Beschäftigung - Senat will mit Geldern für Festverträge zumindest einige Musikschullehrer sichern

Mo 09.09.24 | 16:34 Uhr
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Symbolbild:Der Musiklehrer erklärt die Streichinstrumente Violine und Bratsche.(Quelle:picture alliance/F.May)
Bild: picture alliance/F.May

Die meisten Musikschullehrkräfte in Berlin arbeiten auf Honorarbasis. Ein Urteil des Bundessozialgericht bringt dieses Konzept nun ins Wanken. Einige Lehrkräfte sollen nun fest angestellt werden, doch das Geld reicht längst nicht für alle.

Um mehr Musikschullehrkräfte in Berlin festanzustellen, sollen noch in diesem Jahr drei Millionen Euro bereitgestellt werden. Das sagten Politiker der schwarz-roten Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus dem rbb.

Zurzeit sind nur rund ein Viertel der Berliner Musikschullehrkräfte festangestellt. Der Großteil der anderen Musikschullehrkräfte dort wird mit Honorarverträgen beschäftigt. Das heißt, sie bekommen sogenannte "Unterrichtsbeauftragungen für freie Musikschullehrer:innen". Das aber wird in diesem Jahr in einigen Berliner Bezirken anders laufen, denn die Bezirke als Träger der Musikschulen müssen nach neuer Rechtsprechung fürchten, dass Honorarkräfte größtenteils scheinselbstständig und damit rechtswidrig beschäftigt sind.

Hintergrund dafür ist ein Urteil. Im sogenannten Herrenberg-Prozess hatte das Bundessozialgericht im Jahr 2022 geurteilt, unter welchen Umständen Musikschullehrkräfte tatsächlich selbstständig arbeiten können und wann es sich dabei um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Viele Routinen der täglichen Arbeit, etwa der Unterricht in festen Klassenräumen und Strukturen, könnten nun juristisch mögliche Anzeiger für eine feste Beschäftigung sein. Den Schulen und damit den Bezirken und dem Land drohen Entschädigungs- und Festanstellungsklagen mit hohen Forderungen.

Frist bis Mitte Oktober

Als Konsequenz des Bundessozialgerichtsurteils pochen auch Berliner Musikschul-Honorarkräfte auf mehr Festanstellungen. Infolge des Urteils muss der Berliner Senat eine rechtssichere Lösung für die Musikschullehrkräfte finden: bis spätestens Mitte Oktober. Dann läuft eine Frist der Deutschen Rentenversicherung aus. So lange verzichtet sie darauf festzustellen, ob für Musikschul-Honorarkräfte eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Für 15 Prozent der Lehrkräfte könnte eine Festanstellung geschaffen werden

Mit den nun eingeplanten drei Millionen Euro soll für rund 15 Prozent der bisherigen Musikschulhonorarkräfte eine Festanstellung für dieses Jahr möglich werden. Es gehe um Mittel aus dem Kulturhaushalt, so der CDU-Politiker Dennis Haustein und die SPD-Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow. Mehr Musikschullehrkräfte mit dem Geld fest anzustellen, sei Aufgabe der Bezirke. Beide Abgeordnete sind dafür, die bisherige Beschäftigung der Honorarkräfte in feste Stellen umzuwandeln. Damit müssten sie sich nicht neu auf Stellenausschreibungen bewerben und durchsetzen.

"Haustechnische" Vorgehensweise wird geprüft

Die Berliner Senatsfinanzverwaltung prüft dem CDU-Politiker Haustein zufolge derzeit noch die haushaltstechnische Vorgehensweise, wie die Bezirke die drei Millionen Euro aus dem diesjährigem Kulturhaushalt für mehr Festanstellungen erhalten sollen. Die SPD-Kulturpolitikerin Melanie Kühnemann-Grunow betont, den Bezirken müssten die Mittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.

Nach den zusätzlichen Festanstellungen in diesem Jahr sollen laut den Vorstellungen der Koalition in den kommenden Jahren weitere schrittweise folgen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.09.2024, 14 Uhr

3 Kommentare

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  1. 2.

    In dem Artikel heißt es, dass die Bezirke die Träger der Musikschulen sind. Da hat der RBB leider nicht richtig recherchiert. Richtig ist, dass das Land Berlin der Träger der 12 bezirkliche Musikschulen ist! Ein Berliner Bezirk hat zudem keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das geht also nicht. Die Trägerschaft durch einen Bezirk ist nicht möglich. Ein Bezirk oder eine bezirkliche Musikschule können wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit auch nicht verklagt werden! Alle Klagen diesbezüglich müssen gegen das Land Berlin gerichtet werden. Die möglichen Nachforderungen der Rentenversicherung sind ebenfalls vom Land Berlin zu begleichen.

  2. 1.

    In den nächsten Jahren "sollen"...
    Klingt irgendwie nicht besonders verbindlich, finde ich.
    Nach welchem Prinzip werden die 15 Prozent ermittelt? Durch Lose?
    Es wirkt leider ungerecht und nicht wirklich durchdacht.

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