Straßen in Berlin blockiert - 511 Strafbefehle und 39 Verurteilungen gegen Klima-Aktivisten

Di 14.02.23 | 15:00 Uhr
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Ein Aktivist zeigt ein Schild mit der Aufschrift „Lieber Wegsperren als Reden“ bei einer Sitzblockade mit weiteren Aktivisten auf der Prenzlauer Allee (Bild: dpa/Carsten Koall)
Audio: Fritz | 14.02.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Carsten Koall

Gegen Klimaschutz-Aktivisten, die in Berlin Straßen blockiert haben, hat die Staatsanwaltschaft bislang 511 Strafbefehle beantragt und sieben Anklagen erhoben. Bis zum 10. Februar ist es zu 39 Verurteilungen meist wegen Nötigung zu Geldstrafen gekommen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit. Freisprüche erfolgten demnach bisher nicht.

Die Gerichte seien überwiegend den Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Allerdings ist nur etwa ein Drittel der Urteile bisher rechtskräftig.

2.500 Strafanzeigen seit Januar

Strafbefehle können bei leichter Kriminalität von der Staatsanwaltschaft beantragt und einem Richter oder einer Richterin ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden, um die Justiz zu entlasten. Legt ein Beschuldigter dagegen Einspruch ein, kommt es zum Prozess.

Insgesamt wurden seit Beginn der Blockaden im Januar 2022 rund 2.500 Strafanzeigen gegen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation gestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete fast 1.400 Ermittlungsverfahren ein. In vielen Fällen sollen Beschuldigte mehrere Taten begangen haben. Die große Zahl dieser Straftaten habe die Strafverfolgungsbehörden trotzdem "vor große Herausforderungen gestellt".

50 Prozent entfallen auf Nötigung im Straßenverkehr

Die Polizei hatte im Januar mitgeteilt, bei knapp 50 Prozent der Fälle handele es sich um Nötigung im Straßenverkehr, bei 25 Prozent um Hausfriedensbrüche und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Die übrigen Strafanzeigen beträfen sonstige Nötigungen, Sachbeschädigungen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.

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24 Kommentare

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  1. 24.

    Ich verstehe nicht, warum Straßenblockaden nicht durch das Versammlungsrecht gedeckt sind. Jede Demo führt über Straßen und blockiert den Verkehr. Der Unterschied ist nur, daß die LG nicht läuft, sondern sitzt+klebt. Ich verstehe nicht, warum man dieReGIERung nicht zu dem zwingen darf, wozu sie sowieso verpflichtet ist. Warum sind Autofahrer+Polizei so uneinsichtig, daß Autos dem Klima schaden und die LG nur die Lebensgrundlagen aller schützen+sichern will? Ich verstehe nicht, warum auf Busspuren, Geh+Radwegen parkende Autos nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung bestraft werden. Die stoppen den Verk wie die LG, nur woanders. Um die LG von der Straße, Protestierende aus Wäldern+Kohletagebauen zu holen, Nazidemos zu schützen, Atommüll ans Ziel ist immer genug Polizei da. Aber um Bürger vor Diebstahl+Grafiti zu schützen, fehlt sie. @3+4+10+11+13+17+22 stimme ich zu. @18 Die LG blockiert die Straßen gewaltfrei. Sie erleidet nur die Gewalt der Autofahrer+Polizei

  2. 23.

    Mit einer "grüne RAF" hat die Letzte Generation gedroht, sollten demokratisch gewählte Verfassungsorgane denen nicht zu Willen sein. Zudem besteht ein Unterschied, in man sich im Sinne des Grundgesetzes versammelt oder ob man zur Ausübung von Straftaten zusammen kommt, damit der Forderung Nachdruck verstehen wird, das Grundgesetz in Teilen ausser Kraft zu setzen.

  3. 22.

    Muß der Staat aber Angst haben und ein schlechtes Gewissen,dass er die Klimakleber fast weißrussisch verfolgt.Bayrische anti Windkraft Demonstranten kleben zwar nicht auf der Straße behindern den Verkehr gegebenenfalls mehr wie Klimakleber.Und diese Demonstranten unterliegen der Billigung und dem Schutz durch die Politik.Aber in einem Land wo man Autos braucht,weil man den ÖPNV zu einer Rumpfmasse geschrumpft hat und der Staat noch VW besitzt, ist jeder der tatsächlich Verkehr verlegen wil RAF.

  4. 21.

    Ich weiß! Nur gibt es halt Menschen, die wie einst die Partei glauben, was gut für das Volk ist und deshalb zur Gewalt greifen und sogar wie ein Sprecher der Organisation Letzte Generation mit einer "grünen RAF" drohen. Andere zweifeln schon mal prophylaktisch die Unabhängigkeit der Justiz an.

  5. 20.
    Antwort auf [Martina] vom 14.02.2023 um 19:06

    Denken Sie mal darüber nach warum der Obrigkeit Polizei, Justiz und Gefängnisse zur Verfügung steht, den Straftätern der Letzten Generation aber nicht.

    Die Antwort finden Sie im Grundgesetz Artikel 20. In der Bundesrepublik ist das Volk die Obrigkeit, von dem alle Gewalt ausgeht. Zwei Diktaturen sollten eigentlich Warnung genug sein.

  6. 19.
    Antwort auf [Martina] vom 14.02.2023 um 19:06

    „Klimawiderstand verfügt über keine Polizei, keine Justiz und keine Gefängnisse“
    Wissen Sie wie man Demokratie schreibt? Kennen Sie „Klimawiderstand“? Ist das der Bruder von Don Quijote?

  7. 18.

    Ein richtiger Pazifist würde jede Form von Gewalt ablehnen, egal ob im Kleinen verübt von Letzte Generation oder im Großen verübt von Putin. Die einen verherrlichen Sie, dem anderen soll man sich hingeben. Sie mögen vieles sein, aber bestimmt kein Pazifist.

  8. 17.

    Ist durch die Verbände schon erfolgt, die Bundesregierung wurde verklagt! Da sie eigene Gesetze missachtet, genau genommen im Verkehr und Gebäude. Der Konflikt wird da ausgetragen wo er entsteht. Das eigentliche Problem ist auch das Richter keine Lust haben sich mit der Sache zu befassen und dafür werden sie sich später rechtfertigen müssen. Denn ich bin sicher das viele dieser Strafbefehle oder Urteile später aufgehoben werden müssen da sich in weiten Teilen rechtswidrig sind. Es gibt Beispiele von anderen Protestbewegungen da war dies ähnlich und sogar das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig.

  9. 16.

    Die Lösung ist doch ganz einfach: versuchter oder tatsächlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Klimakrise hn oder her.

  10. 15.

    Wenn Sie sich des Rechtsverstosses demokratisch gewählter Verfassungsorgane sicher sind, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Halten Sie uns bitte über das Verfahren auf dem Laufenden, da Sie sich sonst des Verdachts der üblen Nachrede aussetzen. Das wäre dann eine Straftat nach § 186 StGB.

  11. 14.

    „Einsatz zur Sicherung der Lebensgrundlage“
    Wie geht das? Rechne vor...und vergleich mal mit Solarmodulmonteuren.

  12. 13.

    Die Lösung ist doch ganz einfach: die Regierung muss nur das erfüllen, was sie vertraglich zugesichert hat: die Einhaktung des Pariser Klimaabkommens. Solange die Politik weiter gegen geltendes Recht verstößt, brauch sich niemand über diejenigen aufregen, welche dafür sorgen, dass das Thema auf der Agenda bleibt.
    Im übrigen ist diese Form des zivilen Ungehorsams kein privates Hobby, sondern rechtens und kein persönlicher Vorteil für die Aktivist:inen, sondern persönlicher Einsatz zur Sicherung der Lebensgrundlage für alle (ja, auch für diejenigen, die sich am meisten über die Aktivist:innen aufregen).

  13. 12.

    Strafbar bleibt strafbar... Verstehste? Hoffentlich wird die Erde nicht zu kalt, bei soviel „zivilen Widerstand“? Mir scheint das zu unkontrolliert zu entgleiten. Die kennen die Bremsen nicht....

  14. 11.

    Ja genau,Michael, bin ich Deiner Meinung. Aber vergesse dabei nicht die unbelehrbaren Radfahrer, die z.B. bei Rot weiterfahren, entgegen der Einbahnstraße fahren obwohl kein Zusatzschild vorhanden ist und und und.

  15. 10.

    Diese Klima-Aktivisten machen vor, wie ziviler Widerstand funktioniert. Darüber hinaus geben sie allen Interessierten die Möglichkeit mehr darüber zu lernen und zivilen Widerstand zu üben. Diese Art Konflikte auszutragen wird oft mit Gewaltfreiheit verwechselt - dabei erfahren die Aktivisten durchaus Gewalt. Aber sie bereiten sich gründlich darauf vor und reflektieren die Gewalterfahrungen auch in Debriefings.
    Tatsächlich ist ziviler Widerstand (Civil Resistance) sehr viel effektiver als die militante oder militärische Austragung von Konflikten durch Terror oder Kriege; was inzwischen auch wissenschaftlich erwiesen ist (weniger Tote). Vergleiche dazu zum Beispiel: www.nonviolent-conflict.org/resource/why-civil-resistance-works-the-strategic-logic-of-nonviolent-conflict-book-2/
    Eine der Autorinnen ist inzwischen Harvard Professorin.
    So gesehen leisten auch diese Klima-Aktivist:innen einen wichtigen Beitrag zur Praxis des Zivilen Widerstands.

  16. 9.

    BbBerlinDienstag, 14.02.2023 | 16:18 Uhr
    Antwort auf [Andreas] vom 14.02.2023 um 15:40
    "Größer Applaus für deinen Beitrag. Ganz meine Meinung. Hoffentlich geht die neue Berliner Regierung, unter CDU Bürgermeister, sehr entschlossen gegen diese "Aktivisten " vor."

    Ja unbedingt CDU-Bürgereister!!! So wie früher Lummer!! Hartes durchgreifen!!! Bevölkerung nach Vornamen einteilen!!!

    Ach je. Die Armseligkeit der Gewaltphantasien im Dunst von Sesselflatolenzen.

    Guter Witz übrigens - "CDU-Bürgermeister" Hahahaha - wer soll das denn werden und aufgrund welchen Wahlergebnisses?
    CDU wie ihre Wähler müssen erst mal koalitionsfähig und gesellschaftsfähig werden. Dann klappt es vielleicht auch mal wieder mit Regierung und Bürgermeisteramt.

  17. 8.

    Das Narrativ von der Friedlichkeit ist doch längst als Lüge entlarvt. Wer friedlich demonstriert, bekommt keine Strafbefehle, muss keine Zwangsgelder zahlen und wird auch nicht nach ASOG in Gewahrsam genommen. In Bayern haben die sogenannten Aktivisten nichtmals Widerspruch gegen wochenlanges Unterbindungsgewahrsam eingelegt, sondern lieber die Märtyrer gegeben. Dem gegenüber ist Notwehr und Zwang bei einer vorläufigen Festnahme nach StPO 127 ggf. zulässig.

    Bzgl. des Clan-Mitgliedes und den sogenannten Aktivisten bin ich bei Ihnen: Besser sitzen lassen.

  18. 7.

    Der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist Ihnen offensichtlich nicht bekannt.

  19. 6.

    Wenn jetzt bald die Rachegelüste in Urteile geflossen sind, können wir uns vielleicht wieder mit der Klimathematik beschäftigen.

  20. 5.

    Größer Applaus für deinen Beitrag. Ganz meine Meinung. Hoffentlich geht die neue Berliner Regierung, unter CDU Bürgermeister, sehr entschlossen gegen diese "Aktivisten " vor.

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