Untersuchungshaft in Vechta - Bundesgerichtshof verbietet Ex-RAF-Mitgliedern, Daniela Klette zu besuchen

Mi 09.10.24 | 17:02 Uhr
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Archivbild: Im Innenhof eines Behördenzentrums wird die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber geführt. (Quelle: dpa/Deck)
Audio: rbb24 Inforadio | 09.10.2024 | Lea Busch | Bild: dpa/Deck

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter anderem zwei ehemaligen Mitgliedern der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) verboten, die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Gefängnis zu besuchen. Eine Ermittlungsrichterin habe Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie einer Bremer Aktivistin Haftbesuche untersagt, berichteten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung".

Begründet wurden die Beschlüsse demnach damit, dass Klette versuchen könnte, die Besuche zu nutzen, um eine Flucht zu planen oder über die Besucher Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen. Klettes Anwalt Lukas Theune bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Angaben. Der BGH in Karlsruhe verwies wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens auf die Bundesanwaltschaft. Ein Sprecher von Deutschlands oberster Anklagebehörde kommentierte die Berichte nicht.

Anwalt: "Isolation in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße"

Theune schrieb, es sei "eine wirklich unsinnige Behauptung", dass Dellwo, Sonnenberg oder die Aktivistin versuchen könnten, "bei einem durch mehrere Polizeibeamte überwachten Besuch in der JVA mit meiner Mandantin Fluchtpläne zu besprechen". Er kritisierte: "Die Bundesanwaltschaft wünscht sich scheinbar die siebziger Jahre zurück." Seiner Mandantin werde damit jede Möglichkeit eines Austauschs genommen. "Damit wird ihre Isolation immer weiter verfestigt in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße."

Klette war für Jahrzehnte untergetaucht und im Februar in Berlin festgenommen worden. Sie gehörte der sogenannten dritten Generation der RAF an, die bis Anfang der 1990er Jahre zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, mit denen Klette von 1999 bis 2016 Supermärkte und Geldtransporter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben soll, wird weiter gefahndet. Die 65-Jährige sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.

Sendung: rbb24 Inforadio, 9.10.2024, 6:45 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Ums mal unpolitisch zu sagen, letztlich sind es nur auch (Ex-)Kriminelle.
    Ich bin mir nicht sicher, ob Gangmitglieder, auch ehemalige, in U-Haft einfach so Besuch aus ihrem Umfeld erhalten können.

  2. 8.

    Vielleicht sollte man besser noch mal darauf hinweisen das hier wegen Raubüberfällen und anderen kriminellen Delikten ermittelt wird und nicht (!) wegen Extremismus/Terrorismus oder gar in Verbindung zur RAF.
    Warum also dieses Theater?

  3. 7.

    Da hätte das Gericht mal ein klein wenig über die Außenwirkung nachdenken sollen.
    Die deutschen Gefängnisse sind so unsicher dass man dort jederzeit mit Besuchern ganz in Ruhe Fluchtpläne besprechen und schmieden kann.
    Da freuen sich die Verantworlichen über diese Einschätzung :D

  4. 6.

    Hat irgendwie so ein Geschmäckle von einer "persönlichen Abrechnung". Ich bin, nach wie vor, davon überzeugt, dass jede echte kriminelle Größe in diesem Land sich darüber ins Fäustchen lacht...

  5. 5.

    Gutes Argument. Sehe ich auch so. Aber die mutmaßlichen Linksterroristen scheinen gefährlicher zu sein, als alles bisher Dagewesene.

  6. 4.

    Es geht hier um Untersuchungshaft, angeordnet u..a. wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Wenn zu befürchten ist, dass eben diese Gefahren durch konkrete Besucher (RAF) in der Haftanstalt verstärkt werden, erscheinen die Maßnahmen jedenfalls notwendig und gerechtfertigt.

  7. 3.

    Gilt das für alle Verbrecher? Bin mir nicht sicher, ob jeder "Verbrecher" ein komplettes Besuchsverbot bekommt...

  8. 2.

    Verbrecher müssen auch als solche behandelt werden. Diese Banditen haben auch keinerlei Rücksicht genommen.

  9. 1.

    In meinen Augen völlig übertrieben. Teile die Ansicht des Anwalts, dass manch einer sich anscheinend die 70er Jahre zurück wünscht...

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