Tödlicher Betonmischer-Unfall in Berlin - Keine Anklage gegen Lkw-Fahrer nach Tod von Radfahrerin

Mi 11.10.23 | 12:42 Uhr
Ein Polizist sicher Spuren nach einem Unfall. Eine Radfahrerin wurde bei einem Zusammenstoß mit einem Betonmischer getötet. (Quelle: picture alliance/dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 11.10.2023 | Herbe | Bild: picture alliance/dpa/Paul Zinken

Der tödliche Unfall einer Radfahrerin mit einem Betonmischer in Berlin wird für den Lastwagenfahrer keine weiteren juristischen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte.

Es habe sich bei den Untersuchungen nicht bestätigt, dass der Fahrer den tödlichen Unfall der Radfahrerin verursacht haben könnte. Der Unfall ereignete sich am 31. Oktober 2022. Laut Staatsanwaltschaft gibt es nach dem Ergebnis eines Gutachtens keinen hinreichenden Tatverdacht für ein sorgfaltswidriges Handeln des Fahrers. Der Unfall sei für den zur Tatzeit 64-Jährigen auch nicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen.

Straßenblockade hielt Rettungswagen auf

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Als die 44-Jährige von dem Betonmischer überfahren wurde, behinderten Aktionen von Klimademonstranten den Verkehr in Berlin. Der Protest von zwei Mitgliedern der Protestgruppe Letzte Generation sorgte auf der Stadtautobahn A100 für einen Stau. Durch die Straßenblockaden verzögerte sich die Ankunft von einem Rettungswagen und einem Spezialfahrzeug der Feuerwehr am Unfallort.

Die Letzte Generation wurde danach heftig für ihre Aktionen kritisiert. Zahlreiche Politiker forderten ein härteres Vorgehen, in sozialen Netzwerken wurde die Protestgruppe angefeindet. Experten bewerteten den Fall jedoch als komplex und bezweifelten früh eine juristische Verantwortung der Aktivisten für den Tod der Frau.

Keine Anklage gegen Aktivisten

Im vergangenen April entlastete die Staatsanwaltschaft Berlin die Klimaaktivisten: Sie trügen keine Schuld an dem Tod der 44-Jährigen. Laut Staatsanwaltschaft wäre die Frau auch ohne das verspätete Eintreffen der Fahrzeuge angesichts ihrer schweren Verletzungen nicht zu retten gewesen. Die Behörde verwies damals unter anderem auf Obduktionsergebnisse und Einsatzberichte. Gegen die damals 60 und 63 Jahre alten Aktivisten wurde keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erhoben. Angeklagt wurden die beiden jedoch wegen Nötigung und Widerstands.

Umfangreiche Untersuchungen

Parallel dazu liefen umfangreiche Untersuchungen zum eigentlichen Unfallgeschehen. Nach einer Rekonstruktion des Unfalls geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die getötete Radfahrerin den Betonmischer rechts überholt und dabei im Kreuzungsbereich Bundesallee/Nachodstraße aus dem Fahrradweg direkt auf die Straße vor den Laster ausgeschert ist. Dabei sei sie mit dem Fahrzeug in Kontakt gekommen, gestürzt und überrollt worden.

Der beschuldigte Fahrer habe die 44-Jährige durch die Frontscheibe überhaupt nicht sehen können, nachdem sie vom Fahrradweg aus vor ihn auf die Straße gewechselt sei. Im Frontspiegel wäre dies zwar möglich gewesen, so die Staatsanwaltschaft. "Bei einem bereits laufenden Fahrtvorgang ohne Abbiegeabsicht bestehe aber keine Verpflichtung, in diesen zu blicken", hieß es. Auch habe der Beschuldigte letztlich nicht damit rechnen müssen, dass die Frau beim Wechsel vom Fahrradweg auf den von ihm befahrenen Fahrstreifen keinen größeren Abstand zu seinem Laster einhält.

Tätlicher Angriff auf Fahrer

Unmittelbar nach dem Unfall wurde der damals 64-jährige Fahrer von einem Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt. Der 48-jährige Täter ist inzwischen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Berlin hatte dies im März angeordnet. Der damals obdachlose Mann habe aus einem krankhaften Wahn heraus gehandelt, hieß es zur Begründung.

Sendung: Fritz, 11.10.2023, 13:30 Uhr

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