit den Schultern zucken. Da sind die Verbrecher dann auch mal für sich selbst verantwortlich. Und nicht wir müssen ein schlechtes Gewissen haben.

  45. 26.

    Lieber Heiko, in der Wortwahl unangemessen („Nazizeit“), besserwisserisch ohne Kenntnis von der Praxis, am Schreibtisch ist es so leicht, seiner Empörung freien Lauf zu lassen. Meinen Respekt und Dank der Justizverwaltung als Bürger in Berlin für diesen schwierigen Job und die Angemessenheit im Vollzug.

  46. 25.

    Wenn ein psychisch zerstörtes Opfer überlebt, ist ja alles gut? Kann man noch nicht mal erwarten, dass sich jeder soweit in Griff hat, nicht Mitmenschen zu ermorden oder mit übler Gewalt zu zerstören?

  47. 24.

    Auf dem ersten Blick denkt man eventuell beim Lesen des Artikels, nein das geht nicht. Nur um was geht es. Es ist sicher nicht möglich, in jeden Gefängnis eine entsprechende Betreuung für hochgefährliche Straftäter zu gewährleisten. Zu wenig Personal, kein Geld, kein Platz usw.. Unsere Gefängnise sind absolut voll. Gefährliche Insassen, die andere Insassen bedrohen bis hin zu versuchten töten, können dann nur isoliert werden. Das dient dem Schutz aller.

  48. 23.

    Danke, Sie haben mir aus der Seele gesprochen. Genauso ist es nämlich, diese Menschen mit „normalem“ Verstand sitzen nicht ein, weil sie nicht wußten, was sie taten und auch IM Knast wissen sie, was sie tun und müssen die Konsequenzen für ihr handeln tragen!

  49. 22.

    Es dürfte sich in diesem Fall um eine Verurteilung wegen Versuchs handeln (§§ 22, 23 i.V.m. §§ 211, 12 StGB).

  50. 21.

    Wirklich erschütternd - denn anstatt der Frage nachzugehen, wie und von wem das Berliner Justizsystem überhaupt in den bevorstehenden Zusammenbruch geführt wurde, arbeitet man sich an bedauernswerten Einzelschicksalen ab, um erfolgreich Missstände recherchiert zu haben. Wie es sein kann, dass der Haftantritt zahlloser Straftäter und -innen aktuell nicht einmal möglich ist, ist sicher auch eine Frage, die nicht zuletzt deren Opfer sehr interessieren würde.

  51. 20.

    @Gerd
    Kann ich nur zustimmen. Sehr gut geschrieben. Leider gibt es hier kein gefällt mir Button

  52. 19.

    Zum fehlenden Personal Quereinsteiger nicht erwünscht hatte mich mal beworben und wurde als unerwünscht abgelehnt.

  53. 18.

    Ist schon erstaunlich wie viele sich Gedanken über die Straftäter machen. Mich würde dazu die Meinung der Opfer interessieren.

  54. 17.

    Eins wollen wir doch mal festhalten, die hier Inhaftierten im Maßregelvollzug auf den Stationen wie der B1, gelten als psychisch in der Lage zu beurteilen welche Taten sie begehen. D.h. alles was sie tun ist Kalkül und nicht nicht durch irgendeine psychische Labilität zu "entschuldigen". Wenn diese Subjekte es nicht schaffen sich zu benehmen, zu integrieren oder als Häftling das zu sein was sie sind, verurteilte Schwerst-Straftäter, dann ist eine Disziplinierung notwendig und richtig. Für alle Gutmenschen da draußen nochmal zur Erinnerung: Diese Extremtäter scheren sich nicht um Deine Gesundheit, Familie, Meinung etc. sondern, stehst du im Weg, wirst du mit aller Gewalt und notwendigen Mitteln beseitigt! Aus der Ferne lässt es sich immer leicht "bemitleiden", denkt doch mal aus der Brille eines Betroffenen, der ein Familienmitglied verloren hat, oder selbst Opfer wurde. Scheinheiligkeit ist hier fehl am Platz, willkommen in der Realität.

  55. 16.

    Erschreckend. Ungeachtet der Straftaten, die diese Personen begangen haben.

    Dieser Stadt fehlt es an allem. Und das wird die kommenden Jahre unter den Haushalts-Sparzwängen noch schlimmer.

    Noch ist die Luft zum Atmen kostenfrei.

  56. 15.

    Eine "Baustelle" zu bearbeiten, tja, auf dem Papier ist es bereits geschehen, aber die Umsetzung ist unmöglich, wenn sich keine Menschen finden die bereit sind in diesen Einrichtungen zu arbeiten.
    Eine Arbeit "Dienst am Menschen", die steht überhaupt nicht im "Kurs", leider.
    Ergo, es ist ein gesellschaftliches Problem, diese vielen "Baustellen"
    Beispielsweise, In Berlin gibt es seit Jahren überdurchschnittlich viele Arbeitslose, bzw. Arbeitsuchende, aber es passiert nichts, um diese Zahlen zu verringern.

  57. 14.

    Isolationshaft für problematische Häftlinge gibt es nahezu weltweit. Sie ist keineswegs als Relikt aus der Nazizeit anzusehen, sondern stellt eine notwendige Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Vollzugsanstalt dar. Was tatsächlich überprüft werden muss, ist die gegenwärtige Praxis, insbesondere Anlass und Dauer der Isolationshaft. Wie bei jeder staatlichen Zwangsmaßnahme gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die verhängte Isolationshaft ist daher nur zur Durchsetzung eines legitimen Zwecks zulässig, sie hat hierzu geeignet, erforderlich und angemessen zu sein.

  58. 13.

    Wenn es mit der Menschenwürde als obersten Gebot zusammenpasst, daß "besondere Straftäter" tierversuchsähnlich über lange Zeiträume in kleinen Räumen kameraüberwacht isoliert werden dürfen, muss ich nächstens positiver über China denken.

    Darüber hinaus halte ich es für ein krasses Fehlurteil einen Menschen wegen Mord zu verurteilen, obwohl seine Opfer überlebt haben.

  59. 12.

    Dass hierzulande durch teilweise monatelange Isolation gefoltert wird, war mir noch nicht bekannt. Ich glaubte immer, wir gehören in der Frage zu den Guten. Danke für diese Aufdeckung der wirklichen Umstände.

  60. 11.

    Ich finde es erschreckend und empörend, dass es solche Inhaftierungen (in Isolationszellen) von ganz offensichtlich schwer psychisch kranken Menschen gibt. Warum wurden im Gefängnis die schlimmen Gewalttaten der offensichtlich psychisch kranken Inhaftierten nicht verhindert? Wie konnte es passieren, dass ein Häftling heißes Öl gegen einen Mitgefangenen benutzen konnte? Die Küchenarbeiten hätten vom Gefängnispersonal erledigt werden müssen! Wie konnte es passieren, dass der geschilderte Häftling ein Messer besessen hat? Die grausame Isolationshaft erzeugt keine Bessererung in der Psyche des Häftlings. Genau das Gegenteil ist dann der Fall. Der Häftling läuft vor Verzweiflung Amok. Ich sehe die Isolationshaft als Relikt aus der Nazivergangenheit und gleichzeitig als strafbare Körperverletzung gegen einen Menschen, der dadurch in den Amok getrieben wird. Ich hoffe, dass es sofortige Maßnahmen zur Beendigung dieser Grausamkeiten gibt.

  61. 10.

    Ich habe nur bedingt Mitgefühl mit Gefangenen, die andere Gefangene versuchen zu töten (messerstiche) oder zu verstümmeln (heißes öl übergießen). Trotzdem kann gerade bei langer Verwahrung vielleicht die Zeit unter freiem Himmel erhöht werden. Es will ja niemand, dass die Leute verrückt werden.

    Wir haben viele Arbeitslose - wieso möchte niemand Altenpfleger und im Straffvollzug arbeiten? Gibt es optionen für Quereinsteiger (Vorstrafenfrei natürlich)

  62. 9.

    Nun mal was ganz „neues“. Bekanntlich geht der Druck ja immer von oben nach unten und da der Gefangene, Patient,Klient oder Proband nun mal ganz unten steht ………ist es eben nunmal so.

  63. 8.

    Nach dem Lesen des Artikels hatte ich gleich Bilder aus dem Film "Einer flog über das Kukucksnest" vor Augen. Obwohl das total überzogen ist, weil es hier ja nicht um eine psychiatrische Einrichtung geht. Und dennoch: Häftlinge isoliert wegzusperren, weil man mit ihnen nicht mehr klar kommt, qualifiziertes Personal fehlt, kann dauerhaft nicht die Lösung sein. Eine angemessene Strafe ja, doch wie ist es mit dem Wichtigsten: den Gefangenen zu therapieren, Einsicht in sein Fehlverhalten und eine soziale Struktur zu geben, damit er nach der Haftentlassung (wieder) gesellschaftsfähig ist?
    Ursache und Wirkung. Mich interessiert immer, weshalb ein Mensch so geworden ist, randaliert, gewalttätig wird.
    Auch schon lange eine "Baustelle", die die Politik bearbeiten muss...und das, wie alles in Dt., seit vielen Jahren.

  64. 7.

    uns was sie noch mehr schockieren wird: Das gilt vor allem auch für die Mitgefangenen.
    Auch diese haben Rechte, bei der Verbüßung ihrer Haft nicht durch Mitgefangene noch eine Strafverschärfung durch Körperliche Misshandlung zu erfahren.
    Das es zu wenig Therapie Plätze gibt und einige der Betroffenen ehr in eine geschlossene Klinik gehören ist ein Thema, das hier schon einmal angerissen wurde.
    Passiert ist wohl nichts, auch nicht unter den vielen Vorgängern als Justiz Senatoren, die sich ganz groß für Humanität einsetzen.

  65. 6.

    Mein Mann arbeitet in einer der JVAs hier in Berlin. Adäquat zu betreuen ist tatsächlich so gut wie unmöglich weil vor allem Personal fehlt. Teilweise ist mein Mann für 3 Stationen a jeweils 20 Gefangene zuständig, da ist es kaum möglich auf jeden Einzelnen genauer ein zu gehen. Wenn es dann noch Gefangene gibt die sich "nicht benehmen" und dadurch extra Betreuung brauchen, haben die anderen wieder das nachsehen. Er musste am vergangenen Wochenende an beiden Tagen Dienst "schieben", da viele Kollegen aus unterschiedlichen Gründen gefehlt haben, er hatte eigentlich Urlaub... Auch als Familie für mich und unseren Sohn echt nicht einfach, die gemeinsamen Wochenenden sind durch den Schichtdienst sowieso schon rar. Hier fehlt Nachwuchs an allen enden, wie auch in der Pflegebranche...

  66. 5.

    Schockierende Nachricht. Es muss selbstverständlich sein, das auch im Berliner Justizvollzug die Menschenrechte und -Würde gewahrt und garantiert werden.

  67. 4.

    Da denkt man, in Deutschland gäbe es gewisse Standards. Aber ohne Geld und Personal ist eine adäquate Unterbringung nicht möglich. Dasselbe wie in Pflegeheimen. Beruhigungsmittel sind billig.

    Ich bin für Bestrafung und dafür, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Aber Unmenschlichkeit ist nie die richtige Lösung.

  68. 3.

    Schön dass sich der rbb diesen Missständen einmal annimmt.
    Mir fehlte die Information was der "Vollzugsbeirat" für eine Institution ist.
    Wer ist dort involviert? Wer bestimmt die Mitglieder etc.. Welche Einflussmöglichkeiten gegenüber der JVA gibt es? Gibt es Kontakt zu Anwälten der Inhaftierten ?

  69. 2.

    Spannende, ausführliche Einblicke. Danke für solchen content.

  70. 1.

    Man kann für Mord verurteilt werden ohne einen begangen zu haben? Ist dafür nicht der versuchte Mord als Tatbestand?

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