OLG-Urteil - Familie muss Grundstück und Haus in Rangsdorf räumen

Do 29.06.23 | 12:46 Uhr
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Schriftzug und Wappen über dem Eingang zum Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG). (Foto: picture alliance/dpa)
Video: rbb|24 | 30.06.2023 | Material: rbb24 Brandenburg aktuell | Bild: picture alliance/dpa

Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung verliert eine Rangsdorfer Familie ihr Grundstück und das daraufstehende Haus. Das ist jetzt letztinstanzlich entschieden. Nach dem Urteil sicherte das Land Hilfe zu.

Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

2010 regulärer Erwerb

Die Familie hatte das etwa 1.000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Zwangsversteigerung nicht rechtens

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

Justizministerin dringt auf Lösung

Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde. Am Donnerstag erklärte sie, das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Vorgang entstandenen materiellen Schäden zu ersetzen. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg sei die Grundlage für einen Schadensausgleich geschaffen.

"Wir nehmen die Entscheidung zum Anlass, die möglichen finanziellen Ausgleichsansprüche, aber auch weitere Handlungsoptionen mit hoher Priorität zu prüfen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Familie eine sachgerechte Lösung finden werden, durch die weiteres Leid vermieden wird", so Hoffmann.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 29.06.2023, 19.30 Uhr

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102 Kommentare

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  1. 101.

    In der Entschädigung sollte nach meinem (Rechts-)Empfinden allerdings auch eine Entschädigung für den nicht-materiellen Schaden enthalten sein. Mir tut die Familie sehr leid. Allerdings ist dieses Urteil auch nicht überraschend.
    Schade ist bestenfalls, dass man keine andere Lösung hat finden können, offenbar möchte der rechtmäßige Eigentümer das Grundstück für sich nutzen (daran wird er dann aber mutmaßlich keine Freu(n)de haben).
    Eine Lösung hätte so aussehen können, dass der (urspr. Mittel-)Wert des Grundstücks ermittelt wird (ohne die Bebauung durch die Familie und das, was sie ggf. sonst noch geleistet hat) und eben mit der Voraussetzung, dass es nicht zwangsversteigert worden wäre.
    Dieser Mehrwert hätte dann von Luckenwalde an den rechtmäßigen Eigentümer ausbezahlt werden müssen. So jedenfalls hätte die Familie da bleiben können und der Eigentümer wäre vielleicht auch zu seinem Recht gekommen. Allerdings ist eben sein gutes Recht, dass er sich auf sowas nicht einlässt.

  2. 100.

    Wenn jemand alle Papiere für ein Fahrzeug, das Fahrzeug und die Schlüssel hat, kann sie es verkaufen. Dieses Rechtsgeschäft sollte gültig sein und nicht rückgängig zu machen.
    Es sei denn das Fahrzeug samt Papieren wird rechtzeitig als gestohlen gemeldet. Dann sollte eine Ummeldung scheitern.

  3. 99.

    "RECHTMÄSSIG erworben"

    Falsch. In gutem Glauben erworben. Unterschied.

    Wenn ich in gutem Glauben ihr zuvor gestohlenes Auto vom Dieb kaufe (natürlich auch in gutem Glauben), so bleibt ihr Auto immer noch ihr Eigentum u d ich muss es ihnen zurückgeben, meine Kaufsumme ist auch futsch. Eigentum verjährt nicht!

    Jetzt verstanden?

  4. 98.

    "das grundstück wurde nicht 'besetzt' und auch nicht 'einfach drauf gebaut'"
    Doch! Mit Rücknahme des Zwangsvollstreckungsbescheides ist genau das rückwirkend passiert.

  5. 97.

    "Das Problem liegt er am Eigentümer, der seine Ansprüche knallhart durchsetzt."
    Nicht ganz, der Eigentürmer verzichtet auf den Wildwuchs und die alte Gartenlaube.

  6. 96.

    Natürlich wird die Familie das Land verklagen müssen. Ändert ja nun nichts an der Tatsache, dass weder der Eigentumer noch die Familie Schuld haben.

  7. 95.

    Das Problem war meines Erachtens, dass sich das Land Brandenburg nicht umgehend um die Schadensregulierung gekümmert hatte, als klar wurde, dass der Eigentümer mangels fehlender Kenntnis von der anstehenden Zwangsversteigerung bzw. unterlassenen Kontaktaufnahme natürlich sein verbrieftes Recht durchsetzen würde.
    Stattdessen war die Familie gezwungen eine verzweifelte gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Eigentümer zu suchen, deren Erfolgsaussicht gegen Null streben musste.

    Ist eine klassische aber vermeidbare Eskalation mit unabsehbaren finanziellen Folgen.

  8. 94.

    "Ich hoffe allerdings immer noch dass der Eigentümer nur um Geld pokert und er sich mit dem Land direkt einigt."
    Das ist zu vermuten. Und um ein möglichst gutes Geschäft zu machen, waren die aufgestellten Forderungen notwendig, irgendwelche vorherigen Zugeständnisse wären einfach dumm gewesen.

  9. 93.

    Ein sehr merkwürdiges Urteil. Hier stehen ja eigentlich zwei Rechtsnormen gegeneinander. Die Familie hat das Grundstück in Treu und Glauben erworben (man kennt da interessante Urteile zu Hehlerware oder zwielichtigen Grundstücksdeals) und das Eigentum des Klägers bereits „veredelt“. Wie man da dem ursprünglichen Besitzer Recht geben kann ist doch sehr verwunderlich. Ohne fachlich zu wissen ob das geht, hätte das Gericht das Land zum Ausgleich an den ursprünglichen Besitzer zwingen müssen.

  10. 92.

    Sie wählen jetzt wirklich AgD? Das wäre ja überraschend! ;)
    Wenn die AgD dann Brandenburg übernimmt, können sie den Parteigenossen in Ruhe dabei zuschauen, wie sie sich gegenseitig die Posten zuschieben und die Taschen vollstopfen. Korrupter als die geht es doch gar nicht.

  11. 91.

    Haben sie nicht über sich berichtet, dass sie arbeitslos sind und kurz vor der Frühverrentung stehen?

  12. 90.

    Die AfD würde aber das Eigentum des Eigentümers ebenso schützen. Sie steht nicht auf Enteignung. Das wäre eher was für Linke.

  13. 89.

    Sicher gibt das Gericht dem Eigentümer recht, sonst wäre das "grundgesetzlich geschützte Eigentum" nur eine hohle Phrase. Der Eigentümer bekommt sein Eigentum zurück und die Familie wird von der Bundesrepublik für die Fehler des Amtsgerichtes Luckenwalde entschädigt.

    Man kann sich aber auch erstmal ganz empört im Internet zeigen.

  14. 88.

    Das war ja gar kein „fremdes“ Grundstück, sondern in einer Versteigerung RECHTMÄSSIG erworben, d.h. mit eigenem Geld bezahlt, erworben nennt man so etwas. Es ist vollkommen unrechtmäßig, dieser jungen Familie jetzt diese ganzen Lasten aufzubürden. Das ruiniert die Familie. Wollen Sie das?

  15. 87.

    Sie machen offenbar nie Fehler, oder? Immerhin hat der "sogenannte Rechtsstaat" Regelungen, die einen Schadensausgleich ermöglichen. Bei einem Staat, den Sie sich offenbar erträumen, und der der Willkür breiten Raum lassen dürfte, wäre ich mir diesbezüglich nicht sicher.

  16. 86.

    Ist doch egal, wer was hier zu entscheiden hat. Der normale Menschenverstand soll in dieser Sache ausgeschaltet werden. Armes Deutschland.

  17. 85.

    Da bin ich ganz bei dir. Da könnten die Klimaterroristen mal was sinnvolles machen.

  18. 84.

    Der Erbe hat sich offensichtlich nie um das Grundstück gekümmert. Erst , als jemand sich kümmerte, das Grundstück in Ordnung gebracht hatte - da fiel es ihm offenbar ein. Dass die deutsche Justiz seine Machtspielchen unterstützt (was nach Paragrafen richtig - moralisch mehr als verwerflich ist) war ihm sicherlich klar, denn in Deutschland zählt Eigentum und Geld mehr als Menschlichkeit.
    Ich wünsche der Familie viel Kraft - vielleicht einen Neuanfang außerhalb Deutschlands.

  19. 83.

    eine riesengroße Sauerei !!!! totales Behördenversagen !!!! wenn die Familie hier nicht bis auf den letzten Cent entschädigt wird, wäre das die wohl größte Katastrophe für die Familie und absolute Peinlichkeit für diesen Staat

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