Solaranlagen - Was man über Balkonkraftwerke in Berlin jetzt wissen sollte

Mi 16.08.23 | 19:37 Uhr
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Symbolbild: Solarpanel an einem Balkon.(Quelle:imago images/R.Poorten)
Audio: rbb24 Inforadio | 16.08.2023 | Björn Dake | Bild: imago images/R.Poorten

Um Sonnenenergie zu speichern. reicht auch der eigene Balkon. Berlin fördert das und die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das "Solarpaket". Bevor Mieter aber eigenen Strom beziehen, sollten sie sich gut informieren.

Der Senat will künftig den Anteil von Solarstrom in Berlin deutlich erhöhen. Dafür können Mieterinnen und Mieter seit 10. Februar eine Förderung für Solarpanele beantragen. Die sogenannten "Balkonkraftwerke" werden mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Insgesamt ist mit der Gesamtsumme von sieben Millionen Euro somit eine Förderung für bis zu 14.000 Berliner Haushalte möglich. Das Programm laufe "wie geschnitten Brot", sagte die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey im August.

Eine der Grundlagen für die auch bundesweit angestrebte Beschleunigung der Solarnutzung ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung. Das Kabinett beschloss am Mittwoch mit seinem sogenannten Solarpaket [tagesschau.de], unter anderem den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Gebäuden zu beschleunigen und dafür bürokratische Hürden deutlich abzubauen.

Insbesondere die Installation der "Balkonkraftwerke" soll dadurch erleichtert werden. Statt der bislang nötigen Anmeldung beim Netzbetreiber soll künftig eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen, wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte.

Das Gesetzespaket sieht zudem vor, dass rückwärtsdrehende Stromzähler solange geduldet werden, bis Zweirichtungszähler eingebaut werden. Nutzer von Balkonkraftwerken würden somit für jede eingespeiste Kilowattstunde den üblichen Preis sparen.

Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll laut Entwurf auf bis zu maximal 800 Watt angehoben werden.

Derzeit gelten aber noch die "alten" Regeln:

Wo beantrage ich die Förderung für die Solarpanele?

Beantragt werden kann der Zuschuss über die Internetseite der IBB Business Team GmbH [Förderung "Solarplus"], die sich im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) um Förderprogramme kümmert.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderung in Berlin?

Wer eine Förderung bekommen möchte, muss seinen Erstwohnsitz in Berlin haben.

Zudem ist eine Erlaubnis von Vermieterin oder Vermieter notwendig.

Der Berliner Mieterverein befürchtet, dass viele Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen die Installation blockieren könnten. "Langes Gezerre um die Genehmigung ist vorprogrammiert", heißt es vom Mieterverein.

In welchem Fall wird der Antrag genehmigt?

Damit die Förderung genehmigt wird, darf bei der Antragstellung noch kein Solargerät bestellt worden sein. Wurde bereits eine Lieferung bestellt, ist das ein Ausschlusskriterium für die Förderung, heißt es von IBB Business Team GmbH.

Zudem fördert der Senat nur Anlagen, die durch Fachleute installiert werden. Solarmodule, die man einfach online oder im Baumarkt bestellen und an eine Schuko-Steckdose stecken kann, gehören nicht dazu.

Welche Geräte kommen für meinen Balkon in Frage?

Um sie platzsparend auf dem Balkon zu installieren, sind Panels in der Größe von 1,7 Meter mal 1 Meter empfehlenswert. Auf großen Balkonen können zwei Anlagen dieser Größe angebracht werden.

Außerdem sind einige technische Eckdaten erforderlich: In Berlin sind derzeit lediglich Mini-PV-Anlagen mit einem sogenannten Wieland-Stecker zugelassen und förderfähig. Wieland-Stecker sind Schutzkontaktstecker, die verpolungssicher sind. Damit verhindern sie, dass bei der Umwandlung von Gleichstrom aus der Anlage auf Wechselstrom Schäden entstehen.

Manche Balkone haben bereits Schutzkontaktsteckdosen. Deshalb ist die Frage nach den Voraussetzungen der Installation sehr individuell. Kostenvoranschläge und eine Beratung für den eigenen Balkon sind daher empfehlenswert.

Eine solche kostenfreie Konsultation bietet die Beratungsstelle "SolarZentrum Berlin" an.

Der Elektro-Installateur übernimmt den Aufbau. Was muss ich selbst noch beachten?

Ist die Förderung genehmigt, sollte der Mieter oder die Mieterin das Projekt beim Netzbetreiber registrieren, also bei der landeseigenen "Stromnetz Berlin" und der Bundesnetzagentur. Ein einfacher Online-Antrag genügt.

Zudem sollte man darauf achten, was für einen Stromzähler man hat. Ältere Modelle haben oft keine Rückwärtssperre. Damit kann man theoretisch den Zähler nach Einspeisung des Stroms rückwärts laufen lassen, was einer Art Betrug gleichkommt. Bei der Installation des Balkonkraftwerks würde in diesem Fall auch der Zähler ausgetauscht - kostenlos.

Überall herrscht Fachkräftemangel. Gibt es überhaupt genügend Elektro-Installateure, die die verpflichtende fachliche Installation meiner Solarmodule vornehmen können?

Für die Installation kommen einige Unternehmen in Berlin in Frage. Auf der Internetseite des landeseigenen Stromnetzbetreiber "Stromnetz Berlin" können Interessierte Elektro-Installateure nach Postleitzahl suchen. Allein für Berlin-Kreuzberg sind 35 Unternehmen für die Installation gelistet.

Ist mit Wartezeiten zu rechnen?

Insgesamt fördert der Senat Zuschüsse für ca. 14.000 Haushalte. Der Berliner Mieterverein rechnet mit einem "großen Run" auf die Förderung von je bis zu 500 Euro.

Auch bei den notwendigen Solarmodulen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Lieferengpässen. Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise hat die Nachfrage nach Solarenergie stark wachsen lassen. Hinzu kommen hohe Transportkosten. Berliner Elektro-Unternehmen geben Wartezeiten von zwei bis vier Wochen an.

Welche Voraussetzungen muss mein Balkon erfüllen?

Für eine optimale Nutzung der Sonnenenergie ist ein Balkon zur Südseite empfehlenswert - ohne dass im Tagesverlauf Schatten auf die Anlage fällt. Nur dann lässt sich das Maximum von 600 Kilowattstunden an Strom erzeugen.

Wie viel meines Energiebedarfs kann ich durch ein Balkonkraftwerk abdecken?

Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr durchschnittlich zwischen 1.300 und 1.800 Kilowattstunden Strom - je nach Gebäudetyp, Art der Warmwasserbereitung und Stromnutzung. Dementsprechend kann eine Anlage etwa ein Fünftel bis sogar fast die Hälfte des Strombedarfs für eine Person decken. Den restlichen Strom bekommt man über seinen herkömmlichen Anbieter.

Falls die Solaranlage mehr Strom produziert, als man selbst verbrauchen kann, wird der überschüssige Strom ins Netz des öffentlichen Versorgers umgeleitet. Eine Vergütung bekommt man dafür allerdings nicht.

Wie viel wird der Kauf einer Anlage samt Installation kosten?

Ein Balkonkraftwerk kostet zwischen 500 und 700 Euro, hinzu kommt die fachgerechte Montage. Je nach Aufwand auf dem Balkon (extra Bohrung für Schutzkontaktsteckdose, möglicher Stromzählerwechsel, ...) kommen noch 500 bis etwa 1.500 Euro hinzu. Minimiert wird die Summe durch den Förderbetrag von maximal 500 Euro.

Bis zur Amortisierung, also dem finanziellen Ausgleich, der Installation und Wartungen ist mit etwa sechs bis sieben Jahren zu rechnen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.08.2023, 13:30 Uhr

84 Kommentare

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  1. 84.

    Man kann die Anlage auch auf dem Balkon aufstellen, wenn dieser nicht zu sehr verschattet ist.
    Das kann der Vermieter gar nicht verbieten, da die Nutzung des Balkons zur Wohnung gehört.

    Die Förderung von Berlin lohnt sich zu diesen Bedingungen nicht, wenn allein der Elektriker mehr kostet.
    Da kommt man günstiger, wenn man die ohne Förderung selbst anschließt.
    Die Verbindungsstecker zwischen Solarpanel und Wechselrichter sind genormt, da kann man nichts falsch machen.
    Da muss man den Vermieter dann gar nicht fragen und spart sich diesen extra Aufwand.

  2. 83.

    Na und? Ein Denkmal kann auch als Ensemble bestehen. Sie können ja ein Gutachten beauftragen und den Verwaltungsrechtsweg bestreiten. Wo ist da ein Problem?

  3. 82.

    Wenn eine KGA Strom hat, besitzt sie 1 Hauptzähler. Somit gehört der Strom dann der KGA

    Wenn es Ihnen nicht passt, dass Sie keine Genehmigung von Ihrem Vermieter erhalten - warum ziehen Sie nicht um?

    Außerdem gehört die Fassade nicht zur Mietsache, für die der Mieter zahlt.

  4. 81.

    Zum Haare raufen.
    1. Fluktuation der Mieter hier (gediegen) 80 Proz der Wohnungen im Schnitt alle 2-3 Jahre neue Mieter.
    2. Amortisation nach 7 Jahren bei 1 Installation
    3. Garantie / Gewährleistung
    4. Sind die Herstellungsstoffe- bedingungen klimafreundlich?
    5. Vermieter hält schon die normalen Zähler unter Verschluss, welche dann ja übrigens mehr kosten
    6. Wenn dann nach o. schon im Betrieb es aus den 'Dübel'löchern rostig tropft ...
    7. Mieter gegenüber will Miete senken ob des Monstrums des der Sonnenstrahlenreflexionen
    8. Mehr Grün in Berlin für Bienen u. Hummeln etc u. dann sowas?
    9. Es werden die Mieter vom Staat benachteiligt die keinen Balkon haben, keine Fördermöglichkeit, Möglichkeit Stromkosten zu senken - ob finanziell o. wohnraumbedingt!

  5. 80.

    Info für Mieter:

    Die Fassade bzw die Außenseite eines Balkons sind kein Bestandteil der Mietsache. Es ist Eigentum der Eigentümergemeinschaft. Diese kann auch eine gesetzliche Bewilligung per Beschluss umgehen. Beispiel hierfur ist die zb die Hundehaltung.

    Kein Vermieter kann gezwungen werden, solche Dinger zu genehmigen oder zu dulden.

    Ich habe auch einen Mieter, der lieber die fristlose Kündigung in Kauf nimmt, anstatt die Anlage zu entfernen. Sogar den Hinweis des Richters ignoriert er

  6. 79.

    Wenn ein Mieter keine Genehmigung erhält, kann er immer noch umziehen.

    Mit welchem Recht wollen Sie mir als Eigentümer vorschreiben, was ich zu dulden habe oder nicht.

    Letztlich gehört die Fassade nicht zur Mietsache, sondern ist Eigentum der Eigentümergemeinschaft. Diese kann per Beschluss die Installation dieser Spielzeuge untersagen.

    Wenn es dem Mieter nicht passt, einfach umziehen.

    Wir berechnen für solche Anlagen eine Miete von 6 Eur pro angefangenem qm mtl.

  7. 78.

    Anstatt Tageslicht hat man ja dann Strom für die Beleuchtung ... sehr sinnvoll! ;-)

    Balkonkraftwerk amortisiert sich nach ca. 6-7 Jahren. Wer kann sagen, wo/wie er da lebt?
    Aber, wie Sie schon geschrieben haben, es wird keiner gezwungen.

  8. 77.

    Was meinen Sie damit?
    Gibt es eine Pflicht Tageslicht in seine Mietwohnung zu lassen? Hab ich noch nicht gehört.
    Soll ja sogar Mietwohnungen mit Rollladen geben. Hatte ich schonmal, war aber nicht vorgeschrieben die tagsüber oben zu lassen. Warum auch?

  9. 76.

    Sie sollten nicht "ich" und "man" in einem Zusammenhang bringen. Für "ich" kann jede Sache immer anders aussehen als für "man".
    Wenn es für "ich" nicht lukrativ oder technisch interessant genug erscheint, darf oder sollte "ich" auch darauf verzichten aber bitte nicht noch mehr Förderung fordern weil "man" das auch ohne Förderung hinbekommt.
    Das ist in Berlin nun schon quasi geschenkt mal von der Bürokratie abgesehen.
    In den meisten deutschen Städten bauen die Menschen sowas auch ohne Fördergelder auf.
    Wenn Sie bloß 10 EUR sparen ist das sicher nix für Sie aber dann verbrauchen Sie offensichtlich auch sehr wenig Strom.

  10. 75.

    Sie sind aber besonders pfiffig im Probleme suchen oder?
    Klingt für manch einen absurd, aber es gibt auch Menschen die machen sowas weil es Ihnen Spaß macht, weil Sie dem Energieversorger einen wenn auch kleinen Mittelfinger zeigen wollen oder was auch immer aber sicher nicht um sich selbst das Leben schwer zu machen oder gar Unmengen an Geld damit einzusparen. Manch einem ist der Spaß sogar Geld wert so wie andere sich irgendwelches Spielzeug kaufen o.ä.
    Wenn das nix für Sie ist, lassen Sie es einfach sein. Niemand zwingt Sie dazu.

  11. 74.

    "Zurückbauen" ... als ob das Abnehmen und Mitnehmen schwieriger wäre, als den Kühlschrank die Treppen runterzuwuchten oder nen Kleiderschrank abzubauen.

    Also mein Kühlschrank ist weder mit Schrauben, Halterungen, Schellen, Gestell oder ähnlichem "gesichert".

  12. 73.

    Darf man das Tagesslicht, wie im Bild gezeigt, von der Solaranlage abschotten?

  13. 72.

    Und genau diese Blockade zu beseitigen ist Ziel eines Referentenentwurf des FDP-geführten BMJ. Stichwort "Privilegierte Maßnahme". Liegt da seit Mai. Warum hört man davon nichts mehr? @rbb24: Das ist einer der größten Hemnisse bei Balkonsolaranlagen ... das sollte bei solchen Jubelmeldungen mal kritisch betrachtet werden.

  14. 71.

    Die Vermieter und Hausverwaltungen, die eine Installation blockieren, sollten angegangen werden. Oft ist nämlich der Grund "das Aussehen der Fassade", im Prinzip eigentlich nur ein Anti-Nachhaltigkeitsgeblubber unter dem Deckmantel der "Ästhetik". Typisch Deutsch.

  15. 70.

    Hätten Sie mal die Anlage vor der Förderung erworben, da waren alle ca. 300€ günstiger zu haben. Daher lohnt sich die Förderung kaum.

  16. 69.

    Leider darf ich an der Wohnung nicht, wegen Denkmalschutz. Im Kleingarten darf ich nicht, wegen des Kleingartengesetzes, welches dort keinen Stromanschluss vorsieht. Tatsächlich haben in Berlin viele Kleingärten aber einen Stromanschluss und volle Sonne. Die Bezirksverbände blockieren aber ebenfalls den Aufbau eines Solarmoduls. Ich würde es sogar flach auf das Schrägdach legen können und hätte somit keinerlei optische Beeinträchtigung erzeugt.

  17. 68.

    Ihrer Argumentation folgend: Warum erfolgt die Förderung für Mieter ohne Einkommens- oder Vermögensabfrage? Sind alle Mieter arm? Sind alle Eigentümer reich? Ich habe jedenfalls auf die direkte Frage an die ibb zum Hintergrund der Beschränkung nur auf Mieter keine Begründung erhalten. @rbb24: Vielleicht könnt Ihr auch diesen Ball mal aufnehmen?

  18. 67.

    Absolut korrekt!
    Man unterstützt die Netzbetreiber wenn man das bißchen Strom einspeist in das Stromnetz!
    Von den Netzbetreibern gibt's aber keinen Cent Förderung.
    Die 500 EUR Förderung vom Staat ist mit Bürokratie verbunden! Dann muss die Elektrik überprüft werden, dann muss die Wohnungsgesellschaft genehmigen, dann muss es eine Elektro-Firma (mit/ohne Personal) installieren.
    Für ein Stom-Plus von dem ich nix habe wenn man einspeist!
    Da hab ich im Jahr 10 EUR weniger auf der Stromrechnung. Da ist der Aufwand nicht zu rechtfertigen.
    Beim Neubau sollte man es installieren. Aber nachträglich ist es weniger sinnvoll.

  19. 66.

    Zähler rückwärts drehen bedeutet nicht Strom verkaufen sondern den Stromlieferanten betrügen und den Netzbetreiber bevorteilen.
    Keine Ahnung was daran belebend sein soll.
    Sie und Ihr Kumpel Wossi sind doch pfiffig. Belesen Sie sich mal über Bilanzkreise in der Stromversorgung. Technische Bilanzkreise also die mit kWh und nicht EUR als Einheit.
    2 Zählwerke als Pflicht und dann eingespeisten Strom mit den Netzentgelten aber nicht mit den Strompreis verrechnen zu dem Preis den der Netzbetreiber für den Verlustausgleich bezahlt. Das wäre machbar.
    Im übrigen hat diese Trennung zwischen Versorger und Netz dazu geführt das jeder Strom verkaufen darf. Aus verständlichen Gründen eben nur nicht aus dem Notstromaggregat.
    Man darf auch bei einem Balkonkraftwerk auf der Mitteilung an den Netzbetreiber den Verzicht auf Vergütung abwählen.

  20. 65.

    Nur durch Fachbetriebe solche Anlagen installieren lassen, die entsprechend der geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen in Deutschland zugelassen sind, sich nach der Installation die Fachunternehmererklärung UND die Konformitätserklärung sowie das Datenblatt, die bauaufsichtlicher Prüfzertifikate oä. für das Produkt aushändigen lassen und zusammen mit den eigenen Haftpflichtversicherungsunterlagen aufbewahren, solange das Teil installiert ist! Die Standsicherheit, dass bei Sturm das Ding niemandem erschlägt sowie ggf. dadurch ausgelöste Brände (Gewitter, Rege, Stromerzeugung kann böse ausgehen) sind dann Mietersache, da Ihnen die Anlage gehört.Sichern Sie sich also umfangreich ab.

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