Schadenersatz - Brandenburgerin klagt nach Sturz ihres Kindes von Seebrücke Zinnowitz

Mo 09.09.24 | 14:47 Uhr
Symbolbild:Gäste auf der Seebrücke am Ostseestrand von Zinnowitz.(Quelle:imago images/F.Hormann)
Audio: rbb24 Inforadio | 09.09.2024 | Sebastian Schiller | Bild: imago images/F.Hormann

Der Unfall eines Zweijährigen auf der Seebrücke auf Usedom vor drei Jahren beschäftigt am Montag das Landgericht Stralsund.

Die Mutter aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg fordert mindestens 35.000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz. Sie war ihrem Kind hinterhergesprungen und hatte sich schwer verletzt. Der Junge war unverletzt geblieben.

Richterin: Seebrücke ist kein Spielgerät

Die Forderung der Mutter hat vor Gericht allerdings einen Dämpfer erhalten. Aus ihrer Sicht habe die Usedomer Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, sagte Richterin Irina Bonin. Die Gemeinde müsse sich auf die erwartbare Nutzung einer Seebrücke einstellen. "Es ist kein Spielgerät. Es ist kein Spielplatz." Offenbar sei selbst die Mutter vom Verhalten ihres Sohnes überrascht worden.

Nach Ansicht der Brandenburgerin ist die Seebrücke nicht sicher. Nach ihren Angaben hatte sich der Zweijährige hingehockt, das Gleichgewicht verloren und war durch das Geländer gerutscht. Sie widerspreche Berichten, nach denen das Kleinkind für das Foto auf die Brüstung gesetzt worden sei, hieß es vom Gericht.

Eine Entscheidung will das Gericht Ende September bekanntgeben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.09.2024, 11:40 Uhr

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