Urteil am Landgericht Cottbus - 35-jähriger Drogendealer muss für über sieben Jahre ins Gefängnis

Mo 26.02.24 | 13:54 Uhr
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Vor der Urteilsverkündung am Landgericht Cottbus (Foto: rbb/Byell)
Video: rbb24 | 26.02.2024 | Nachrichten | Bild: rbb/Byell

Im Prozess um Drogenhandel im großen Stil in Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz) hat das Landgericht Cottbus am Montag ein Urteil gesprochen. Der 35-jährige Angeklagte muss für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er trägt außerdem die Kosten des Verfahrens.

Bei dem Urteil ist auch die vergangenen Freitag beschlossene Legalisierung von Cannabis eingeflossen, sagte ein Sprecher dem rbb. Das habe aber keine große Auswirkung auf die Gesamtstrafe gehabt, weil der Handel mit Cannabis in dem Prozess nur etwa ein Fünftel der Fälle ausgemacht habe. Mit dem Urteil liegt das Gericht genau zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und den Verteidigern.

Nicht nur Drogen gefunden

In den Plädoyers hatten der Wahlverteidiger des Anklagten wie auch der Pflichtverteidiger sieben Jahre Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Der Angeklagte hatte vor Gericht die Taten gestanden. Es ging um den illegalen Handel mit Drogen im Jahr 2023, konkret um Methamphetamin, MDMA, Kokain, Marihuana und Haschisch. Laut Gericht hat er 195 Gramm Cannabis und knapp 19 Gramm Methamphetamin verkauft. Bei einer Durchsuchung von Räumen, die er genutzt hatte, wurden weitere Drogen, Bargeld in Höhe von knapp 37.000 Euro und unter anderem Schreckschusspistolen, Baseballschläger und eine Machete gefunden.

Gegen das Urteil ist eine Revision zugelassen, allerdings haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft erklärt, das Urteil zu akzeptieren.

Sendung: Antenne Brandenburg, 26.02.2024, 12:30 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Er ist vorbestraft, wegen verstoß gegen das btmg, Waffenbesitz und Diebstahl usw.

    Die 37.000Euro hat er bestimmt von 200g Gras und den 20g Meth.

    Außerdem hat er viele Waffen (wie dumm kann man!!!) neben seinen Drogen aufbewahrt.

  2. 10.

    Nur Baseballschläger und Schreckshusswaffen zur Verfügung gestellt. Mit denen anderen geschadet werden kann.Während Menschen als Täter mit diesen Waffen zum Teil noch davon kommen mit sorry verwechselt und mit wesentlich weniger bestraft werden als dieser Mensch.Eigentlich sollte es auch zu einem gerechten Urteil ohne Anwalt kommen. Aber da regiert auch wieder Geld die Welt und das Wissen deines Anwaltes.

  3. 9.

    Also wenn ich lese wie viel der Mann verkauft haben soll, ist die Strafe brutal übertrieben. 7 Jahre für knapp 200 Gramm Cannabis und 19 Gramm Meth ? Und sein Anwalt akzeptiert das Urteil ? Verrückte Zeiten in denen wir leben...

  4. 8.

    In welchem Verhältnis steht diese Strafe, zu den lächerlichen Strafen wegen Gruppenvergewaltigung?

  5. 7.

    Und ich kannte mal einen Dealer, der vor einer 7jährigen Haftstrafe stand und zu mir wörtlich sagte: die sitze ich mit einer Arschbacke ab, während das Haschisch weiter verkauft wird. Das war Anfang der 70er Jahre.

  6. 6.

    „Der Staat“ bin auch ich, „Helena“ aber auch. Warum sollen wir mit unserem Geld mehr helfen als ohnehin schon soviel diesbezüglich „versenkt“ wird. Sehr viel. Irgendwann ist auch mal gut.

  7. 5.

    Ganz einfach wenn der Prozessstoff so umfangreich ist das dieser nur von zwei Verteidigern beherrscht werden kann. Es stehen den Beschuldigten dann auch zwei zu...

  8. 4.

    Sicher werden die Dealer aus dem Görlitzer Park auch hohe Haftstrafen bekommen, obwohl ja ein bekannter Dealer sagte, er müsse Drogen verkaufen, um zu überleben. Hat sicher eine andere Schuhgröße, sind zwei Paar Stiefel oder was?

  9. 3.

    Die Strafe scheint mir absurd hoch für diese Menge an Drogen. Ich sehe nicht, dass er überhaupt jemandem geschadet hat. Wer die Drogen konsumiert, der braucht Hilfe vom Staat. 1 Dealer weniger ändert nichts am Angebot. Der Staat hat versagt bei den Hilfsangeboten und durch seine repressive Politik.

  10. 2.

    Es wird noch genug Geld geben was nicht gefunden wurde.
    Und die Qualität des Anwalts bestimmt das Urteil.
    Wenn nicht de angeblich gute Name ausreicht.
    Leidet habe ich noch nie einen Anwalt so gut arbeiten kennen gelernt wie in manchen Filmen suggeriert wird.

  11. 1.

    Mir ist nicht klar wieso es noch einen Pflichtverteidiger gab, wenn der Angeklagte sich selbst einen Verteidiger genommen hat?

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