Landeseigene Wohnungen in Berlin - Was an der "Ein Zimmer für Singles"-Regelung dran ist

Mi 27.09.23 | 08:49 Uhr | Von Jonas Wintermantel
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Neubau
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Video: rbb|24 | 26.09.2023 | Material: Janek Kronsteiner | Bild: picture alliance / Caro | Ruffer

Künftig nur noch ein Zimmer pro Bewohner - diese Meldung sorgte in den vergangenen Tagen für Aufregung. Inzwischen ist klar: Die Regelung wird nicht kommen, die Wohnungsvergabe bei den Landeseigenen läuft weiter wie gehabt. Von Jonas Wintermantel

Die Verhandlungen des Berliner Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen über eine neue Kooperationsvereinbarung sind abgeschlossen. Eine Regelung, wonach künftig nur noch ein Zimmer pro Bewohner vermietet werden dürfte, ist nicht Teil der Vereinbarung.

Mehrere Medien hatten vorab berichtet, dass in Berlin künftig etwa nur noch Ein-Zimmer-Wohnungen an Singles vermietet werden dürften. Die Berichte bezogen sich jedoch auf eine frühere Fassung der Vereinbarung. Darin war eine entsprechende Regelung noch enthalten.

Ein "angemessenes Verhältnis" als Ziel

In der am Montag offiziell vorgestellten Fassung der Vereinbarung heißt es nun: "Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wiedervermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen."

Auf die Frage, wie genau diese Vorgabe bei der Vermietung zu berücksichtigen sei, hieß es aus der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: "Das heißt grob gesagt, dass in große Wohnungen Familien einziehen sollten - kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein." Laut Senatsverwaltung würde über die Vergabe jeweils im Einzelfall entschieden werden. Konkrete Vorgaben zur zulässigen Wohnungsgröße pro Anzahl der Mieterinnen und Mieter werde es weiterhin nicht geben.

Keine neue Praxis bei der Wohnungs-Vergabe

Ein Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) teilte auf rbb-Anfrage mit, dass die Formulierung in der Vereinbarung keineswegs eine Neuerung für die Vergabe von Mietwohnungen darstelle. "Es ist seit Jahren Gang und Gäbe, dass Wohnungen entsprechend des Bedarfs vergeben werden", so der Sprecher. "Es ist seit vielen Jahren nicht mehr der Fall, dass man als Single eine Fünf-Zimmer-Wohnung bekommt - wenn das überhaupt einmal der Fall war."

Die ursprünglich im Entwurf der Kooperationsvereinbarung enthaltene Regelung hätte tatsächlich zu einer Verringerung der angemessenen Wohnungsgröße für Alleinstehende geführt. Durch die Streichung der Passage aus der Vereinbarung sei das nun hinfällig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2023, 14:30

Beitrag von Jonas Wintermantel

94 Kommentare

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  1. 94.

    "25 EUR pro qm und Monat ohne Verwaltungskosten, Modernisierungskosten Instandhaltungsrücklage etc." Ist das jetzt diese funktionierende Marktwirtschaft und lebendige Demokratie? Tolle Sache. Viel besser als die DDR, wo Wohnungen fast kostenlos waren.

  2. 93.

    Was sind denn "völlig überhöhte" Forderungen. Einfaches Rechenbeispiel, 50 qm Wohnraum kosten aktuell 250.000 EUR. Dafür legt der Vermieter 6% (Zins und Tilgung) bei der Bank auf den Tisch, also 15.000 EUR pro Jahr. Damit sind wir dann bei 25 EUR pro qm und Monat ohne Verwaltungskosten, Modernisierungskosten Instandhaltungsrücklage etc. Mindestens diese Kosten sollte man doch als "angemessen" bezeichnen. Sie bezahlen doch auch nicht die Wochenendeeinkäufe ihrer Nachbarn, damit diese eine vollen Kühlschrank haben. Nur mal so ein wenig Gegenwartsbezug, weil Wohnraum auch nicht vom Himmel fällt, die muss jemand aktiv zur Verfügung stellen. Auch wenn die Wohnung übrigens ohne Bankkredit bar gekauft werden würde, müsste die Rendite mindestens den aktuellen Tagesgeldzinsen als alternative Anlage entsprechen, dann wären wir nur für den Kapitaleinsatz bei 16,67 EUR pro qm und Monat als angemessene Kaltmiete, wiederum ohne die oben benannten Zusatzkosten. Nachvollziehbar und verständlich.

  3. 92.

    Ja, aber da müsste dann auch mal die grundsätzliche Denke in den Köpfen anders werden. Die meisten Mieter denken ja, das Sie Wohnungseigentümer seien. Das kommt aber daher, dass ein Wohnraummietvertrag auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird. Großes Problem. Ist übrigens im normalen Verbrauchervertragsrecht anders. Da gibt es eine Vertrags-Laufzeit mit automatischer Verlängerung, wenn beide Seiten eine Fortführung des Vertrags wünschen. Das sollte man eventuell auch mal im Wohnrecht umsetzen, dann hätte man hier die Chance, flexibel die Wohnraumgroße als Mieter entsprechend der eigenen aktuellen Lebenssituation zu skalieren.

  4. 91.

    Stimmt, den Artikel im GG konnte mir noch niemand zeigen. Nicht mal die Klimakleber, die unser Grundgesetz hier in Berlin ja mal aus der Nähe studiert haben.

  5. 90.

    Sie vergessen nur, dass der Senat den ehemals Landeseigenen nicht weisungsberechtigt ist. Diese Unternehmen sind völlig eigenständig.

    Letztlich kann jeder die Wohnung anmieten, die er möchte bzw. sich leisten kann. Als Single braucht man mindestens eine 2 Zimmer Wohnung.

  6. 89.

    Was Sie mir alles Unterstellen.ist echt unglaublich.Was hat Neid mit dem Fakt zu tun, dass ich angemessen wohne? Darf man das auch nich mehr sagen, ? Waren im übrigen Antworten auf Euer Gemecker. Dann nur kein Neid, dass es tatsächlich Singles gibt die zu gross leben. Ich kann das nicht.Bösartig bin ich auch nicht, wenn ich auf Euer Gemecker Antworte, dass ich angemessen lebe. Wenn es 42 qm auch als 1 Zimmer gibt.

  7. 88.

    Ich habe mit keinem einzigen Wort geschrieben, dass das die Politiker machen um das Volk zu ärgern, so kann nur einer schreiben der von der Regelung nicht betroffen ist IWie leben denn die Politeker?Das es 1 Zimmwohnungen mit 42 qm gibt ist ein Fakt. Deswegen lebe ich nicht zu gross.Das Gemecker kahm von andren, weil kein Wohnraum vorhanden ist. Das ist nur die Antwort auf Euer Gemecker. Warum sollen das Menschen ausbaden, die nicht zu gross leben? Ich kriege keinen Wbs. Gehen Sie doch erst einmal auf Suche nach einer 1 Zimmer Wohnung. Was mir das an Preisen ohne Wbs vorgeschlagen wird, kann ich nicht stemmen.

  8. 85.

    Schade, ich hätte die Regelung sinnvoll gefunden. Warum Zwei-Zimmer-Wohnungen an gut verdiende Singeles vermietet werden und Allerinerziehende leer ausgehen oder sich mit einer Ein-Zimmer-Wohnung begnügen müssen, verstehe ich nicht.

  9. 84.

    Danke für den Kommentar, manchmal kann man sich hier nur an den Kopf fassen, soviel Unkenntnis, Bösartigkeit und soviel Neid!

  10. 83.

    Na klar, Politiker*innen entscheiden eigentlich nur, um dadurch Wahlvolk zu ärgern. Was ist denn das für eine Grundhaltung?
    Übrigens darf in unserem Land jede*r mitmachen. Die Parteien aller Denkrichtungen freuen sich über aktive Neumitglieder. Besser machen ist leider gemeinhin schwieriger als meckern. Versuchen Sie es gern 'mal!

  11. 82.

    Die LWU bekommen diese Auflagen vom Senat und gilt für alle städtischen Gesellschaften. Quote wird nächstes Jahr noch einmal geändert. In welcher Richtung können Sie sich ja denken.

  12. 81.

    ... und genau diese Praxis ist der Grund, weshalb der Wohnungsmarkt komplett darnieder liegt.
    Es gibt allerdings nicht viele, die sich so unverblümt brüsten, wie klasse sie die Gesellschaft melken.
    Genau das hatte die Politik nicht im Hinterkopf, als die Fehlbelegungsabgabe aufgehoben wurde.

  13. 80.

    Warum denken heute eigentlich so viele, dass für ihre Selbstverwirklichung die anderen zahlen sollen? Sie geben mit Ihrem Post ein schönes Beispiel dafür.

  14. 79.

    .. oh, ich wittere Verschwörung... Oder was wollen Sie ausdrücken?
    Übrigens sind Firmenwohnungen lange Zeit gängige Praxis bei der Fachkräftegewinnung großer Unternehmen gewesen. Das Land braucht Fachkräfte und finanziert die Wohnungen. Wo ist das Problem?

  15. 77.

    ... und genau dort suchen Sie mit Ihrer unsolidarischen Haltung bitte eine Wohnung. Danke.

  16. 76.

    Städtischer Wohnungsbau ist steuerfinanziert. Und um den geht es hier. Deshalb sollte nicht nur bei der Vergabe sondern auch später kontrolliert werden, ob Wohnungsgrösse und Bewohnerzahl im gesunden Verhältnis stehen. Das nennt man Solidarprinzip. Warum soll die Gesellschaft Eintelpersonen pumpen und Familien vernachlässigen?
    Wer sich ein Wohneigentum leisten kann, darf es sich gern kaufen. (Auch wenn ich viele Entwicklungen in dem Bereich auch nicht für gesund halte.)

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