Berlin - CDU will im Bundesrat Klarheit zu Musikschullehrern schaffen

Di 05.11.24 | 14:28 Uhr
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Ein Musiker spielt während einer Probe auf einer Bassposaune. (Quelle: dpa/Sebastian Kahnert)
Audio: rbb24 Inforadio | 05.11.2024 | Kirsten Buchmann | Bild: dpa/Sebastian Kahnert

Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus strebt nach rbb-Informationen eine Bundesratsinitiative zu den Honorarkräften an Musikschulen und Volkshochschulen an. Ziel ist demnach, die Honorarkräfte rechtssicher beschäftigen zu können.

Drei Viertel der Berliner Musikschullehrerinnen und -lehrer arbeiten zurzeit als Honorarkräfte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Als Konsequenz aus einem Bundessozialgerichtsurteil pochen auch Berliner Honorarkräfte auf mehr Festanstellungen. Da das teurer würde, befürchten Elternvertreter allerdings künftig Einschnitte beim Musikschulangebot.

Musikschullehrerin hatte erfolgreich geklagt

Im aktuellen Doppelhaushalt 2024/2025 sind laut der Finanzverwaltung keine zusätzlichen Mittel veranschlagt, um mögliche Festanstellungen von Lehrkräften an Musik- und Volkshochschulen zu finanzieren. Laut Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) ist das Ziel, auch künftig weiter Honorarkräfte an den Musikschulen und Volkshochschulen einsetzen zu können. Es sei gut, dass der Senat das Moratorium mit der Rentenversicherung unbegrenzt verlängert habe, sagte der CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Dirk Stettner, am Dienstag.

Eine Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg hatte geklagt. In einem Urteil aus dem Jahr 2022 hatte das Bundessozialgericht festgestellt, dass sie sozialversicherungspflichtig sei. Das Gericht nannte dafür auch Kriterien, wie etwa die Arbeit in festen Räumen der Musikschule. Bei anderen Fällen, die dem Urteil unterliegen, verzichtet die Deutsche Rentenversicherung bislang darauf, ihren Sozialversicherungsstatus zu überprüfen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.11.2024, 14:00 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Ihre Aussage, dass die Nachfrage an Musikschulen derart schwankt, dass es dazu kommt, dass Lehrkräfte nicht benötigt würden, stimmt in den allermeisten Fällen nicht. Bisher ist die Nachfrage höher und sie kann durch die Musikschulen sehr gut reguliert werden. Und da die Lehrkräfte Angestellte beim Land Berlin sind bzw. wären, wäre auch dies ggf. durch Einsatz an einer anderen Schule ausgleichbar.
    VG, eine ehemalige Musikschullehrerin

  2. 8.

    Die Musikschulen arbeiten mit Selbständigen, weil man den Schulungsbedarf nicht kalkulieren kann. Man müsste die Festangestellten dann wieder entlassen. Selbständige sind da flexibler, sollten aber bei öffentlichen Mitteln freiwillig gesetzlich rentenversichert sein, d.h. den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen. Das wäre nur zu gerecht.
    Wenn sie privatversichert sein wollen, dann sollten sie auch nur Privatunterricht geben.

  3. 7.

    Ich bezweifle, dass hier Wünsche der Lehrkräfte eine Rolle spielen oder gespielt haben.
    Es geht um's Geld: Muss der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen, oder der "Selbständige"?
    Das ist der Kern der Auseinandersetzung.

  4. 6.

    Ein wesentliches Problem oder treffender, positiver gewandt, ist, dass innerhalb der Musikschul-Lehrenden eine sehr große Spannweite existiert, dies in Bezug auf den Charakter ihrer Anstellung. Das Recht aber macht für alle gleich, was alle garnicht gleich sehen wollen. Neben der Tatsache, dass Finanzsenatoren und -minister immer die Hand auf der Schatulle haben, war der eben beschriebene Umstand der Grund dafür, dass sich jahrzehntelang nichts getan hat und alles in der Schwebe war.

  5. 5.

    Warum soll das Land Berlin denn eigentlich nicht für seriöse und angemessene Arbeitsverhältnisse sorgen, indem es das ungesetzliche Dauerprovisiorium "Selbständiger" im Bereich der Musikschulen endlich beseitigt und den Lehrkräften Festanstellungen ermöglicht?
    Die Kollegen sind Absolventen von Musikhochschule, werden aber schlechter behandelt als Mitarbeiter der Müllabfuhr.
    Dort gibt es ausschließlich Festanstellungen.

  6. 4.

    Ja richtig, in der Konsequenz werden die Musikschüler die zusätzlichen Kosten für Sozialversicherung der Musiklehrer als Bestandteil ihres Lehrentgelts aufbringen müssen? Einer muss es doch bezahlen?

  7. 3.

    Ich empfinde es als total unfair vom Land Berlin, dass man die freien Mitarbeiter der Musikschulen seit zwei Jahren im Unklaren über ihre Perspektive lässt.
    Wertschätzung sieht für mich anders aus.

  8. 2.

    Vor allem sparen die Kommunen viel Geld, wenn die (angeblichen) Selbständigen ihre Sozialausgaben selber zahlen müssen.
    Hier wird auf Kosten der Beschäftigten der Weg des geringsten Widerstandes gegangen
    - und das bereits seit Jahrzehnten! Auch ist es glatt gelogen, wenn Kommunen oder Länder jetzt behaupten, von der Gesetzwidrigkeit dieses für sie sehr praktischen und finanziell vorteilhaften Konstruktes "überrascht" worden zu sein.
    Das ist doch seit Jahrzehnten bekannt!

  9. 1.

    Die Situation ist doch ziemlich eindeutig und seit Jahren bekannt. Wer als Freiberufler ausschließlich bei einem einzigen Unternehmen beschäftigt und von den Weisungen dieses Auftraggebers abhängig ist, gilt als scheinselbständig und muss Sozialabgaben leisten. Es ist das althergebrachte Geschäftsmodell vieler Sprach- und Musikschulen, aus Kostengründen Lehrkräfte flexibel abrufbar zu beschäftigen, um bei weniger Nachfrage an Unterricht nichts an die Lehrer zahlen zu müssen. Das geht zwar grundsätzlich, aber eben nur, wenn diese Lehrkräfte gleichzeitig oder ständig wechselnd von mehreren Schulen beschäftigt werden. Das wiederum ist für die Lehrer nicht ideal, weil unsicherer. Wenn die freiberuflichen Lehrkräfte aber billiger sind, als festangestellte, dann bekommen sie schlicht zu wenig. Sie müssen sich schließlich privat versichern und eine Altersvorsorge aufbauen. Alles hat seinen Preis und bisher ging der vor allem zu Lasten der Lehrkräfte.

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