Störaktion auf Flughafen - BER klagt auf Schadenersatz gegen Mitglieder der "Letzten Generation"

Do 29.08.24 | 16:50 Uhr
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Aktivisten der "Letzten Generation" stehen auf der Landebahn des BER (Quelle: PIC ONE/Stefan Müller)
Audio: rbb24 Inforadio | 29.08.2024 | Nachrichten | Bild: PIC ONE/Stefan Müller

Der Flugbetrieb auf dem BER wurde im November 2022 massiv gestört, weil Mitglieder der "Letzten Generation" auf das Gelände eingedrungen waren. Nun fordert die Flughafengesellschaft Schadenersatz von ihnen - rund 33.000 Euro.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg klagt nach eigenen Angaben auf Schadenersatz gegen mehrere Klima-Aktivisten der "Letzten Generation".

"Wegen einer Blockade-Aktion im November 2022 macht die Flughafengesellschaft Schadenersatzansprüche gegen sechs Mitglieder der "Letzten Generation" geltend", erklärte eine Sprecherin des Flughafens. Die Klage wurde demnach beim Landgericht Cottbus eingereicht. Zunächst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. Das Landgericht bestätigte die Klage bislang nicht.

Flugbetrieb für fast zwei Stunden lahm gelegt

Insgesamt geht es laut dem BER um eine Forderung in Höhe von rund 33.000 Euro. Diese Summe umfasse lediglich die Kosten, die dem Flughafen zur Wiederherstellung des Flugbetriebes entstanden seien, sowie entgangene Erlöse durch ausgefallene Flugbewegungen, sagte die Sprecherin. Als Beispiele nannte sie unter anderem Reparaturarbeiten am Flughafenzaun, den Einsatz der Flughafenfeuerwehr sowie entgangene Entgelte für Starts und Landungen.

Am 24. November 2022 hatten Klima-Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" den Flugbetrieb für fast zwei Stunden lahmgelegt. Nach Angaben der Bundespolizei verschafften sich zwei Gruppen Zugang zum Flughafengelände. Einige von ihnen hätten sich am Boden festgeklebt. Der Berliner Flughafen stoppte den Betrieb auf beiden Start- und Landebahnen. Betroffen waren nach Angaben des BER mehrere tausend Passagiere von insgesamt 40 Flügen, die entweder ausfielen oder umgeleitet worden waren.

Flughafengesellschaft: "Null Toleranz"

"Durch die Blockade waren der Betrieb und die Nutzung des Flughafens erheblich gestört", ergänzte die Sprecherin. Die Flughafengesellschaft wolle mit ihrer Klage zeigen, "dass sie solche Blockaden null toleriert und sich die Täter auch gegenüber dem Flughafen verantworten müssen".

Nach Angaben des BER gab es bisher insgesamt vier Versuche von Klima-Aktivisten, "den Flugverkehr am BER zu stören, indem sie in den Sicherheitsbereich des Flughafens vorgedrungen sind". Lediglich am 24. November 2022 hätte der Flugbetrieb unterbrochen werden müssen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.08.2024, 17:03 Uhr

23 Kommentare

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  1. 23.

    Sich friedlich für die Zukunft des Planeten einsetzen, das kann man sehr gut durch ein Studium der Ingenieurwissenschaften, der Chemie, Physik, Maschinenbau, Agrarwissenschaften etc. Dem Planeten wurden durch die Blockade zusätzliche Flüge und zig zusätzliche Tonnen Kerosin beschert. Man dankt.

  2. 22.

    Genau wer sich friedlich einsetzt, aber das tut die LG nicht.
    Sie begeht Staftaten am laufenden Band, und ist durch Stafbefehle und Bewährunsstrafen bis dato nicht zu stoppen gewesen, ergo, da helfen nur noch Haftstrafen ohne Bewährung, so wie kürzlich vom Amtsgericht Tiergarten verhängt wurden.

  3. 21.

    Wer sich für das Richtige (Klimarettung) einsetzt handelt in meinen Augen nicht kriminell. Eher vorbildlich!

  4. 20.

    >"Nun braucht es nur noch einen vernünftigen Richter. An Letzteres glaube ich persönlich jedoch nicht. Es wird wieder einen Kuschelkurs geben."
    Bei einer Zivilklage auf Schadenersatz gibt es keinen Kuschelkurs. Laut BGB muss jeder den Schaden zu 100% ersetzen, den er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Hier gehts rein nach Beweislage. Wenn die Flughafengesellschaft anhand von Rechnungen und internen Kostenaufstellungen diesen Schaden 33.000 EUR dem Richter glaubhaft beweisen kann und auch auch beweisen kann, wer von den Leuten konkret welchen Schaden verursacht hat, dann werden die auch dazu verurteilt. Problem ist immer bei einer Gruppe, den Schädiger für den und den Schaden genau zu finden. Eine Menschengruppe als ganzes kann nicht pauschal verurteilt werden. Sei denn, sie tritt als als Verein oder Partei als juristische Person auf.

  5. 19.

    Und deswegen ist es in Ordnung noch weitere Störungen durch Straftaten zu verursachen? Bildung - so wichtig!!

  6. 18.

    Das wäre dann nur ein Teil des verursachten Schadens! Hinzu kommen noch die Schäden der betroffenen Fluggesellschaften und die Schäden der betroffenen Privatpersonen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass ebenso der Ruf des BER angegriffen wurde, was wiederum Schäden für die Zukunft bewirken kann, weil dadurch Umsatzverluste zu befürchten sind. Der BER muss nun erstmal beweisen, dass er in Zukunft ausreichend in der Lage ist, den Flugbetrieb vor solchen Aktionen zu schützen. Da ist die Klage wegen Schadenersatz ein Schritt in die richtige Richtung.

  7. 17.

    Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßen bzw Flugverkehr, Sachbeschädigung.... Sieht so friedliches demonstrieren bei ihnen aus? Für mich ist das immer noch kriminell.

  8. 16.

    Ich würde auch eine 0 an die 33TEUR hinten dran hängen. Es muss Abschreckungswirkung haben. So viel kostet unser nächster Flug in der First Class mit Singapore Airlines...

  9. 15.

    Das ist ein richtig wichtiger Schritt. Der Flughafen muss hier Schadenersatz von den Blockierern fordern!

  10. 14.

    „Wer sich friedlich … sollte keine Strafe …“
    Das haben Sie falsch verstanden. Die Rechnung des BER ist keine Strafe. Das ist schlicht Schadensersatz.
    Mache ich fremdes Eigentum kaputt, muss ich das bezahlen. Ganz einfach.

  11. 13.

    Als ob der Flughafenbetrieb sonst vollkommen störungsfrei funktionieren würde. Glaube da gabs schon schlimmere Situationen ohne Fremdeinwirkung.

  12. 12.

    Wer sich friedlich für die Zukunft des Planenten einsetzt, sollte keine Strafe erfahren müssen.
    Diese Menschen tun dies nicht für sich selbst, sondern für euch alle und eure Kinder!
    Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geliehen!
    Es gibt keinen Planet B!!!
    #Free Last Generation

  13. 10.

    Nur 33000 € ?
    Viel zu wenig!!!

  14. 9.

    Die Klage ist nicht vor einem AG in Berlin anhängig, sondern vor dem Landgericht Cottbus.

  15. 8.

    Die Spendenkassen sind gut gefüllt. Geldstrafen bzw. Schadenersatz haben keinerlei abschreckende Wirkung....leider

  16. 7.

    Wer Schaden macht, soll dafür aufkommen!!!

  17. 6.

    Geldstrafen werden oft aus Spenden Dritter bezahlt und treffen die Störer nicht selbst. Neben Schadensersatz ist etwas notwendig, was die Verursacher direkt trifft. Gemeinnützige Aufgaben können durchaus ein adäquates Mittel sein.

  18. 5.

    Da muss dann schon auf die höhere Instanz gewartet werden. Urteile der Amtsgerichte in Berlin werden regelmäßig in höheren Instanzen kassiert.

  19. 4.

    Bei dieser Nachricht kann ja richtig Freude aufkommen. Nun braucht es nur noch einen vernünftigen Richter. An Letzteres glaube ich persönlich jedoch nicht. Es wird wieder einen Kuschelkurs geben. Aber man sollte die Hoffnung nicht aufgeben.

  20. 3.

    Das ist eine Selbstverständlichkeit.

  21. 1.

    Ich hoffe auf einen Erfolg der Klage UND eine angemessene Kompensationshöhe.
    Die bisher ausgesprochenen Strafen waren ja zumeist lächerlich...
    (bis auf neulich, wo einer mal richtig "verknackt" zu einer Haftstrafe wurde... Wobei das, soweit ich weiß, auch noch nicht rechtskräftig ist.)

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