Koalitionsvertrag - Das plant Rot-Rot-Grün: Wohnen
Eines der drängendsten Themen ist der zunehmende Wohnraummangel. Die künftige Koalition will einen Sozialwohnungsanteil bei Neubauten der landeseigenen Gesellschaften von 50 Prozent. Auch die Härtefallregel wird überarbeitet.
Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es 55.000 neue Wohnungen im Landesbesitz geben, 30.000 durch Neubau. Bis 2024 will Rot-Rot-Grün durch Ankauf und Neubau 400.000 Wohnungen in landeseigenen Bestand bringen.
Bei Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften soll der Sozialwohnungsanteil in jedem Projekt künftig bei 50 Prozent liegen. Derzeit liegt die Quote noch bei einem Drittel.
In den kommenden vier Jahren sollen die Mieten der landeseigenen Wohnungen nur noch um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen dürfen.
Wird ein landeseigenes Mietshaus modernisiert, darf die Wohnungsgesellschaft nicht, wie eigentlich rechtlich zulässig, bis zu elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieten umlegen, sondern nur bis zu einer Höhe von maximal sechs Prozent. Außerdem soll der Modernisierungsaufschlag zeitlich befristet werden.
Die Koalition hält am Konzept der "Nachverdichtung" fest: "Versiegelte Flächen mit niedrigen Gebäuden oder nicht benötigte Gewerbeflächen oder entbehrliche Parkülätze" haben dafür Potential.
Härtefallregelung: Bruttowarm statt Nettokalt
Wohnungsbau-Flächen sollen an "landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Bauträger wie auch Baugruppen vergeben werden." Die Kriterien: Der Anteil von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung soll 30% bis 50% der Wohnfläche betragen. Außerdem sollen Wohnungen, für die neue Verträge abgeschlossen werden, zu 60% an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen.
Bei Wohnungen im alten Sozialen Wohnungsbau soll die jährliche Mieterhöhung im nächsten Jahr ausgesetzt werden.
Wohnungstausche bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen attraktiver werden: Die Mieter sollen die jeweiligen Mietverträge der Vormieter unverändert übernehmen können.
Die Härtefallregelung für Sozialmieter soll verändert werden. Sie sieht bislang vor, dass die Miete gekappt wird, wenn sie mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens auffrisst. Zukünftig soll hier nicht mehr die Höhe der Nettokalt-, sondern der Bruttowarmmiete entscheidend sein.
Das sogenannte "Geschützte Marksegment" mit derzeit rund 1.500 Wohnungen für Obdachlose, Frauen aus Frauenhäusern und psychisch Kranke soll verdoppelt bis verdreifacht werden.