Junge Party-Heimkehrer - In diesen 26 Orten zahlt Brandenburg per 50:50-Taxi-App die halbe Heimfahrt

Do 10.08.23 | 11:33 Uhr | Von Micha Bärsch
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Symbolbild: Taxi-Autos am Hauptbahnhof in Köln, aufgenommen am 07.03.2016. (Quelle: dpa/Christoph Hardt/Geisler-Fotopres)
Audio: rbb24 Inforadio | 03.08.2023 | Sören Hinze | Bild: Geisler-Fotopress

Erneut bietet Brandenburg Jugendlichen an, die Hälfte der Taxikosten für den nächtlichen Heimweg zu übernehmen. Statt Zettelwirtschaft nun per App. Bisher haben sich Taxifahrer in 26 Städten und Gemeinden registriert. Von Micha Bärsch

  • 50:50-Regelung für Taxi-Heimfahrten von Jugendlichen startet neu
  • Angebot für 16- bis 25-Jährige am Wochenende zwischen 20 und 8 Uhr
  • Projekt lief schon von 1995-2020 erfolgreich
  • Nun App statt Papier-Gutscheinen
  • Eine Woche nach dem Start sind Fahrten in 26 Städten und Gemeinden möglich

"Komm nicht zu spät nach Hause!" Keine elterliche Mahnung wird zuverlässiger mit einem Augenrollen quittiert. Dabei sind die Eltern nicht nur besorgt - oft wollen sie auch einfach nur ins Bett, statt stundenlang auf einen Anruf zu warten, der das Elterntaxi anfordert.

Seit gut einer Woche können Eltern in Brandenburg nun früher und beruhigter schlafen: Mit dem wiederbelebten 50:50-Taxi des Ministeriums für Infrastruktur werden die Hälfte der Taxikosten erstattet, wenn Jugendliche abends von der Party nach Hause wollen. Die andere Hälfte übernimmt das Land, 250.000 Euro stehen bereit. So sollen Jugendliche sicher nach Hause kommen und vor allem: nicht selber Auto fahren.

Das Angebot gilt für 16 bis 25-Jährige, die vergünstigten Fahrten werden Freitag, Samstag und vor Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr angeboten. Zur App kommen Interessiere über die Seite des Ministeriums [www.mil.brandenburg.de].

Vorgänger-Model kam gut an

Ein heißer Renner ist sie noch nicht: Im Google Play Store wird die Download-Zahl eine Woche nach dem Start mit "+100" angegebenen. Der Apple Store zeigt keine Download-Zahl, aber auch hier gibt es noch nicht genügend Feedback, um eine Bewertung im bekannten Sterne-Ranking anzuzeigen. Laut Ministerium haben sich rund 1.000 Nutzer in der ersten Woche registriert.

Doch das wird sich wohl ändern. Die Vorgänger-Version des 50:50-Tickets startete 1995 und wurde laut Ministerium gut genutzt. Dabei musste Interessierte vor dem Wochenende bei der AOK Nordost umständlich Gutscheine erwerben. Dennoch seien pro Jahr rund 30.000 Gutscheine verkauft worden, heißt es vom Ministerium. Auch mehrere Taxi-Unternehmen bestätigten gegenüber rbb|24: Das Angebot kam bei den Jugendlichen sehr gut an.

Dennoch ging im Laufe von 25 Jahren die Nutzung langsam, aber stetig zurück. Zu umständlich war das Gutschein-Modell für die mittlerweile Smartphone-affine Jugend. 2020 liefen dann die Verträge aus.

Ein Neustart via App war in Planung - doch dann kam Corona. Niemand brauchte mehr ein Taxi nach Hause, denn dort war man ja schon. Das Projekt lag auf Eis.

Neuer Anlauf - komplett digital

Nun also ein neuer Anlauf. Die Gutscheine aus Papier sind passé - alles läuft ab nun über die App. Sowohl Kunden als auch die Taxizentralen und die Fahrer müssen sich dafür registrieren. Fahrten zum halben Preis können ausschließlich über die App gebucht werden - einfach so vom Straßenrand aus ein Taxi heranwinken gilt nicht.

Bisher haben sich (Stand 9. August) Fahrer aus 26 verschiedenen Orten in der App angemeldet, wie das Ministerium mitteilt. Darunter sind natürlich die Großstädte Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Brandenburg/Havel.

Darüberhinaus ist im Norden Brandenburgs die App auch bei Fahrern in Wittenberge, Pritzwalk, Kyritz, Neuruppin, Templin und Prenzlau freigeschaltet.

In der Mitte des Landes haben sich Fahrer aus Rathenow, Groß Kreutz, Borkwalde, Falkensee, Königs-Wusterhausen, Blankenfelde-Mahlow, Nuthetal, Nauen, Eisenhüttenstadt und Wandlitz registriert.

Im Süden Brandenburgs kann die App außer in Cottbus auch in Bad Liebenwerda, Doberlug-Kirchhain, Lübbenau, Ruhland, Spremberg und Forst genutzt werden.

Unklar ist, wie weit ins Umland die registrierten Taxifahrer zu fahren bereit sind, um den Service auch auf dem Dorf anzubieten. Jeder Fahrer könne in der App selber bestimmen, aus welchem Umkreis er Aufträge annehmen will - und da habe jeder eine andere Schmerzgrenze, sagt Detlev Baatz von der Taxigenossenschaft Potsdam.

Da müssten die Jugendlichen Verständnis haben. Die "können nicht davon ausgehen, dass jemand von sonstwoher kommt, nur um mich zu befördern. Der Fahrer muss schon in der Nähe ansässig sein" - denn die Anfahrt werde nicht vergütet, so Baatz.

Vorbestellung schadet nicht

Aber auch in den Städten, in denen schon jetzt registrierte Fahrer unterwegs sind, sollten sich Jugendliche auf Wartezeiten einstellen. Zu wenig planbar sind die Nächte für die Taxiunternehmen. "Natürlich sind am Freitag und Samstag mehr Taxen als unter der Woche unterwegs. Aber Potsdam ist nun mal nicht die große Eventstadt wie Berlin", so Baatz. Er schätzt, dass in einer durchschnittlichen Wochenendnacht 15 bis 20 Taxis in Potsdam unterwegs sind - die Zahl der in der 50:50-App registrierten Fahrer taxiert er noch im einstelligen Bereich.

Auch in Rathenow (Havelland) sind Taxen in beiden Nächten verfügbar. "50:50 haben wir jahrelang erfolgreich genutzt", sagt Fred Meier. Auch er sitzt im Vorstand des Taxiverbands Berlin-Brandenburg. "Das war eine tolle Sache und hat immer gut funktioniert". Nun sei es aber ein etwas größerer Aufwand. "Die Taxifahrer müssen aktiv mit der App arbeiten - wir werden nun unseren Mitgliedsbetrieben ans Herz legen, dass sie dies auch machen".

Aber auch er warnt: Natürlich könne es dann zu Wartezeiten kommen. "Unsere Dienstleistung ist nicht planbar - mal passiert fünf Wochen lang nichts, dann strandet irgendein Zug und 30 Leute wollen plötzlich nach Berlin", so Meier.

Auch wenn Samstag bis 3 Uhr und Sonntag bis 5 Uhr Taxen auch auf Abruf bereitstünden - es sei auch in Rathenow besser, ein Taxi vorzubestellen, wenn man die gewünschte Zeit der Heimfahrt schon wisse, sagt Meier. "Schwierig wird es, wenn plötzlich um 3 Uhr auf einen Schlag eine große Gruppe an Jugendlichen zurück nach Hause will. Wir können nicht für eine Stunde den gesamten Fuhrpark losschicken." Unterm Strich habe dies aber vor Corona gut geklappt. Man habe Fahrten bis ins 25 Kilometer entfernte Friesack gemacht, so Meier.

In Brandenburg/Havel sind an den Wochenenden nachts insgesamt fünf bis zehn Taxen unterwegs, wie Adrian Jordanov schätzt, dessen Familie seit 30 Jahren im Taxigewerbe in Brandenburg arbeitet. "Hier sind nachts die Bürgersteige hochgeklappt - das kann schonmal auch eine Stunde dauern, bis ein Taxi kommt", sagt er.

In Forst (Spree-Neiße) wurde das alte Ticket laut David Sommer vom gleichlautenden Taxiunternehmen gut angenommen. Auch am vergangenen Wochenende habe er schon eine Fahrt gehabt, die erfolgreich über die neue App gebucht worden sei.

Doch "die App ist sicher gewöhnungsbedürftig, ich bin mir nicht sicher, ob da alle Taxi-Unternehmen mitmachen", sagt er. Manche in der Branche seien "konservativ und wollen damit nix zu tun haben", sagte Sommer.

Am Wochenende würden mehrere Anbieter auch nachts unterwegs sein. Das sei "größtenteils unproblematisch" - von großen Events mit Stoßzeiten wie dem Rosengartenfest mal abgesehen.

Auch deshalb glaubt Detlev Baatz an die App, wie er sagt. Die von ihm vertretene Taxigenossenschaft Potsdam ist seit 1995 an der Aktion beteiligt und hat nun auch die App in Zusammenarbeit mit dem Ministerium mitentwickelt. Für ihn steckt sie nach einer Woche "natürlich noch in den Kinderschuhen".

Am vergangenen Wochenende war die App zumindest in Rathenow unter den Gästen einer Schülerdisko noch unbekannt. "Ich wohne etwas weiter weg, der letzte Zug fährt bei mir um 23 Uhr - also mir würde sie echt was nützen", sagte Partyteilnehmerin Sarah aus Großwudicke einer rbb-Reporterin.

Und auch ein Vater, der grade sein Kinder abholte, zeigte sich angetan: Es gebe auch Eltern, "die arbeiten im Schichtdienst - da hast du echt Probleme, die Kinder nach Hause zu bekommen. Wenn man da so eine App hat, ist das doch super."

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 06.08.23, 19:30 Uhr

Beitrag von Micha Bärsch

48 Kommentare

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  1. 48.

    Sorry, mein Kommentar war als Antwort an "Steffen/ Berlin/Freitag, 11.08.2023 | 13:55 Uhr gerichtet".
    Da habe ich einen Verwechslungsfehler beim Kommentar- Fenster gemacht.

  2. 47.

    Da haben Sie vollkommen recht!

  3. 46.

    "Für Studenten im Ausland auf Deutschlandbesuch gilt die Sonedrregelung nicht." Ich lese oben nur eine Einschränkung zum Alter und keinerlei EInschränkungen bezüglich der Nationalität oder Staatsbürgerschaft, auch ein fester Wohnsitz bzw. Meldeadresse in BRB oder B wird oben nicht erwähnt. Wo haben Sie die weiteren Einschränkungen gefunden?

  4. 45.

    Natürlich kann man ob der Altersgrenze diskutieren. Andererseits gibt es aber nun mal auch eine elterliche Fürsorgepflicht und Jugendliche unter 16 Jahren sollten zu den fraglichen Zeiten bereits wieder zuhause sein. Zumindest sollte es meiner persönlichen Meinung nach (ja, das ist streitbar) nicht so spät werden, dass eine Abholung durch die Eltern unzumutbar wird. Man muss halt irgendwo Grenzen setzen, wenn Steuergelder verwendet werden und das sind halt immer Kompromisse.

  5. 44.

    Es besteht zwar keine Ausweispflicht gegenüber Privatpersonen, aber es besteht Vertragsfreiheit. Wenn das Vorweisen des Ausweises Vertragsbestandteil ist und dies verweigert wird, kommt der Vertrag eben nicht zustande. Es gibt kein Recht, den Vertrag zu den eigenen Bedingungen durchzusetzen. Ob Studenten aus dem Ausland kommen, ist zudem unerheblich, da alle an deutschen Universitäten eingeschriebenen Studenten einen Studienausweis ihrer Uni haben und im Zweifel dann auch vorzeigen müssen. Für Studenten im Ausland auf Deutschlandbesuch gilt die Sonedrregelung nicht.

  6. 43.

    Antrag wurde schon vor Jahren abgelehnt, mir ist bis Heute schleierhaft wieso.
    Im Grunde sehe ich mich nach wie vor im Recht :]

  7. 42.

    Tja, so ist es wohl.
    In anderem Bereich sollen/wollen wir jedoch eine "Führungsrolle" übernehmen.
    Passt m.E. nicht so ganz!

  8. 41.

    Ja, manchmal schon auch lästig mit den Regelungen. Allerdings wurde das doch nicht aus Jux so eingeführt, sondern auch wegen schlechter Erfahrungen in der Geschichte Deutschlands.

  9. 40.

    Ganz einfach, wenn ich der Meinung bin, ein Taxifahrer darf meinen Ausweis nicht kontrollieren, muss ich halt den vollen Preis bezahlen.
    "hoheitliche Aufgabe" / "keine Mitführpflicht für das Personaldokument" - Probleme über Probleme!
    Mitunter ist es schon recht schräg in unserem Land, dass alle allles kostengünstig wollen, aber nicht bereit sind, in irgendeiner Art und Weise "mitzumachen".

  10. 39.

    Nicht falsch verstehen meine Kritikpunkte. Ich finde das Programm sehr sinnvoll und befürworte es. Es ist aber nicht wirklich zu Ende gedacht und juristisch bei Weitem nicht rund.

  11. 38.

    "Ein Ausweis ist Kontrolle, ohne ihn läuft nichts im Leben. Was ist da verkehrt, wenn er verlangt wird?" Ein Taxifahrer darf nicht meinen Ausweis kontrollieren, das ist eine hoheitliche Aufgabe. Es bestünde natürlich für das Taxi immer die Möglichkeit einen Fahrgast abzuweisen. Der avisierte Altersbereich umfaßt auch Studierende, da müßten Taxifahrer dann auch in der Lage sein ausländische Papiere zu kontrollieren, da das Angebot ja nicht auf deutsche Staatsbürger beschränkt ist. Außerdem besteht in Deutschland keine Mitführpflicht für das Personaldokument (https://www.bussgeldkatalog.org/personalausweis-mitfuehrpflicht/).

  12. 37.

    Es wird diskutiert hier wegen Jugendliche unter 16 Jahren, dass sind weibliche und männliche Wesen. Nachdem Gleichheitsprinzip behandelt man sie ab 16 Jahren gleich bei der App. 14 jährige Mâdchen sind aber mehr den Gefahren ausgesetzt, was es selbst erst nach einer evtl. schlechten Erfahrung verstehen wird, warum es ein Jugendgesetz gibt. Es wird hier im Forum angedeutet, warum ab 16 und nicht ab 15 Jahre? Jonglieren mit einer Altersgrenze ist da nicht möglich, Gesetze gehen immer nach einen bestimmten Datum oder Jahr. Gefühlt mögen viele Jugendliche 16 oder älter sein, ein Limit jedoch muss sein sonst würde die Welt der Gesetze absurd werden, wenn jeder eine andere Altersgrenze beanspruchen würde um Vorteile zu bekommen. Ein Ausweis ist Kontrolle, ohne ihn läuft nichts im Leben. Was ist da verkehrt, wenn er verlangt wird?

  13. 36.

    "Sollen Eltern als Begleitung mit auf eine Nachtparty gehen?" Von 15 bsi 18 sind nur 3 Jahre, das sind doch eher Geschwister als mögliche Begleiter.
    "Jugendschutz ist Jugendschutz." Wo haben Sie zum Alter und der Ausgehzeit im Gesetz eine explizite Regelung gefunden?

  14. 35.

    "Altersgrenzen werden ganz einfach kontrolliert mittels Ausweis." Ein Taxifahrer hat die Befugnis eine Ausweis zu kontrollieren - eine hoheitliche Aufgabe?
    "Jugendschutzgesetz? Schon mal was davon gehört?" Das Jugendschutzgestzt trifft explizit keine konkrete Festlegung dazu und stellt auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten ab. Schon mal wirklich das Gesetz gelesen?
    "Unter 16 jährige dürfen nicht einmal Red Bull kaufen, geschweige denn Alkohol oder sich nach 22 Uhr in Clubs oder Gaststätten aufhalten." Das Ticket ist nicht nur für Gaststättenbesuche. Außerdem darf ein 15-Jähriger in BRB Moped fahren, da ist das mit dem Alkohol schon wichtig. Alkohol ist nur für den Bereich Öffentlichkeit geregelt (https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholberatung/informationen-fuer-eltern/jugendschutzgesetz-alkohol/).

  15. 34.

    Argument oben ist: "So sollen Jugendliche sicher nach Hause kommen und vor allem: nicht selber Auto fahren." Das ist natürlich auch mit 16 Unsinn mit dem Auto. Also muß logischerweise auch Zweirad erfaßt sein. Moped geht aber in BRB schon ab 15 Jahren, also müßte bei der Begründung das Ticket wenigstens bis auf 15-Jährige ausgedehnt werden.
    Und nein, das Jugendschutzgestzt trifft keine harte Zeitregelung in Relation zum Alter, das liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten - auch wenn ich mein Kind nicht so lange noch draußen lassen würde in dem Alter.

  16. 33.

    Es geht um den sicheren Heimweg, die sexuelle Orientierung ist nicht wichtig dafür. Man traut sich aber leider kaum noch etwas zu sagen ohne dass sich einer mit Zugehörigkeit zu oder Sympathie für irgendwelche/n Buchstabencodes auf den Schlips getreten fühlt. Vielleicht war diese Bemerkung also nicht bissig, sondern eher eine präventive Maßnahme. Das ständige Angepisstsein wegen Nichts nervt nämlich auch.

  17. 32.

    Mopedführerschein mit 15 möglich, aber Schwalbe, Star, S50 bzw. S51, darf man dann nur in den neuen Ländern fahren, nicht in Berlin.
    Rumschwoofen in Berlin ist in der Nacht für 15jährige Landeier auch nicht so gesund, aber sie mit 16 ans Fensterkreuz mit Blick auf den Dorfanger fesseln auch nicht. Mit 25 Jahren sollte jeder soweit sein eigenes Geld zu verdienen, ich denke 23 würde auch genügen. Das Ticket soll helfen, aber nicht von Leuten ausgenutzt werden, die es eigentlich nicht nötig haben. Vielleicht sollte man es an einen Schüler-,Studenten- und Azubistatus koppeln.

  18. 31.

    Sie gehören doch nicht etwa zu Denjenigen, die erst die vielen Geldsegen/Vergünstigungen wahrnehmen wenn sie gestrichen werden? Ich nehme viel Dankbarkeit war. Sie nicht?

  19. 30.

    1. Sonst wärs ja auch nicht 50:50
    2. 61 Prozent der 16-25-Jährigen sind auf die fin. Hilfe der Eltern und/oder des Staates 'angewiesen' - Statistisches Bundesamt am heutigen Tage
    3. Auch alte pleite 'gesoffene' m/w sind schutzbedürftig u. wollen nach Hause
    4. Klimaschutz (Beim Feiern und Fahren)?

  20. 29.

    Vielleicht stellen Sie einen Entschädigungsantrag?
    Beim Bund der Kinder von Erzkonservativen?

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