PCK contra "Letzte Generation" -
Der Rechtsstreit zwischen der Umweltgruppe "Letzte Generation" und dem PCK Schwedt um illegale Besetzungen von Erdölpump-Stationen wird jetzt vom Oberlandesgericht in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) entschieden. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Bilderverwertung im Fokus
Die "Letzte Generation" hatte Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt. Das hatte im Oktober zum zweiten Mal entschieden, dass Bilder solcher illegalen Besetzungen nicht verwertet werden dürften.
Mitglieder der Gruppe hatten im Frühjahr Pumpstationen der Erdöl-Pipeline von Rostock bis Schwedt illegal besetzt, Hähne zugedreht und davon Bilder veröffentlicht. Dagegen hatte das PCK geklagt. Das Eindringen auf die Pumpanlagen sei Hausfriedensbruch und eine Straftat, urteilte das Landgericht. Da sich die Störer nicht an das Verbot hielten, wurden schon zwei Ordnungsgelder über rund 6.000 Euro verhängt.
OLG könnte Anfang 2023 urteilen
Als Motiv für die Anlagenbesetzungen hatte die Umweltgruppe angegeben, die "fossile Zerstörung" stoppen zu wollen, die in eine "Klimakatastrophe" führe. Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft ermittelte bislang in zwölf solcher Verfahren wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen Besetzer.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock könnte es Anfang des nächsten Jahres geben.
Sendung: Antenne Brandenburg, 25.11.2022, 15:30 Uhr