Frankfurt (Oder) -
Die Frankfurter Stadtverwaltung hat eine neue Tierseuchen-Allgemeinverfügung ausgegeben. Grund dafür ist das andauernde Risiko in Sachen Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland und Brandenburg.
Risiko kann bei veränderten Witterungsbedingungen steigen
Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung begünstigen das Überleben der Geflügelpest-Viren in der Umwelt. Zudem stellt der Vogelzug jetzt ein weiteres Risiko für die Weiterverbreitung auch in Hausbestände dar. Das Frankfurter Veterinäramt erlässt daher mit der neuen Verordnung besondere Vorschriften für Geflügelausstellungen, -Märkte oder ähnliche Veranstaltungen. So müssen Hühner, Enten und Gänse längstens sieben Tage vor der Veranstaltung klinisch von Tierärzten untersucht und auf das Virus getestet werden. Die Testpflicht bei Hühnern kann entfallen, sofern die Tiere ausschließlich in Beständen in Frankfurt gehalten wurden.
Nur noch drinnen
Ausstellungen oder Geflügelmärkte dürfen ausschließlich in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Tierhalter sind weiterhin aufgefordert, besondere Sorgfalt in die Sicherheit ihrer Ställe zu legen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 10.10.2023, 12:30 Uhr