Fragen und Antworten - So bekommt man bei Hochwasserschäden Geld von der Versicherung

So 22.09.24 | 07:09 Uhr
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Archivbild:Ein Haus steht am 11.06.2013 in der Nähe von Wittenberge (Brandenburg) im Hochwasser der Elbe.(Quelle:picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Büttner)
Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Büttner

Mit dem Hochwasser an Elbe und Oder kommt auch die Frage auf, ob und wie durch Wasser beschädigtes Hab und Gut ersetzt werden kann. Die Antworten auf die drängendsten Fragen.

Vielen mag das Oder-Hochwasser 1997 und die Überschwemmungen der Elbe 2002 noch in Erinnerung sein. Mit dem Klimawandel drohen solche Ereignisse noch häufiger aufzutreten. So steigt auch das Hochwasserrisiko. In diesem Zusammenhang rückt der sogenannte Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in den Fokus. Der betrifft die Naturgewalten, wie Überschwemmungen, Hagel, Sturm, Erdbeben oder Schnee.

Das Brandenburger Landesumweltamt hat Hochwasser-Risikokarten für verschiedene Szenarien erstellt. Nachfolgend ist jenes abgebildet, bei dem die rot schraffierte Flächen einmal in hundert Jahren von Hochwasser betroffen sind.

  • Wer kann Geld wegen Hochwasserschäden bekommen?

  • Wovon hängen meine Versicherungsprämien ab?

  • Was muss ich VOR dem Schadensfall beachten?

  • Wie weise ich einen Schaden nach?

  • Kommt eine Pflicht-Versicherung gegen Elementarschäden?

  • Ist freiwilliger Versicherungsschutz gegen Hochwasser fair?

3 Kommentare

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  1. 3.

    Die Versicherungen werden schon wissen, wie sie aus diesem Schlamassel raus kommen. Dann werden die Prämien so hoch geschraubt, daß sich keiner mehr eine Versicherung leisten kann. Versicherungen machen sich immer krumm, wenn es ums zahlen geht. Dafür drehen sie gerne Versicherungen an, die keiner braucht.

  2. 2.

    J-ein. Eigtl.haben Sie schon Recht. Nur viele Städte auch in Ost-Dt liegen an HW-führenden Flüssen. Und diese Häuser/Grundstücke sind von Fall zu Fall auch schon s. lange in Familien- o.Privatbesitz. Man müsste es vermutl. trennen, was stammt aus historischer Zeit, was ist in Zeiten entstanden, wo Hochwasserareale schon 1989/90 zu Buche standen. V.a. wurde auch in der Wendezeit gegen alle Regeln vernünftigen/überlegten Grundbesitzes in die Auen hw-bekannter Flüsse, z.B. an der Elbe gebaut. Das war Kurzsichtigkeit der Kommnunen, dafür hätte es nie Baugenehmigungen geben dürfen. OB Berger aus Grimma, falls er noch im Amt sein sollte, hat das schon mehrmals auf den Punkt gbracht! Und da sind wir dann bei Ihrer Meinung. V.a. im ländlichen Raum ist eigentlich davor zu warnen, so romant. wie es den Leuten auch verkauft wird - selber Schuld! Leider hat sich meine Hoffnung nach der Ahrtal-Katstrophe, Veränderung im Versich-recht, ggf. Bauleitplanung oder Ausweisung Überflut-areale wenig getan.

  3. 1.

    Das ist typisch deutsch:
    Wie bekommt man Geld für etwas, was man vorher doch schon wissen sollte?

    Für mich ist sowas eigenes Risiko. Wer im Fluss nähe baut, soll es gefälligst auch selber zahlen.
    Völlig absurd, dass dafür Versicherungen zuständig sein sollen.

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