Mehr Befugnisse für Landeswahlleiter -

Infolge der Pannenwahl von 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag ein neues Landeswahlgesetz beschlossen.
Damit bekommt der Landeswahlleiter deutlich mehr Kompetenzen. Er hat mehr Eingriffsrechte gegenüber den Bezirken, und kann beispielsweise für eine einheitliche Ausstattung der Wahllokale mit Stimmzetteln und Wahlkabinen sorgen. Auch die Schulung von Wahlhelfenden soll künftig stadtweit einheitlich erfolgen. Bislang waren dafür die Bezirke zuständig.
Landeswahlleiter hat Weisungsbefugnis gegenüber Wahlamt
"Ich bin kein 'Sonnenkönig' auch nach der neuen Gesetzeslage nicht", erklärte Landeswahlleiter Stephan Bröchler dem rbb, "aber ich bin auch kein 'König ohne Land' mehr". Er verstehe sich zwar weiterhin eher als "Überzeuger und Vermittler", so Bröchler. Aber es sei doch wichtig, jetzt "die Rute im Fenster zu haben". Der Landeswahleiter hat künftig Weisungsbefugnis gegenüber dem Landeswahlamt, das vorher schon personell besser ausgestattet worden war. Gegenüber dem Senat ist er unabhängig.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lobte die Reform. Dadurch könnten sich die Berlinerinnen und Berliner wieder darauf verlassen, dass Wahlen funktionieren, so Spranger.
Mit der Novelle sind die Reformen nach der Pannenwahl 2021 praktisch abgeschlossen. Auch die Bezirkswahlämter sind dabei gestärkt worden, weil durch feste Stellen dort die Wahlorganisations-Arbeit kontinuierlicher laufen kann.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.04.2025, 19:00 Uhr