K.-o.-Tropfen - Mann soll zwei Opfer bei vermeintlichen Dates betäubt und ausgeraubt haben

Mo 12.08.24 | 12:01 Uhr
Symbolbild: K.O.-Tropfen werden in ein Glas geschüttet. Gestellte Aufnahme vom 07.11.2022. (Quelle: Imago Images/Kay-Helge Hercher)
Bild: Imago Images/Kay-Helge Hercher

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am Montag Anklage gegen einen Mann erhoben. Er muss sich wegen besonders schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Raubes mit Todesfolge verantworten. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Montag mit.

Der 35-Jährige soll im vergangenen November über eine Online-Dating-Plattform Kontakte zu Männern aufgenommen haben, um sie auszurauben. In mindestens zwei Fällen traf sich der Angeschuldigte mit den Opfern in deren Wohnungen: Am 3. November verabredete er sich mit einem 64-Jährigen in dessen Wohnung in Schöneberg. Dort soll er ihm laut Darstellung der Staatsanwaltschaft heimlich K.-o.-Tropfen in ein Saftglas gemischt haben.

Als der 64-Jährige bewusstlos wurde, soll der mutmaßliche Täter dessen Handy, Laptop, sowie Bargeld und andere Wertgegenstände geraubt haben und geflohen sein. Eine Bekannte fand das Opfer am nächsten Morgen, es musste ins Krankenhaus eingeliefert und wegen den Folgen der K.-o.-Tropfen dort zwei Wochen stationär behandelt werden.

Zweites Opfer erlitt Herzinfarkt und starb

Der zweite Fall ereignete sich am 22. November in einer Wohnung im Westend. Hier soll der 35-Jährige genauso vorgegangen sein. Allerdings soll er verkannt haben, dass sein 52-Jähriges Opfer bereits betrunken war, als er ihm die K.-o.-Tropfen verabreichte. Die Kombination aus Alkohol und der Gammahydroxybuttersäure (GHB) in den Tropfen war für den Mann tödlich: Er erlitt einen Herzinfarkt und starb, sein ehemaliger Lebensgefährte fand ihn in der Wohnung. Der mutmaßliche Täter soll unter anderem eine Rolex, zwei Tablets und Bargeld gestohlen haben.

Die Polizei kam ihm durch Fingerabdrücke, DNA-Spuren und Handydaten auf die Spur, am 6. März wurde er verhaftet. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und gilt als Angeschuldigter. Als Angeklagter zählt eine Person erst dann, wenn das Gericht beschließt, die Anklage zuzulassen - und damit eine Hauptverhandlung im Gerichtssaal ermöglicht. Dieser Schritt ist gegenwärtig noch offen.

Sendung: Fritz, 12.08.2024, 12 Uhr

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