Video sorgte für Empörung - Gericht weist Klage von Klima-Demonstrant wegen Schmerzgriff ab

Do 11.05.23 | 16:47 Uhr
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Ein Video, das zeigt, wie Polizeibeamte einen Aktivisten der "Letzten Generation" gewaltsam von der Straße tragen. (Quelle: rbb)
Audio: rbb 88.8 | 11.05.2023 | Peter Klinke | Bild: rbb

Das Video löste Empörung aus - ein Klima-Aktivist wird von der Polizei per Schmerzgriff von der Straße transportiert. Der Aktivist wollte sich dagegen vor Gericht wehren und scheiterte im Eilverfahren. Für die Letzte Generation ist das Thema damit aber noch nicht beendet.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Beschwerdeantrag eines Klima-Aktivisten der Letzten Generation abgelehnt und der Polizei nicht grundsätzlich die Anwendung des sogenannten Schmerzgriffes untersagt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Wie auf einem im Internet veröffentlichten Video zu sehen ist, haben zwei Polizisten solche Griffe an Kinn und Arm am 20. April bei dem Aktivisten angewendet, während sie ihn von der Straße trugen.

Ob das rechtmäßig war, konnte das Gericht nach eigener Aussage nicht im aktuellen Eilverfahren entscheiden. Auch könne es keine "vorbeugende Unterlassung" verhängen - also der Polizei solche Schmerzgriffe untersagen - weil keine konkrete Gefahr bestehe, dass die Polizei sie nochmal anwende. Beides könne nur in einem Hauptverfahren entschieden werden.

Polizei wendet Schmerzgriffe laut Gericht nicht regelmäßig an

Laut Gericht werden Aktivisten bei den Straßen-Blockaden regelmäßig weggetragen. Vereinzelt sei dabei die "Handbeugetransporttechnik" angedroht oder angewendet worden. Diese sei geeignet, beim Betroffenen Schmerzen auszulösen. Anhand des Bildmaterials, das der Klima-Demonstrant vorgelegt habe, ergebe sich nicht, dass die Anwendung "schmerzhafter Vollstreckungspraktiken regelhaft" erfolge. Eine generelle Überprüfung dieser Praxis ist nach Gerichtsangaben nur im Hauptsacheverfahren möglich.

Aktivisten wollen endgültige Klärung vor Gericht

Der Aktivist kann sich nun ans Oberverwaltungsgericht wenden und dort versuchen, eine andere Entscheidung im Eilverfahren zu erwirken. Darauf werde verzichtet, teilte Letzte-Generation-Sprecherin Carla Rochel mit. Stattdessen wollen die Aktivisten mit einer Klage ein Hauptverfahren eröffnen. "Damit wollen wir endlich inhaltlich klären, ob eine solche Anwendung von Schmerzgriffen verhältnismäßig ist oder ob es nicht einfach Folter ist, einen Menschen durch das Zufügen von Schmerzen zu einer Handlung zu bewegen", sagte Rochel.

Wegen der Aktion gegen Aktivisten vom 20. April ermittelt außerdem die Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Dazu sei eine Anzeige eingegangen. "Die Ermittlungen dazu dauern an", sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Die Gruppe Letzte Generation macht seit vergangenem Jahr regelmäßig mit Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Im April hatten die Klimaaktivisten ihren Protest auf Berlins Straßen intensiviert.

Sendung: rbb24 Inforadio, 11.05.2023, 14:00 Uhr

84 Kommentare

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  1. 84.

    mit Rücksichtslosigkeit u. Härte vorgehend, durchgeführt o. Ä.
    "radikale Methoden"

    Für mich ist LG nach dieser Definition radikal.

    Mir ist schon klar, dass hier einige angehänger der LG kommentieren u. ihre Seite verteidigen.

    Aber wenn die LG so tut als wenn man alles Klima tut, wenn man straßen blockiert u. teilweise beschädigt, Hausfriedensbruch in Behörden, Sachbeschädigung, auf Flughäfen eindringt usw.

    Gründet eine Partei oder geht in klimajobs arbeiten. Ändert die Welt/Politik.

  2. 83.

    Ich bin kein Polizist. Ich möchte nicht der Sündenbock für alle sein. Ich habe Respekt vor den Polizisten.

    Aber wie deprimend muss es sein, wenn man jede Woche wie in täglich grüßt das murmeltier irgendwelche Störer von der Straße tragen und ggf. vorher noch lösen muss? Warum nicht rund um den Bundestag? Was können die Pendler dafür, dass die FDP in den bundestag gekommen ist und sich das Bundesverkehrsministerium geangelt hat.

    Wen treffen die Aktionen: sicher die falsche.

  3. 82.

    Wo steht denn im Artikel etwas von Schmerzensgeld im konkreten Fall? Wo haben Sie Ihre Information her?

  4. 81.

    Keine Ahnung, was Sie mir damit sagen wollen. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Polizei den Blockieren nicht wegtragen muss. Sie kann das tun, ist aber nicht dazu verpflichtet. Auch wenn das Viele hier nicht wahrhaben wollen, die Polizei hat mehr Rechte, einfache Gewalt anzuwenden, als so manche glauben.

  5. 80.

    Das werden wir ja sehen, schließlich wird der Vorgang überprüft. Dass das Gericht Schmerzensgeld abgelehnt hat, dürfen Sie gerne schon mal als klare Tendenz zur Kenntnis nehmen.

  6. 79.

    Ich verstehe unter radikal etwas völlig anderes (z.B. RAF, IRA, ETA) und wie gesagt, genau diesen Job haben sie gewählt, werden dafür bezahlt und üben ihn aus.
    Tut mir wirklich leid, aber mein Mitleid hält sich bei diesen Einsetzen nun wirklich stark in Grenzen.

  7. 78.

    Sie beneiden sicher auch das Reinigungspersonal einer öffentlichen Toilette nicht.
    Soll ich noch mehr Berufe aufzählen, um Ihnen die Untauglichkeit Ihres "...ich kann verstehen das..."- Arguments deutlich zu machen?

    Ihr Irrtum besteht in dem so Vieler hier: Sie können sich gar nicht vorstellen, ein Polizist führte Ihnen Schmerzen zu, nur weil er es kann. Nicht weil es für die Durchführung seines Jobs notwendig wäre.
    Aber genau darum geht es. Nicht darum, dass Sie glauben möchten, es träfe doch die Richtigen, oder sie seien selbst schuld. Das zu Beurteilung ist nicht Sache des Polizisten. Auch nicht Ihre.
    Oder was tun Sie, dengelt Ihnen der Kloputzdienst die Bürste auf den Kopf. Weil nun mal gut ist mit der ewigen Sauerei im WC?

  8. 77.

    Also ich beneide die Polizei nicht. Seit über einem Jahr jede Woche radikale von der Straße sammeln. Und jede Aufnahme der personalien gleicht einer Arbeit für den Papierkorb. Reicht es zwei Polizisten, stehen sie gleich am Pranger. Dann schreien die "Klima" - aktivsten gleich nach Recht und Ordnung. Dabei sind sie die jenigen, die durch ihre zweifelhaften Aktionen, die Sicherheit und Ordnung stören und gefährden. Aber schuld sind ja immer die anderen. Man macht keine Politik mit blockieren.

  9. 76.

    Ein Polizist ist zur Sicherstellung von Recht und Ordnung zuständig. Nicht zum Lösen und Tragen von "Klima" - Demonstranten. Sie vergleichen hier Birnen mit Äpfeln. Eine kranke, alte, behinderte Person kann aus eigener Kraft nicht ins/aus dem Bett. Ein "Klima" - Demonstrant kann aus eigener Kraft die Straße verlassen. Er will nur nicht. In dem Video war eindeutig die Aufforderung der Polizei die Straße zu verlassen.

    Dieser Aufforderung ist der Typ nicht nachgekommen. Wer nicht hören will...

  10. 75.

    Das ist irrelevant, dafür werden die Beamten bezahlt. Jeder Dachdecker, Zimmermann etc. schleppt sowas jeden Tag und bekommt nicht die Rundumversorgung eines Beamten.
    Im Gegenteil, die Polizisten können sich in der gedienten Zeit sportlich fit halten.

  11. 74.

    Mal ganz langsam, schauen sie sich einfach mal an, wie das mildeste Mittel in der Praxis angewandt wird, wenn die Theorie nicht so ihr Fall ist.
    Wir hatten genügend vergleichbare Ereignisse, auch im Hambacher Forst. Und der Beamte wird sich dafür auch noch verantworten müssen, soviel ist mal sicher.

  12. 73.

    Sie prangern "umdeuten" und "herbeiphantasieren" an und suggerieren dann Tatsachen die keine sind, da eben Gegenstand laufender gerichtlicher Prüfung. Ein wenig Selbstreflektion ist an dieser Stelle angebracht.

  13. 72.

    Kleben lassen BerlinFreitag, 12.05.2023 | 13:05 Uhr
    "Der Aufforderung die Straße aus eigener Kraft war schmerzlos. Ich kann die Polizisten verstehen, wenn sie nicht jeden Tag Demonstranten von der Straße tragen möchten. Dadurch entstehen bei den Beamten sicher auch Rückenleiden und - schmerzen. Soll dies dann auch als Folter gewertet werden?"

    Das Schlimme ist: Sie finden sich eloquent...

    Nein. Hat die Bäckerin eine Mehlallergie, hat sie den falschen Beruf. Berufe die Traditionell auf den Rücken gehen - Gerüstbauer, Maurerin - Sie wissen schon, Handwerk und so - gibt es wenn es gut läuft gesundheitserhaltende Begleitung und Versorgung. Auch Pflegekräfte werden nicht gefoltert, müssen sie ihre KundInnen von hier nach da heben. Sie alle können weder ihrem Arbeitgeber, noch Kundschaft Schmerzen androhen. Gar zufügen. Um der Schmerzen Willen. Weil sie ja auch Schmerzen erleiden. Bei der Ausübung ihres Berufes.

    Wer sagt denn, Polizei sei einer der leichteren Berufe?

  14. 71.

    Der Aufforderung die Straße aus eigener Kraft war schmerzlos. Ich kann die Polizisten verstehen, wenn sie nicht jeden Tag Demonstranten von der Straße tragen möchten. Dadurch entstehen bei den Beamten sicher auch Rückenleiden und - schmerzen. Soll dies dann auch als Folter gewertet werden?

    Ich würde die "Klima" - Kleber einfach sitzen/ kleben lassen. Mal gucken, wenns ihnen dann zu langweilig wird.

    So eine Gerichtsentscheidung bringt natürlich schöne Medienpräsenz für die LG. Ziel erreicht.

  15. 70.

    Hätte, Hätte, Fahrradkette. Sie können es noch so oft versuchen umzudeuten und herbeizuphantasieren, die Polizei hätte anders verfahren müssen. Nein, diese Pflicht besteht nicht und ist reine Propaganda der Blockierer. Der Polizeigriff kann ein probates Mittel sein und ist grundsätzlich vom Recht gedeckt. Der junge Herr Schauspieler hätte statt seiner erzwungenen Vorführung "unendlicher Schmerzen" einfach den Aufforderungen Folge leisten können. Dann wäre der angekündigte Griff nicht erforderlich gewesen. Das mildeste Mittel war im Übrigen die Ansprache, nicht die Erwartung, weggetragen zu werden.

  16. 69.

    Liebe "M.", Lieber "M." !
    Wenn ich von offizieller Seite mehrfach aufgefordert werde den Platz zu verlassen und dies nicht tue, dann ist dies sehr wohl als Widerstand zu bezeichnen! "Widerstand" bedeutet nicht, daß jemand körperlich aktiv werden muss!
    War letztens in Paris und durfte erleben wie dort die Polizei gegen die Kleblinge vorgeht! DAS war Polizeigewalt, da wurde nicht mit Öl gespielt, da wurde gezerrt bis der Kleber (oder die Haut) nachgab. Die Kreuzung war jedenfalls nach 5min. wieder frei!
    Also, hört auf zu jammern - hier passiert nämlich gar nichts Gesundheitsgefährdendes!

  17. 68.

    Elisabeth Berlin Freitag, 12.05.2023 | 10:35 Uhr
    Antwort auf [Klaus Borstelmann ] vom 11.05.2023 um 17:20
    "Aber f ü r. Das Gesetz. Es ist eine Aufforderung vorher erfolgt. Dann ist die Polizei im Recht."

    Nein ist die Polizei nicht. Es ist bestürzend, dass Sie Unrecht für rechtmässig halten.

    Ich fürchte das ist folgendem Umstand geschuldet: Sie können sich nicht vorstellen, während einer polizeilichen Massnahme Schmerzen zugefügt zu bekommen um des Schmerzes willen. Weil Sie ja brave Bürgerin sind. Darauf kommt es aber nicht an. Was Sie glauben, was Sie sind. Mal salopp gesagt geht es darum, ob Ihnen ein Polizist weh tun darf, weil er glaubt Sie hätten es verdient. Das ist was ziemlich Grundsätzliches. Ganz unabhängig davon, dass Sie glauben wollen, es passiere Ihnen niemals. Vielleicht ist das so. Nützt aber denen nichts, denen es passiert.

  18. 67.

    Sobald eine Aufforderung erfolgt, ist somit jede Maßnahme legitim. Das ist vermutlich keine rechtliche haltbare Auslegung.

  19. 66.

    Nein. Auf den Einzelfall kommt es offensichtlich nicht an, wenn nicht generell klar, Grundlage polizeilichen Handelns ist, dass der Schmerz nicht der Zweck polizeilichen Handelns sein kann. Denn sonst wäre es eine aussergerichtliche Bestrafung.
    Polizisten, Polizei, Einsatzvorschriften müssen das penibel beachten.
    Wir haben es also mit zwei Sachverhalten zu tun.
    Dem Einzelfall. In dem zu klären sein wird, ob hier Schmerzgriffe als Bestrafung angewendet wurden. Die dem eigentlichen Zweck der polizeilichen Massnahme nicht dienten.
    Und mit der Frage, ob Polizeipraxis das Zufügen von Schmerz um des Schmerzes willen beansprucht, für legitim und legal hält. Das ist die viel Bedeutendere, die sich an gesammelter, angeblicher Einzelfallpraxis stellt.

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