Landeseigene Wohnungen in Berlin - Was an der "Ein Zimmer für Singles"-Regelung dran ist
Künftig nur noch ein Zimmer pro Bewohner - diese Meldung sorgte in den vergangenen Tagen für Aufregung. Inzwischen ist klar: Die Regelung wird nicht kommen, die Wohnungsvergabe bei den Landeseigenen läuft weiter wie gehabt. Von Jonas Wintermantel
Die Verhandlungen des Berliner Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen über eine neue Kooperationsvereinbarung sind abgeschlossen. Eine Regelung, wonach künftig nur noch ein Zimmer pro Bewohner vermietet werden dürfte, ist nicht Teil der Vereinbarung.
Mehrere Medien hatten vorab berichtet, dass in Berlin künftig etwa nur noch Ein-Zimmer-Wohnungen an Singles vermietet werden dürften. Die Berichte bezogen sich jedoch auf eine frühere Fassung der Vereinbarung. Darin war eine entsprechende Regelung noch enthalten.
Ein "angemessenes Verhältnis" als Ziel
In der am Montag offiziell vorgestellten Fassung der Vereinbarung heißt es nun: "Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wiedervermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen."
Auf die Frage, wie genau diese Vorgabe bei der Vermietung zu berücksichtigen sei, hieß es aus der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: "Das heißt grob gesagt, dass in große Wohnungen Familien einziehen sollten - kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein." Laut Senatsverwaltung würde über die Vergabe jeweils im Einzelfall entschieden werden. Konkrete Vorgaben zur zulässigen Wohnungsgröße pro Anzahl der Mieterinnen und Mieter werde es weiterhin nicht geben.
Keine neue Praxis bei der Wohnungs-Vergabe
Ein Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) teilte auf rbb-Anfrage mit, dass die Formulierung in der Vereinbarung keineswegs eine Neuerung für die Vergabe von Mietwohnungen darstelle. "Es ist seit Jahren Gang und Gäbe, dass Wohnungen entsprechend des Bedarfs vergeben werden", so der Sprecher. "Es ist seit vielen Jahren nicht mehr der Fall, dass man als Single eine Fünf-Zimmer-Wohnung bekommt - wenn das überhaupt einmal der Fall war."
Die ursprünglich im Entwurf der Kooperationsvereinbarung enthaltene Regelung hätte tatsächlich zu einer Verringerung der angemessenen Wohnungsgröße für Alleinstehende geführt. Durch die Streichung der Passage aus der Vereinbarung sei das nun hinfällig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2023, 14:30