Mutmaßliche Tat 1974 - Berliner Landgericht lässt Mordanklage gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter zu

Di 12.12.23 | 07:58 Uhr
Symbolbild:Das Schild "Ausreise" am ehemaligen Grenzübergang Friedrichstrasse wird mit Folie abgeklebt.(Quelle:picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Kalaene)
Audio: Inforadio | 12.12.2023 | Tilman Büttenbender | Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Kalaene

Das Berliner Landgericht hat die Mordanklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit zugelassen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Mitte Oktober bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den heute 79-Jährigen aus Leipzig erhoben hatte. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1974 am damaligen Grenzübergang Friedrichstraße in Ost-Berlin einen 38 Jahre alten Polen getötet zu haben.

"Gezielter Schuss in den Rücken"

Laut Anklage soll der Mann das 38 Jahre alte Opfer mit einem "gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus" getötet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Das Opfer soll zuvor versucht haben, von der polnischen Botschaft seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.

Wann der Prozess gegen den ehemaligen Stasi-Mitarbeiter beginnt, steht noch nicht fest.

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.12.2023, 7 Uhr

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