Abrechnungen und Anlagevermögen -
Der Berliner Landesrechnungshof kritisiert in zwei Prüfberichten Abrechnungen und den Umgang mit Anlagevermögen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). In den Berichten, die am Mittwoch den Parlamentsfraktionen zugeleitet wurden und die den rbb24-Redaktionen vorliegen, fordert der Landesrechnungshof eine gründlichere Inventur.
Die Berichte befassen sich mit Vorgängen aus der Zeit vor der aktuellen rbb-Krise. Weitere Prüfungen der Rechnungshöfe zum rbb-Skandal, in dessen Zentrum die frühere rbb-Intendantin Patricia Schlesinger steht, werden noch im Frühjahr erwartet.
Bericht: Anlagevermögen unzureichend erfasst
In den Jahren 2017 bis 2020 habe der rbb nur unzureichend sein sogenanntes Anlagevermögen erfasst, heißt es in einem der beiden Berichte, die rbb24 vorliegen. Dazu gehören unter anderem Grundstücke, technische Anlagen und Finanzvermögen. Der rbb habe die Rückstände bei den Inventuren mit personellen Engpässen und der Corona-Pandemie begründet.
In einem zweiten Bericht kritisiert der Landesrechnungshof einen Finanz-Sonderposten für Kino-Koproduktionen. Von 2010 bis 2016 waren dem Posten 2,79 Millionen Euro zugeführt worden, von denen aber nur 982.000 Euro für Filmproduktionen abflossen. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs seien damit 1,8 Millionen Euro kontinuierlich dem Programmhaushalt entzogen worden. Nach 2017 waren dem Sonderposten sogar jährlich eine Million Euro zugeführt worden. Dieser Posten hätte aus rechtlichen Gründen in der Bilanz des rbb nicht gebildet werden dürfen, kritisiert der Rechnungshof. Der rbb hat einem der Berichte zufolge daraufhin den Sonderposten "Kino-Koproduktion" zum Jahresabschluss 2021 aufgelöst.
Kritik auch an "wirtschaftlicher Verwertung" von Kunst
Der rbb hat laut Bericht in seinem Depot 343 Kunstwerke im Anschaffungswert von über 292.000 Euro inventarisiert. "Der rbb hat es versäumt, Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Verwertung der - teilweise seit Jahren im Depot lagernden - Kunstwerke zu prüfen", kritisieren die Rechnungsprüfer.
Der rbb wies gegenüber dem Landesrechnungshof darauf hin, dass es sich dabei aber nicht um Betriebsmittel handele. Höherwertige Kunstgegenstände würden ausschließlich für Ausstellungen zur Verfügung gestellt, wird der rbb in dem Bericht zitiert. Diese erfüllten einen gemeinnützigen Zweck und seien nicht nach wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten. Kunstgegenstände von geringem Wert, meist Bilder, nutzt der rbb für die Dekoration von Büros.
Mit seiner Kunstsammlung hat sich der rbb in den vergangenen Jahren mehrfach auch als Kulturinstitution präsentiert. In einer Wanderausstellung wurde ein Großteil der Bilder präsentiert, unter anderem 2018 im Landtag Brandenburg.
Der rbb habe zugesagt, nicht benötigte Kunstwerke zum Verkauf anzubieten, heißt es im jetzt beschlossenen Abschlussbericht. Der Landesrechnungshof erwartet, "dass der rbb künftig alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Verwertung der Kunstwerke ausschöpft".
Die Landesrechnungshöfe sind laut Medienstaatsvertrag zur Prüfung von Landesrundfunkanstalten berechtigt. Sie müssen das Ergebnis den Parlamenten und Landesregierungen mitteilen und anschließend veröffentlichen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 06.04.2023, 13:00 Uhr