An Cranach-Gemälde festgeklebt - Klima-Demonstrantin zu Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt

Di 27.06.23 | 14:13 Uhr
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Symbolbild:Gemäldegalerie im Kulturforum in Berlin.(Quelle:picture alliance/imageBROKER/Schoening)
Video: rbb|24 | 28.06.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: picture alliance/imageBROKER/Schoening

Sie klebte sich an den Rahmen eines Cranach-Bildes in der Berliner Gemäldegalerie und nahm an mehreren Straßenblockaden teil. Dafür wurde einer Klima-Demonstrantin jetzt der Prozess gemacht.

Wegen einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie und Straßenblockaden ist eine Klima-Demonstrantin zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 20-Jährige am Dienstag der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, der Nötigung, versuchten Nötigung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben schuldig.

Die 20-Jährige kündigte nach dem Urteil an, sie werde die aus ihrer Sicht gerechtfertigten Protestaktionen fortsetzen.

Autofahrer dürfen nicht instrumentalisiert werden

Die 20-Jährige, gegen die nach ihren Angaben bundesweit bereits rund drei Dutzend Strafverfahren laufen, hatte sich mit einer weiteren Aktivistin im August vorigen Jahres an dem Holzrahmen des Gemäldes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) festgeklebt. Zudem wurde sie wegen fünf Straßenblockaden und einer Klebeaktion in einem Unternehmen verurteilt. In mehreren Fällen hatte sie sich festgeklebt.

Richterin Corinna Sassenroth sagte weiter im Urteil, Autofahrer dürften nicht instrumentalisiert werden für die Ziele der Klimagruppe "Letzte Generation". Die Gruppe müsse sich legale Mittel suchen, um auf ihre Ziele aufmerksam zu machen. Grundrechte anderer Menschen seien eingeschränkt worden, das sei als verwerflich anzusehen.

Unbestritten sei die Klimakrise eine Gefahr, "doch es gibt andere Mittel als destruktives Verhalten des Festklebens", sagte die Richterin: Von solchen Taten gehe auch ein erhebliches Gefährdungspotential aus. "Es gibt viele Beeinträchtigungen - Rettungsfahrzeuge könnten behindert werden", so Sassenroth weiter.

Schaden von 2.385 Euro am historischen Rahmen

Die Klima-Aktivistin, die derzeit in Greifswald wohnt, hatte erklärt: "Wir schlagen Alarm, weil es so nicht weitergehen darf." Ihr Abitur habe sie abgebrochen und sich der Gruppe "Letzte Generation" angeschlossen.

Eine 24-jährige Aktivistin, die an der Klebeaktion in der Gemäldegalerie beteiligt war, war Ende April für diese und weitere Aktionen zu vier Monaten Haft verurteilt worden - damit hatte erstmals ein Berliner Gericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach Aktionen der Klimagruppe verhängt.

Am historischen Rahmen des Gemäldes war ein Schaden von 2.385 Euro entstanden. Die 20-Jährige habe die Summe bezahlt, das wertete das Gericht nun strafmildernd. Mit 130 Tagessätzen zu je 10 Euro blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 200 Tagessätze zu je 15 Euro (3000 Euro) gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Klimaaktivistin erhoben.

Sendung: rbb24, 27.06.2023, 13 Uhr

64 Kommentare

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  1. 64.

    "Auch wenn Sie das Grundgesetz nicht akzeptieren wollen, ist die Versammlungsfreiheit darin sehr wohl eingeschränkt."

    Unterlassen sie ihre dummen Unterstellungen. Zu einer Diskussion sind sie ohnehin nicht fähig aber das geht jetzt zu weit.


  2. 63.

    "Dass eine Mehrheit die Klebeaktion ablehnen, heißt nicht, dass ein Teil dieser Mehrheit grundsätzlich Klimaschutz ablehnt!"

    Nö, nur möchte man nichts dafür tun, erst recht nicht sich einschränken.

    Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

  3. 62.

    Na, da sie ja offenbar so toll sind und alles (besser) wissen, habe ich einen Vorschlag für Sie: Die Justiz sucht dringend Leute, eben um z.B. Straftäter schneller aburteilen zu können. Also bewerben Sie sich, vorzugsweise mit einem 2. juristischen Staatsexamen, aber auch für alle anderen Laufbahnen wird Personal gebraucht...

  4. 61.

    Durch die Klebeaktionen in der Innenstadt
    z.B. am Ernst-Reuter-Platz wurden ständig Buslinen behindert; das heißt die Busse fielen biz zu 3 Stunden aus. Da der Ubahnhof nicht barrierefrei ist,bedeutete das fürMensch mit Kinderwagen,Rolli, Rollator einen 25 minütigen Fußweg zum nächsten Bahnhof mit Aufzug. Und dies traf auf viele blockierte Stellen in der Stadt ebenso zu.
    Wie kommen Sie darauf,dass die Busse der bvg nicht blockiert waren? Haben Sie das nicht einei ziges Mal gesehen odervon jemandem gehört?

  5. 60.

    Mit welchem Recht setzt sich diese Frau gg geltendes Gesetz und zeigt, dass sie Kunst und Kultur schaden möchte. Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Klimaproblem! Eine Demonstration ohne Sinn! Nur gut fürs Ego.

  6. 59.

    Wenn der Verteidiger auf Freispruch plädiert--warum wurde dann bereits vor der Gerichtsverhandlung der Schaden am Gemälde--2385 Euro --bezahlt?
    Man bestätigt doch damit die Schuld einer Sachbeschädigung--aber weil diese Art von Sachbeschädigung dem guten Zweck dient, fordert man Freispruch. Und bekommt zumindest eine milde Strafe.

    Würde man den Polizeieinsatz und die Reparatur an der aufgehämmerten Straße bezahlen--würde man auch Freispruch fordern--dafür aber eine milde Strafe erhalten.

    Läuft das immer so, dass man vor einem Urteil an Geschädigte Geld bezahlen kann--um dann eine mildere Strafe zu bekommen, weil man ja weiß, dass man schuldig gesprochen werden wird?

    Was ist das denn für ein Deal?

  7. 58.

    Auch wenn Sie das Grundgesetz nicht akzeptieren wollen, ist die Versammlungsfreiheit darin sehr wohl eingeschränkt. Selbst wenn Gerichte vereinzelt bei Straßenblockaden Nötigung verneint hatten, blieb dennoch ein Verstoß das Versammlungsgesetz übrig.

  8. 57.

    Es darf gemäß Artikel 3 Grundgesetz keine Gesinnungsjustiz geben wie die Letzte Generation sich hier in Berlin auch schon direkt vor Busse und Straßenbahnen geklebt hat. Natürlich freuen sich Schwerverbrecher darüber, dass die Letzte Generation so behandelt wird, wie das RRG der Staatanwaltschaft für gewöhnliche Fahrraddiebe vorgegeben hatte. Richtige Klimaschützer verklagen aber lieber die Bundesregierung, auch wenn es dafür weniger medialen Ruhm und Spenden als für organisierte Gewalttaten von Kriminellen der Vereinigung Letzte Generation gibt.
    https://www.tagesschau.de/inland/umweltschuetzer-klage-bund-101.html
    Wer das Gewaltmonopol hat und wie es ausgeübt wird, steht übrigens auch im Grundgesetz. Es ermächtigt eben nicht zur freien Gewaltausübung aus politischen Motiven.

  9. 56.

    FAZIT:
    Die junge Dame hat auch durch die Gerichtsentscheidung überhaupt nichts gelernt und kündigt weitere STRAßENKLEBEREIEN an.

    Wer zahlt eigentlich für den angerichteten Schaden des Bildes?

  10. 55.

    Wer bewusst Straftaten begeht muss mit der entsprechenden Reaktion des Rechtsstaates rechnen.

  11. 54.

    Man kann und darf die LG nicht schuldig sprechen. Denn welche Methoden und Möglichkeiten gibt es, die wirklich wirksam sind? Hauptsache sie behindern keine Busse und Bahnen. Normale Demos sind der Regierung und den Mächtigen total egal. Schlimm, daß sich die Justiz an der LG austobt und die Schwerverbrecher lachen darüber. Die Justiz soll lieber die Verbrecher schneller verurteilen. Die aber werden aus dem Gefängnis entlassen, weil die Justiz nicht schnell genug gegen sie verhandelt. Das ist eine Kasperjustiz. Ich bin zwar mit der Beschädigung von Gemälden nicht einverstanden. Aber ich mache der LG keinen Vorwurf, in dieser Notlage in Panik zu verfallen und nicht anders weiter zu wissen.

  12. 53.

    Was halten sie denn von einer Spende für
    https://wuenschewagen.de/berlin oder https://wuenschewagen.de/standorte/brandenburg
    Die Leute, die dies ehrenamtlich ermöglichen haben, im Gegensatz zu den Klebekindern, wirklich "Ar... in der Hose". Sie zaubern denen, die selbst von den sinnfreien LG-Aktionen nichts mehr haben werden, ein Lächeln ins Gesicht. Dies zu sehen ist unbezahlbar.

  13. 52.

    Sind Sie dumm oder sowas? Haben Sie die Richterin nicht verstanden? Sie wurde u.a. wegen Nötigung und Sachbeschädigung angeklagt. Autofahrer wurden in ihren Grundrechten eingeschränkt.

  14. 51.

    Lächerlich, was für ein Taschengeld als Strafe, ist die Justizkasse voll? Zahlen die doch aus der Portokasse.

  15. 50.

    Dass eine Mehrheit die Klebeaktion ablehnen, heißt nicht, dass ein Teil dieser Mehrheit grundsätzlich Klimaschutz ablehnt!
    App "10 Millionen Fliegen können nicht irren..." Meinen Sie die Fliegen und andere Insekten, die seit 10 Jahren bei Autofahrten durch nen Somemrabend nicht mehr an der Windschutzscheibe kleben? Früher war nicht nur mehr Lametta, sondern auch mehr Fliegen und anderes Kleingetier an der Windschutzscheibe. Dass man heute diese speziellen Schrubbelschwämme oder Reinigungsmittel für festgeklebte Insektenreste an der Windschutzscheibe nicht mehr benötigt, ist für den einen Autofahrer Freude, für andere schon ein deutliches Achtungszeichen der Veränderung.

  16. 49.

    1300 Euro Geldstrafe. Macht denen nichts aus, das zahlen die Unterstützer aus den USA!

  17. 47.

    Ich finde es bemerkenswert, dass selbst die Angeklagte nicht einmal erkennen lässt, dass sie für die Umwelt etwas Gutes tun will bzw. bestrebt ist einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.

    Die angeklagte junge Dame wirkt doch völlig unglaubwürdig, wenn sie anscheinend nur das vorträgt, was ihr bei der "letzten Generation" mutmaßlich "vorgegeben" wurde. Nach der Verurteilung dann wohl völlig uneinsichtig zu verkünden, dass man im Grunde weiter "Gewaltbereit" ist muss auch für eine umsorgte Richterin frustrierend sein, die anscheinend mit einem noch relativ mildem Urteil der jungen Damen eine Chance geben wollte. Die junge Dame scheint nicht einmal verstanden zu haben, dass die Richterin ihr eine Chance geben wollte, damit sie nicht ihre eigene Zukunft ruiniert.

    Die junge Dame wird anscheinend von der "Führung" der letzten Generation lediglich "knallhart" für deren Zwecke "instrumentalisiert"-

  18. 46.

    Inwiefern wurden Artikel unseres Grundgesetzes und angeschlossene Gesetze in diesem Fall schon widerlegt?

  19. 45.

    85 Prozent der befragten Deutschen halten die Verkehrsblockaden der Klimakleber für „nicht gerechtfertigt“. Nur jeder Achte (13 Prozent) stimmt solchen Protestaktionen zu. Das geht es aus einer Umfrage des SWR hervor, wie die Tagesschau berichtet.

  20. 44.

    Aber sich an der Lebensgrundlage der Allgemeinheit zu vergreifen ist okay...?

  21. 43.

    Es sind keine Demonstranten.

  22. 42.

    Jetzt wird man schon bestraft, weil man was für die Umwelt tun möchte.
    Sie hätte zwar ihr Abi nicht abbrechen sollen, aber in den anderen Punkten bin ich ihrer Meinung!

  23. 41.

    Da fehlen zwei Nullen am Ende der Summe (130000,00€ damit es alle verstehen),, damit es mal richtig weh tut und die Leute vielleicht endlich mal nachdenken

  24. 39.

    "Nun, auf der Straße darf man das Auto nicht so einfach stehen lassen, ergo ist der Fahrer gezwungen, im Auto zu bleiben."

    Echt jetzt? Und warum machen das hunderte Autofahrer am Tag wenn sie mal eben Brötchen, Zigarretten usw. holen gehen und dafür die Fahrbahn, Gehweg oder Radweg blockieren?

  25. 38.

    Das Urteil ist ja wohl lächerlich. Nur weiter so milde urteilen.

  26. 37.

    Dummdreist, sich an Kunstschätzen der Allgemeinheit zu vergreifen. Auf einer Stufe wie die Diebe aus dem Grünen Gewölbe.

  27. 36.

    Sie haben den Absatz 2 des Artikels 8 GG vergessen. Denn der Artikel ist hier genauso wichtig.

    Artikel 8 (2) GG:
    "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden".

    Und diese Beschränkungen befinden sich im Versammlungsgesetz.

  28. 35.

    Die Argumente und politischen Ansichten sind ausgetauscht.

    Es bleiben Straftaten, die Mehrheit der Bevölkerung ist mit der Auslegung der meisten Gerichte eher zufrieden.

    Es endet für die Straftäter, wenn die weiter machen, entweder im Knast oder in der psychiatrischen Klinik.

  29. 34.

    Erst tönen die Demonstranten, sie würden auch ins Gefängnis gehen, dann heulen sie schon bei einer Geldstrafe. Richter entscheiden aufgrund der Gesetze und nicht nach abstrusen Moralvorstellungen. Also alles ok. Wieder eine Straftäterin mehr. Vorbestraft ist sie nun. Mal schauen ob sie zur Serienstraftäterin wird.

  30. 33.

    Nun, auf der Straße darf man das Auto nicht so einfach stehen lassen, ergo ist der Fahrer gezwungen, im Auto zu bleiben. Ursache ist die Blockade durch die LG. Und jetzt Sie, bitte logisch denken.

  31. 32.

    Anstelle gut organisierte Serienstraftäter zu hofieren, gibt es würdigere Empfänger, die wirklich etwas bewegen wollen, nicht nur fünf Minuten Ruhm, um besser Geld erbetteln zu können:
    https://www.tagesschau.de/inland/umweltschuetzer-klage-bund-101.html

  32. 31.

    Ein Tropfen auf den heissen Stein, aber immerhin.

    Weiter so, bis ins Gefängnis oder die Geschlossene.

    Nicht spenden, mitmachen!

    Spenden kann jeder!

  33. 30.

    "Spende is raus."

    Na dann hat die "Aktivistin" doch ihr Ziel erreicht.

  34. 29.

    Spende is raus.

    Danke! Weiter So!

  35. 28.

    Es ist keine Demonstranten, da es sich nicht um eine Demonstration handelte, sondern um eine vorsätzliche Sachbeschädigung. Es ist also eine Kriminelle.

  36. 27.

    Auf Grund der Präzession der Erde und dem daraus enstehenden taumeln
    23,3 Grad Neigung
    ist die Nordhalbkugel mehr in der Sonne als die Südhalbkugel. Das bedeutet das die Sommer wärmer werden und in Nordamerika und in Asien Stürme enstehen. Quelle > ZDF Info
    In der Antarktis wurde seit 10 Jahren die niedrigsten Minustemperatur gemessen 67,3 Grad Minus
    Der Mensch ist für diesen Klimawandel NICHT die Ursache.

  37. 26.

    Es wird Zeit das Autofahrer sich langsam gegen diese Leute organisieren.

  38. 25.

    .Warum ist die Strafe so gering ausgefallen?

  39. 24.

    >"Die Zukunft allerdings wird den Demonstrieren mit Sicherheit recht geben."
    Realistisch betrachtet die Gegenwart auch schon.
    Bestraft werden auch nur Menschen, die sich nicht an das Grundgesetz halten, siehe Artikel Art. 8:
    "(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
    FRIEDLICH!!!! Menschen zu nötigen oder Eigentum zu zerstören ist eben auch nicht friedlich.

  40. 23.

    Das ist ja wohl das allerletzte, es gibt so viele Organisationen, die dringend Spenden benötigen , aber doch nicht diese möchtegerne Weltverbesserer, warum in die l e t z t e Generation investieren. Jeder Cent zu schade.

  41. 22.

    Schon die Geschichte hat gelehrt, dass Serienstraftäter selten eine gute Zukunft haben. Warum sollte sich das in der Zukunft ändern? Man kommt damit aber häufiger in die Medien und kann mehr Spenden erbetteln als wenn man die Bundesregierung verklagen würde.

  42. 21.

    Denken? Straftaten sind Straftaten. Im Übrigen kalkulieren die Leute der LG diese ja bewusst ein. Unglaublich, wie Ihre Denke irrt.

  43. 20.

    Da ist es wieder. Das moralische Erhöhen über andere und der Anspruch darauf zu wissen, was richtig ist, verbunden mit dem Hinweis, alle anderen seien zu doof, um es zu verstehen. Grüne Ideologie pur. Merkt Ihr nicht, dass diese Methode zu nichts führt?

  44. 19.

    Seltsam, das Recht auf Bewegungsfreiheit des Autofahrers wird doch überhaupt nicht eingeschränkt!?

    Schließlich klebt die LG ja nicht die Autofahrer auf die Straße!
    -> Das die Autofahrer sich weiter bewegen können, sieht man an den Tritten und Schlägen, die sie austeilen!

    Und das ein Auto, recht auf Bewegungsfreiheit hat, erschliesst sich mir auch nicht, weil ein Auto eine Sache ist, und Sachen für Gewöhnlich keine eigenen Rechte haben…

    Alle Foristen wünsche ein weiter ein fröhliches Ausleben Ihrer Kognitiven Dissonanz!

  45. 18.

    -Die 20-Jährige kündigte nach dem Urteil an, sie werde die aus ihrer Sicht gerechtfertigten Protestaktionen fortsetzen.

    Also offensichtlich durch milde Strafen nicht zur Einsicht zu bringen. Beim nächsten Mal bitte keine Geldstrafe mehr.

  46. 17.

    Und die bisherigen KommentatorInnen haben noch nicht begriffen, wie viele Menschen durch den Klimawandel, dirch Autoabgase, Feinstaubbelastung und dirch Autos überhaupt und durch Staus ohne KlimaaktivistInnen (die kommen nämlich viel häufiger vor) in Mitleidenschaft gezogen werden. Die KlimaaktivistInnen denken immerhin daran Rettungsgassen zu organisieren, was natürlich nicht klappt, wenn die Autofahrenden im Stau nicht mitmachen......

  47. 16.

    Peinlich diese Kommentare hier! Aber ihr werdet schon sehen, wenn die Folgen des menschengemachten Klimawandels euch treffen. Diesen kann man nämlich nicht bestrafen und verurteilen. :)

  48. 15.

    Ich denke es ist ein Fehler, diese äußerst aufmerksamen und wachen Menschen zu bestrafen (auch wenn ihre Methoden mitunter zweifelhaft sind). Die Zukunft allerdings wird den Demonstrieren mit Sicherheit recht geben.

  49. 14.

    Viel zu wenig. Da die Dame ja schon wieder droht fehlt noch Haftandrohung von der Richterin.

  50. 13.

    Abi abgebrochen, vorbestraft, ja da kann man sich schon mal um die eigene Zukunft sorgen machen. Das hätte alles nicht sein müssen.

  51. 12.

    Wo kann man Spenden, um diese regierungskritische Bürgerin zu unterstützen?

  52. 11.

    viele scheinen die Not und Dringlichkeit die hinter den Aktionen der Letzten Generation stehen nicht zu verstehen.
    Schade ... ist natürlich auch viel einfacher sich dem allgemeinem Gequengel anzuschließen, als darüber nachzudenken.
    Oder wie sonst soll ich Kommentare wie "weg sperren" interpretieren?

    Ich solidarisiere mich mit den Menschen, die versuchen auf unser Klimadesaster aufmerksam zu machen. Es geht nicht nur um heute.
    Klimakatastrophen und damit zusammenhängende Unruhen machen nicht halt vor Wohlstanddeutschland!

  53. 10.

    Es ist schade mit anzusehen wie junge Leute sich verweigern an klimagerechten Lösungen mitzuarbeiten und ihre Zukunft gefährden.

    Die Stahl-, Zement-, Glasindustrie lächst nach Fachkräften. Da lohnt es sich.

  54. 9.

    Ist schon erstaunlich, dass man das Recht von Autofahrern auf freies Fahren höher wertet als Menschenleben!
    Da läuft einiges schief in Deutschland. Es wird dem dt.Volk noch teuer werden, die künftigen Schäden auch durch Autoabgase werden unbezahlbar werden.

  55. 8.

    Strafen die richtig weh tun wären wirksamer und angemessener als solche Glimpflichkeiten für diese Klientel.

  56. 7.

    „E. kündigte nach dem Urteil an, sie werde die aus ihrer Sicht gerechtfertigten Protestaktionen fortsetzen.“

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-klebe-aktion-an-gemalde-klimaaktivistin-in-berlin-zu-geldstrafe-verurteilt-10053877.html

    Die Staatsanwaltschaften sollten hier wirklich überlegen, ein psychiatrisches Gutachten anfertigen zu lassen.

    Sie wird dadurch eventuell schuldunfähig geschrieben.

  57. 6.

    Zu wieviel Tagessätzen wurde sie denn Verurteilt?

  58. 5.

    Geldstrafe, vorbestraft. Beim nächsten Mal gibt es drei Monate Bildungsurlaub in Tegel.

  59. 4.

    Den Schaden wird ja hoffentlich die Gemäldegalerie in Rechnung stellen ggf. einklagen. Gemeinnützige Stunden finde ich auch gut, zumal die Geldstrafe ja nicht von der dazu Verurteilten sondern von LG bezahlt wird. Sie merkt also nichts. Allerdings keine Stunden im Krankentransport, genau wie ich möchten Sie doch auch nicht .als kranker Mensch solcher Straftätern ausgeliefert sein

  60. 3.

    Viel zu wenig.

  61. 2.

    Ich hoffe, sie wird auch noch zivilrechtlich zur Schadensregulierung verurteilt . Warum
    sollte der Steuerzahler die Reparatur bezahlen?

  62. 1.

    Viel zu wenig. Wieviel hat denn die Säuberung des Gemäldes gekostet? Ich wäre außerdem für gemeinnützige Stunden, Begleiten von Krankentransporten, die im Klebestau stecken bleiben.

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