Bundesrats-Initiative - Berlin will härtere Strafen bei Sexualdelikten mit K.o.-Tropfen
Gemeinsam mit den anderen Bundesländern möchte Berlin erreichen, dass Straftaten mit Hilfe von sogenannten K.-o.-Tropfen stärker bestraft werden. Dazu sollen diese Mittel als "gefährliche Werkzeuge" eingestuft werden.
Der Berliner Senat will sich im Bund dafür einsetzen, dass Sexualstraftäter, die ihre Opfer mit K.o.-Tropfen vergiftet haben, in Zukunft härter bestraft werden. Dazu hat der Senat eine Bundesratsinitiative beschlossen. Hautpziel dieser ist es, die K.o.-Tropfen im Strafgesetzbuch als "gefährliche Werkzeuge" zu verankern.
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte, es könne keinen Unterschied machen, ob Sexualstraftäter Gegenstände, wie Seile oder einen Holzknüppel verwenden, um ihr Opfer zu überwältigen, oder sich einer flüssigen Substanz bedienen. Sie rechne mit einer Zustimmung der anderen Länder, so Badenberg.
Mindestens sechs Sexualdelikte mit K.o.-Tropfen 2024
Bei den umgangssprachlich als "K.o.-Tropfen" bezeichneten Drogen, handelt es sich um eine meist farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken untergemischt werden kann, ohne dass das Opfer es bemerkt. Unter dem Sammelbegriff können unterschiedliche Substanzen zusammengefasst werden, im Wesentlichen sind es aber Hypnotika-Medikamente und andere Arzneimittel. Ihre Wirkung ist einschläfernd oder muskelentspannend. Auswirkungen können aber auch Übelkeit, Atemnot und Bewusstlosigkeit sein.
Badenberg sagte, man beachte mit Sorge, dass die Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit K.o.-Tropfen und anderen psychotropischen Substanzen zunehme. Zahlen konnte sie nicht nennen.
In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Anfang Dezember wurden für den Zeitraum von Anfang 2024 bis Dezember 2024 allerdings insgesamt 45 Straftaten mit Tatmittel "K.o.-Wirkstoff" ausgewiesen, neun weitere mit dem Tatmittel "GHB" - eine ähnliche Substanz. Bei den polizeilich registrierten Sexualdelikten gab es insgesamt sechs im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen oder dem Stoff "GHB". So viele waren es seit 2019 nicht mehr.
In den Vorjahren wurden nur ein bis vier Delikte dieser Art polizeilich erfasst. In der Antwort auf die schriftliche Anfrage heißt es aber auch, dass die Erfassung des Tatmittels im Polizeimeldesystem nicht verpflichtend ist und somit die tatsächliche Zahl höher liegen könnte.
Sendung: Fritz, 28.01.2025, 16:30 Uhr