Bundesrats-Initiative - Berlin will härtere Strafen bei Sexualdelikten mit K.o.-Tropfen

Di 28.01.25 | 16:19 Uhr
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Getränke stehen offen an einer Bar, daneben K.-o.-Tropfen (Quelle: dpa/Stephan Rumpf)
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Audio: Fritz | 28.01.2025 | Britta Nothnagel | Bild: dpa/Stephan Rumpf

Gemeinsam mit den anderen Bundesländern möchte Berlin erreichen, dass Straftaten mit Hilfe von sogenannten K.-o.-Tropfen stärker bestraft werden. Dazu sollen diese Mittel als "gefährliche Werkzeuge" eingestuft werden.

Der Berliner Senat will sich im Bund dafür einsetzen, dass Sexualstraftäter, die ihre Opfer mit K.o.-Tropfen vergiftet haben, in Zukunft härter bestraft werden. Dazu hat der Senat eine Bundesratsinitiative beschlossen. Hautpziel dieser ist es, die K.o.-Tropfen im Strafgesetzbuch als "gefährliche Werkzeuge" zu verankern.

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte, es könne keinen Unterschied machen, ob Sexualstraftäter Gegenstände, wie Seile oder einen Holzknüppel verwenden, um ihr Opfer zu überwältigen, oder sich einer flüssigen Substanz bedienen. Sie rechne mit einer Zustimmung der anderen Länder, so Badenberg.

Mindestens sechs Sexualdelikte mit K.o.-Tropfen 2024

Bei den umgangssprachlich als "K.o.-Tropfen" bezeichneten Drogen, handelt es sich um eine meist farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken untergemischt werden kann, ohne dass das Opfer es bemerkt. Unter dem Sammelbegriff können unterschiedliche Substanzen zusammengefasst werden, im Wesentlichen sind es aber Hypnotika-Medikamente und andere Arzneimittel. Ihre Wirkung ist einschläfernd oder muskelentspannend. Auswirkungen können aber auch Übelkeit, Atemnot und Bewusstlosigkeit sein.

Badenberg sagte, man beachte mit Sorge, dass die Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit K.o.-Tropfen und anderen psychotropischen Substanzen zunehme. Zahlen konnte sie nicht nennen.

In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Anfang Dezember wurden für den Zeitraum von Anfang 2024 bis Dezember 2024 allerdings insgesamt 45 Straftaten mit Tatmittel "K.o.-Wirkstoff" ausgewiesen, neun weitere mit dem Tatmittel "GHB" - eine ähnliche Substanz. Bei den polizeilich registrierten Sexualdelikten gab es insgesamt sechs im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen oder dem Stoff "GHB". So viele waren es seit 2019 nicht mehr.

In den Vorjahren wurden nur ein bis vier Delikte dieser Art polizeilich erfasst. In der Antwort auf die schriftliche Anfrage heißt es aber auch, dass die Erfassung des Tatmittels im Polizeimeldesystem nicht verpflichtend ist und somit die tatsächliche Zahl höher liegen könnte.

Sendung: Fritz, 28.01.2025, 16:30 Uhr

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16 Kommentare

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  1. 16.

    Berlin:
    afd und bsw verbieten = NEIN
    E-Scooter verbieten = NEIN
    Elektrozigaretten verbieten = NEIN
    Silvesterknallerei verbieten = NEIN

  2. 15.

    Diese k.o.Tropfen können auch zum Tod führen.Deshalb sollte diese Tat als Versuchter Totschlag und nicht nur als Tat mit einem Werkzeug im Strafgesetzbuch verankert werden.

  3. 14.

    Die AfD wird da wohl gar nix richten ; es sei denn der/die Täter sind alles „Ausländer“ ..
    Sind se es nicht, interessiert die AfD solche Probleme nicht

  4. 13.

    Ganz richtig..!
    Solche Art der Aufklärung sollte es an Schulen im Unterricht geben.

  5. 12.

    Ich habe vor ca, drei Jahren von einer Bekannten vom Gesundheitsamt gehört, dass es nicht nur Einzeltäter sind.

    Banden mit mehreren Beteiligten stehen dahinter. Schon in der Schlange vor dem Club guckt sich der Türsteher im Auftrag eines zahlungskräftigen Gastes aus dem VIP-Bereich ein Mädchen aus und gibt dem Barkeeper ein Zeichen, welche Frau etwas in den Drink bekommt. In einem Hinterzimmer vergeht sich der Auftraggeber an der wehrlosen Frau. Durch den Verkehr geht meistens direkt Urin ab und der Nachweis der Tropfen ist nach relativ kurzer Zeit schwer bis unmöglich.

    Das Vorgehen sei damals polizeilich bekannt gewesen aber schwer nachzuweisen. Ich hoffe, dass sich hier mittlerweile etwas tut.

  6. 11.

    Man hört immer nur wir möchten oder wollen aber es folgen keine Taten in Sachen der Kriminalitätbekämpfung. Die Straftäter lachen sich doch kaputt wie man mit denen in dieser Stadt um geht, man liest immer nur es wurden die Persolanien aufgenommen und danach konnten sie gehen es wird ein Ermittlungenverfahren eingeleitet. Was ist denn mit den Silvester Chaoten da hört man gar nicht mehr wieder alles im Sande verlaufen wie jedes Jahr.

  7. 10.

    Wann hört Berlin endlich auf zu wollen und fängt an zu machen? Die laschen Strafgesetze sind ein k.o. für dieses System. Erst die AFD kann das wahrscheinlich auf die richtige Bahn bringen.

  8. 9.

    Eine Freundin war Opfer. Zum Glück war ich auch dort und habe sie gefunden. Ihre Ausgeh-Freunde waren schon weg. Sie war halb bewusstlos. Keiner hatte einen Krankenwagen geholt. Clubs mit Partytourismus sind besonders gefährlich. Aufklärung für Mädchen ist wichtig! Immer zu 2./3.weg gehen. Trinkpacks/Flaschen statt Gläser. Getränk immer in der Hand/Auge behalten. 1 bleibt nüchtern. Vorher essen. Nachweis bei Verdacht ein paar Stunden im Blut im Krankenhaus möglich. Anonyme Anzeige erstatten!

  9. 8.

    Klar kann etwas getan werden... Getränke in der Flasche kaufen, den Deckel behalten, bis die Flasche geleert ist. Geht prima. Die Lokations könnten hinterher ziehen und Deckel für Gläser anbieten, am besten Mehrweg. Fänd ich super. Bin selbst mal bei einem öffentlichen Frühstücksbrunch vergiftet worden. Seitdem nehme ich meinen Thermobecher mit. Zum Glück war ich verabredet und wurde nach Hause begleitet.

  10. 7.

    Ja wie hoch ist denn diese Strafe eigentlich? Und wie hoch würde sie neu angesetzt? Das fehlt hier im Bericht.

  11. 6.

    Ich selbst, und wahrscheinlich viele andere, stimmen ihnen mit Sicherheit zu dss die Strafen erhöht werden sollten.
    Doch wie hoch muss eine Strafe sein bis niemand mehr etwaige Taten begeht?
    In den USA gibt es die Todesstrafe für Mord und Lebenslänglich auf Entführung. Hilft aber auch dort drüben nichts…

    Was gegen K.O. Tropfen und sonstige hinterhältige Taten schützen würde wären m.E. nur Moral, Anstand und Respekt anderen gegenüber beizubringen. Leider ist das alles aus der Mode gekommen.

  12. 5.

    Gibt es 'eigentlich" in D. eine Haft- Quote? Um Gefängnisse nicht zu überfüllen oder Neubau zu verhindern. ? Giftmischer bzw. Nutzer solcher Chemie 'könnten" Anschläge (KGBFSB) oder andere schwerkriminelle Verbrechen begehen. Nicht 'könnten"; sie tun es ja bereits. Eine überforderte Justiz kommt einfach nicht hinterher. Staatsanwälte und Richter ohne Motivation sind die Folge. Weil sie keine Gefängnisse bauen oder Resozialisierungs- Angebote machen. Mit jedem Gesetz werden gleichzeitig Auswege für Kriminelle geschaffen, Nach wie vor ein 'Spielplatz" für kriminelle 'Profis" aus aller Welt. Wo stünden 'wir " ohne engagierte Journalisten, die viele Sachen aufdecken. Dabei ist aber klar, dass auch eine (gewünschte?) Diktatur von Rechts nichts daran ändern würde, weil es ums 'Geschäft" geht. Siehe Nachbarländer. Ungarn, Österreich z.B. Sind es strukturelle Fehler oder Unwillen? Beides steht zu befürchten.

  13. 4.

    Als unsere Tochter 12Jahre alt war, sahen wir im TV einen Beitrag zum Thema k. o. Tropfen.
    Auf meinen Einwurf, man kann auf einer Disco dagegen nichts tun,
    kam von ihr die Bemerkung:
    >Trinkpäckchen zu nutzen<

  14. 3.

    >"wenn ein Täter heimtückisch eine giftige Substanz einsetzt oder ob vergleichsweise offen mit einem Knüppel zugeschlagen wird."
    Beides gilt strafrechtlich als Körperverletzung. Die Verabreichung von KO Tropfen zur Erringung einer sexuellen Handlung in Kombination wurde gerichtlich auch schon als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit hinterlistigem Überfall und Tateinheit Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs (KO Tropfen) gewertet - bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
    Es sind die Gesetze da. Die müssen nur konsequent angewendet werden, auch wenn der Täter sich gerade mal in einer "schwierigen Lebensphase" befand. Voraussgesetzt natürlich der beweiskräftigen Sicherung der Beweise. Hier liegt bei den Betroffen und KO Tropfen dann meist das Problem der späteren Nachweisbarkeit.
    Da helfen auch keine stärkere Bestrafung, wenn die Beweiskraft nicht ausreicht.

  15. 2.

    Es sollten generell mal Strafen erhöht werden, für alles was es gibt. Egal ob StGB, OwiG oder sonst was. Man hat nur noch das Gefühl, dass keiner mehr irgendwelche gesellschaftlichen Normen einhält weil er/sie/divers mit dem blauen Auge davon kommt. Bußgelder die richtig wehtun, Haftstrafen das man sich 2x überlegt ob man jetzt diese eine Person missbraucht, Steuern hinterzieht etc.
    Nicht nur fordern sondern auch machen!

  16. 1.

    »[…] es könne keinen Unterschied machen, ob Sexualstraftäter Gegenstände, wie Seile oder einen Holzknüppel verwenden, um ihr Opfer zu überwältigen, oder sich einer flüssigen Substanz bedienen.« – Ich finde ja schon, dass es da einen erheblichen Unterschied geben sollte, wenn ein Täter heimtückisch eine giftige Substanz einsetzt oder ob vergleichsweise offen mit einem Knüppel zugeschlagen wird. Dass dazu erst ein Gesetz verschärft werden muss ist für mich nur schwer verständlich.