Amtsgericht Berlin-Tiergarten - Angriff auf ZDF-Team: Angeklagte erhalten Bewährungs- und Geldstrafen

Mo 08.01.24 | 14:56 Uhr
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Drei Angeklagte kommen am 08.01.2024 vor Beginn der Verhandlung in den Gerichtssaal im Kriminalgericht Moabit. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Video: rbb24 Abendschau | 08.01.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Monika Skolimowska

In der Hochphase der Corona-Demonstrationen 2020 wurde in Berlin ein ZDF-Team angegriffen. Mehrere Opfer wurden schwer verletzt. Am Montag gab es das Urteil gegen die vier Angeklagten. Die sprechen derweil von einer Verwechslung.

Fast vier Jahre nach einem Angriff auf ein ZDF-Team am Rande einer Demonstration der "Querdenker"-Bewegung sind drei Männer und eine Frau jeweils zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Angeklagten im Alter von 28 bis 34 Jahren am Montag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie müssen jeweils 5.000 Euro Geldbuße zahlen. Das Geld soll den Opfern zugutekommen.

Die zwei Männer aus Berlin sowie das Geschwisterpaar aus Baden-Württemberg hatten zuvor gestanden, am 1. Mai 2020 auf das Fernsehteam eingetreten und eingeschlagen zu haben. Nach ihren Angaben handelte es sich um eine Verwechslung. Sie seien davon ausgegangen, dass die Angegriffenen der rechtsextremen Szene angehörten.

Zwei Angegriffene verloren zeitweilig Bewusstsein

Die Angeklagten hatten sich in von den Verteidigern verlesenen, nahezu gleichlautenden Geständnissen bei den Angegriffenen entschuldigt. Das Geständnis der bislang nicht vorbestraften Angeklagten war Voraussetzung dafür, dass das Gericht Bewährungsstrafen aussprach. Darauf hatten sich die Prozessbeteiligten vor Verhandlungsbeginn verständigt, wie Richterin Ulrike Hauser erläuterte. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das sechsköpfige Fernsehteam war damals im Auftrag für das ZDF-Satireformat "heute-show" unterwegs und berichtete über die Demonstration. Die Angeklagten waren Teil einer größeren Gruppe von Angreifern.

Das TV-Team hatte zuvor Aufnahmen von einer Demonstration gegen die damaligen Corona-Maßnahmen gemacht. Die Angreifer schlugen unter anderem mit Metallstangen und Fäusten auf die Mitarbeiter des Kamerateams und Security-Mitarbeiter ein. Zwei der Angegriffenen verloren dabei zeitweilig das Bewusstsein. Einige der Angegriffenen litten auch Monate nach der Tat noch an den physischen und psychischen Tatfolgen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die drei Männer und eine Frau bereits vor einem Jahr, im Januar 2023, angeklagt. Gegen zwei weitere Beschuldigte wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Für die Ermittlungen waren Videoaufnahmen ausgewertet und DNA-Proben analysiert worden.

Zeugen: Wurden von bis zu 20 Vermummten angegriffen

Zum Prozessauftakt wurden unter anderem zwei Mitarbeiter des TV-Teams als Zeugen angehört. Sie schilderten den Angriff von 15 bis 20 schwarz vermummten Menschen und die erlittenen Verletzungen. Weitere Zeugenaussagen sowie gerichtsmedizinische Befunde wurden verlesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten unter anderem gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Vorwurf in einem Fall wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sollte im Rahmen der Absprache zwischen den Prozessbeteiligten fallen gelassen werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.01.2024, 15:23Uhr

54 Kommentare

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  1. 54.

    Zitat: "Ich hätte gerne gewusst, wie bei Tätern aus dem rechten Spektrum die Strafen ausgefallen wären!"

    Dann haben Sie hier mal etwas zum Sinnieren, Bernd.

    https://www.sueddeutsche.de/meinung/ballstaedt-neonazis-urteil-1.5349741

  2. 53.

    Zitat: "Hieß es nicht . . ."

    Nein. hieß es nicht. Schon am Tag nach dem Überfall berichteten mehrere Medien von "Linksextremisten" als vermutl. Täter und beriefen sich dabei auf die Berliner Staatsanwaltschaft und später auch auf die Berliner Polizei. Und Ihre Behauptung, dass nun ALLE schweigen, mutet schon sehr seltsam an, Karsten.

  3. 52.

    Zitat: "Wird linksextremistische Gewalt weniger hart sanktioniert als Gewalt von Rechtsradikalen Auf mich wirkt dieses Urteil leider so."

    Sie unterstellen also, dass die Täter wesentlich härter bestraft worden wären, wenn sie der rechtsextremistischen Szene zugeordnet hätten werden können? Demnach unterstellen Sie dem Gericht eine Art Gesinnungsjustiz; woraus sich die Frage ergibt, wie Sie zu dieser Annahme kommen, Gregor.

  4. 51.

    "Meine Kollegen und ich sprechen Urteile."

    Wer im Internet rumprotzt, hat sicher kein Problem damit seinen Klarnamen und Gericht zu nennen. Nur zu, wer sind sie?

  5. 50.

    Die lachen sich doch schlapp über das Urteil!

  6. 49.

    Von wegen Verwechslung. Da braucht es nur ein Mikrofon mit ZDF oder ARD drauf und schon wird von manchen zugeschlagen. Die Fragen vorher nicht, was gedreht wird.

  7. 48.

    "Bei Geständnis mildere Strafe" ist allgemein bekannt und die Regelung ebenfalls. Trotzdem kann ich das gedanklich nicht umsetzen. Warum? Weil die Tat die gleiche bleibt, ob mit oder ohne Geständnis. Und nochmal, es kann doch nicht im Sinne der Opfer sein, das Absprachen getroffen werden, um den Prozessablauf zu verkürzen um Kosten zu reduzieren.

  8. 47.

    Dann würden sie nicht urteilen, dann wären sie nämlich befangen.

    Zum Urteil selbst stellt sich in der Tat die Frage, warum die Sache nur am Amtsgericht verhandelt wurde. Wenn das stimmt, was man so der Berichterstattung entnehmen durfte, sollen Metallstangen und unzählige Tritte gegen den/die Köpfe eingesetzt worden sein. Hier könnte man zumindest mal über ein versuchtes Tötungsdelikt nachdenken.

  9. 46.

    Die Strafe ist lächerlich niedrig. Damit wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit abgeschafft.

  10. 45.

    Da die Geldstrafe über 1000€ liegt, ist es eine Verurteilung für eine Straftat, somit werden die Einträge im Strafregister nicht gelöscht.

  11. 44.

    ....mit Bewährungsstrafen setzt man kein Zeichen - ist bin über das Gerichtsurteil entsetzt! ! !

  12. 43.
    Antwort auf [Maria ] vom 08.01.2024 um 23:13

    "Kein Opfer wurde schwer verletzt oder behält schwere Folgen zurück" Sie verhöhnen damit die Opfer dieser feigen Attacke! Vor Gericht wurden die schweren Verletzung inklusive der Folgen sehr deutlich zur Sprache gebracht. Oder zählt der Kameramann, der jetzt seine Schulter nicht mehr belasten und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, nicht als schwer verletzt und ohne schwere Folgen? Zählt der Regisseur, der potentiell gefährliche Ansammlungen aus lauter Panik meidet für Sie nicht als schwere Folge dieser feigen Attacke? Zählt auch nicht, dass einer der Mitarbeiter sich immer noch einer weiteren OP unterziehen muss? Und als Ausrede der Angeklagten, durch ihre Verteidiger verlesen, kommt dann nur: "Tut uns leid, wir haben euch mit Nazis verwechselt"?

  13. 42.

    Aber die Einsicht der Täter war doch da?
    Sorry, wir wollten eigentlich jemand ganz anderes mit Waffen angreifen und gefährlich verletzen.
    Dieses Sorry ist doch bestimmt als strafmildernd in das Urteil eingeflossen. *ironieoff*

  14. 41.

    Wenn man denen glaubt, die hier so sehr auf ihre juristische Vorbildung pochen, taucht bei mir das Gefühl auf, dass man mit juristischer Ausbildung seine Emphatie verliert und gleichzeitig den Nichtjuristen jegliches Recht auf Meinungsäußerung absprechen würde. Zum Glück ist dieses aber in unserem Grundgesetz verankert!

  15. 40.
    Antwort auf [Maria ] vom 08.01.2024 um 23:13

    "Wenn ich hier so die unqualifizierten Aussagen der Bürger lese, wird mir schlecht."
    Dafür gibt es eine ganz schnelle Lösung: lesen Sie die "unqualifizierten Aussagen" einfach nicht und schon würde es Ihnen besser gehen.

    "Keine Ahnung von der Rechtssprechung, aber ein Urteil bewerten. Das hat nichts mit Meinung zutun."
    Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, selbst bei diesem Artikel darf jeder seine Meinung dazu äußern. Das versteht man unter Meinungsfreiheit. Gefällt Ihnen diese Art der Meinungsfreiheit nicht?

  16. 39.

    "Geständnisse müssen sich immer strafmildernd auswirken." Das ist schlicht falsch. Ob Geständnisse strafmildernd wirken, entscheidet immer noch der Richter im Einzelfall und hat dabei die Begleitumstände zu würdigen. Dazu zählt unter anderem die Einsicht zur Tat und erkennbare Reue.

  17. 38.

    Keine Ahnung, warum mein Beitrag mal wieder nicht veröffentlicht wurde. Ich versuche es noch mal neu:
    Bei der Welt kann man mehr Einzelheiten lesen, welche gravierenden Verletzungsfolgen die Angegriffenen davon getragen haben. Dafür sind die Strafen eine Frechheit und eine Verhöhnung der Opfer. Wären die Täter Rechtsextreme gewesen, wäre es mit Sicherheit und absolut zu Recht nicht derart lasch ausgegangen. Auch die Motivation schockiert in ihrer Ehrlichkeit. Selbst wenn die Opfer tatsächlich Rechtsextreme gewesen wären, ist das kein Freibrief, diese zu überfallen. Es kam klar zum Ausdruck, dass hier Menschen absichtlich schwer verletzt werden sollten oder schlimmeres. In Anbetracht dieser Fakten sind die Urteile für mich nicht nachvollziehbar und weder eine Sühne, noch eine Abschreckung.

  18. 37.
    Antwort auf [Marianne ] vom 08.01.2024 um 22:40

    Es ist einfach nur unverschämt, wie Sie hier andere Nutzer angehen. Niemals sind Sie Juristin.

  19. 36.

    Ich hätte gerne gewusst, wie bei Tätern aus dem rechten Spektrum die Strafen ausgefallen wären!

  20. 35.

    Hauptsache, Verweis auf " Querdenker". So vermuten die Leute, dass Personen der " Querdenker" das Team angegriffen hat. Dass das aber die Antifa war, wird vorsichtshalber nicht geschrieben.

  21. 34.

    Das Strafmaß wäre nur angemessen, wenn es z.b eine Bar Prügelei wäre, die außer Kontrolle geriet. Da hier allerdings eine Gruppe gewaltbereiten Leute gezielt Einzelpersonen bewaffnet angriff, ist das doch Heimtücke und Vorsatz. Das sollte nicht mit Händchen halten bestraft werden.

  22. 33.

    "Meine Kollegen und ich sprechen Urteile. Was der Bürger meint, ist egal. "
    Sie sind keinesfalls eine Juristin. Oder haben Sie noch nie "im Namen des Volkes" gehört?

    Da von einem ausgewogenen Urteil zu sprechen, zeigt Ihre Unkenntnis.

  23. 32.

    Diese tat wurde in Deutschland noch nie als versuchter Totschlag bewertet. Zumal die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind.

  24. 31.

    Geständnisse müssen sich immer strafmildernd auswirken. Sie ersparen sehr oft hohe Kosten und können Verfahren extrem abkürzen.

    Daher hat der Gesetzgeber zurecht für ein Geständnis eine großzügige strafmilderung vorgesehen. Übrigens kommt es auf den Zeitpunkt des Geständnis an. Je früher, desto mehr Strafnachlass gibt es

  25. 30.

    Ihre Aussage ist hier nicht zu beweisen, denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft einen anderen Tatvorwurf angeklagt.

    Gott sei Dank interessant in der Rechtsprechung die Meinung der Bürger nicht. Sonst würde man von der Faktenlage in den Bereich der Emotionen kommen. Und dieses haben vor Gericht nichts zu suchen.

  26. 29.

    Ich gehöre zur Judikative. Und der Bürger hier? Der ist kein Bestandteil der Gewaltenteilung .

  27. 28.

    Eine gewisse Arroganz kann man aus der Stellungnahme herauslesen. Wenn bei der Urteilsverkündung der Satz "lm Namen des Volkes" gesprochen wird, so ist das sicherlich mehr als zweifelhaft.
    Das Strafmaß ist deutlich zu niedrig. Diese Aussage leiste ich mir auch als Hobbyjurist.Auch Volljuristen können falsch liegen.

  28. 27.

    Nach dem Lesen Ihres Textes bleibt bei mir hängen, dass die Verurteilten irgendwie, irgendwas mit der Querdenkenbewegung zu tun haben. Seit langem ist jedoch bekannt, dass die Angreifer Teilnehmer einer Gegendemo (aus Antifa-Kreisen) waren. Soviel Fairness darf ich von meinem rbb wohl erwarten, oder?

  29. 26.

    Dann sollte dieses Gesetz alsbald vom Gesetzgeber neu bewertet werden.. Ne Ohrfeige lässt sich ja noch mit Vergehen erklären aber Angriffe mit Eisenstangen.. Man sollte bei der teilweisen Verrohung eben auch die Strafbemessung an die Zeit anpassen sonst werden alsbald Strafen zur Makulatur... Sorry aber 5000€.. Wie lange waren die Opfer krank welche Kosten hat die Gemeinsvhaft davon getragen? Das sind die Kosten die die Täter zu tragen hätten meiner Meinung nach. Urteilsrahmen ausgeschöpft?

  30. 25.

    Ich habe mir das Urteil angeschaut. Es wurde KV ausgeurteilt. Eine einfache Körperverletzung ist ein Vergehen und das Urteil ist tat- und schuldengemessen

  31. 24.

    Erstaunlich mild das Urteil angesichts des Grades an Brutalität.
    Wird linksextremistische Gewalt weniger hart sanktioniert als Gewalt von Rechtsradikalen?
    Auf mich wirkt dieses Urteil leider so.

  32. 23.

    Dann sollten Sie einmal den Strafrahmen nach dem Strafgesetzbuch nennen. Wenn wir im vorliegenden Fall beim Maximum abzgl. Bonus fürs Geständnis sind, dann ist es ebenso. Nennen Sie doch einfach Fakten, die versteht der Bürger besimmt.

  33. 22.

    Antwort auf [Marianne ] vom 08.01.2024 um 20:07
    @Marianne: und Sie müssen wohl noch lernen, zwischen einem Urteil eines Gerichts zu unterscheiden und einer subjektiven Meinung/ einem subjektiven Empfinden.
    Und mit "Hobbyjurist" sollten Sie vorsichtig sein.
    Ich habe mich keineswegs hier als Juristin ausgegeben.
    Allerdings kann ich Ihnen auch versichern, dass ich durchaus von Juristen (m/w) "umzingelt" war mein Leben lang. Und immerhin das unterscheiden kann, was Ihnen nicht gelingt.
    Wenn Ihnen meine Meinung nicht gefällt, ist es leider Ihr pers. Problem.

  34. 21.

    "Meine Kollegen und ich sprechen Urteile. Was der Bürger meint, ist egal. Hier geht's um Strafrecht und nicht um Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit."

    Die Kommentarspalte ist dazu da, seine eigene Meinung vertreten zu dürfen, egal ob Ihnen das gefällt oder nicht. Das ist ja das Schöne an der Meinungsfreiheit. Jeder kann seine eigene Meinung vertreten und dann kann man darüber diskutieren, solange keine demokratischen Rechte verletzt werden.

  35. 20.

    Gefährliche Körperverletzung, nicht Körperverletzung. Aber richtig, beides Vergehen und keine Verbrechen. Finde das Urteil auch nicht angemessen. Es vermittelt den Eindruck, dass ich mit Gegenständen auf jemanden einschlagen darf, weil mir seine Meinung nicht passt. Bewiesen ist hier nur, dass Linke und Rechte ziemlich gleich sind bzw. sich in keinster Weise unterscheiden. Es ist gut, dass Menschen wie Sie nicht jeden den Mund verbieten können. Ein Hoch auf die Gewaltenteilung.

  36. 17.

    Meiner Meinung nach ist die Strafe viel zu gering. Hieß es nicht, nachdem es bekannt wurde, es waren Rechte oder sog. Querdenker die Täter? Jedenfalls kam es mir bei den meisten, zum damaligen Zeitpunkt veröffentlichten Kommentare, so vor. Als nun bekannt wurde aus welchem Spektrum die Leute tatsächlich kamen, verstummten plötzlich alle. Und der Oberhammer: Eine Täterin war, so habe ich es in der RBB Abendschau vernommen, war Sozialarbeiterin. Soviel dazu. Kritik an meinem Kommentar kann ruhig geäußert werden. Aber bitte im sachlichen bleiben.

  37. 16.

    Das Urteil ist ausgewogen und der Schwere der Schuld angemessen.

    Schon eigenartig, was sich hier für Hobbyjuristen zu Wort melden.

    Meine Kollegen und ich sprechen Urteile. Was der Bürger meint, ist egal. Hier geht's um Strafrecht und nicht um Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit.

    Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen!

  38. 15.

    Ohne die bisherigen Kommentare gelesen zu haben: unglaublich.
    Ich bin ehrlich entsetzt, dass man bei solch einer Körperverletzung mit Geldstrafe und Bewährung davonkommt.
    Und dann auch noch mit solch einer Ausrede. Es ist völlig egal, wen man für was hält. Körperverletzung geht gar nicht, nie.
    (Außer bei Notwehr, wenn man selber angegriffen wird physisch.)

  39. 14.

    Die Gewalttäter behaupteten vor Gericht, dass sie angeblich dachten, es handele sich bei dem angegriffen Kamerateam "um Rechte".
    Wäre die Gewalt dann weniger verurteilenswert gewesen?

  40. 13.

    Ich verstehe die Angaben der Täter zur Verwechslung nicht:
    "Sie seien davon ausgegangen, dass die Angegriffenen der rechtsextremen Szene angehörten."
    Macht das jetzt einen Unterschied, ob man Rechtsextreme mit Metallstangen angreift oder andere Menschen? Was ist das denn für eine Aussage? Gewaltausübung gegenüber Menschen, die ich nicht mag ist in Ordnung? Nein ist es nicht und die Aussage macht es nicht besser, falls es nicht sowieso nur eine Schutzbehauptung ist. Ich frage mich schon, wie man ein ein Fernsehteam der "heute-show" mit Rechtsextremen verwechseln kann.

  41. 12.

    Viel zu mildes Urteil, keinesfalls abschreckend. Ich war viele Jahre Schöffe und habe es gerne vermieden Ersttäter ins Gefängnis zu schicken, aber hier ist Härte und Abschränkung notwendig, alleine schon wegen Verteidigung der Pressefreiheit für Journalisten in einer Demokratie.

  42. 11.

    "Mit der Summe von 5000;00 € und der Bewährungsstrafe sind sie schon genug gestraft.
    Die 5000;00 € hat auch nicht jeder gleich und sofort parat und tut echt weh."
    Nein, was wirklich weh tut, sind Angriffe mit Metallstangen und Fäusten und die Angst, die man dabei ausstehen muss. Die 5000 Euro sind dagegen ein Witz und stehen meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zur Tat.

  43. 10.

    Hier wurde der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wenn nicht sogar beabsichtigt! Dieses Urteil ist quasi ein Freibrief für zukünftige Gewalttäter auf Demonstrationen. Ich glaube nicht dass das abschreckende Wirkung hat.

  44. 9.

    Wäre das auch in Ordnung gewesen, angebliche Rechtsextreme mit Eisenstangen (!) anzugreifen......? Was haben einige Leute für ein erschreckendes Rechtsverständnis.

  45. 8.

    Die Angeklagten waren noch nicht vorbestraft. Mit der Summe von 5000;00 € und der Bewährungsstrafe sind sie schon genug gestraft.
    Die 5000;00 € hat auch nicht jeder gleich und sofort parat und tut echt weh.
    Die Bewährungsstrafe wird im Vorstrafenregister auch nach Ende der Bewährungsstrafe bleiben und erlischt nach 3 Jahren, wenn der Angeklagte sich nichts weiter zu Schulden kommen lässt.
    Wer ein Führungszeugnis haben will, der sieht damit alt aus.

  46. 7.

    "Sie seien davon ausgegangen, dass die Angegriffenen der rechtsextremen Szene angehörten."

    Na denn!!!

  47. 6.

    Dass es sich um Personen der Medien handelt, ist zweitrangig zu sehen.
    Hier wurden Menschen geschlagen und teils heftig verletzt.
    Diese Urteile verstehe, wer will. Selbst, wenn die Täter vermutlich bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten waren. Selbst, wenn es nicht zu Haftstrafen gelangt haben mag, die Urteile hätten spürbaren ausfallen sollen.
    Auch Zeit von mehr als drei Jahren, ist bemerkenswert !!

  48. 5.

    Warum gibt es bei Geständnis mildere Urteile? evtl. Kürzere Verfahrungsdauer kann doch nicht im Sinne der Opfer sein!

  49. 4.

    Es kann nicht sein dass Leute auf andere einprügeln weil die nicht in ihre politische Weltanschauung passen.Dass es sich hierbei um eine " Verwechslung" handelt ist nicht glaubhaft .Nichtsdestotrotz , ob vorbestraft oder nicht ist die Hemmschwelle sehr gesunken in Deutschland.Es gab Zeiten ,da wurde dieses Verbrechen als versuchter Totschlag gewertet.

  50. 3.

    Ein viel zu mildes Urteil meiner Meinung nach. Die Bewährungs- und Geldstrafen wirken auch aus meiner Sicht weder abschreckend noch sind sie eine angemessene Bestrafung für die Täterinnen und Täter vor dem Hintergrund der schweren Körperverletzung und der Folgen für die Betroffenen.

  51. 2.

    "schlugen unter anderem mit Metallstangen"... Bereitwillig auch den Tod ihrer Opfer in Kauf nehmend kommen diese Leute also ohne Knast davon. Nein, das passt nicht.

  52. 1.

    Bei schwerer Körperverletzung nur Bewährungs- und Geldstrafen zu verhängen, lässt mich doch sehr an unserem Rechtssystem zweifeln. Das ist keine Abschreckung für kriminelle Subjekte, sondern vielmehr eine Ermunterung, da ja niemand wirklich zur Verantwortung gezogen wird. Unglaublich. Wie würden Richter urteilen, wenn ihnen selbst so etwas wiederfährt?

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