Schutz von Menschenrechten - Ein Jahr Lieferkettengesetz - und noch hat es nicht geliefert

Mi 20.12.23 | 09:39 Uhr | Von Fabian Grieger und Jan Wiese
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Arbeiter mit Migrationshintergrund ernten am 15.01.2020 auf einem Feld bei La Manga Spanien das Gemüse. (Quelle: Imago Images/Bernd Feil)
Audio: rbb24 Abendschau | 20.12.2023 | Fabian Grieger | Bild: Imago Images/Bernd Feil

Vor einem Jahr trat das Lieferkettengesetz in Kraft. Es soll Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern enttarnen. Ab Januar gilt das Gesetz auch für mittelgroße Unternehmen. Doch schon die bisherige Bilanz ist durchwachsen. Von Fabian Grieger und Jan Wiese

  • Das Lieferkettengesetz gilt ab Januar auch für Betriebe mit 1.000 bis 3.000 Mitarbeitern
  • Nur etwa jedes fünfte der neu betroffenen Unternehmen fühlt sch gut vorbereitet
  • Das zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle wird kritisiert, es agiere schon jetzt zu lasch

Die Lieferantenliste auf dem Bildschirm vor Wjatcheslaw Herbin ist in grüne, gelbe und rote Abschnitte unterteilt. Die Farbe gibt an, wie groß das Risiko beim jeweiligen Zulieferer für Verstöße gegen Arbeits- oder Umweltstandards ist. Herbin ist Bereichsleiter Einkauf beim Berliner Cornelsen-Verlag, der wie alle mittelgroßen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zum 1. Januar 2024 unter das deutsche Lieferkettengesetz fällt. Unternehmen sollen ihre Zulieferer systematisch durchleuchten und bei Verstößen wie Ausbeutung oder Zwangsarbeit versuchen, diese abzustellen.

Herbin und sein Team der Cornelsen-Gruppe bereiten sich seit mehr als einem Jahr darauf vor. Mit Hilfe einer eigens entwickelten Software verschafften sie sich einen Überblick über ihre rund 3.000 Lieferanten. Risiken einschätzen, mögliche Maßnahmen entwickeln – für all das hat Cornelsen nun einen Pilotversuch durchgeführt: "Bis jetzt haben wir ein positives Feedback. Aber wenn es um die kleineren Lieferanten geht, die wir ansprechen, bin ich sehr gespannt, wie uns dann die Umsetzung gelingen wird", resümiert Herbin.

Das deutsche "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" gilt seit 1. Januar 2023. Es soll dazu beitragen, dass in den globalen Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards und die Umwelt nicht unter die Räder kommen. Zurzeit gilt es für Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab Januar 2024 greift es dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Bei Verdacht auf Ausbeutung oder Umweltschäden können betroffene Menschen, aber auch Gewerkschaften oder NGOs Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einreichen. Das Amt kann Strafen und Bußgelder verhängen.

Defizite bei Umsetzung des Gesetzes

Dass sich nicht alle Unternehmen so gut vorbereitet haben, zeigt eine aktuelle Studie, die rbb24 Recherche exklusiv vorliegt. Durchgeführt wurde sie von der Nachhaltigkeitsfirma Integrity Next und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), dem alle großen Dax-Konzerne angehören. Insgesamt nahmen 244 Unternehmen an der Befragung teil.

Nur 22 Prozent der mittelgroßen Unternehmen gaben an, sie seien bei zentralen Anforderungen des Gesetzes gut bzw. sehr gut aufgestellt. Und auch bei den Großunternehmen, für die das Gesetz bereits seit einem Jahr gilt, stellt die Studie teilweise "erheblichen Handlungsbedarf" bei der Umsetzung der Anforderungen der Lieferkettengesetzes fest.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun erstmals Bilanz nach einem Jahr Lieferkettengesetz gezogen - im rbb24-Interview äußerte sich Bafa-Chef Torsten Safarik zufrieden: "Die deutschen Unternehmen sind vorbildhaft. Viele Unternehmen beschäftigen sich schon seit vielen Jahren mit diesem wichtigen Thema", sagte Safarik. Er räumte jedoch auch ein: "Aber dem einen oder anderen muss man noch ein bisschen unter die Arme greifen und helfen."

Dabei verzichtet Safariks Amt bisher auf sein schärfstes Schwert: die Verhängung von Bußgeldern oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Kein einziges Unternehmen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes sanktioniert.

Edeka, Rewe, Lidl ziehen sehr unterschiedliche Konsequenzen

Wie unterschiedlich deutsche Konzerne bisher auf Vorwürfe gegen ihre Zulieferer reagieren, zeigt ein Beispiel aus dem spanischen Almeria. Im Februar dieses Jahres berichtete rbb24-Recherche über unbezahlte Arbeit und mangelnden Arbeitsschutz. Im Fokus: der Gemüseproduzent Biosabor, der zu dem Zeitpunkt Tomaten an Edeka, Rewe und Lidl lieferte. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle kontaktierte nach der Berichterstattung die drei Supermarktriesen - und die reagierten unterschiedlich. Rewe gibt an, nach einer Prüfung keine "hinreichenden Anhaltspunkte dafür zu haben, dass die Vorwürfe zutreffend sind." Das Bundesamt sei dieser Auffassung gefolgt.

Ganz anders Edeka: Nach "vielen intensiven und vertraulichen Gesprächen mit unterschiedlichen Partnern über sensible Inhalte" habe man "Maßnahmen bis hin zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen in Bezug auf mittelbare Lieferanten eingeleitet". Auch mit dieser Vorgehensweise war das Amt einverstanden.

Lidl wiederum erklärt, die Missstände untersucht und diverse Maßnahmen eingeleitet zu haben. Der Prozess laufe aber noch. Nach vorliegenden Informationen kontrollierte Lidl auch vor Ort bei Biosabor und kontaktierte Gewerkschaftsvertreter. Wie weitere rbb24 Recherchen ergaben, werden bei Biosabor nach wie vor Standards gebrochen: Ein Video zeigt, wie Arbeiterinnen und Arbeiter ungeschützt dem Versprühen von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind.

Nach wie vor Probleme beim Zulieferer

José García Cuevas von der Landarbeitergewerkschaft SOC-SAT aus Almeria zieht eine ernüchternde Bilanz: "Mehrere Monate nach den Veröffentlichungen und der Prüfung der Supermarktketten haben sich die Arbeitsbedingungen nicht substanziell verändert. Zwar ist das Gehalt leicht gestiegen, aber die wöchentliche Arbeitszeit übersteigt oft die gesetzlichen Vorschriften. Überstunden und Feiertagszuschläge werden nicht bezahlt, also wird insgesamt nicht der Mindestlohn gezahlt." Das Gehalt hatte Biosabor bereits erhöht, bevor das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle aktiv wurde, woraus der Basis-Gewerkschafter schließt: "Das ist ein Erfolg des medialen und gewerkschaftlichen Drucks, und nicht der von einer Behörde."

Damit das Lieferkettengesetz Wirkung entfalte, müsste das Bundesamt mehr tun, meint Miriam Saage-Maaß, Chefjuristin bei der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): "Ich befürchte, dass das Bafa Unternehmen noch zu viel Raum gibt und sagt: Solange Unternehmen überhaupt irgendetwas in Bezug auf Menschenrechte in ihren Lieferketten tun, ist das ausreichend. Aber das Lieferkettengesetz spricht ja ganz explizit davon, dass es um angemessene Maßnahmen der Abhilfe geht." Diese sollte das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle in Abstimmung mit den Betroffenen definieren und den Unternehmen entsprechend vorschreiben, so Saage-Maaß.

Miriam Saage Maa Chefjuristin der Menschenrechtsorganisation ECCHR (Quelle: rbb)
Miriam Saage Maa | Bild: rbb

Das Ziel ist, sich zu bemühen

Das ECCHR hat in diesem Jahr unter anderem wegen Zwangsarbeit bei chinesischen Automobilzulieferern, Sicherheitsmängeln in Textilfabriken in Bangladesch und Ausbeutung auf Bananenplantagen in Ecuador Beschwerde beim Bafa eingereicht. Was dabei herausgekommen ist, weiß Saage-Maaß nicht. Denn das Bundesamt informiert grundsätzlich nicht über konkrete Fälle.

Öffentlich erklärt das Amt lediglich, dass es im ersten Jahr des Gesetzes insgesamt 38 Beschwerden erhalten hat. Davon hat es bislang in sechs Fällen Kontakt zu Unternehmen aufgenommen.

Chefkontrolleur Safarik stellt klar, worauf es seiner Ansicht nach beim Gesetz ankommt: "Das Ziel ist nicht, dass die Menschenrechtsverletzung abgestellt wird. Das Ziel ist, sich zu bemühen, sie abzustellen." Die Kontrollbehörde möchte – statt scharf zu sanktionieren - zunächst in einen Dialog mit den Firmen gehen, erklärt Safarik. "Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen, um gemeinsam das Gesetz erfolgreich umzusetzen."

EU hat den Druck erhöht

Dass viele Unternehmen noch mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes hadern, bestätigt Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschaftsverbandes BME: "In einer Zeit der wirtschaftlichen Stagnation müssten die Firmen erst einmal auf die Weiterentwicklung ihrer Produkte schauen, auf Effizienz und Innovation. Und was tun Sie stattdessen? Sie befassen sich mit Berichten, überprüfen Risiken, schulen ihre Lieferanten, tragen alle Daten zusammen und bereiten sich für die Dokumentation gegenüber den Kontrollbehörden vor."

Die Anforderungen an die Unternehmen dürften in Zukunft steigen. Gerade erst hat sich die EU auf eine europaweite Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Die sieht vor, dass Unternehmen verklagt werden können, wenn sie sich nicht genug um Menschenrechte bei ihren Zulieferern bemühen. Betroffene wären dann nicht mehr allein auf das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle als Kontrollbehörde angewiesen.

Sendung: Radioeins, 20.12.2023, 07:40 Uhr

22 Kommentare

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  1. 22.

    Gesetze können aber auch bei Sinnlosigkeit wieder einkassiert werden, so man ein Interesse daran hätte.

  2. 21.

    Der Gedanke an sich ist sehr schön und findet sicher viele Freunde. Das Problem dabei ist aber, daß es so viel zu allgemein formuliert ist und deshalb nicht in konkrete Handlungen umsetzbar ist. Als Erstes müßten Sie mal ganz genau definieren, was für Sie fairer Handel ist, wie man das international umsetzen soll und was bei einem Verstoß international folgen soll und durch wen diese Sanktionen bei Verstößen international durchgesetzt werden sollen. Wenn es allen Menschen besser gehen soll - was ich und sicher viel unterschreiben würden - dann brauchen Sie internationale Programme für mehr Wachstum, vorallem Industriewachstum, in diesen Ländern - dafür brauchen Sie vorallem billige zuverlässige Energie in großen Mengen, woran es z.Bsp. in Afrika zumeist schon scheitert.

  3. 20.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn alles, was ich kaufe, fair gehandelt wäre und die Menschen, die es produzieren, verpacken, transportieren etc. auch gut leben können.

  4. 19.

    "Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen, um gemeinsam das Gesetz erfolgreich umzusetzen." Deutsche Behörden als STAATSdiener interessieren sich nicht für Menschen, nur für Sachverhalte. Das betrifft bereits die Bürger dieses Landes und daher Bürger fremder Länder oder Staatenlose um so mehr. Was interessiert, wenn Menschen sterben, die Partnerschaft mit Unternehmen ist ein Sachverhalt, das einzig zählt. Das Gesetz auszulegen ist Sache der Behörden und der Unternehmen. Schicksale stören da nur.

  5. 18.

    Also in meinen durchaus großen Bekanntenkreis findet sich niemand mit SUV, schon gar nicht in der Innenstadt, auch hat keine(r) drei Smartphones oder kauft ständig im Internet Klamotten. Dagegen scheint sich aber zunehmend die Erkenntnis durchzusetzen, dass der deutsche Anspruch auf die weltliche Vormundschaft offenbar nicht allerorten gut ankommt.

  6. 17.

    Egon Bahr: "In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt."

  7. 16.

    Sie meinen, Ausbeutung und Kinderarbeit seien kultureller Natur? Und solange wir uns auf der Gewinnerseite befinden, sind solche Dinge ok?

  8. 15.

    Ich finde das politisch anmaßend. Wir haben außer Selbstermächtigung nicht das Recht die Gesetze souveräner Staaten mit unseren zu überschreiben wie es uns gefällt. Andere Länder, andere Sitten. Hört endlich auf euch überall ungefragt in die inneren Angelegenheiten einzumischen. Wir sehen doch gerade, wohin sowas führt.

  9. 14.

    Mir kommt es wieder so vor, als wenn man sich im heutigen Kinderzimmer befindet. Der Trend „man lässt... erziehen“ greift auch hier: Die Politik lässt durch die Wirtschaft erziehen, den Rest der Welt. Da UM lässt den Wald umbauen und die Eltern fragen „Was macht eigentlich die Schule“? Ob nach den Feststellern die Macher wieder kommen? Bestimmt.

  10. 13.

    Ehe sie Mal wieder über die angebliche Doppelmoral der Ampel modern, sollten Sie sich erst einmal informieren. Das Gesetz wurde von der Vorgängerregierung beschlossen...

  11. 12.

    Es ist ja eine schöne Idee ...
    es ist bloß immer unangenehm wenn man Firmen für etwas in die Pflicht nehmen möchte und selbst sich nicht so wirklich drum schert.
    "Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bittet in Katar um Öl und Flüssiggas. "

  12. 11.

    Da gibt es doch tatsächlich Menschen, die Glauben mit einem Gesetz wird alles besser. Ob die Länder Mitglied in der EU sind oder auch nicht ist völlig Belanglos, solange die dort vorherrschende Kultur überwiegend aus Vorteilsnahme gelebt wird.

    Der hochverehrte Konsument könnte ein erheblichen Beitrag dazu leisten, würde er doch zu Weihnachten auf Erdbeeren verzichten. Nur so als ein Beispiel. Aber man kann ja so zur allgemeinen Beruhigung einfach mal ein paar Gesetze aufschreiben - und alles wird schön.

  13. 10.

    Ohne die Sinnhaftigkeit des Lieferkettengesetzes hier thematisieren zu wollen, glaube ich jedoch, dass für den Großteil der hiesigen Bevölkerung aktuell andere Sorgen im Vordergrund stehen, als die Arbeitsbedingungen auf spanischen Tomatenplantagen.

  14. 9.

    Ein mögliche Lösung wäre, daß einige Liefranten dann halt einfach keine deutschen Firmen mehr beliefern, wenn genügend andere Abnehmer weltweit vorhanden sind. Das wäre dann sowas, wie ein Embargo von Seiten Deutschlands, aber nicht vn der Politik durchgesetzt, sondern von deutschen Firmen als Hilfstruppe der Politik. Irgendwie mag ist die Konstruktion nicht, da sich die Politik möglichst aus der Wirtschaft raushalten sollte in einer kapitalistischen Marktwirtschaft, da es sonst schnell zu einer sozialistischen Markwirtschaft a la China wird. Wenn die Außenpolitik gern Sanktionen verhängen will, soll das auch das Außenministerium selbst tun ohne Hilfstruppen.

  15. 8.

    " Die Kontrollbehörde möchte – statt scharf zu sanktionieren - zunächst in einen Dialog mit den Firmen gehen,..."
    Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht die EU-Richtlinie auch eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vor.
    In Deutschland ist das Lksg bewusst ein zahnloser Tiger. Bußgeld wegen Verstoß gegen Berichtspflichten ist möglich.

    So wie Bayer wegen Glyphosat mit Klagen von Kunden zu kämpfen hat, könnte es bald jedes größere Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen Dritter mit Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von Betroffenen zu tun bekommen.
    Erst nach dem 1. Prozess wird man erkennen können, wie viel Biss das Gesetz hat.

  16. 7.

    Gut, dass das Gesetz schwach ausfällt war zu erwarten. Letztendlich liegt die Verantwortung doch beim Konsumenten. Schließlich muss es ja der fette SUV in der Innenstadt, das dritte Smartphone dieses Jahr und die billigsten Klamotten aus dem Internet sein...

  17. 6.

    "Es soll Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern enttarnen." Der Ansatzpunkt Politik über die Firmen mache zu wollen ist falsch - maximal führt das zu einer verschleierten Emborgopolitik gegen bestimmte Länder. Menschenrechtspolitik gehört in die UNO, wenn man da etwas machen will. Ansonsten möchte ich dabei an Egon Bahr erinnern beim Punkt Menschenrechtspolitik:
    "In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.", Heidelberg, 04.12.2013,

  18. 5.

    Man stelle sich auch vor, es könnte plötzlich kein Diesel mehr entschwefelt werden, weil die Raffinerie nicht nachweisen kann, woher das dafür benötigte Kobalt stammt. Und überhaupt, was ist mit dem Rohöl?

  19. 4.

    Ich versteh nicht ganz, warum die spanischen Behörden hier nicht in den Blick genommen werden. Wurde dazu recherchiert? Wir sind hier immerhin in einem EU-Land. Die Unternehmen sollen sich bemühen und auch öffentlich dazu "motiviert" werden. Doch Polizei und Justiz in Spanien sollten zu allerst dafür sorgen müssen, dass offensichtlich Rechtsverletzungen bestraft werden. Was macht ein Liefekrettengesetz mit den Staaten, die ihren Pflichten nicht nachkommen? Und wie sieht es eigentlich bei Erntehelfern in Deutschland aus?

  20. 3.

    Spricht wieder Bände zur Doppelmoral der Ampelpolitik zu aktuellen Konflikten und Kriege weltweit und deren Haltung dazu. Menschenrechte gelten weltweit

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