Neues Gutachten - Berliner Senat will Sondervermögen verschieben
Der Senat will ein milliardenschweres Sondervermögen auf den Weg bringen. Allerdings verschiebt sich der Zeitplan. Angesichts des Karsruher Urteils will Senator Evers auf Nummer sicher gehen und prüfen lassen, wo und wie nachjustiert werden muss.
Das Karlsruher Urteil zum Sondervermögen hat nun auch Auswirkungen auf das von der schwarz-roten Koalition geplante Sondervermögen in Berlin. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) schlägt dem Parlament vor, angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben.
Dadurch wird sich der Zeitplan für die Einrichtung des Sondermögens verschieben. Bislang war vorgesehen, das fünf Milliarden Euro schwere Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Mit dem Gutachten, der dafür erforderlichen Ausschreibung und den anschließenden Beratungen in Senat und Abgeordnetenhaus scheint nun ein Termin Mitte Februar realistisch.
Rechtsgutachten mit zwei Schwerpunkten
Schwerpunkte des neues Rechtsgutachtens dürften zwei Punkte sein, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aufgeworfen hatte. Zum einen hatten die Richter eine ausführliche Begründung verlangt, um den Zusammenhang zwischen einer Notlage und Maßnahmen, um diese zu beheben, darzulegen.
Der Berliner Senat will sein Sondervermögen bislang doppelt begründen: Mit einer Klima-Notlage und einem externen Schocklage, ausgelöst durch den Krieg gegen die Ukraine und die Energiekrise. Das Gutachten könnte Hinweise geben, wo und wie nachgeschärft werden muss, um das Sondervermögen rechtssicher zu machen.
Andere Bundesländer stehen vor ähnlichen Problemen
Zum anderen hatte Karlsruhe das Prinzip der Jährlichkeit in der Haushaltswirtschaft besonders betont und gestärkt. Das Berliner Sondervermögen ist bisher aber gerade so konstruiert, dass es über mehrere Jahre angelegt ist. Hier liegt die Herausforderung also darin, das Instrument Sondervermögen so umzubauen, dass Mittelbewilligung und -abfluss sich jeweils einem Haushaltsjahr zuordnen lassen.
Andere Bundesländer, die bereits kreditfinanzierte Sondervermögen haben, stehen gerade vor ähnlichen Herausforderungen. In Schleswig-Holstein will die Landesregierung nun jährlich die Notlage neu erklären. In Nordrhein-Westfalen klagt die Opposition gegen das bereits eingerichtete Sondervermögen des Landes.
Kritik vom Landesrechnunghof
Bereits in der vergangenen Woche bezeichnete der Landesrechnungshof das Sondervermögen als unzulässig. In ihrem Jahresbericht erklärten die Prüfer, dass für das Aussetzen der Schuldenbremse eine aktuelle Notsituation festgestellt werden müsse - diese sieht der Rechnungshof nicht ausreichend begründet.
Das Klima-Sondervermögen soll nach den Plänen des Senats in die Sanierung von Gebäuden, den Umbau von Kraftwerken, in einen klimafreundlichen Verkehr und die Transformation der Wirtschaft fließen. Unter anderem sollte eine Magnetschwebebahn finanziert werden.
Sendung: Radioeins, 29.11.2023, 14:00 Uhr