Straßen in Berlin blockiert -
Gegen Klimaschutz-Aktivisten, die in Berlin Straßen blockiert haben, hat die Staatsanwaltschaft bislang 511 Strafbefehle beantragt und sieben Anklagen erhoben. Bis zum 10. Februar ist es zu 39 Verurteilungen meist wegen Nötigung zu Geldstrafen gekommen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit. Freisprüche erfolgten demnach bisher nicht.
Die Gerichte seien überwiegend den Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Allerdings ist nur etwa ein Drittel der Urteile bisher rechtskräftig.
2.500 Strafanzeigen seit Januar
Strafbefehle können bei leichter Kriminalität von der Staatsanwaltschaft beantragt und einem Richter oder einer Richterin ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden, um die Justiz zu entlasten. Legt ein Beschuldigter dagegen Einspruch ein, kommt es zum Prozess.
Insgesamt wurden seit Beginn der Blockaden im Januar 2022 rund 2.500 Strafanzeigen gegen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation gestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete fast 1.400 Ermittlungsverfahren ein. In vielen Fällen sollen Beschuldigte mehrere Taten begangen haben. Die große Zahl dieser Straftaten habe die Strafverfolgungsbehörden trotzdem "vor große Herausforderungen gestellt".
50 Prozent entfallen auf Nötigung im Straßenverkehr
Die Polizei hatte im Januar mitgeteilt, bei knapp 50 Prozent der Fälle handele es sich um Nötigung im Straßenverkehr, bei 25 Prozent um Hausfriedensbrüche und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Die übrigen Strafanzeigen beträfen sonstige Nötigungen, Sachbeschädigungen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.
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