Potsdamer Museum - Urteil zu Bestechung beim Bau des Barberini ist rechtskräftig

Mo 31.03.25 | 17:28 Uhr
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Das Museum Barberini am Alten Markt in Potsdam. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 31.03.2025 | Ingo Bötig | Bild: dpa/Soeren Stache

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichtes Potsdam über einen Bestechungsfall beim Bau des Museums Barberini bestätigt. Die Revision der beiden Angeklagten sei verworfen worden, sagte eine Sprecherin des Landgerichtes Potsdam am Montag.

Der BGH habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten entdecken können. Das Urteil vom Juli vergangenen Jahres ist somit rechtskräftig. Das Landgericht hatte im Korruptionsprozess zwei Angeklagte verurteilt.

Es geht um Taten in den Jahren 2014 und 2015

Ein Angeklagter war wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall schuldig gesprochen worden. Die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ist zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte, der als technischer Berater tätig war, hat nach Überzeugung der Kammer in einem Vergabeverfahren vorab Informationen übermittelt und dafür Geldzahlungen angenommen.

Ein zweiter Angeklagte soll wegen Bestechung im besonders schweren Fall eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 180 Euro zahlen (21.600 Euro). Er ist nach Überzeugung des Gerichts auf Veranlassung des anderen Angeklagten als Subunternehmer mit Bauüberwachungsleistungen beauftragt worden. Abschlagszahlungen seien unter den Angeklagten aufgeteilt worden.

Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von rund 114.000 beziehungsweise rund 156.500 Euro von den Angeklagten an. Es geht um Taten in den Jahren 2014 und 2015.

Das Museum Barberini des Kunstmäzens Hasso Plattner wurde 2017 in Potsdam eröffnet.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 31.03.2025, 19:30 Uhr

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5 Kommentare

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  1. 5.

    Kuscheljustiz, die klar versäumt eine abschreckende Wirkung zu erzielen

  2. 4.

    Das Verfahren hat sicherlich mehr gekostet als die Strafen, die verhängt wurden, wieder "einspielen". Ob eine solche Strafe tatsächlich abschreckend wirkt, wage ich zu bezweifeln. Der Verlockung gegenüber der eventuellen Strafe erliegt man dann vielleicht doch schnell ...

  3. 3.

    Bei solchen Strafen kann man schon mal riskieren, sich bestechen zu lassen.

  4. 1.

    Naja, viel ist es nicht. Hätte mir mehr erhofft. Ist doch kriminnell!