"Mehrfach- und Intensivtäter" - Unerlaubt zurückgekehrtes Clan-Mitglied hat Berlin wieder verlassen

Mo 04.11.24 | 17:12 Uhr
Archivbild: Ein Mensch wird an Bord eines Flugzeuges gebracht (Quelle: dpa/Michael Kappeler).
Video: rbb24 | 04.11.2024 | Axel Walter | Bild: dpa

Ein verurteiltes, polizeibekanntes Mitglied eines arabischstämmigen Clans ist wenige Monate nach seiner Abschiebung wieder in Berlin aufgetaucht. Nun hat der Mann nach rbb-Informationen Deutschland wieder verlassen.

Der illegal nach Deutschland eingereiste Straftäter Khalil El-Zein befindet sich laut Berliner Innenverwaltung in einem Flugzeug nach Istanbul. Das hat eine Behördensprecherin am Montagnachmittag dem rbb bestätigt.

El-Zein gilt als polizeibekanntes Clan-Mitglied und ist mehrmals vorbestraft. Er war im Frühjahr in den Libanon abgeschoben worden, dann aber mit Hilfe eines Schleusers über Syrien und die Türkei nach Berlin zurückgekehrt.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte noch am Montagvormittag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass man El-Zein möglichst schnell wieder abschieben wollen würde. Sie bezeichnete ihn als "Mehrfach- und Intensivtäter." Nun ist El-Zein den Erkenntnissen der Innenverwaltung zufolge freiwillig wieder ausgereist.

Spranger hatte im Innenausschuss betont, alle strafrechtlichen Sanktionsmaßnahmen müssten vollständig ausgeschöpft werden. "Um das nochmal klar zu sagen: Wir schieben diese Person auch in den Libanon wieder ab."

In Deutschland verurteilt und in den Libanon abgeschoben

Der Mann aus einem bekannten arabischstämmigen Clan, zu dem in Berlin und Nordrhein-Westfalen hunderte Menschen gehören, wurde in Deutschland unter anderem wegen Betrugs verurteilt und im Frühjahr in den Libanon abgeschoben. Er sei nach den vorliegenden Informationen im Oktober mit Hilfe eines Schleusers über Syrien und die Türkei und dann über die bulgarische Grenze in die Europäische Union und danach weiter nach Deutschland gereist, sagte Spranger.

Der Mann sei in keinem anderen EU-Land registriert worden, das hätte eine dortige Zuständigkeit für seinen Asylantrag bedeutet. Man gehe von einer unerlaubten Einreise trotz bestehender Einreisesperre aus, so die Senatorin weiter. Der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger sprach von einer bereits erfolgten "schnellen Zurückweisung" des Asylantrags.

Rückkehr trotz Wiedereinreise-Verbots offenbar möglich

Der Leiter des Berliner Einwanderungsamtes, Engelhard Mazanke, sagte, die Gesetze und Maßnahmen seien eigentlich klar. Bei einem Wiedereinreise-Verbot und offensichtlich unbegründeten Asylanträgen könnten die Menschen an jeder Außengrenze des sogenannten Schengenraums abgewiesen werden. "Die Frage ist, an welcher Grenze wird das wie intensiv kontrolliert." Wenn jemand mit hochprofessionellen Schleusern einreise, "ist dieser Missbrauch, wie hier offensichtlich geschehen, nicht auszuschließen".

Zuerst hatte die "BZ" von der unerlaubten Wiedereinreise des Clan-Mitglieds berichtet. Demnach hatte der Mann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Berlin einen Antrag auf Asyl gestellt, der jedoch als "unbegründet" abgelehnt wurde. Stattdessen kam er dem Bericht zufolge in Gewahrsam, aus dem er kurz danach wieder entlassen wurde, da zunächst der Asylantrag zu prüfen sei.

Sendung: rbb24, 04.11.2024, 13:00 Uhr

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