Berliner Polizei zieht Bilanz - 260 Ermittlungsverfahren nach Klima-Blockaden am Montag

Di 25.04.23 | 15:36 Uhr
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Am 24.04.2023 blockieren Aktivisten der "Letzen Generation" den Abzweig Steglitz/Konstanzer Straße. (Quelle: rbb/Matthias Bartsch)
Audio: rbb24 Inforadio | 25.04.2023 | Stephan Ozsváth | Bild: rbb/Matthias Bartsch

Am Montag war die Berliner Polizei den ganzen Tag im Einsatz - unterstützt von Kollegen der Bundespolizei: Bei mehr als 30 Blockaden hatten sich insgesamt 118 Menschen auf die Fahrbahnen geklebt. Unklarheiten gab es bei Angaben zur Anzahl von Ingewahrsamnahmen.

Wegen vieler im Vorfeld nicht angemeldeter Versammlungen von Klimaaktivisten im gesamten Stadtgebiet ist die Polizei Berlin nach eigenen Angaben am Montag mit rund 660 Polizisten im Einsatz gewesen. Unterstützt wurde sie dabei auch von Kräften der Bundespolizei, hieß es am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Feuerwehr: Mehrere Rettungseinsätze behindert

Ab etwa 7:20 Uhr hätten die ersten sechs von insgesamt 255 Klimaaktivisten eine Fahrbahn – in diesem Fall den Kreuzungsbereich Sonnenallee/Herrmannplatz - blockiert. Weitere 32 Blockaden – unter anderem um den Ernst-Reuter-Platz, die Frankfurter, Schönhauser und Landsberger Allee sowie auf der Stadtautobahn – folgten den Informationen nach.

Während sich bei den Blockaden 118 Personen auf die Fahrbahnen geklebt hätten, hätten die Blockierenden an der Rudolf-Wissel-Brücke und an der Anschlussstelle Hohenzollerndamm zudem jeweils zwei mitgebrachte Fahrzeuge zur Unterstützung der Blockaden genutzt. Diese seien "schnellstmöglich durch die Polizei umgesetzt" worden.

Laut Angaben der Feuerwehr von Montagnachmittag seien 15 Rettungseinsätze behindert worden, bei sieben davon seien Fahrzeuge auf dem Weg zu einem Notfallort gewesen.

Unklare Angaben bei Gewahrsamnahmen

In Bezug auf die Anzahl an Personen, bei denen eine Gewahrsamnahme geprüft wurde bzw. geprüft werden sollte, gab es unterschiedliche Angaben von der Polizei und dem Amtsgericht Tiergarten. Um zu verhindern, dass die Aktivisten sich sofort wieder an Blockaden beteiligen, ist ein sogenannter Präventivgewahrsam möglich. Diese Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden. Der Gewahrsam darf in Berlin höchstens bis zum Ablauf des folgenden Tages gelten.

Die Polizei hatte zunächst von 49 Personen gesprochen. Das Amtsgericht hatte daraufhin in einer Pressemitteilung von nur einer Person gesprochen, die allerdings wieder entlassen worden sei.

In einer weiteren Pressemitteilung sprach die Polizei daraufhin sogar von 71 Personen, bei denen eine Ingewahrsamnahme geprüft werden sollte. Eine Person sei auf richterliche Anordnung, eine weitere Person nach telefonischer Rücksprache mit dem Richter entlassen worden. Die übrigen Personen seien in Absprache mit dem Richter im Laufe des Abends ebenfalls entlassen werden, da die "zeitlichen Vorgaben" eine Vorführung nicht mehr ermöglichten hätten. Das Amtsgericht teilte daraufhin mit, prüfen zu wollen, was zu der "unterschiedlichen Darstellung" geführt habe.

Auch Motortrennschleifer und Meißel im Einsatz

Auch wenn die Einsatzkräfte am Montag in den meisten Fällen nur wenige Minuten nach Bekanntwerden einer Blockade am jeweiligen Einsatzort eingetroffen seien, sei vor allem für das Lösen der Verklebungen oftmals ein erheblicher Zeitaufwand nötig gewesen. Weil das Ablösen mit Öl nicht möglich war, seien bei einer Protestaktion am Ernst-Reuter-Platz Motortrennschleifer und Meißel zum Einsatz gekommen, hieß es weiter.

Insgesamt sind nach Polizeiangaben allein an diesem Tag 260 Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen Nötigung im Straßenverkehr und Widerstand sowie 151 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen des Versammlungsfreiheitsgesetz), eingeleitet worden.

Aktionen auch für Dienstag geplant

Die Klimaaktivisten hatten angekündigt, in der ganzen Woche Blockaden in Berlin errichten zu wollen. Am Dienstag hieß es, dass am Nachmittag weitere Aktionen geplant seien.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.04.2023, 14 Uhr

123 Kommentare

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  1. 123.

    Gucken Sie mal in die StV= §11, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Und dann denken Sie mal darüber nach, was auf Stadtstraßen häufig im Ampelbereich am äußerst rechten Fahrbahnrand zu finden ist, wo sich Ihrer Meinung nach das KFZ einordnen. Radfahrer würde sich max. aufregen. Wenn dann die Letzte Generation auf einer Stadtstraße Busse und LKW als Hindernis in der ersten Reihe aussucht, hat es sich das mit der Rettungsgasse. Dafür ist kein Platz. Zudem konnten wir ja auf der BAB sehen, was von deren Behauptung, dass die bei Bedarf die Rettungsgasse freimachen würden, zu halten ist: Null, nix! Die blieben stur sitzen.

  2. 122.

    Ich denke, es geht den Leuten von LG jetzt richtig an den kragen mit dem neuen Senat. Zeit der Nachsicht ist vorbei.

  3. 121.

    Zitat:

    "...ist ihre Hypothese arg konstruiert."

    Nothilfe bzw. Notwehr zur Abwehr von einer gegenwärtigen Gefahr auf Leib und Leben ist keine Hypothese, sondern schlichtweg geltendes Recht.

  4. 120.

    "" Max " Sie sollten schon bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es Ihnen schwer fällt".

    Wer einen Kommentar schon so beginnt, der will diffamieren, nicht diskutieren. Und nun erklären sie mal wo "Man sieht doch welcher Hass hier einem entgegenschlägt, nur wenn man logisch argumentiert." ausschließlich auf mich bezogen war.

    Tja, sie sollten schon bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Passt eindeutig zu ihnen besser.

  5. 119.

    Kommentar Nr. 111 von Jürgen (9:59) erspart mir das Antworten auf Ihre Ausführungen zur innerstädtischen Rettungsgasse.

  6. 118.

    " Max " Sie sollten schon bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Sie haben den " Hass " auf sich bezogen und nicht den " Hass " auf die sogenannten " Letzte Generation "
    Sie argumentieren schon ein wenig merkwürdig, nach dem Motto...." wasch mich, mach mich aber nicht nass....."

  7. 117.

    Es gibt ein Video bei Y.....e vom Donnerstag wo zu sehen ist das NUR das Drehleiterfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn direkt vor den Klimaklebern steht und nicht durchgelassen wird. Das ganze spielte sich vor der deutschen Oper Berlin ab. Die Polizei mußte daraufhin die Straße räumen.

  8. 116.

    Auch wenn die Feuerwehr, nicht zum ersten Mal, absichtlich falsch behauptet es wären Einsätze von den Aktivisten behindert worden, was sich wie im Fall der getöteten Radfahrerin als plumpe Lügen herausstellt, ist ihre Hypothese arg konstruiert.

    Und nein, sie machen sich strafbar wenn sie einen "Klimakleber zur Not auch beiseite schieben".

  9. 115.

    "" Max " Welcher " Hass " ,schlägt Ihnen hier denn entgegen ?"

    Der Hass der den Aktivisten entgegenschlägt ist unglaublich, da wird zu Straftaten aufgerufen (okay, wurde später gelöscht) und nicht wenige leben hier offen ihre Gewaltfantasien aus. Können sie hier alles nachlesen.

    "Sie teilen doch auch ganz schön aus, können aber anscheinend schwer einstecken." Den Beweis für das Gegenteil können sie auch nachlesen.

  10. 114.

    " Max " Welcher " Hass " ,schlägt Ihnen hier denn entgegen ? Ich kann beim besten Willen, es hier im Forum nicht erkennen. Das, dass auch nicht geschieht, dafür sorgt schon die Netiquette. Sie teilen doch auch ganz schön aus, können aber anscheinend schwer einstecken.

  11. 113.

    Bei uns werden die Aktivisten gemütlich vom Kleber befreit und in anderen Ländern wird schneller gehandelt. Da werden die Aktivisten an den Händen gepackt und von der Straße losgerissen. Aber hier bleiben auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn einfach stecken. Den Aktivisten ist es völlig egal ob da auch Menschenleben dran hängen oder nicht. Sie nehmen das einfach so hin das die Helfer nicht helfen können. Sollen Sie doch direkt zu den Politikern gehen und dort es vollziehen.

  12. 112.

    Sinnlos, hier haben einige (eigentlich sind es immer die gleichen)keine ideologische Scheuklappen vor den Augen, sondern meterdicke Betonwände, da dringt man nicht durch.

    Man sieht doch welcher Hass hier einem entgegenschlägt, nur wenn man logisch argumentiert.

  13. 111.

    @ Herr Neumann, Sie wollen es nicht begreifen. Keiner sagt, das sie jederzeit eine Rettungsgasse halten sollen. Aber eine Rettungsgasse zu bilden, wenn es erforderlich ist, das sollten Sie können und das ist nicht schwer wenn man sich an einige nicht schwere Regeln hält. Eine davon ist es, nicht auf 5 cm an ein Hindernis bzw. auf das Auto vor mir auffahre.

  14. 110.

    Nein, auf innerstädtischen Straßen ist keine Rettungsgasse zu bilden sondern nur der Weg freizugeben, wenn ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte geltend macht. Ausgenommen davon sind lediglich Autobahnen und autobahnähnliche Straßen, da hier ohnehin das Verkehrsrecht wie außerorts gilt. In der Stadt ist das Bilden einer Rettungsgasse in aller Regel gar nicht möglich und auch nicht zweckmäßig. Hier entstehen Staus nicht wegen eines Verkehrshindernisses mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Rettungsmittel dorthin vorrücken müssen sondern aufgrund der Verkehrsregelung (zum Beispiel Ampeln oder Stoppschilder). Das Freigeben des Wegs für Einsatzfahrzeuge ist geregelt, dass die Fahrzeuge ganz vorn vorsichtig in die Kreuzung einfahren, so dass die dahinter Platz zum Weg frei machen erhalten. Ist die erste Reihe aber blockiert, funktioniert das nicht mehr.

  15. 109.

    "Das ist schlichtweg Unsinn." Mit solchen Aussagen sollten Sie vorsichtiger umgehen. Der Polizei ist es vollkommen egal, dass ihr Arbeitgeber oder dessen Versicherung auf einem Polizeiprotokjoll bestehen. Das befreit nicht von der "Blaulichtgebühr", so sie im jeweiligen Bundesland erhoben wird. Das müssen Sie dann privatrechtlich mit Arbeitgeber oder Versicherung klären, wer Ihnen das erstattet.

  16. 108.

    " Martina " Sie scheinen hier sehr viel Spaß zu haben und nicht nur hier, in diesem Forum, alles ins Gegenteil zu lamentieren und ins Lächerliche zu ziehen.
    Wenn Sie sich nur ein wenig Mühe geben , würden Sie es verstehen, was andere Forumsteilnehmer , hier wohl gerne mitteilen möchten . Danke

  17. 107.

    Hahnebüchener Unsinn! Radfahrer würden sich Max. aufregen, wenn auf Stadtstrassen rechts kein Platz gelassen wird. An Ampel ist oft deren Aufstellstreifen markiert. Zudem staute es sich auf Strassen mit einer Fahrspur je Richtung.

    In der Stadt darf man vorsichtig in die Kreuzung einfahren, wenn sich von hinten Fahrzeug mit Sonderrechten nähert. Das verhindert aber die Letzte Generation und blockieren sogar dorekt BVG-Busse wie die auch verhindert haben, dass andere Fahrzeuge auf der Autobahn deren illegal haltende PKWs haben umfahren können. Deren Geschwafel von Rettungsgasse gegenüber wohlmeinenden Journalisten ist eine Lüge wie auch deren Behauptung, dass der RTW auf der A100 extra wegen denen gerufen worden sei.
    Die nehmen nach eigener Aussage bewusst solche Kollateralschäden in Kauf. Das war bei der tödlich verunfallten Radfahrerin der Fall wie auch in der Doku über eines derer Mitglieder.

  18. 106.

    @ nein, Herr Wildermann. Ich habe nämlich gar nix zu meiner Akzeptanz der Klima-Kleber gesagt. Und die bewegt sich gegen Null da ich die Wirksamkeit dieser Aktionen bezweifele. Nur schwelge ich hier nicht in Hass und übersehe eben auch nicht meine eigene Pflicht als Autofahrer was die Bildung einer Rettungsgasse angeht.

  19. 105.

    Die verwendeten Kfz werden nicht im Eigentum der Täter stehen. Bei Mietfahrzeugen, auch bei privat geborgten Kfz, ist zudem der verantwortliche Halter für das Kfz bekannt. Die Umsetzung ist daher das Mittel der Wahl. Eine Sicherstellung käme hier nur zur Eigentums- oder Spurensicherung in Frage. In beiden Fällen wird das Kfz später wieder dem Halter übergeben. Selbst bei vorhandener Haltereigenschaft des Täters wird hier eine Sicherstellung/Beschlagnahme zum Zwecke der Verwertung schwer durchsetzbar sein. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr muss die Fremdschädigungsabsicht zweifelsfrei nachweisbar sein - was hier kaum möglich ist. Entsprechend urteilte der BGH bereits 2016.
    Es ist manchmal zum "in-die-Tischkante-beissen".

  20. 104.

    Eiskalle Berlin Dienstag, 25.04.2023 | 21:52 Uhr
    "Man kann nur hoffen daß es jetzt endlich mal harte Strafen gibt mit Freiheitsentzug und nicht nur ein Gehobener Zeigefinger"

    Für die, die 99,99% der Staus verursachen? Also die Verantwortlichen für die dafür ursächliche Verkehrspolitik?

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