Senioren raus, Geflüchtete rein? - Warum ein Pflegeheim im Wedding wirklich schließt

Fr 03.03.23 | 17:09 Uhr | Von Sebastian Schneider
  37
Das Senior:innenheim "Pflege & Wohnen Schillerpark" am 01.03.2023 in Berlin. (Quelle: rbb24)
Bild: rbb24

Etwa 100 Bewohner eines Seniorenheims im Wedding müssen ausziehen. Kurz darauf werden ukrainische Geflüchtete in den leerstehenden Etagen einquartiert - das bringt erstmal Schlagzeilen. Doch es steckt mehr hinter der Geschichte. Von Sebastian Schneider

  • Weil sie sich nicht über die Erhöhung des Pachtzinses einig wurden, haben Pächter und Verpächter eines Seniorenheims im Wedding im Sommer 2022 ein Ende des gemeinsamen Vertrages beschlossen
  • Etwa 50 Bewohner mussten bis Ende 2022 ausziehen, die verbleibenden 44 müssen es im Laufe dieses Jahres
  • Anfang 2023 bot der Verpächter die oberen beiden Etagen des Hauses dem Senat als Unterkunft für Geflüchtete an. Er betreibt auf dem selben Gelände bereits eine solche Unterkunft
  • Im Februar sind 126 Geflüchtete aus der Ukraine eingezogen

Das Heim läuft leer. Ein geschwungener Bau mit bodentiefen Fenstern, man guckt daraus auf einen grünen Innenhof mit Dutzenden alten Bäumen. Vom Lärm des Weddings bekommt man hier nichts mit. Es gibt ein kleines Café, ein Ärztehaus, eine Kita. Der Schillerpark ist keine 100 Meter entfernt.

44 Seniorinnen und Senioren wohnen noch in den unteren beiden Stockwerken. Bis Ende des Jahres wird das "Pflege & Wohnen im Schillerpark" geschlossen, die pflegebedürftigen alten Menschen müssen sich ein neues Zuhause suchen. In den oberen beiden, zuvor leerstehenden Etagen des Hauses, sind seit Anfang Februar 126 Geflüchtete aus der Ukraine eingezogen.

Zuerst berichtete der "Focus" über dieses Heim, andere Medien zogen nach. Die Großbuchstaben auf den Tafeln vor den Zeitungskiosken legten nahe, dass die einen wegen der anderen rausmüssen. Die Zahl der Asylbewerber in Berlin hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Es braucht gerade nicht viel, um zu zündeln. Sieht man genauer hin, was mit der Pflegeeinrichtung in der Müllerstraße passiert ist, entsteht ein anderer Eindruck. Aber der Reihe nach.

Das Senior:innenheim "Pflege & Wohnen Schillerpark" am 01.03.2023 in Berlin. (Quelle: rbb24)
Der Hauptsitz des Paul-Gerhardt-Stifts in der Müllerstraße. Auf dem Gelände ist neben einer Kita, einer Sozialberatungsstelle und einer Kinderbibliothek auch das Seniorenheim untergebracht. | Bild: rbb24

Vertrag über mindestens 25 Jahre

2006 pachtete die Johannesstift-Diakonie das Haus auf dem Gelände des Paul-Gerhardt-Stifts in der Müllerstraße: für eine stationäre Vollzeitpflege mit 141 Plätzen in Einzel- und Doppelzimmern. Pächter und Verpächter gehören zur evangelischen Diakonie in Berlin. Der Vertrag sollte 25 Jahre laufen, mit Option auf Verlängerung. Er hätte also eigentlich frühestens 2031 geendet. Dann aber, das sagen beide Seiten, gab es Meinungsverschiedenheiten über den Pachtzins. Das ist in der Regel ein fester monatlicher Betrag, den der gewerbliche Pächter an den Verpächter zahlen muss, ähnlich einer Miete und zusätzlich zu den Betriebskosten - meistens belegungsunabhängig.

Knapp 15 Jahre lang blieb dieser Pachtzins offenbar unverändert. Anfang 2021 forderte der Verpächter, das Paul-Gerhardt-Stift, dann deutlich mehr, heißt es von der Johannesstift-Diakonie. Um wie viel es dabei genau ging, wollen beide Seiten nicht sagen. Nur so viel: Die Erhöhung sei rechtlich zulässig gewesen, der mögliche Spielraum aber "voll genutzt" worden, heißt es von der Johannesstift-Diakonie. Durch die Forderung wäre "ein kostendeckender Betrieb nicht mehr möglich gewesen", sagt deren Sprecherin Lilian Rimkus. Was das angeht, stimmen die Darstellungen von Pächter und Verpächter überein. In mehreren anderen Punkten aber widersprechen sie sich.

Die Bedarfe sind an unserem Standort nicht gegeben, da bereits vier Pflegewohnheime in der unmittelbaren Nachbarschaft neu errichtet wurden.

Sprecherin des Verpächters Paul-Gerhardt-Stift

Der Punkt mit der Gemeinnützigkeit

Monatelang verhandelten beide Seiten, letztlich erfolglos. Nachdem die Gespräche über den Pachtzins im Laufe des Jahres 2021 gescheitert waren, so stellt es die Johannesstift-Diakonie dar, habe das Paul-Gerhardt-Stift den Wunsch geäußert, die Räume für andere Aktivitäten nutzen zu wollen. Ohne zu sagen, für welche. Die Sprecherin des Paul-Gerhardt-Stifts bestreitet das auf rbb|24-Anfrage. Fest stand zu diesem Zeitpunkt aber: Das Seniorenheim muss schließen. Die Verantwortung dafür weisen sich nun beide Seiten zu.

Die P & W Schillerpark wie auch das Paul-Gerhardt-Stift sind im Berliner Handelsregister als gemeinnützige Firmen eingetragen, sie müssen diese Gemeinnützigkeit im Gegenzug für Steuervorteile auch nachweisen. Sie dürfen keine Gewinne an Gesellschafter ausschütten und keine "Gewinnerzielungsabsicht" verfolgen - das unterscheidet sie von üblichen, privaten Firmen [gesetze-im-internet.de]. Alle Gewinne, so ist die Vorschrift, müssen "unmittelbar und selbstlos" für den Satzungszweck verwendet werden. Im Gesellschaftsvertrag, der im Handelsregister zu finden ist, steht: die Pflege und Betreuung der Bewohner.

Neubau an anderen Standorten zu teuer

Von Gewinnen aber war bei der P & W Schillerpark bald keine Rede mehr, sie konnte sich den Betrieb nicht leisten. Deshalb bat der Betreiber den Verpächter im Jahr 2021, den Vertrag Ende 2024 auslaufen zu lassen. Das Paul-Gerhardt-Stift sagt: Die Diakonie wollte als Ersatz ganz in der Nähe eine neue Einrichtung bauen, auf dem Gelände des Evangelischen Geriatriezentrums (EGZB) in Mitte. "Bis Ende 2024 sollte die Einrichtung fertig sein und ein Umzug erfolgen. Dieses wurde so vorab kommuniziert und im späteren Verlauf nicht umgesetzt", sagt die Sprecherin des Stifts rbb|24 am Freitag.

Die Sprecherin der Johannesstift-Diakonie bestreitet auf Nachfrage von rbb|24 einen konkreten Zusammenhang und bezeichnet diese Darstellung als "vermessen". Richtig sei, dass man in den vergangenen Jahren Neubauten an verschiedenen Orten Berlins erörtert habe, auch am EGZB. Dass daraus nichts geworden sei, "lag meistens an den hohen baulichen Anforderungen und den damit verbundenen Kosten, die einen Betrieb, der durch Pflegekassenbeiträge und Eigenanteile finanziert werden muss, nicht ermöglichen." Fest steht: Ein neues Heim kam nicht in Frage. Das alte wurde entmietet.

Ende vorgezogen

Bereits im Frühjahr 2022 wurden frei werdende Plätze an der Müllerstraße nicht mehr nachbesetzt. Mitarbeiter sahen sich nach neuen Jobs um und kündigten. Mit jedem Bewohner weniger wurde der Unterhalt defizitärer. Schon damals erhöhte die Diakonie den verbleibenden Seniorinnen und Senioren die Mieten, sie begründet das mit gestiegenen Personalkosten, Inflation und Energiepreisen. Tatsächlich beschloss die Bundesregierung, dass die Mindestlöhne in der Pflege bis Ende 2023 schrittweise deutlich steigen - das müssen am Ende Betreiber und Bewohner zahlen [tagesschau.de].

Im vergangenen Jahr stieg der Eigenanteil bei der stationären Pflege laut des Pflegeverbandes BPA um durchschnittlich 25 Prozent. Nach Auskunft des Kassenverbandes VDEK ist er heute so hoch wie nie zuvor. Gleichzeitig gab es in Deutschland noch nie so viele Pflegebedürftige, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden es noch deutlich mehr werden. Die Kosten sind inzwischen so hoch, dass immer mehr Menschen für ihre Pflege Unterstützung durch Sozialhilfe beantragen. Die deutliche Rentenerhöhung im vergangenen Jahr kann das bei Weitem nicht auffangen [tagesschau.de].

Im Sommer 2022 vereinbarten Pächter und Verpächter, das "Pflege und Wohnen Schillerpark" in zwei Etappen bereits bis Ende 2023 zu schließen. "Keiner möchte auf ein sinkendes Schiff", begründet die Diakonie-Sprecherin das nochmals vorgezogene Ende. Die Bewohner der oberen Etagen mussten bis Ende 2022 ausziehen.

In welchen Fällen kann Heimbewohnern gekündigt werden?

Rechtlich haben sie dagegen kaum etwas in der Hand. Heimverträge werden in der Regel unbefristet geschlossen. Betreiber dürfen Bewohnern nur in Ausnahmefällen kündigen. Damit die Kündigung wirksam wird, muss eine sogenannte unzumutbare Härte vorliegen. Zum Beispiel, wenn der Betreiber pleite geht. Oder, wenn er - wie im Wedding - den Betrieb an einem bestimmten Standort einstellt, weil er wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Auch in einer ehemaligen Seniorenunterkunft in Potsdam ist das so passiert, der Betreiber machte Verlust. Die Räume wurden später auf der Plattform "Airbnb" angeboten.

In solchen Fällen haben Seniorinnen und Senioren als Bewohner keinen besonderen Schutz, nur eine Kündigungsfrist. Betreiber sind beispielsweise nicht dazu verpflichtet, einen Ersatzpflegeplatz zu finden. Sie müssen ihren Bewohnern aber üblicherweise eine Ersatzeinrichtung nennen und die Umzugskosten erstatten [verbraucherzentrale.de].

Angebotene Alternativen nicht in der Nähe

Man habe alle Bewohner seit Bekanntgeben der Entscheidung das Heim zu schließen bei der Suche unterstützt, sagt die Sprecherin der Johannesstift-Diakonie rbb|24. Die Umzugskosten innerhalb Berlins und Brandenburgs habe man übernommen. Allen sei angeboten worden, sofort in andere Einrichtungen des Betreibers umzuziehen. In Berlin sind das noch sechs weitere Vollzeit-Pflegeheime, in Brandenburg zwei [johannesstift-diakonie.de]. Aber keines davon liegt in der Nähe des Hauses im Wedding. Daher sei das Angebot nicht für alle Bewohner und Angehörige von Interesse, heißt es. In Wahrheit war es das nur für wenige. Viele hätten sich bereits selbst um Alternativen gekümmert, sagt die Diakonie.

Das war preislich im unteren Drittel zu dem, was wir sonst so haben.

Verpächter: "Entscheidung erst gefallen, nachdem Ende des Mietvertrags klar war"

Im Herbst 2022 beschloss das Paul-Gerhardt-Stift eigenen Angaben zufolge, in einem Teil des Hauses Geflüchtete unterzubringen. Erst nachdem klar geworden sei, dass der Vertrag mit dem Betreiber des Seniorenheims beendet werden würde, betont die Sprecherin. Dadurch habe man sich "mit dem absehbaren Leerstand" befassen müssen. Bereits seit 1989 seien Geflüchtete auf dem gleichen Gelände untergebracht, die Ausweitung sei wegen der "jahrzehntelangen Expertise" schlüssig gewesen.

Tatsächlich lebten zuletzt bereits 169 Geflüchtete in der Gemeinschaftsunterkunft "Refugium" im Haupthaus des Stifts. Nun wird sie erweitert - als letzte Runde dessen, was eine Mitarbeiterin der Senatsverwaltung für Soziales als "Verdrängungskarussell" bezeichnet: Denn die ukrainischen Familien, die im Februar 2023 in den oberen Etagen der früheren Pflegeeinrichtung eingezogen sind, lebten davor in einer Containerunterkunft in Reinickendorf. Die aber muss geplanten Sozialwohnungen weichen [entwicklungsstadt.de].

Dass sich kurzfristig die Option in der Müllerstraße bot, sei hilfreich gewesen, sagt die Sprecherin des Landesamtes für Flüchtlinge (LAF), Monika Hebbinghaus, rbb|24. Weil die neue Unterkunft nicht weit von der alten entfernt ist, könnten die umziehenden Schulkinder weiter ihre gewohnten Klassen besuchen. Dazu komme die Nähe zum zentralen Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße.

LAF: "Objekt wurde uns als leerstehende Unterkunft angeboten"

Das LAF arbeitet nach eigenen Angaben seit Jahren mit dem Paul-Gerhardt-Stift zusammen. "Das angesprochene Objekt wurde dem LAF vor einigen Wochen als leer stehende Unterkunft von unserem Kooperationspartner angeboten", sagt Monika Hebbinghaus.

Zuerst hatte das Paul-Gerhardt-Stift behauptet, "auf Bitten des Landesamts für Flüchtlinge" gehandelt zu haben. Eine konkrete Bitte habe es nie gegeben, entgegnet die LAF-Sprecherin im Gespräch mit rbb|24. Dass das LAF aber gerade jede geeignete Wohnmöglichkeit für Geflüchtete brauchen kann, ist unstrittig: Berlins Unterkünfte sind aktuell zu 99 Prozent ausgelastet, nicht zuletzt durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Hat sich das Paul-Gerhardt-Stift nun am neuen Mieter LAF bereichert? Die Sprecherin des Stifts weist das zurück, ebenso wie die Dachorganisation Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. "Diese Arbeit ist alles andere als eine Goldgrube. Vielmehr müssen wir uns als Landesverband immer wieder für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen", sagt die Direktorin der Diakonie am Mittwoch. Zwei andere Heimbetreiber, die mit der Diakonie nichts zu tun haben und ebenfalls als gemeinnützige GmbH arbeiten, bezeichnen es im Gespräch mit rbb|24 als unwahrscheinlich, dass die Entscheidung aus finanziellen Motiven getroffen wurde.

25 bis 30 Euro pro Tag und Bewohner

Pro Bewohner und Tag zahlt das Landesamt für Flüchtlinge dem Stift nun eine Miete von etwa 25 bis 30 Euro. Diese nach Informationen von rbb|24 übliche Größenordnung bestätigt das Landesamt für Flüchtlinge auf Nachfrage. Macht im Monat zwischen 775 und 930 Euro pro Person. An dem Vorgang Beteiligte aus der Senatsverwaltung sagen rbb|24, der Vertrag mit dem Betreiber habe keinen Anlass zum Eindruck geboten, dieser sehe das Ganze als "Geldmaschine". "Das war preislich im unteren Drittel zu dem, was wir sonst so haben", sagt eine Quelle. Es gebe durchaus Anbieter, die Preise aufriefen, bei denen man sehr lange überlegen müsse, ob man das wirklich anfassen wolle. "Dieser hier hat definitiv nicht dazu gezählt."

Wieviel der Betreiber eines Seniorenheims pro Bewohner bekommt, lässt sich nicht vergleichbar pauschal sagen. Das hängt von Faktoren wie dem Pflegegrad ab, aber auch davon, wie hoch der Eigenanteil ist und wie lange der Bewohner oder die Bewohnerin schon in der Einrichtung lebt. Der Großteil der Senioren im "Pflege & Wohnen im Schillerpark" habe Grad 4 oder 5, heißt es vom Betreiber. Beim Pflegegrad 4 schießt die Pflegeversicherung in solchen vollstationären Einrichtungen pro Monat 1.775 Euro zu, beim Grad 5 sind es 2.005 Euro [pflege.de]. Dazu kommt der Eigenanteil des pflegebedürftigen Mieters. In Berlin sind das bei der vollstationären Pflege ohne staatliche Zuschüsse durchschnittlich 2.451 Euro [vdek.de].

Was aus den unteren beiden Etagen wird, ist laut Eigentümer noch offen

Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Ende des Pachtvertrages und der späteren Unterbringung von Geflüchteten gibt, lässt sich nach jetzigem Stand durch nichts belegen. Dass etwa das Paul-Gerhardt-Stift Eigenbedarf für die Räumlichkeiten angemeldet habe, weist das Stift deutlich zurück; das wäre rechtlich auch nicht haltbar. Diese anfängliche Behauptung stellt auch die Johannesstift-Diakonie auf Nachfrage nicht mehr auf. Es sieht danach aus, als seien sich beide Seiten schlichtweg nicht mehr einig gewesen, ihre Geschäftsbeziehung fortzuführen.

Was daraufhin geschah, scheinen die Beteiligten medial unterschätzt zu haben. Beide Parteien versuchen, so der Eindruck, möglichst gesichtswahrend aus der Sache herauszukommen. Dass sie im Guten auseinandergehen, darf man bezweifeln. Für die Leidtragenden der ganzen Geschichte ist das auch nicht mehr entscheidend: Die Senioren und ihre Angehörigen müssen gegen Ende ihres Lebens noch einmal einen Umzug verkraften, weil sich Verpächter und Pächter nicht einigen konnten. Unabhängig davon, wer danach in diese Räume eingezogen ist. Wie die beiden unteren Etagen in Zukunft genutzt würden, sagt die Sprecherin des Stifts am Freitag, sei noch nicht entschieden.

Beitrag von Sebastian Schneider

37 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 37.

    Die ganze Aufregung ist unsinnig

    Jeder Heimbetreiber kann den Heimvertrag mit Frust bin 3 Monaten kündigen. Das ist geltendes Recht.

    Natürlich müssen auch Kirchen und gemeinnützige Organisationen und Kommunen Gewinne erwirtschaften um diese wieder anderweitig zu investieren.

    Wenn der Eigentümer lieber Ukrainer unterbringt, ist das dein gutes Recht und auch zu akzeptieren

    Manche schauen dauernd durch die Roserote Brille und wollen die harte Realität des Lebens absichtlich nicht erkennen

  2. 36.

    Nur leider ist das Grundgesetz keine Anspruchsgrundlage. In Deutschland gilt das Prinzip der Spezialgesetze

    Fakt ist. dass jeder Heimbetreiber einen Heimvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann so ist nun mal die Rechtslage

    Auch muss ein Heimbetreiber nicht bei der Folgeunterbringung behilflich sein.

    Nehmen Sie die rosarote Brille ab.

  3. 35.

    Es gibt kein Recht auf Unterkunft oder Wohnung im GG

    Natürlich hat jeder Heimbetreiber das Recht, einen Heimvertrag mit der Frist von 3 Monaten zu kündigen. Das ist Recht und hat nichts mit Sentimentalität zutun.

  4. 34.

    Hier wird eine Menschengruppe gegen die andere ausgespielt - im Grunde Nächsteliebe in Nächstenhass umgepolt, bzw. entweder "die" Alten oder "die" Flüchtlinge zu Sündenböcken stilisiert. Aber es kommt noch besser (wer es nicht schon längst weiß): Man kann zwar Einkommensteuermäßig aus der evangelischen oder der katholischen Kirche austreten, finanziert aber BEIDE großen Kirchen über das allgemeine Steueraufkommen (dazu gehört auch die MwSt, wenn ich irgendwo irgendwas kaufe) dazu, abgesichert durch die Staatskirchenverträge in D. Wer sich da durchlesen möchte:
    https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Staatskirchenvertr%C3%A4ge
    https://www.bundestag.de/resource/blob/630138/1ce0a4e51d8d31ab3cc46f944d2ff2cf/WD-10-008-19-pdf-data.pdf

  5. 32.

    Es ist unmenschlich und skandalös, was hier auf dem Rücken von alten pflegebedürftigen Menschen geschieht. Aber es ist immer dasselbe: Wirtschaftliche "Zwänge". Ich wünsche denjenigen die heute entscheiden, dass ihnen auch mal der Stuhl vor die Tür gestellt wird.
    Anstand, Respekt und Gemeinsinn
    sind nur noch Wort hüllen.
    Danke fuer nichts, Senat und Diakonie.

  6. 31.

    Auch in der DDR und der Sowjetunion mußte man Miete zahlen. Schauen sie sich gern Bilder aus dem Prenzlauer Berg 1989 an, wie die Wohnungen aussahen. Alles schon vergessen?

  7. 30.

    Es ist ein Skandal. Der hat aber offenbar seine Ursache nicht bei Flüchtlingen, sondern darin, dass man sich seine Grund- und Menschenrechte (Recht auf eine Unterkunft) erkaufen muss und gewisse Menschen daraus maximalen Profit schlagen wollen. Dieses kapitalistische System ist also die wahre Ursache für diesen Skandal!

  8. 29.

    Soviel zur Christlichen Nächstenliebe. Ja aber nur wenn das Geld stimmt.

    Wieder ein guter Grund mehr warum ich Atheist geworden bin!

  9. 28.

    Man kann es einfach nicht pauschal vergleichen, aber genau das ist in den Boulevard -Schlagzeilen passiert. Der einfache Sündenbock und fertig Der Punkt ist doch leider: Die Senioren hätten dort so oder so ausziehen müssen, und dass das Heim keine Perspektive hatte, das ist doch das was einen daran aufregt. Vermieter sagt: Gibt genug Heime in Umgebung, kein weiterer Bedarf. Kann sein, kann aber auch nicht sein. Dass man aber so mit den alten Menschen umgeht, macht mich wütend. Aber geht man danach, dürfen nirgendwo Geflüchtete einziehen, wo vorher einmal Senioren gelebt haben. Sie können aber keinen Vermieter zwingen, weiter an einen Seniorenheim-Betreiber zu vermieten, wenn der offensichtlich defizitär ist. Wie man die Pflege angesichts dieser demografischen Entwicklung noch finanzieren soll, darum geht's!

  10. 27.

    Zu dem Verein mit dessen Vorstandsmitglieder unter dem Deckmantel der Kirche fällt mir folgendes Zitat ein.
    Im Leben bekommt ein Jeder zurück was er Anderen angetan
    Gottes Mühlen mahlen langsam ,wenn wir es auch nicht sehen
    Seine Sinne die sind wachsam er läßt keinen straffrei gehen.
    Ganz egal wie lang es her
    Sünde, Neid und GIER
    irgendwann kriegt ein Jeder seinen Lohn ,das glaube hier..

  11. 26.

    Der Artikel vergleicht Äpfel mit Birnen. Klar bekommt ein Flüchtling von der Summe her weniger, dafür sind aber im höheren Pflegesatz auch die Pflegekosten enthalten, die ein Flüchtling nicht hat. Außerdem werden die Räume mit mehreren Flüchtlingen belegt, was den Satz pro Räumlichkeit vervielfacht.. ohne Pflegekosten wie gesagt.

  12. 25.

    Bitte keine Teile des Artikels aus dem Kontext herausreißen, um die eigene Position zu untermauern. Sie haben Absatz 3 vergessen:
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Es bedarf also einer Enteignung des Eigentumes auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes. Und dies nur zum Wohle der Allgemeinheit und im Gegenzug muss eine entsprechende Entschädigung erfolgen, deren Höhe erstritten werden kann. So einfach, wie Sie es verkürzt darstellen, ist die Sache nicht. Be serious.

    KWT

    Gruß
    Navan

  13. 24.

    Habe nochmal gelesen, finde die Schlussfolgerung immer noch amüsant. Wenn Sie Vermieter zwingen möchten, ihr Eigentum kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird niemand mehr irgendwas vermieten wollen. Also wird auch niemand außer dem Staat mehr in Erhalt und Bereitstellung von Wohnraum investieren. Wohnraum ist keine Ware, völlig d'accord und über die skandalösen Auswüchse des kapitalistischen Mietmarkts brauche Sie mit mir auch nicht zu diskutieren. Aber diese Lösung, die Sie hier vorschlagen ist keine. Oder würden Sie Ihr Haus, in dem Sie nicht wohnen, kostenlos zur Verfügung stellen, weil Ihr Eigentum ja nun verpflichtet?

  14. 23.

    Es ist durchschaubar, dass Sie versuchen, mich zu provozieren. Sie werden scheitern. Lesen Sie einfach meinen ersten Kommentar genau. Mehr Hilfestellung leiste ich nicht, dann wäre ich beim Belehren.

  15. 22.

    Es verlangt niemand, Wohnungen kostenlos oder nicht kostendeckend bereitzustellen. Aber 30 Euro pro Kopf und Tag sind schon eine Ansage. Und die Kirche immer ganz vorn dabei, wo der Euro winkt, natürlich immer im Dienste der Nächstenliebe.

  16. 21.

    Sie müssen mich nicht belehren, keine Sorge. Es würde mir schon genügen, wenn Sie Ihre Behauptung in irgendeiner seriösen Weise belegen könnten, "Eigentum verpflichtet" würde bedeuten, Räume grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stellen zu müssen. Sie können gerne den lieben langen Tag einzelne Passagen des GG zitieren, es wird nur leider nicht richtiger dadurch. Also, wenn das Grundgesetz das so vorschreibt wie Sie behaupten, warum werden dann nicht vor Gericht sämtliche Mietverträge, bei denen Geld gezahlt wird, für nichtig erklärt? Die Mieter hätten ja sicher ein Interesse daran. Also?

  17. 20.

    Bei aller Freundschaft, aber das htte man auch ohne Qualitätsverlust auf die Hälfte kürzen können, vielleicht sogar noch weniger. Einige Informationen sind doppelt und dreifach erwähnt.
    Schade, spannendes Thema

  18. 19.

    Gruselig ist es allemal.
    Wenn man überlegt was die Unterbringung monatlich kostet....Was bekommt ein durchschnittlicher Rentner? Der kann es doch garnicht bezahlen.
    Was ist das nur für ein Land....?!

  19. 18.

    "Interessante Rechtsauffassung, danke!" Bitte, ich habe das Grundgesetz zitiert. Haben Sie mit dem ein Problem?

    "Helfen Sie mir weiter?" Nein, es gibt Zeitgenossen, die halte ich für unbelehrbar.

  20. 17.

    Kirchenbashing ist ja Mal wieder ganz hipp in den Kommentaren hier. Wenn man die Finanzierung von Pflegeheimen kennt weiß man, dass dies mit Kirchenaustritt usw. nun gar nix zu tun hat.

  21. 16.

    Das Verlust durch Eigentum entsteht soll, steht nicht im Grundgesetz, sondern,dass zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Ansonsten würde kaum noch jemand eine Investition tätigen.

  22. 15.

    Fällt dir selber auf, was dein Kommentar für ein Humbug ist ! Eigentum verpflichtet, dass von ihm keine Gefahr aus geht, dass man es in Ordnung hält und sich darum kümmert. Wohl der Allgemeinheit bedeutet nicht, dass man alles zu verschenken hat oder das Sozialamt ersetzt. Ein Auto dass man im Eigentum hat bedeutet ja auch nicht, dass man andere damit fahren lassen muss oder sie herumfährt wenn sie das möchten. Handy, Internet, Klamotten, Garten... merkste sekber wie geschwurbelt und einseitig deine Auffassung ist !

  23. 14.

    Danke, rbb, für diesen aufklärerischen Bericht, welcher der ausländerfeindlichen "Berichterstattung" von B.Z. und Co. (leider auch mit reißerischer Schlagzeile im "Berliner Fenster" in der U-Bahn) etwas entgegensetzt.

  24. 13.

    Interessante Rechtsauffassung, danke! Demnach wäre ja jede Miete an einen Vermieter verfassungswidrig, denn ihm gehört ja das Wohneigentum,also muss er es kostenlos zur Verfügung stellen. Merkwürdig, aber irgendwie finde ich die Klage nicht, die Ihre steile Argumentation auch nur ansatzweise stützen würde. Helfen Sie mir weiter?

  25. 12.

    "Wieviel der Betreiber eines Seniorenheims pro Bewohner bekommt, lässt sich nicht vergleichbar pauschal sagen. Das hängt von Faktoren wie dem Pflegegrad ab, aber auch davon, wie hoch der Eigenanteil ist und wie lange der Bewohner oder die Bewohnerin schon in der Einrichtung lebt. Der Großteil der Senioren im "Pflege & Wohnen im Schillerpark" habe Grad 4 oder 5, heißt es vom Betreiber. Beim Pflegegrad 4 schießt die Pflegeversicherung in solchen vollstationären Einrichtungen pro Monat 1.775 Euro zu, beim Grad 5 sind es 2.005 Euro [pflege.de]."
    Nö. Das Beschriebene betrifft die Kosten für Pflege. Wohndauer und Pflegegrad sind für den Mietanteil unerheblich. Jeder Heimvertrag schlüsselt auf, was anteilig fürs Wohnen berechnet wird. Das sind bei den mir bekannten Verträgen aber keine 30 € pro Tag. Die Senioren wohnen maximal zu zweit im Doppelzimmer, also max 2x Miete. Werden die Zimmer jetzt mit mehr als 2 Personen belegt, dann rollt der Rubel selbstverständlich sehr viel besser.

  26. 11.

    "Wieso sollte ich als privater Vermieter freiwillig Verlust machen?"

    "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 14
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

    Besser kann ich es auch nicht formulieren.

  27. 10.

    Ich bin entsetzt über solche Abzokke der Steuerzahler! Und das mit christlichem Hintergrund pfui!
    Mit freundlichen Grüßen

  28. 9.

    Die Diakonie als rücksichtsloser Profitgeier. Was ist eigentlich mit christlicher Nächstenliebe?
    Die wird zugunsten des Profits mit Füßen getreten. Sie spielen im Hause der Diakonie wie Kapitalgesellschaften. Profit versus christlicher Werte.
    Mein Schritt vor vielen Jahren aus dieser Kirche auszutreten wird immer wieder als richtig bestätigt.

  29. 8.

    Vor 3 Jahren haben sie schon ein Pflegeheim auf dem Gelände des EGZB dicht gemacht, damals war aber Corona in den Schlagzeilen. Viele Bewohner sind damals in den Schillerpark umgezogen, was das nun mit der erneuten Schließung, ja ganz toll ist.
    Schön, dass das ganze mal ans Licht kommt.
    Kirchenaustritt.de

  30. 7.

    Wieso sollte ich als privater Vermieter freiwillig Verlust machen? Erklären Sie mir nochmal, wie das betriebswirtschaftlich funktioniert? Nebenbei bemerkt: Wenn es grundsätzlich defizitär wäre, eine Senioreneinrichtung zu betreiben - wieso sind dann nicht alle privaten Betreiber schon längst pleite oder haben sich nicht alle schon lange anderen Geschäften zugewandt? Wie passt das dazu, dass solche Senioreneinrichtungen von internationalen Investoren wie z.B Fonds durchaus sehr gerne als Investment "geshoppt" werden? Die interessieren sich doch für nichts anderes als Profit, also? Dass es eine Sauerei ist mit sowas Gewinn zu machen, darüber brauchen wir nicht reden!

  31. 6.

    Pächter und Verpächter setzen nur das um, was ihnen der Staat tagtäglich vormacht. Geldverdienen durch das Leid der Armen und Schwachen.
    Als Investor bekommst du Millionen in den Arsch geschoben und als einzelner Hilfebedürftiger kriegst du den Arschtritt. Tut den verbliebenen Heimbewohnern doch was in den Tee und dann ab in die Panke, dann müssen die nicht so leiden.
    Darum gesetzlich verordnetes Einschläfern ab 70!

  32. 5.

    Ja so ist das mit christlichen Nächstenliebe, sie endet beim eigenen Profit....

  33. 4.

    Ich schreib mal besser nix, was ich darüber denke. Läuft in D…….

  34. 3.

    Vielen Dank für den wirklich sehr aufschlussreichen Bericht.
    Nicht ins Heim, um nichts auf der Welt. Man kann keinen Gewinn machen und dann schiebt man die Oldies wie die Möbelstücke hin und her???? Und wir regen uns über irgendwelche Menschenrechte irgendwo auf? Und die Angehörigen auch nicht mehr so top fit, müssen dann auf Biegen und Brechen die Pflegebedürftigen aber wirklich "unterbringen". Ich finde es schlimm. Aber wenn es um ein eventl. freiwilliges Ableben geht, dann wird ausgepackt:Was alles gar nicht geht, und was verboten ist und wer sich strafbar macht? Würde und Recht auf.... Es ist also ganz schön verlogen... Oder mich bitte aufklären, dass ich da falsch liege...Es muss ja ein Albtraum für alle sein, die jem. im Pflegeheim haben.

  35. 2.

    Ihre Empörung ist völlig berechtigt. Es sollten Vermieter gezwungen werden, Unterkünfte kostenfrei zur Verfügung zu stellen, dann kann der Verdacht der Bereicherung doch gar nicht erst entstehen.

  36. 1.

    930 Euro pro Person nur für Unterkunft, macht für eine 5köpfige Familie 4600,- Kosten monatlich oder 55.000€ im Jahr.
    Und das Amt zahlt und zahlt und zahlt. Echt unglaublich.

Nächster Artikel