Bundesweiter Straftatbestand - Potsdam will bei Fahren ohne Fahrschein keine Anzeige mehr stellen - Berlin bleibt dabei

Do 25.07.24 | 08:44 Uhr
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Tram Haltestelle am Platz der Deutschen Einheit, Potsdam, aufgenommen am 12.07.2022. (Quelle: Picture Alliance/Karl-Heinz Spremberg)
Audio: rbb24 Brandenburg aktuell | 25.07.2024 | Roman Garthoff | Bild: Picture Alliance/Karl-Heinz Spremberg

Wer in Potsdam ohne Fahrschein unterwegs ist, soll keine Anzeige mehr bekommen. Die Grünen würden das auch gerne für Berlin übernehmen, die Justizverwaltung hat sich aber bereits dagegen ausgesprochen. Sie verweist auf das 9-Euro-Ticket.

Wiederholtes Fahren ohne Fahrschein soll in Potsdam nicht mehr zur Strafanzeige gebracht werden. "Die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH wird ab sofort auf eine Strafanzeige bei wiederholtem Fahren ohne Fahrschein verzichten", sagte ein Sprecher der Stadtwerke am Mittwoch.

Vorausgegangen war eine Entscheidung der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, in der der Oberbürgermeister dazu aufgefordert wurde, die Verkehrsbetriebe anzuweisen, zukünftig auf derartige Strafanzeigen zu verzichten.

Geahndet werden soll das Fahren ohne gültiges Ticket aber weiterhin: Auch künftig werde ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig, so der Sprecher. Laut dem Verkehrsbetrieb waren ohnehin nur wenige Fälle von in Potsdam in der Vergangenheit zur Anzeige gebracht worden.

Berlin lehnt Potsdamer Vorgehen ab

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hat sich dagegen ausgesprochen, Fahren ohne Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr künftig nicht mehr als Straftat zu bewerten. "Es würde eine falsche Signalwirkung entfalten, wenn diejenigen, die sich unsolidarisch verhalten, indem sie kein Ticket kaufen, künftig kaum Konsequenzen fürchten müssten", teilte die Justizverwaltung auf dpa-Anfrage mit.

"Neben der zu erwartenden deutlichen Zunahme von Fahrgästen ohne gültigen Fahrschein entstünde somit auch eine Gerechtigkeitslücke zwischen den zahlenden und nichtzahlenden Nutzern des Nahverkehrs", so die Verwaltung. Außerdem biete Berlin bereits ein 9-Euro-Sozialticket an, welches "den Personenkreis mit multiplen Problemlagen" in den Blick nehme.

Nach Angaben der Justizverwaltung wird eine Strafanzeige erst dann erstattet, wenn der betreffende Mensch dreimal innerhalb von zwölf Monaten ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde. Bis 2023 galt dabei ein Zeitraum von 24 Monaten. "Nach Auskunft der BVG hat die Halbierung des Zeitraums die Zahl der Strafanzeigen erheblich gesenkt."

Grüne sehen Potsdam als Vorbild

Der Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Werner Graf forderte, Berlin solle dem Potsdamer Beispiel folgen. "Die Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein verschärft soziale Probleme und Ungleichheiten, da häufig sozial und gesellschaftlich benachteiligte Menschen betroffen sind." Diese soziale Ungleichheit setze sich bei der Strafvollstreckung fort, wenn die Betroffenen die Geldstrafen nicht bezahlen könnten und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Tino Schopf, sagte der dpa, die Entscheidung aus Brandenburg bringe neue Bewegung in die Debatte darüber, ob es noch zeitgemäß sei, das Erschleichen von Leistungen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.

"Wer heute ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, kann zur Zahlung eines sogenannten erhöhten Beförderungsentgelts verdonnert werden" sagte Schopf weiter. "Wer nicht zahlt, muss im Extremfall mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen."

Die Ampel-Koalition im Bund habe sich dafür ausgesprochen, das Strafrecht an der Stelle zu reformieren. "Das begrüße ich ausdrücklich und halte es für deutlich sinnvoller als lokal beziehungsweise kommunal begrenzte Einzellösungen."

"Erschleichen von Leistungen"

Hintergrund ist, dass das Fahren ohne Fahrschein oder "Erschleichen von Leistungen" in Deutschland generell als Straftat gilt und unter Bundesrecht fällt. Demnach droht hier eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Insofern können die Kommunen zwar die Strafanzeigen aussetzen, nicht aber den Straftatbestand selbst ändern. Auch in anderen Städten wollen die Verkehrsbetriebe künftig auf Anzeigen verzichten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.07.2024, 07:40 Uhr

 

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61 Kommentare

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  1. 61.

    >“ Schwarzfahren ist eine vorsätzliche Straftat…“
    Ja. Deshalb kann es vom ÖPNV Betrieb auch zur Anzeige gebracht werden. Die Strafe legt dann ein Richter fest.
    >“anstelle 60€ sollten die Strafen auf 250€ erhöht“
    Die 60 EUR sind keine Strafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsendgelt, wenn man sich vor Fahrtantritt keinen Fahrschein gekauft hat. Steht in den Beförderungsbedingungen jedes ÖPNV Betriebes.

  2. 60.

    Dann machen Sie Teichert und mich doch mal schlau mit Ihrem Experten-Wissen !

  3. 59.

    Auch jetzt schon muss die BVG keine Strafanzeige stellen, denn Schwarzfahren ist ein Antragsdelikt. Dem ÖPNV Betreiber obliegt es, eine Anzeige zu machen. Die 60 Eus sind sowieso eine zivilrechtliche Angelegenheit und haben mit einer evtl. Strafanzeige nichts zu tun.
    Die Zuordnung Schwarzfahren als Erschleichen von Leistungen zu einer Ordnungswidrigkeit dürfte rechtlich schwierig werden. Denn eine Ordnungswidrigkeit ist die Verletzung von Ordnungsrecht / Verwaltungsunrecht. Das ist Schwarzfahren nicht, weil die Beförderungsbedingungen ÖPNV kein Verwaltungsrecht sind.

  4. 58.

    Sie lassen immer das Gleiche vom Stapel haben aber noch nie geantwortet wer das wie zu welchem Preis umsetzen soll.
    Welche Zusatzkosten verursachen denn Radfahrer gegenüber Fußgänger ? Sie meinen wohl nicht Radwege… die wären sonst Bürgersteig und der kostet nicht weniger.
    Was sie möchten sind Bürokratie und kosten ohne nutzen oder warum haben die Länder das alles wieder abgeschafft, wie sowas in der Art mal eingeführt hatten ?
    Meinen sie die Menschheit und alle Länder sind doof ?

  5. 57.

    Eine ähnliche Haltung bei den Steuern und der Schwarzfahrer hätte auf einmal nix mehr zu essen !

  6. 56.

    "Ich kann das Argument auch nicht nachvollziehen, dass dann wieder mehr Menschen ohne Fahrschein fahren würden, denn die 60 Euro Geldstrafe bleibt ja."

    Nebst zivilrechtlichen Folgen, sprich das Einklagen des erhöhten Beförderungsentgelts.

  7. 55.

    Was sie schreiben ist die juristische Betrachtung.
    Dieser liegt eine Einordnung zugrunde … was ist was….
    Bei allen anderen Dingen wie Parkhaus usw. Handel es sich um private Firmen/Betreiber die dann selbst entscheiden lohnt eine Strafanzeige.
    Auch die BVG kann selbständig entscheiden Strafanzeige ja oder nein.
    Es ist also kein MUSS. Wird das Gesetz geändert hin zur Ordnungswidrigkeit wird der BVG die Möglichkeit genommen selbst festzulegen wen zeigen wir wann an. Die 60€ sind trotzdem zu bezahlen.

  8. 53.

    >“ Und was ist es dann für Sie, wenn jemand ohne zu bezahlen in einer Parkzone parkt?“
    Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, weil er den öffentlichen Parkraum unberechtigt nutzt. Diese Nutzungsart ist von der Kommune so bestimmt worden und ist nicht mit der Bereitstellung einer Leistung verbunden. Es ist kein gemieteter Parkplatz.

  9. 52.

    Da haben sie recht und trotzdem finde ich es unverhältnismäßig und sollte geändert werden.

  10. 51.

    Selbstverständlich ist eines der Motive des Falschparkens nicht nur die eigene Bequemlichkeit - möglichst nahe dran an der Haustür -, es geht auch darum, das raumgreifende Gefährt außerhalb von bewirtschafteten Bereichen abzustellen und das bei Umgehen festgelegter Regeln. Insofern ist es eine "Raumerschleichung", wer es so sehen will.

    Würde der knapp bemessene städt. Raum fiskalisch bewertet, käme da Einiges an Erschleichung zusammen.

    Es scheint zu selbstverständlich geworden, private Gerätschaften einfach auf öffentl. Grund & Boden abzustellen, Regeln hin & her; bei vorschriftswidrig abgestelltem Sperrmüll, bei dem eine Schublade des Schrankes noch eine Rechnung ggü. dem Urheber aufweist, würde jedenfalls anders verfahren, als in zugestellten Bereichen innerh. dicht besiedelter Wohngebiete, in denen Menschen nicht mehr von einem Bürgersteig zum anderen kommen.

    Bei unter 1 % Fehlverhalten wäre ja alles in Ordnung. Bei 90 % zugestellten Kreuzungen nicht.

  11. 50.

    Wie viele Menschen fahren bei einem Deutschlandticket oder einem 29-Euro-Ticket für Berlin denn wirklich noch ohne Fahrschein? Das werden wohl relativ überschaubare Zahlen sein. Ich finde die Entscheidung von Potsdam daher völlig nachvollziehbar und wünschte mir, Berlin würde auch diesen Weg gehen. Ich kann das Argument auch nicht nachvollziehen, dass dann wieder mehr Menschen ohne Fahrschein fahren würden, denn die 60 Euro Geldstrafe bleibt ja.

  12. 49.

    Im Endeffekt ist es doch ein spekulatives Geschäftsmodell. Wie oft kann ich fahren ohne zu bezahlen, und ab wann rechnet es sich, auch wenn ich erwischt werde. 60 € ist doch als Risikofaktor eine lächerliche Summe.

  13. 48.

    Es bleibt ja eine Straftat, weil sich das zugrundeliegende Strafgesetzbuch nicht durch wundersame Weise geändert hat. Hier gehts wohl eher auf den Verzicht der Strafanzeige, also "Wo kein Kläger da kein Richter".
    Das heißt das Schwarzfahren ist natürlich eine Straftat, die aber mangels einer Anzeige nicht geahndet werden kann. Nun könnten aber "schlaue" Mitfahrer auf die Idee kommen, selbst eine Strafanzeige gegen den erwischten Straftäter zu stellen; was passiert eigentlich dann und wie konsistent ist dann das Ganze überhaupt? Ist es wirklich so schlau, vorbei am Strafgesetz Dinge einseitig durch Unterlassung "regeln" zu wollen?

  14. 47.

    "Was hindert mich daran, nicht selbst schwarz zu fahren, wenn es keine Auswirkungen hat?"

    Es hat doch Auswirkungen, denn bezahlen müssen die ertappten Menschen die 60 Euro ja noch. Es wird dann lediglich nicht mehr zur Strafanzeige gebracht.

  15. 46.

    Mein Nachbar neben meiner Galerie hat 23 Ordnungswidrigkeiten wegen Falschparken gesammelt:() er wird es weiter tun.

  16. 45.

    "Ausserdem Fahrradfahrer sollten endlich auch zur Kasse gebeten werden. Ich finde es unglaublich das man als Fahrradfahrer nicht beteiligt wird an den verursachten Kosten. "

    Was haben ihre Fahrradfahrer mit Schwarzfahren zu tun? Aber schön, dass sie mal wieder themenfremd ihr Lieblingsthema abarbeiten konnten.

  17. 44.

    Ich bin da irgendwie gespalten, denn es verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden. Wozu gehe ich dann eigentlich arbeiten, finanziere selbstverständlich über meine Abgaben und Steuern die Gesellschaft, zahle für ein Ticket im ÖPNV, wenn andere diese Solidarität als Einbahnstraße nutzen. Was hindert mich daran, nicht selbst schwarz zu fahren, wenn es keine Auswirkungen hat? Eine "high trust"-Gesellschaft funktioniert so nicht. Konsequent wäre dann ein kostenfreier ÖPNV.

  18. 43.

    "Schwarzfahren ist quasi wie Diebstahl. Es wird eine geltwerte Leistung genutzt, ohne dafür zu bezahlen wie es die anderen Nutzer es auch tun."

    Und was ist es dann für Sie, wenn jemand ohne zu bezahlen in einer Parkzone parkt? Ist das dann auch quasi Diebstahl für Sie? Alle anderen Autofahrer müssen dort schließlich auch bezahlen.

  19. 42.

    Ich fahre jeden Tag mit der ODEG von Potsdam nach Frankfurt/Oder in der 1. Klasse. Ich kenne somit alle Ausreden der Fahrgäste was das nicht bezahlen betrifft! „ Ach, habe ich gar nicht gesehen das ich in der 1.Klasse bin!? Oder einige Mitarbeiter von TESLA die jeden Tag sich einfach in 1. Klasse aufhalten und dann bei einer Kontrolle doof tun und wieder die Klasse verlassen!! Die Dummen sind die „ Zahler“ die dann im nächsten Jahr mehr zahlen werden! Was für ein Zeichen an die Nichtzahler ;-))

  20. 41.

    >“ Schwarzfahren (mehrfach) als Straftat zu betrachten finde ich nicht verhältnismäßig. Ich sehe das eher wie falsch parken bzw. Parken ohne Parkschein.“
    Falsch. Schwarzfahren ist quasi wie Diebstahl. Es wird eine geltwerte Leistung genutzt, ohne dafür zu bezahlen wie es die anderen Nutzer es auch tun. Beim Falschparken nutzen Sie eine für alle sonst kostenlose Verkehrsfläche unberechtigt. Parkschein ist übrigens keine Miete für den Parkplatz wie in einem privaten Parkhaus, sondern ein Instrument der Parkraumlenkung öffentlichen Verkehrsraums.

  21. 39.

    Volle Zustimmung. Schwarfahrern verursacht keinen nennenswerten Schaden, Parken in zweiter Reihe gefährdet Leben.

  22. 38.

    "Das von Ihnen gewünschte Bestrafen kostet mehr Geld als es einbringt."

    Das spielt weder beim Straftatbestand noch beim anschliessenden Strafmaß irgendeine Rolle.

  23. 37.

    Auch wenn die Strafe 200000 Euro ist. IdR fahren die schwarz welche kein pfämdbares Einkommen haben.

  24. 36.

    Die Frage ist doch wie finanziert man den ÖPNV.
    Ich sage bei der Benutzung kostenfrei für den Fahrgast aber dann von Steuergeldern z.b. aus der sogenannten CO 2 Steuer.
    Was könnte man nicht alles an Kosten sparen, wenn es kein Tarifwirrwarr, keine Fahrscheinkontrollen, keine Straf- und Inkassoverfahren gäbe.

  25. 35.

    Es ist ein Unterschied,ob jemand ein falsches Ticket hat oder nicht.
    Meine Familie hat es selbst erlebt.
    Ein Fahrgast hat sofort seinen PA aus der Tasche gezogen als es hieß ,die Fahrscheine bitte.

  26. 34.

    Die gesetzliche Lage ist aber halt so. Schwarz fahren=Straftat, Falsch parken=Ordnungswidrigkeit.

  27. 33.

    Ich stimme zu .
    Schwarzfahren ist eine vorsätzliche Straftat und anstelle 60€ sollten die Strafen auf 250€ erhöht werden, es muss weh tun und wer mehrfach erwischt wird gehört in den Knast kein Pardon.
    Ausserdem Fahrradfahrer sollten endlich auch zur Kasse gebeten werden. Ich finde es unglaublich das man als Fahrradfahrer nicht beteiligt wird an den verursachten Kosten.
    Kennzeichen Steuer drauf und Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung.

  28. 32.

    Dies ist ihre Meinung. Akzeptieren sie aber bitte das es auch viele Gibt die der Meinung sind das dies eine Straftat bleiben soll. Und bitte, 60.- Euro ist doch lächerlich. Hier sollten wenigstens 500.- fällig werden.

  29. 31.

    Es ist total absurd, dass Fahren ohne Fahrkarte eine Straftat ist. Falschparken aber nicht! Das wird sogar noch als Ordnungswidrigkeit verniedlicht. Obwohl falsch geparkte Autos fast immer Menschen gefährden.

  30. 30.

    Um ihre Frage zu beantworten, ja falsch Parken ist eine Ordnungswidrigkeit. Und schwarz Fahren eine Straftat. So sind die aktuellen Gesetze. Und hoffe es bleibt so beim schwarz fahren. Natürlich können bei Ordnungswidrigkeiten die Strafen deutlich erhöht werden. Dann würden weniger falsch Parken.

  31. 29.

    Ist ja ein netter anregender Diskussionsbeitrag. Nur sind Falschparken und Schwarzfahren zwei ganz unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten in der Bewertung und Ahndung. Beim Falschparken wird nichts geklaut oder erschlichen an geltwerter Leistung oder Ware wie beim Schwarzfahren oder kleinem Ladendiebstahl. Beim Falschparken wird unbefugt Verkehrsraum genutzt, der allen zur Verfügung steht zur kostenlosen Nutzung. Daher kann man diese beiden Vergehen so nicht vergleichen zur gesellschaftlichen Bewertung.

  32. 28.

    Vorschlag zur Güte:
    Jeder Bürger hat die Möglichkeit ÖPNV zu nutzen. Also eine ÖPNV-Abgabe von neun Euro p.M. für _jeden_ Bürger einführen. 80 Mio. mal 9 Euro mal 12 Monate. Da kommt gut was zusammen. Runtergerechnet auf Berlin/Brandenburg ständen rd. 700 Mio zur Verfügung. Direktabzug bei Steuerpflichtigen bzw. Mittelkürzung bei Nichtsteuerzahlenden dürfte den bürokratischen Aufwand in engen Grenzen halten und "kostenloser" ÖPNV könnte durchaus ein Lockmittel sein.

  33. 27.

    Das von Ihnen gewünschte Bestrafen kostet mehr Geld als es einbringt.
    Ein Punktesystem wie in der VR China wäre gut. Da bekommen sie aber auch Negativpunkte wenn sie zu viel in der Öffentlichkeit meckern oder Motordrehzahl unsinnig hochdrehen oder oder oder…

  34. 26.

    Mit anderen Worten: Mit unter einem Prozent absichtlichen und bewussten Schwarzfahrern kann eine Gesellschaft und auch ein Verkehrsbetrieb immer leben, mit 10, 20 oder 30 % sicherllch nicht. Unabhängig mal davon, der ÖPNV würde für bestimmte Gebiete - Zentrumslagen bspw. - anderweitig finanziert.

  35. 24.

    In der Autofreien Stadt könnte eine Frage sein. Zu dem Schluss könnte man kommen.
    Es geht hier um die Frage ob das falsche parken eine Ordnungswidrigkeit ist und das fahren mit den ÖPNV, ohne gültigen Fahrschein, incl 7% USt, eine Straftat sein soll. Die Stadt Potsdam hat sich jetzt entschieden, dass der Betrag von 60 Euro plus der Fahrpreis fällig wird.
    Dass es laut Schreiende Leute gibt, die der Meinung sind, ihre Rache sei wichtiger, als eine konstruktive Diskussion, wird es immer geben.
    Nur es müßte auch die Frage gestellt werden, wie wir miteinander umgehen wollen. Wie ein Kommentar bereits erwähnt, geht es dann auch um die Frage wie ahnten wir das falsche parken auf dem Radweg, der Busspur, mitten auf der Kreuzung, in der zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst.
    Wir haben noch einen weiten Weg zu gehen, einen hat die Stadt Potsdam getätigt. Vielen Dank.

  36. 23.

    Ich bin der Meinung die Preise für den ÖPNV zu erhöhen. Und Fahrradfahrer, die sich oft genug nicht an die Regeln halten, sollten richtig zur Kasse gebeten werden.

  37. 22.

    Haben sie vergessen, dass der ÖPNV Verkehr noch überwiegend mit Dieselmotoren betrieben wird. Und dies sehrwohl die Umwelt belastet. Auch das Angebot auf Umstieg vom PKW zum ÖPNV lässt zu wünschen übrig. Die Taktzeiten werden verlängert. Weil Personal fehlt, werden Strecken eingeschränkt. Nicht zu denken an die Sauberkeit. Und da soll man umsteigen.

  38. 21.

    Es gibt seit langem das 9 € Ticket Sozialticket wie es so schön heißt, wer nicht willens ist wenigstens 9 € im Monat auszugeben für den ÖPNV dem darf man Vorsatz unterstellen und der gehört bestraft. Immer dieses verdammte entschuldigen von Leuten die mehrmals ohne Fahrschein erwischt werden und dann ein Riesenfass aufmachen.

  39. 20.

    Die BVG soll weiterhin Strafanzeige erstatten. Allen ist bewusst, dass für öffentliche Verkehrsmittel bezahlt werden muss. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und ausreden, warum man nicht bezahlt hat, sind meistens nur eine Schutzbehaupttung. Die Strafen hierfür sind leider zu gering. In anderen Ländern sind die Geldbeträge hierfür abschreckender.

  40. 19.

    Um das Beförderungsgeld einzutreiben, bibt es zivilrechtliche Möglichkeiten. Die Strafjustiz braucht keine Beschäftigungstherapie und wozu die Staatskasse bei klammer Haushaltslage mit 250 €/Nacht und Gast belasten?
    Das Geld könnte sinnvoll verwendet werden.

  41. 18.

    "Dazu braucht es lediglich den politischen Willen, entsprechende Gesetze zu ändern." Nein, in das Existenzminimum darf nicht gepfändet werden, das würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Wer außerdem glaubt, eine Ordnungswidrigkeit würde vor Ersatzhaft schützen, ist schlecht informiert. Das tut sie nämlich keineswegs. Die Gelackmeierten sind also die, die durch ein Inkasso was zu verlieren haben und es sich deshalb nicht erlauben können, schwarz zu fahren.

  42. 17.

    Ja die Kosten... das Bus fährt egal ob da Schwarzfahrer drin sind oder nicht.
    Man könnte es sogar noch überspitzter ausdrücken... wenn so viele Schwarzfahrer nun einsehen wie schlimm ihr handeln für alle anderen ist und sie den ÖPNV nicht mehr nutzen wird man dann weiterhin die Taktung beibehalten oder durch den Rückgang der Nachfrage.....
    Wenn man nun einen Schwarzfahrer (weil er kein Geld hat) verknackt ... (Kosten der Justiz) bei Vollpension... was hat man dann unterm Strich an Kosten verursacht ?
    Was belastet wohl die Allgemeinheit mehr ?

  43. 16.

    Fahren ohne gültigen Fahrschein als Ordnungswidrigkeit einzustufen ist absolut richtig. Eine Unterbringung im Gefängnis, bei nicht zahlen, kostet dem Staat etliches mehr. Bei nicht zahlen bedarf es eine Regelung, das Geld vom Einkommen, egal welcher Art, zwangsweise einzuziehen. Dazu braucht es lediglich den politischen Willen, entsprechende Gesetze zu ändern.

  44. 15.

    Sehe ich anders. Wer wiederholt Leistungen erschleicht, tut dies mit Absicht und nicht aus Versehen und schädigt damit bewusst die Gesamtheit der zahlenden Nutzer. Alle Nutzer gemeinsam müssen den Betrieb abzüglich staatlicher Subventionen mit dem Fahrpreis finanzieren. Kommen dabei nicht genügend Einnahmen zustande, weil Einzelne sich der Mitfinanzierung unsolidarisch entziehen, dann steigt der Preis für die zahlenden Nutzer. Es ist also indirekter Diebstahl an dieser Gemeinschaft, wenn man sich die Leistung erschleicht.
    Schafft man diese Logik ab, muss man konsequenterweise auch Steuerhinterziehung zur Ordnungswidrigkeit herunterstufen. Auch dabei nimmt man dem Staat ja nichts weg, man enthält der Gemeinschaft nur seinen Anteil an Einnahmen vor. Ist also ein vergleichbarer Sachverhalt.

  45. 14.

    Guten Tag. Ich bin ganz ihrer Meinung. Sehr guter Kommentar von ihnen zu diesem Thema.

  46. 13.

    Gerade den Berlinern kosten die ÖPNV auch ohne Fahrscheineinnahmen so viel*, dass das gang und gebe sein sollte, keine Straftat zu sein. * siehe BVG Geschäftsbericht (online) , das sind zig Milliarden € verteilt auf Jahre... für die wenigen Million en Einw. ... das ist allein schon ne Katastrophe

  47. 12.

    Da ist schon etwas dran. Es gibt ja sogar Leute, die sich beschweren, wenn sie selber beim Falschparken des Kfz. aufgeschrieben werden, ein anderer, der später kommt, hingegen nicht.

    Dazu gibt es eine sehr griffige Formel: Es gibt eine Gleichheit im Recht, keineswegs aber eine Gleichheit im Unrecht.
    Will sagen: Weil Diejenigen, die mit Ordnung befasst sind, ohnehin nicht überall sein können, erfährt Derjenige, der bei etwas "erwischt" wird, keinen Nachteil gegenüber Demj., der nicht zahlen muss.

    Wenn unter 1 % in öffentl. Verkehrsmitteln nicht zahlen, sind die Mehrkosten für alle anderen, die zahlen, faktisch null.

  48. 11.

    Sie haben völlig Recht! Es gibt bereits das 9€Ticket. Wer nichtmal das bezahlen möchte, sollte beigebracht bekommen, das er eine Straftat begeht. Linksgrün zeigt einmal mehr, wo ihre Prioritäten liegen. Mit der zahlenden Mittelschicht, hat man nichts mehr am Hut. Aber, gut zu wissen. Es stehen in diesem und nä. Jahr wichtige Wahlen an.

  49. 10.

    Die Diskussion geht fehl. Wie der Bericht zu Recht schreibt, ist die Frage der Strafanzeige eine Angelegenheit des jeweiligen Verkehrsbetriebes, nicht aber einer kommunalen o. einer Landesverwaltg. Ein Offizialdelikt ist Schwarzfahren keineswegs, so setzt eine Vollstreckung eine Anzeige voraus. Die hat die ViP (GmbH) aus nachvollziehbaren Gründen jetzt ausgeschlossen, wozu auch sicher beigetragen hat, dass es bislang nur recht wenige Anzeigen gab, somit ein ungeheurer jeweiliger Aufwand einem überschaubaren "Nutzen" gegenüberstand.

    Die Motivwahl beim Schwarzfahren dürfte recht breit sein - angefangen von wiederholter Vergesslichkeit, fortgesetzten Irrtümern bis hin zum überzeugten Schwarzfahren. Keines dieser Motive dürfte durch Strafanzeige Abschreckung erfahren.

    Die BVG hat die Schwelle zur Anzeigenerhebung erhöht: Von dreimal innerh. von zwei Jahren auf dreimal innerh. eines Jahres. Würde die Schwelle auf 3 x im Monat gesenkt, wäre die Anzeigenquote statistisch null.

  50. 9.

    Etwas Durchzusetzen - was legitim und gerechtfertigt ist - macht Arbeit. Also lassen wir es und machen "nichts sehen - nichts hören - nichts sagen - nämlich "gar nichts".

  51. 8.

    Übrigens auch ein starkes Stück, dass ich als jemand, der eh schon alles selbst bezahlen muss, noch für andere mitbezahlen soll, die aus welchen Gründen auch immer sich an der solidarischen Finanzierung verweigern.

  52. 7.

    Komisch, dass oft die selben Personen, die sonst von überlasteten Gerichten und Gefängnissen schwadronieren, und jammern, dass ja nicht die "wirklichen" VerbrecherInnen gejagt werden, gerne aber Schwarzfahrende weiter als VerbrecherInnen behandeln wollen. Die meisten Menschen ohne Ticket werden auch nicht die 60 € haben, weswegen sie in den Knast gehen. Dafür ist Geld da? Knast kostet Unsummen gegenüber den 60 €!
    Aber wir strafen ja gerne, auch wenn es nachweislich nichts außer Rache bringt!

  53. 6.

    Schwarzfahren (mehrfach) als Straftat zu betrachten finde ich nicht verhältnismäßig.
    Ich sehe das eher wie falsch parken bzw. Parken ohne Parkschein.
    Da kommt auch keiner auf die Idee von unsolidarisch oder einem falschen Signal zu sprechen.

  54. 5.

    Es geht ja nicht darum, Schwarzfahren NICHT mehr zu bestrafen, sondern ob es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist. Aber Jemanden ohne Fahrschein als Straftäter zu bezeichnen und so zu behandeln, ist doch mehr als über´s Ziel hinausgeschossen. Unsere Justizsenatorin täte gut daran, eine Modifizierung vorzunehmen:
    60 € Strafgebühr werden ohnehin von der BVG und seinen Inkasso-Helferlein eingetrieben. Wenn diese nicht bezahlt wird /werden kann, dann sollten Arbeitsstunden abgeleistet werden. Arbeitskräfte werden doch überall gebraucht, ob qualifiziert oder ungelernt. DAS, nämlich Arbeit, ob gemeinnützig oder zum Regale auffüllen im Supermarkt, wäre für die Meisten wohl eine echte Strafe, nicht die Zelle.
    Unsere Justiz sollte sich um die wirklich Kriminellen intensiver kümmern. Damit haben unsere Gerichte ohnehin genug zu tun.
    Auch wird es endlich Zeit, eine bundeseinheitliche Regelung zu erzielen. Dieser Flickenteppich verursacht noch mehr Bürokratie für immer weniger Person

  55. 4.

    Berlin wäre gut beraten, den ÖPNV endlich kostenlos anzubieten.
    Dem Autoverkehr in Berlin werden alle Türen geöffnet, das Abstellen von KFZs auf öffentlichen Straßen massiv subventioniert, Fahrvergehen überhaupt nicht mehr geandet.
    Aber der ÖPNV-Nutzer wird abgezogen und kriminalisiert.
    Dabei sind die Nutzer des ÖPNV nicht die, die diese Stadt verdrecken und mit ihren Autos jeden Platz besetzen.

  56. 3.

    Sehr gut Potsdam. Alle anderen, die die alte Praxis fortführen: klar, lasst weiter die ohnehin vollständig überlastete Justiz mit noch mehr Vorgängen fluten und Gefängnisse sinnloserweise füllen, bezahlt durch Steuerkosten, mit einer für andere Menschen ungefährlichen Tat - während Autofahrende weiterhin seelenruhig unmotorisierten Verkehrsteilnehmenden nach dem Leben trachten können und dies maximal eine Ordnungswidrigkeit ist. Muss man nicht verstehen.

  57. 2.

    Wieder so ein Dauerthema, das nur Minderheiten betrifft. Entscheidet Euch einfach liebe Verantwortliche. Dauerdiskussionen rauben Zeit und Energie. Mir relativ egal, wie die Entscheidung ausfällt, bin nicht betroffen. Kümmert euch um wichtigere Dinge. Der ÖPNV hat genug Probleme.

  58. 1.

    Wer glaubt, dass die 60 Euro dann auch bezahlt werden, darf glauben.
    Der Steuerzahler ist für alles haftbar zu machen.
    Es gäbe aus meiner Sicht eine Möglichkeit, das für die Betreffenden kostenfrei zu machen. Die, die es kostenfrei machen wollen, übernehmen das, was die Erschleicher verursachen. Ergo, Grüne und Linke.

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