Verzögerter Rettungseinsatz in Berlin - Staatsanwaltschaft: Klima-Aktivisten nicht für Tod von Radfahrerin verantwortlich
Im Oktober 2022 hatten Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" die A100 blockiert. Dadurch verzögerte sich der Rettungseinsatz bei einem tödlichen Unfall einer Radfahrerin. Laut Staatsanwaltschaft tragen die Aktivisten am Tod der Frau keine Schuld.
- "Letzte Generation" trägt keine strafrechtliche Verantwortung
- Anklage gegen Demonstranten wegen Nötigung und Widerstand
- Radfahrerin hätte laut Staatsanwaltschaft nicht gerettet werden können
Klimademonstranten der "Letzten Generation" haben keine strafrechtliche Verantwortung für den Tod einer Radfahrerin im vergangenen Herbst in Berlin. Das hat die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitgeteilt.
Demnach wurde gegen zwei Demonstranten zwar Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben - und nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts.
Frau hätte nicht gerettet werden können
Am 31. Oktober 2022 hatten die Aktivisten, die damals 63 und 59 Jahre alt waren, auf der A100 in Höhe Messedamm demonstriert und so einen Stau verursacht. Durch die Blockade wurden auch ein Rettungsfahrzeug und ein Rüstwagen mit Spezialgerät der Feuerwehr aufgehalten. Diese kamen verspätet bei einer 44 Jahre alten Fahradfahrerin an, die bei einem Unfall mit einem Betonmischer schwer verletzt wurde.
Laut Staatsanwaltschaft hätte die Frau allerdings auch ohne die Verzögerung nicht mehr gerettet werden können. Dies habe die Obduktion der Leiche ergeben.
In einem Abschlussbericht der Berliner Feuerwehr hatte es im November 2022 geheißen, dass die Klimaaktivisten den Rettungseinsatz behindert hätten. Durch die Verspätung habe man Rettungsmethoden, die für das Unfallopfer schonender gewesen wären, gar nicht erst in Erwägung ziehen können.
Messerangriff auf Fahrer des Betonmischers
Unmittelbar nach dem Unfall der Radfahrerin hatte ein Mann den 64 Jahre alten Fahrer des Betonmischers mit einem Messer attackiert. Der 48-jährige obdachlose Mann soll, so die Vorsitzende Richterin Mitte März, aus krankhaftem Wahn heraus gehandelt haben und ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Der Lkw-Fahrer musste im Krankenhaus behandelt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 13.04.2023, 12:25 Uhr